„VG Hamburg 5 K 3154/18* Urteil vom 02.02.2023
Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Stresemannstraße und auf Verpflichtung der Stadt zu Veränderungen des dortigen baulichen Zustands“
arg!
eine der schlimmsten Stellen... halt, "strecken" in Hamburg: die Stresemannallee. Geht ja hinten richtung Westen an der Eisenbahnüberführung weiter. Das ist ein Elend Sondergleichen.
Die Begründung des Klägers liest sich stichhaltig. Wobei das Ziel des Senats, den Radverkehrsanteil zu fördern in meinen Augen kein valider Grund ist. aber sei es drum: die Begründung der Beklagten liest sich abschnittsweise ebenso nachvollziehbar, auch wenn dort eher ein "bemühen" mitschwingt, Gefahren herbeizureden. Wie etwa der Radfahrer, der vom anfahrenden Bus übersehen wird.
Und erneut wird die Belastungsbereich-Tabelle aus der ERA herangezogen mit "jaja, viel Verkehr dort!"
Im Text wird aber die Kernaussage deutlich: VG prüft, ob Ermessen ausgeübt wurde und Grenzen der Ermessensausübung eingehalten wurden. Die StVB hat Ermessen ausgeübt. Bei der StVB sitzen die Fachleute. Und die haben abgewogen: Fahrbahn = gefährlich, der Radfahrer kann nix machen, wird einfach überfahren. Geh-Radweg = der Radfahrer ist selbst schuld, wenns zum Unfall mit Fußverkehr/Geisterradler kommt, er hätt schließlich langsamer fahren können. Außerdem ist Fahrbahn = tödlich, Geh-Radweg = verletzt auch zu berücksichtigen.
Und ja, klar: bei Aufhebung der RWBP muss man auch davon ausgehen, dass die 70jährige Dame oder der 10-jährige Knirps dort fahren. Bei Tempo 30 und Mischverkehr mit vielen Bussen und auch LKW. hm.