Beiträge von DMHH

    wie kommst Du auf die Aussage mit dem parallel parken? Wüsste nicht, dass das bei einem Radstreifen verboten wäre. In der VwV steht nur was von "in der Regel nicht in betracht" was aus dem Beamtendeutsch übersetzt bedeutet "weiß eh keiner also egal bevor uns der Automob lyncht"

    Nach ERA sind bei Radfahrstreifen (und auch Radwegen, Schutzstreifen) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen vorgesehen:

    0,5 - 0,75m

    Wer also Seitenstreifen zu Radfahrstreifen um-beschildert, der müsste nach ERA auch Sicherheitstrennstreifen markieren oder zumindest vorsehen. Bei den ohnehin schon schmalen Gehwegen in Richardstraße, Wagnerstraße, Ritterstraße (um mal nur die dort in meiner alten hood zu nennen) bedeutete das ein faktisches Ende von angeordnetem Gehwegparken (315). Denn die dann verfügbare Gehwegrestbreite läge bei <1m.

    Und spätestens mit der Anordung von Z237 müsste sich mit der Frage des Längsparkens auseinandergesetzt werden.

    Jetzt kann man sich noch klandestin herausreden mit "ist kein Radweg" und "VZ315 ist Bestand, wir kommen mit der Verkehrsschau nicht hinterher ... aber puh, wir gucken irgendwann mal"

    ist die Ecke immer noch so?

    Google Maps
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    www.google.de

    :S

    dann bin ich auf die Umsetzung der Anweisung gespannt :saint:

    Ebenso gespannt bin ich dann, wie mit eher untermaßigen Seitenstreifen umgegangen wird. Denn ich bin der Meinung, dass einige der "alten Streifen" die Mindestbreite nicht erreichen.

    Richardstraße:

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    vom parallel-Parken dort mal ganz abgesehen... Das müsste man dann nämlich auch verbieten :saint:

    Protestkonvoi fährt durch Kahla
    Eine weitere Protestaktion hat es am Dienstag in Kahla gegeben. Zahlreiche Fahrzeuge waren in einem Konvoi in der Stadt unterwegs.
    www.otz.de

    :S

    das Titelbild ist doch an Dumpfheit nicht zu unterbieten.

    Da steht also dieser kleine Hausmeister-Schlepper mit nicht-grünem Kennzeichen am Straßenrand, hinter ihm die PKWs der .. anderen Hausmeister im Landkreis? und die protestieren gegen die mittlerweile von der Koaliton schon zurückgenommene Abschaffung der Befreiung von der KFZ-Steuer?

    SHK: Saale-Holzkopf :*

    ja, genial...

    bei ungefähr 5:13

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    Bikes may use full lane

    speedlimit 30

    die Dinger fahren offenbar ohne Tretunterstützung 20 - aber man gurkt auf Gehweg rum? weil "gefääähärlich"

    was soll denn passieren? von hinten überfahren werden?

    und wenn das "Kind" in einem Fiat500 gesessen hätte, würden andere sagen: "welche Eltern setzen ihr Kind bitte in so eine Sardinendose. Wenn man da einen Unfall mit einem SUV hat... !"

    Also lieber ein "sicheres" KFZ fürs Kind.

    Und es mag ja auch sein, dass das Kind bisher sehr verantwortungsvoll mit Eigentum umgegangen ist, begleitetes Fahren praktiziert hat, dabei stets um- und vorsichtig war. Und dann eben 1x nicht aufmerksam gewesen mit dem Auto..

    Tjanun. Und wenns das einzige Auto der Familie war - was machste denn dann? Das Kind niemals fahren lassen? :S

    die Weisung des Verbotes der Weiterfahrt ist nichtig.

    Die Behauptung, einer Weisung (Straße verlassen, anhalten) nicht nachgekommen zu sein, stünde doch aber weiterhin im Raum - oder nicht?

    Denn sonst hätte ich vor Ort, als ich wusste, dass auf dem Abschnitt kein Verbot besteht, die Weisung "sie fahren hier nicht weiter" auch einfach missachten können.

    (S+) Schneeräumung in Großstädten: Vereiste Radwege, freie Autostraßen – wie kann das sein?
    Ob in Hamburg, Berlin oder München: Vielerorts werden Fahrradwege nach Schneefällen tagelang nicht geräumt. Daten zeigen, wie der Zweiradverkehr beim…
    www.spiegel.de

    (alternative)

    Radwege, so sicher.

    Übrigens findet sich drüben beim Felix von Leitner eine Aussage zu Hamburg:

    Fefes Blog

    wonach die Behörde für Umwelt und pi-pa-po auf der Website schreibt:

    Zitat

    Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes auf Radwegen vor. Somit müssen die Anliegerinnen und Anlieger dort, wo sie zur Reinigung der Geh- und Radwege verpflichtet sind, die Radwege vor ihren Grundstücken nicht von Schnee befreien oder streuen.

    Daraufhin meint ein Einsender beim Leitner (https://blog.fefe.de/?ts=9b62da60):

    Da fügt sich ja die Argumentation vom Rupert Schubert in Hamburg damals hervorragend ein, der ja argumentierte, dass ein 237/240/241 ein absolutes Verbot des Radfahrens auf der Fahrbahn bedeutet, auch bei Schnee und Eis. :S

    Stand jetzt wurde mir eine Bearbeitung meines Antrages zugesagt. Da gehe ich davon aus, dass vor Ort auch noch geprüft werden wird, ob ein VZ.254 an der vorherigen Zufahrt steht.

