Beiträge von DMHH

    dann möchte ich mal etwas halbwegs positives beitragen, jedoch mit dem negativen beginnen:

    die durchgehende Regionalexpress-Linie RE42 von Nürnberg über Bamberg, Probstzella, Saalfeld, Jena, Naumburg nach Leipzig wurde zum Fahrplanwechsel eingestellt. Nach meinem Kenntnisstand konnten sich die 4 betroffenen Bundesländer nicht über die Finanzierung einigen, außerdem hat das alles noch vor dem 49,-Ticket beschlossen und damit geworben, dass dann schließlich mehr ICs auf der Verbindung unterwegs sind. Tjanun.

    Wer also von Jena aus den Christkindlesmarkt in Nürnberg besuchen möchte, darf von Jena nach Süden mit dem Abellio bis Saalfeld fahren. Dort umsteigen in den RE14 nach Nürnberg.

    Laberrhabarber... jetzt das Positive:
    die Linie hat jetzt komplett neue Ausstattung erhalten, nämlich Doppelstock-Züge. Die sind so frisch, die hatten noch Neuwagengeruch. :S
    Und Wifi ist auch an Bord. Also zumindest eingebaut. Aber bislang noch nicht aktiviert. X/

    Die Verbindung gibt einen kleinen Vorgeschmack auf den Deutschlandtakt: in Saalfeld kommen die Züge aus Norden (Jena) und Süden (Nbg) an, bleiben 15min stehen und ermöglichen den Passagieren jeweils(!) den Umstieg zur Weiterfahrt. Tja: Anschluss fast sicher, aber Gesamtfahrzeit auf der Strecke dann doch +20min.

    ah. wusst ichs doch. Ich meinte mich zu erinnern, dass ich einen Anspruch auf schriftliche Ausführung der Weisung habe.

    Und um das klarzustellen: der Weisung des Beamten, die Fahrbahn/Straße zu verlassen, bin ich ja nachgekommen.

    Ich hab gerade mal fristwahrend eine E-Mail an die PI geschickt. :)

    naja, sie haben aufgeschlossen zu beginn des Leitplanken-Abschnittes. Dann vermutlich erste Durchsage, dann zweite Durchsage... dazwischen sind wir ja gefahren und das auch nicht gerade mit 5km/h.

    Das "rechts ranfahren" kam so ca. 50m vor dem Ende. Und: die fuhren halt auf dem linken Fahrstreifen, hinter mir versetzt.

    Wären sie vor mir gefahren: kein Problem, hätten wir eben runtergebremst. :)

    Und ja, nicht ohne Kamera: ich hatte schon genug zu tun, die blöden Akkus für die Schaltung zu wechseln. Zum Glück gibts im Haus mehr als ein Rad damit. X/

    So, heute war es dann so weit:

    Die Rennleitung hat mich auf der Stadtroader Straße angehalten.

    Es wurde sehr schnell sehr laut, weil mich die Vehemenz und Ignoranz des POK etwas angesäuert hat. Jawoll, die selben Argumente kann der POK natürlich mir vorhalten.

    Ich bin wie immer brav auf dem rechten Fahrstreifen gefahren, vorn an der Fußgängerquerung blubbert noch jemand was von "Schnellstraße", wenig später krächzt irgendwas von hinten. hab ich nicht verstanden. Aber ich war so blöd, mich umzudrehen.

    BlaueWanne, diesmal verständlich "Verlassen sie sofort die Straße"

    Ich: "ahja. nö. Wohin auch." Weil: war hier

    Dann pause und "Fahren Sie rechts ran"

    Ich deute auf die Leitplanke, schüttel den Kopf und weise aufs Ende. Dort angekommen halte ich an.

    Zwei Beamte steigen aus. "Guten Tag, ich bin Polizeihauptmeister S. von der Polizeinspektion Jena. Fahrzeugp.. ihren Ausweis bitte. ... Herr [...], sie werden Post erhalten, weil ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet wird. Weisungen des Polizeibeamten nicht befolgt und Verstoß gegen das Verbot des Fahrens mit dem Fahrrad hier.

    Sagts und wendet sich dem Schreiben im Auto zu.

    Ich: Sie können sich die Arbeit sparen. Hier besteht kein Verbot des Radverkehrs.

    PHM: Doch, das besteht hier.

    Ich: Nein, das besteht hier nicht. Ich darf hier völlig legal auf der Fahrbahn fahren.

    PHM: wenn da ein Schild fehlt, dann untersage ich ihnen dann hiermit die Weiterfahrt auf dieser Fahrbahn.

    Ich: Ach, und wie soll hier wegkommen dann?

    PHM: Sie können die Straße dort über die Gleise verlassen.

    Ich: Sie geben mir die Weisung, über die Straßenbahngleise auf dem Damm zu gehen. Mit dem Rad?

