die gibt es, damit weiter an und über der zHg gefahren werden darf, ganz ohne schlechtes Gewissen
Beiträge von DMHH
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Kostentragungsbescheid aber auch nur dann, wenn der Aufwand der Ermittlung nicht im Verhältnis zum Bußgeld steht.
Ich könnte mir hier sehr wohl vorstellen, dass langsam auch eine Wende einsetzt beim Thema "Einstellung" wenn beim Gehwegparken und Radwegparken schnell mal >50EUR und sogar Punkt dabei sind. Stichwort "Fahrtenbuchauflage", wenn man sich nicht mehr erinnern mag, wer denn nur letzte Woche mit dem Auto unterwegs war
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und wie funktioniert ein Verkehrssystem am anderen Ende der extrem-Skala? Wo also alle wie die letzten bekloppten Idioten unterwegs sind?
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Frage: angenommen, der Fuß- und Radverkehr ist gering genug - ist eine geringe Unterschreitung der Mindestbreite dann vorstellbar, wenn eine kurzfristige Mitnutzung des ausreichend breiten Gehwegs in einem dort unwahrscheinlichen Begegnungsfall gefahrlos möglich ist?
Nein. Gehweg ist Gehweg und Radweg ist Radweg.
die in der VwV-StVO dazu erwähnten "kurzen Abschnitte", an denen die Soll-Vorgabe der lichte Breite nach Abwägung(!) unterschritten werden kann, beziehen sich in der Regel auf Baumscheiben oder ggfs. Haltestellenbereiche.
Hier gilt dann aber: langsam fahren, bei Gegenverkehr ggfs. warten. Eine Erlaubnis, auf den Gehweg auszuweichen, ist das aber nicht.
Denn ansonsten müsste man ja auch auf die Fahrbahn ausweichen dürfen. -
Kommt immer drauf an, wen du fragst. Fuss e.V. würde da natürlich sofort hyperventilieren, aber in der Praxis passiert das sowieso –
das klingt ja fast nach "is schon ok, wenn der Gehweg mitbenutzt wird, weil das eh woanders auch gemacht wird"
Gilt das dann auch für Radfahrstreifen und Schutzstreifen mitm Auto?
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der wunsch nach weniger Toten und Schwerverletzten ist kein Unsinn.
Aber man sollte aufpassen, welche Maßnahmen einem als Umsetzung von "vision zero" präsentiert werden. Und ob "vision zero" nicht einfach nur ein vorgeschobenes Argument ist, gegen das man ja schließlich nicht sein könne, oder?
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mäht die Alleen nieder!
nur noch 200m-Kurvenradien! Keine Kuppen, keine Senken!
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weil sich Verkehrsteilnehmer auf den ihnen zugewiesenen Flächen auch bitte noch gefahrlos begegnen können sollten?
bei der Breite des Radweges ist Begegnungsverkehr auszuschließen. Das kann gern ein rechtsseitiger sonstiger Radweg sein. Aber niemals ein Radweg, der Verkehre beider Richtungen aufnehmen soll. Dafür sind 1,40cm zu schmal.
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erhöht auch die Sicherheit der Fahrgäste.
Stichwort StVO: an haltenden Bussen nur vorsichtig vorbeifahren (haha). mit eingeschaltetem Warnblinklicht: nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (hahahahaha)
wobei solche Bushaltestellen nicht gut funktionieren, wenn die Taktung sehr dicht ist. Weil dann natürlich ein Bus direkt auch die Einfahrt für den Bus in Gegenrichtung blockiert. und auch hintereinander fahrende Busse sorgen dann ja für Blockade. Also prinzipiell funktioniert das gut: Schweden bekommt das hin. Aber eben auch eher im Randbereich der Städte
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Ich empfand es damals als angenehm, auf dem Hochbord neben meinem Kumpel zu radeln, solange kein Fußgänger da war (klar, nicht regelkonform). Auf der Fahrbahn ging das nicht.
weil?
Der entsprechende Absatz in der StVO zum Nebeneinanderfahren ist schon recht betagt, die letzte Umformulierung diente der Verdeutlichung des "Regelfalls". Nebeneinanderfahren war aber schon früher erlaubt.
