Stand jetzt wurde mir eine Bearbeitung meines Antrages zugesagt. Da gehe ich davon aus, dass vor Ort auch noch geprüft werden wird, ob ein VZ.254 an der vorherigen Zufahrt steht.
Bereits am 20. Dezember 2023 wurde mein Antrag auf schriftliche Bestätigung bearbeitet und lag frühestens am 23. Dezember im Briefkasten. Ging dann doch fix.
Ich hab das Ding mal gescannt und den relevanten Text aufgehübscht.
TL;DR:
Zitat
Nach Prüfung ist jedoch zu konstatieren, dass der mündlich ausgesprochene Verwaltungsakt gern. § 44 ThürVwVfG nichtig ist.
Die Untersagung der Weiterfahrt auf einer grundsätzlich für Ihre Verkehrsart freigegeben Strecke kann auf Grund von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen notwendig sein. Die Polizei ist hierzu germ § 12 PAG befugt. Eine hinreichende Gefahrensituation lag zum Zeitpunkt Ihres Anhaltens durch die Polizei Jena jedoch nicht vor. Zwar befährt eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen die Stadtrodaer Straße, jedoch begründen sich durch ihr Fahrverhalten mit
dem Rad keine Gefahrensituation. Insofern, so das Prüfergebnis, fehlt der ausgesprochenen Weisung die Ermächtigungsgrundlage, was zur Nichtigkeit des in Rede stehenden Verwaltungsaktes führt.
Die Weisung erfolgte jedoch nicht aus Willkür, sondern trug dem aufgabenimmanenten Anspruch Rechnung, bereits im
Ansatz gefahrenträchtige Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu begegnen. Dies schon vor dem Hintergrund, dass große Teile der Stadtrodaer Straße durch Beschilderung vom Radverkehr nicht freigegeben sind.
Die Polizei Jena nimmt den Vorfall zum Anlass über den städtischen Straßenbaulastträger die Beschilderung prüfen zu lassen. Insbesondere aufgrund des vorhanden Fuß/Radweges könnte eine allgemeingültige Untersagung sämtlichen Radfahrverkehrs auf der doppelspurigen Fahrbahn geboten sein. Eine verbesserte Beschilderung könnte dabei zur Akzeptanz und Eindeutigkeit beitragen.
der Straßenbaulastträger soll also die Beschilderung prüfen, weil der Beamte es nicht auf die Kette bekommt, dass ein keine Zonenregelung darstellt, sondern sich am Aufstellort an den Radverkehr richtet und die Einfahrt verbietet; in der Folge auch nicht aufgehoben werden muss. Sonst dürft ich ich bis Gera nicht mehr auf der Straße weiterfahren
Und natürlich soll das Radfahren auch auf dem verbliebenen Teil verboten, und nicht etwa im übrigen Abschnitt davor ebenfalls erlaubt werden.
Nachdem ich den Beitrag von FragdenStaat / Arne Semsrott beim 3C27 gesehen hab, denk ich mir gerade so
"Ach, wartest mal noch 3 Monate und fragst dann nach dem Schriftwechsel, den Polizei Jena dazu mit anderen Stellen aufgebaut hat"
würd mich ja durchaus interessieren, was die sich sich der Mail so aus den Fingern saugen, weshalb nun plötzlich weitere Verbote kommen sollen