    PHM: rechts und links ist alles einsehbar.

    Ich: aha. Aber warum untersagen Sie mir die Fahrt mit dem Fahrrad hier?

    PHM: Weil es zu gefährlich ist!

    Ich: Was ist denn hier gefährlich? Tempo 50 und Autos? Ich darf hier fahren und es gibt keinen Grund, das Sie hier das Radfahren verbieten. Weshalb auch? Weil heute Samstag ist, aber Montag und Dienstag darf ich dann wieder, oder was?

    PHM: Sie verlassen jetzt die Fahrbahn.

    Ich: Nochmal: wie komme ich hier weg.

    PHM: zu Fuß.

    Ich: Wo?

    PHM: dort bis zur Brücke

    Ich: wo gehe ich zu fuß?

    PHM: dort (und zeigt aufs grün)

    ich: das ist sinnfrei. wenn es ihnen um eine gefährdung ginge, könnten sie auch bis zur nächsten Ausfahrt hinter mir fahren.

    PHM: Sie fahren hier nicht, sondern gehen zu fuß!

    Ich: diese Weisung geben Sie mir bitte schriftlich

    PHM: das muss ich überhaupt nicht tun! Sie werden Post erhalten!

    Ich: Oh, dann erhalten Sie bestimmt auch Post. Weil Sie Weisungen erteilen, die rechtswidrig sind.

    Und an dem Punkt hätte ich eigentlich reagieren müssen und schnell auf die Fahrbahn treten müssen und das Rad dort schieben.

    Denn im Gegensatz zum Verbot des Radverkehrs, das Abschnittsweise ja wirklich gilt - gibt es ein Verbot des Fußverkehrs nicht. Sehr ärgerlich.

    Aber: wie der Zufall so spielt, hab ich Straße natürlich verlassen (auch eine dumme Weisung ist eine Weisung), bin parallel zur nächsten Auffahrt gefahren. Dort an der Kreuzung standen die 2 Beamten wieder. Ich hab freundlich gewunken und bin in deren Sichtfeld wieder auf die Stadtrodaer Straße aufgefahren.

    --

    Das Ding ist: ich glaube nicht wirklich, dass ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Denn man wird sich die Situation vor Auslauf des Schreibens wohl nochmal ansehen und feststellen, dass da eben kein Verbot besteht.

    Bleibt das Verhalten des Beamten.

    Er hat ja zugegeben, dass es ihm egal ist, ob da ein Schild steht: er verweist mich der Fahrbahn, weil es gefährlich ist. Ich behaupte, dass ihm diese Entscheidung bei einem herkömmlichen Wochentag ohne besondere Ereignisse überhaupt nicht zusteht. Denn nach seiner Auslegung würde er mich schließlich auch Sonntag Nacht um 3 oder Montag Mittag um 12 von der Fahrbahn holen.
    Es ist also eigentlich nicht das Verhalten (laut, ich aber auch) zu rügen, sondern die Fehlentscheidung.

    Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich aber eigentlich gegen das Fehlverhalten. Hier habe ich aber eine Fehlentscheidung. Aber die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Behörden(-Teile); nicht aber Personen. Daher doch eine DAB.

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Wann setzt eigentlich die "Verfolgung Unschuldiger" ein? ^^

    Einzelfallentscheidung des Zugbegleitpersonals :|

    ... meine Erfahrung, wenn ich mal oben im Thüringer Wald unterwegs war (Thüringen: Fahrradmitnahme kostenfrei, Nachbarland BAyern: Tageskarte nötig)

    und nun zu etwas völlig anderem: Radmitnahme im Nahverkehr. in Bayern.

    Das neue Ein-Euro-Ticket für Fahrräder in Bayern - wo und wann es gilt
    Die im Wahlkampf versprochene Fahrkarte sollte die Radmitnahme in Zügen einfacher und günstiger machen. Doch es gibt viele Einschränkungen.
    www.sueddeutsche.de

    Du darfst dein Fahrrad für einen Euro im Nahverkehrszug mitnehmen! :*

    ... also außer jetzt auf der Strecke München-Salzburg. :rolleyes:
    Und auch nicht nach Kufstein, nicht nach Bayrischzell, nicht zum Tegernsee und nicht nach Lenggries. und auch nicht auf der Strecke München-Nürnberg, nicht auf Memming-Hergatz und auch nicht München-Hof und auch nicht München-Furth im Wald.

    aber sonst auf allen Strecken!

    also zumindest dann, wenn Start-und Zielort in unterschiedlichen Verkehrsverbünden liegen. Liegen Start- und Zielort innerhalb eines Verkehrsverbundes, dann gilt das 1-Euro-Ticket nicht.