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nunja, man sollte die Schutzbehauptung "ich hab nix gemerkt" nun nicht zu hoch hängen.
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diese Worte können als harsch empfunden werden, sind jedoch inhaltlich völlig korrekt.
(benutzungspflichtigte) Radwege dürfen nur angelegt werden, wenn ausreichender Platz für den Fußverkehr vorhanden ist. Dass "1m-reicht-doch" heute schon als "ausreichend" angesehen wird, so lange man nicht gerade in einer Geschäftsstraße plant: furchtbar. Aber Realität. Und die Meinung dreht sich - aber viel zu langsam. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass es 3-5 Dekaden dauert, bis so ein Straßenraum nochmal angefasst wird (sofern keine externen Gründe wie Hangrutschung, Hochwasserschaden etc eintreten)
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Unfall im Längsverkehr beim Überholen:
POL-RZ: Radfahrer angefahrenRatzeburg (ots) - 11. Juni 2024 | Kreis Stormarn - 10.06.2024 - Bad Oldesloe Juni 2024 | Kreis Stormarn - 10.06.2024 - Bad Oldesloe Radfahrer angefahren…www.presseportal.deaber das Fahrrad überfahren?
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Den nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt es nicht (oder nur mit Schrittgeschwindigkeit).
doch. Piktogramm / Sinnbild.
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bei mir endet der Artikel mit den Worten "Auf dem Weg werden die Beschilderungen der Radstrecke sowie die Verbesserungen der Radinfrastruktur vorgestellt."
und bildet damit einen sinnvollen Abschluss
Vielleicht ein Ad-Blocker-Problem (das ich am Arbeitsplatz hier nicht hab, weil mein AG die Installation von Plug-ins untersagt hat. achwas: technisch verhindert hat.)
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also schaust du bei grüner Ampel auf der Fahrbahn nach re+li und verlangsamst dein Auto?
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letzte Hoffnung: Schweinezyklus, oder wie man sowas nennen könnte.
Phase 1: du hast ein Regelwerk erstellt
Phase 2: das Regelwerk XY wird immer größer, umfangreicher, länger, zunehmende Anzahl Sonderfälle werden explizit geregelt
Phase 3: man erkennt, dass das Regelwerk zu komplex ist
Phase 4: alles stürzt zusammen und man fängt bei 0 an
Leider hab ich Phase 4 noch nie gesehen. Immer nur seeeeeehr lange Phase 2
VwV-StVO richtet sich übrigens an die Verwaltung und hat direkt keine Außenwirkung auf die Verkehrsteilnehmer. Du befolgst, was beschildert ist. Im Zweifelsfalle verhältst du dich eben so, wie du die Sachlage interpretierst. Sollten Konsequenzen drohen, entscheidet die nächsthöhere Instanz:
meist Polizei, dann Amtsgericht.
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puh. nach erlittenen Unfällen, die durch Dritte verursacht wurden, ist es sicherlich nachvollziehbar, dass ein "ungutes Gefühl" mitfährt. Wenn dieses Gefühl aber ein dauerhafter Begleiter zu werden droht, und/oder immer lauter wird, könnte eine fachliche Unterstützung sinnvoll sein.
Die Konsequenz aus einem erlittenen Unfall kann doch aber nicht sein, zukünftig auch an grünen Ampel vorsichtshalber anzuhalten, weil der Querverkehr einen Fehler (rotlichtverstoß) machen könnte. Oder bei Gelber Ampel dann vollgas noch drüber, aus Angst, der Hintermann könnte beim Abbremsen sonst hinten reinfahren.
Wo kommt eigentlich der Glaube her, dass diejenigen KFZ-Führer, die einen von hinten überfahren würden, einem an der nächsten Kreuzung den Vorrang gewähren?
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Dass perspektivisch an diesen Ursachen angesetzt werden sollte, völlig klar. Nur löse ich das nicht von heute auf morgen.
Nunja, wenn ich mal schaue, womit sich Länder/Städte brüsten, würd ich mal bauernschlau behaupten, dass Radwege an allen Bundes-, Land-, und Kreisstraßen weder heute, noch morgen, noch übermorgen gebaut werden.
Wie willst du das Problem lösen? Nicht mehr dort fahren?