die 25kmh aktuell erreicht man aktuell mit maximal zulässiger Unterstützung schon bei geringem Kraftaufwand. Sprich: es ist für 95% der Pedelec-Nutzer kein Problem, damit dauerhaft 25kmh zu fahren. die 30kmh erreichen in Dauerleistung mit dem Pedelec aber geschätzte 2%.
die 25kmh sind meiner Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf "guten Radwegen". Von schlechten gar nicht erst zu reden. Es fällt der Vielzahl der Verkehrsteilnehmer (Auto, Fahrrad, Pedelec, E-Scooter) aber nachweislich schwer, die "richtige" Geschwindigkeit einzuhalten, wenn nicht ein eindeutiges Limit angeordnet ist.
Beispiel:
schmale Straße innerorts, kein Gehweg, abschüssig, Hauseingänge grenzen an die Fahrbahn. Eine gesonderte Begrenzung der zul. Höchstgeschwindigkeit ist nicht angeordnet, es gilt die Regelgeschwindigkeit von 50kmh, einschränkend aber eigentlich §§1, 3 StVO.
ich behaupte, dass 16 von 20 Verkehrsteilnehmern hier zu schnell fahren.
Wir ordnen ein VZ an, das die zul. Höchstgeschwindigkeit auf 30kmh reduziert.
ich behaupte, dass 1 von 20 Verkehrsteilnehmern hier zu schnell fährt
Höbe man nun bei Pedelecs die mit Unterstützung erreichbare Geschwindigkeit auf 30kmh an, wird mit 30kmh auf den Radwegen herumgefahren. Das halte ich auch bei "guten Radwegen" schon für zu schnell. Was sollte dann die Konsequenz sein? auch auf Radwegen je nach Ausbauzustand Tempolimits einführen? Wohl kaum. Also wird man weiter darauf vertrauen (wie jetzt auch schon), dass die Radfahrer sich schon an §§1, 3 StVO halten und nur so langsam fahren, dass sie ihr Fahrzeug sicher beherrschen. Hahaha. Gut gelacht.
Auf Fahrbahnen hingegen sind 30kmh als Limit der Unterstützung beim Pedelec meiner Meinung nach kein größeres Problem. Weil T30 nach T50 innerorts eben die "nächste Stufe" ist.
Deswegen: gern 30kmh-Unterstützungslimit bei Pedelecs, aber dann Verbot (zur eigenen Sicherheit und der anderer) von Radwegen; außer "Radschnellwege", die entsprechenden Ausbaustandard haben
Und gern auch 50kmh-Unterstützungslimit bei S-Pedelecs. Die haben ja schon Radwegverbot; "Radschnellwege" sollten auch für die verboten sein.
Achja, wegen Vollständigkeit: ich bin auch der Meinung, dass mit einem "Bio-Bike" mit 25kmh kein Radweg mehr benutzt werden sollte. Kann man nur nicht "verbieten". Bei Pedelecs ginge das recht einfach: hast 'n Motor drahn, dann uff die Fahrbahn. Fährst kein Pedeleeg, darfst uffn Radweg.