    Ach und natürlich kann man mit dem Tagesticket für 1-Euro beliebig oft - jedoch nicht zu beliebiger Zeit fahren. Weil nachvollziehbar die Bahnen morgens voller sind. Deshalb ist die Nutzung erlaubt:

    Mo-Fr: ab 9 Uhr

    :/ Wobei: liegt der Freitag im Zeitraum zwischen dem 15. März und dem 03. Oktober, dann nur Fr: 9-12 Uhr

    Aber dafür gilt das Ticket am Sa und So ... äh.. nur dann, wenn diese Tage zwischen dem 04. Oktober und dem 14. März liegen.

    Wär ich bei DB-Regio für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, würd ich hysterisch lachen. Weil ich ad hoc nicht wüsste, wie ich den Flickenteppich aus "räumlichen Einschränkungen" und zeitlichen sowie saisonalen Beschränkungen sinnvoll in einen 1-seitigen Aushang packen sollte :whistling:

    Aber eigentlich muss man ja froh sein, dass nicht noch Einschränkungen des Fahrradtyps reingekommen sind.

    "Mo+Mi, Fr: 10-12 Uhr - Mitnahme von Pedelecs nicht erlaubt" oder sowas X/

    Hängst du gerade in Nürnberg rum, bei der AGFK Veranstaltung?

    nein

    Man soll sich jetzt also eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos suchen, dort die Fahrbahn überqueren, auf dem jenseitigen Gehweg ungefähr 20 Meter laufen und dann wieder eine Lücke zwischen parkenden Autos suchen, um möglichst auf der Höhe von Nr. 16 wieder auf die richtige Seite zu wechseln, sich dort zwischen den parkenden Autos durchzuquetschen und das Haus zu betreten.

    ja, genau das. Deswegen meinte ich auch, dass es ehrlicher sei, dann gar-keine Gehwege zu machen.

    uff... durch Zufall hatte ich heute in einer Lokalität ein Gespräch mit dem Leiter einer unteren Straßenverkehrsbehörde. Zuständigkeit: Bayern.

    ich fang mal Nebenkriegsschauplatz an:

    dass das Widerspruchsverfahren im Bereich der Anordnung von Verkehrszeichen abgeschafft wurde, sei total sinnvoll und logisch weil: ein Widerspruch führt fast nie zu einer anderen Bewertung der Situation als bei Anordnung.

    Und der Bürger könne ja weiterhin der Behörde schreiben. Eine eingehende Beschwerde wird geprüft und der Bürger erhält eine Antwort. Und wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird auch etwas geändert.

    Es kamen auch so Sachen wie: "na wenn da Bürger 30 Jahre lang mit einer Regelung leben, sich nie jemand beschwert hat, warum sollen wir sie jetzt ändern. Nur weil EINER eine beschwerde einlegt, der da 1x vorbeigefahren ist?" ... und überhaupt, "die Schilder hängen da seit 30 Jahren, da ist fraglich, ob man da jetzt noch dagegen vorgehen könne.."

    da musste ich schon durchatmen.

    Weshalb ich aber eigentlich den Thread hier aufmache: wir kamen auf das Thema Parken und Gehwegen und Anordnung von Gehegen zu sprechen.

    seine Behörde denkt aktuell darüber nach, auf baulich hergestellten Gehwegen einseitig das vollaufgesetzte Parken zu erlauben, auch wenn das bedeutet, dass dieser Gehweg dann eben vom Fußverkehr nicht mehr benutzt werden kann. Es sei schließlich noch ein Gehweg auf der anderen Straßenseite vorhanden. Auf den könne man ja wechseln.

    Schließlich sei in der StVO und in der VwV-StVO nirgendwo geregelt, dass es beidseitig Gehwege geben müsse. Natürlich müsse man die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen: in einer Innenstadtlage mit viel Fußverkehr oder entlang einer Hauptstraße mit viel KFZ-Verkehr sei das natürlich nicht denkbar, aaaaaber einem Wohngebiet mit T30-Zone und wenig Fußverkehr, da eigentlich schon.

    Auf meinen Einwand, dass schließlich jede Querung der Fahrbahn prinzipiell mit einer gewissen Gefahr verbunden ist, natürlich abhängig von Verkehrsstärke, kam:
    als Fußgänger müsse man auch die Regeln einhalten, rechts und links gucken
    und als Kind...? Als Kind natürlich auch, und wenn die Eltern ein Kind unter 6 Jahren allein draußen laufen lassen, sind haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ältere Kinder muss man eh an das Queren einer Straße heranführen. Und irgendwo müssen die Kinder so oder so die Straße queren, sonst würden sie ja immer nur um den Baublock laufen.
    Auf meinen Einwand, dass dort vorn vllt eine Ampel sei oder ein FGÜ oder aber ja nicht immer quellverkehr vorhanden sei, sondern auch Fußverkehr, der ein Quartier und damit mehrere Straßen quert, je nach situation dann doch mehr Fahrbahnen zu queren sind, wenn nur einseitig Gehwege vorhanden sind: Lebensrisiko ist immer


    Ich hab dann vorgeschlagen, doch lieber gar keinen Gehweg zu haben, weil dann immerhin die Pflicht zur Querung der Fahrbahn entfällt und ich einfach auf der Seite gehen kann, wo ich ankomme: ja, das wäre vielleicht auch ganz gut.

    Weil: schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass Gehwege vorhanden sein müssten. Es gäbe so viele Straßen, in denen auch nur 1m breite Gehwege vorhanden seien!
    Mein Einwand, dass "da ist doof, deswegen kann hier auch doof sein" ein eher unglückliches Argument ist, kam dann wieder: es steht nirgendwo, dass es Gehwege geben muss und man müsse das einzelfallbezogen betrachten.

    Ich hab da glaub ich den Abend mit Untertassengroßen Augen gesessen, weil ich nicht nachvollziehen konnte, wie Fußgängerhassend man sein kann...

    Aber hier gefragt: hat er einen Punkt?

    Lieber nur einen Gehweg, den aber in 2,50m Breite + Parken auf anderer Seite, anstatt 2 Gehwege in 2m Breite? :/

    In der Zeit ein Interview mit Lance Armstrong und Jan Ullrich

    https://archive.ph/mbUmP

    ich find es lesenswert :)


    /edit
    und aus der Rubrik "Kannste dir nich ausdenken":

    Schalke-Fan stört sich im Landkreis Gotha an schwarz-gelben Kabelbrücken und verursacht hohen Schaden
    Kabelbrücken sollen Kabel vor Schäden schützen, die frei liegen. Im Landkreis Gotha störte sich ein Mann jedoch an den Farben der Baustellenutensilien, was ihm…
    www.otz.de

    Ich weiß nicht, ob sie den Artikel mittlerweile geändert haben oder die Formulierung nur im Preview-Snippet steht, aber jetzt kollidiert das Fahrzeug mit dem Radfahrer.

    dann wurde es geändert. in der ursprünglichen Variante von heute Mittag, 11Uhr-irgendwas stand wirklich noch wie im Vorschau-Snippet zu lesen: der Radfahrer kollidierte mit dem Auto.

    Der Artikel selbst ist zwar mit Hinweis versehen, dass er geändert wurde: aber der Hinweis bezieht sich nur auf das Alter des KFZ-Führers, nicht auf die ungelenke Formulierung.

    tödlicher Unfall..

    wichtig: "Er kollidierte aus bisher ungeklärter Ursache mit einem hinter ihm fahrenden Pkw" X(

    Tödlicher Unfall bei Thalmässing: Radfahrer wird von Pkw erfasst
    THALMÄSSING - Zwischen Thalmässing und Nennslingen kam ein Radfahrer ums Leben. Er kollidierte aus bisher ungeklärter Ursache mit einem hinter ihm fahrenden…
    www.nordbayern.de

    GoogleMaps

    MApillary

    Tjanun... :|

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    hm

    nein.

    aber so funktioniert das "draußen". Einfach Leute überrumpeln.

    Das schaffen die hauptberuflichen Trickbetrüger an Touri-Hotspots genausogut wie die hauptberuflichen Trickbetrüger in blauer Uniform.

    Mit dem Unterschied, dass die einen wissen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen und die anderen glauben, etwas gutes für die Gesellschaft zu tun.

    oh, tödlicher Unfall in Hamburg.

    tödlicher rechtsabbiege-Unfall in Hamburg. :rolleyes:

    Laut unterschiedlicher Medien soll das beim Rechtsabbiegen von der Kurt-Schumacher-Allee in die Brockestraße passiert sein.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    kann aber gar nicht sein, weil es sich um einen Reisebus gehandelt hat, der nicht Teil des HVV und auch kein Taxi ist. Und die dürften da gar nicht rechts abbiegen :rolleyes:

    https://archive.ph/eZo6e

    Wenn der LKW da steht, wo er steht, hat der Fahrer schon was falsch gemacht.

    und das ist auch immer wieder so ein Punkt, der in den Diskussionen um den Toten Winkel fast nie zur Sprache kommt:

    neben dem LKW ist auf gesamter Länge, von vorn bis hinten jeder Radfahrer zu sehen, der auf dem Radweg fährt - sofern man halt einfach nicht anfängt, die Zugmaschine schräg zu stellen, also einzulenken...

    Und wenn man das als Fahrer*in eines LKW mal konsequent durchziehen würde:

    - parallel zum Bordstein/Radweg stehen

    - auch bei grüner Ampel erst dann fahren, wenn im Rückspiegel kein Radfahrer kommt

    - dann mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen

    -> die Situation draußen im Verkehr würde wohl eskalieren, weil die hinter dem LKW stehenden KFZ-Führer ausrasten... :)