    Bereits am 20. Dezember 2023 wurde mein Antrag auf schriftliche Bestätigung bearbeitet und lag frühestens am 23. Dezember im Briefkasten. Ging dann doch fix.

    Ich hab das Ding mal gescannt und den relevanten Text aufgehübscht.

    TL;DR:

    Zitat

    Nach Prüfung ist jedoch zu konstatieren, dass der mündlich ausgesprochene Verwaltungsakt gern. § 44 ThürVwVfG nichtig ist.

    Die Untersagung der Weiterfahrt auf einer grundsätzlich für Ihre Verkehrsart freigegeben Strecke kann auf Grund von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen notwendig sein. Die Polizei ist hierzu germ § 12 PAG befugt. Eine hinreichende Gefahrensituation lag zum Zeitpunkt Ihres Anhaltens durch die Polizei Jena jedoch nicht vor. Zwar befährt eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen die Stadtrodaer Straße, jedoch begründen sich durch ihr Fahrverhalten mit
    dem Rad keine Gefahrensituation. Insofern, so das Prüfergebnis, fehlt der ausgesprochenen Weisung die Ermächtigungsgrundlage, was zur Nichtigkeit des in Rede stehenden Verwaltungsaktes führt.

    Die Weisung erfolgte jedoch nicht aus Willkür, sondern trug dem aufgabenimmanenten Anspruch Rechnung, bereits im
    Ansatz gefahrenträchtige Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu begegnen. Dies schon vor dem Hintergrund, dass große Teile der Stadtrodaer Straße durch Beschilderung vom Radverkehr nicht freigegeben sind.
    Die Polizei Jena nimmt den Vorfall zum Anlass über den städtischen Straßenbaulastträger die Beschilderung prüfen zu lassen. Insbesondere aufgrund des vorhanden Fuß/Radweges könnte eine allgemeingültige Untersagung sämtlichen Radfahrverkehrs auf der doppelspurigen Fahrbahn geboten sein. Eine verbesserte Beschilderung könnte dabei zur Akzeptanz und Eindeutigkeit beitragen.

    :S

    der Straßenbaulastträger soll also die Beschilderung prüfen, weil der Beamte es nicht auf die Kette bekommt, dass ein [Zeichen 254] keine Zonenregelung darstellt, sondern sich am Aufstellort an den Radverkehr richtet und die Einfahrt verbietet; in der Folge auch nicht aufgehoben werden muss. Sonst dürft ich ich bis Gera nicht mehr auf der Straße weiterfahren :rolleyes:

    Und natürlich soll das Radfahren auch auf dem verbliebenen Teil verboten, und nicht etwa im übrigen Abschnitt davor ebenfalls erlaubt werden. :whistling:

    Nachdem ich den Beitrag von FragdenStaat / Arne Semsrott beim 3C27 gesehen hab, denk ich mir gerade so
    "Ach, wartest mal noch 3 Monate und fragst dann nach dem Schriftwechsel, den Polizei Jena dazu mit anderen Stellen aufgebaut hat" ^^
    würd mich ja durchaus interessieren, was die sich sich der Mail so aus den Fingern saugen, weshalb nun plötzlich weitere Verbote kommen sollen

    hierzu in der LTO:

    Zitat

    Das überzeugte das VG Berlin nicht. Das Pankower Bezirksamt habe keinen der in Betracht kommenden Ermächtigungstatbestände des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) hinreichend dargelegt.

    klingt auch in den nachfolgenden Absätzen so, als ob sich die StVB da einen schlanken Fuß gemacht hätte.

    und ja, "Nachtigall ick hör dir trapsen!":

    Zitat

    Aus diesen drei Normen zusammen ergeben sich die strengen Darlegungsanforderungen. Für die Praxis der Straßenverkehrsbehörden stellen sie eine erhebliche Hürde dar: Zebrastreifen, Tempolimits sowie Radwege und verkehrsberuhigte Bereiche dürfen Kommunen nur anordnen, wenn sie eine konkrete Gefahr an der jeweiligen Stelle nachweisen. [...]

    Diese Rechtslage kritisieren Mobilitäts-, Umwelt- und Fahrradverbände seit Jahren. Denn sie bewirkt, dass an vielen Straßen und Kreuzungen gar nichts passiert, weil die Behörden unsicher sind.

    :rolleyes:

    Die dürfen also bestimmte Autobahnauffahrten den ganzen Tag lang blockieren.

    Aber wehe, eine Fahrraddemo möchte mal 5 km über eine Autobahn fahren ...

    Oder ein paar Leute möchten eine Kreuzung mit Klebstoff blockieren...

    in Thüringen so:

    Zwei Verletzte bei Bauerndemo im Eichsfeld
    Bei einem Bauernprotest in Heiligenstadt im Eichsfeld sind zwei Männer verletzt worden.
    www.otz.de

    - Demonstrant von Auto angefahren (absicht?)
    - Vorwurf Nötigung wegen nicht-Räumen der Straße
    - blockierte Rettungswege

    :whistling:

    eine Stadt in Middelfrangen hat eine stadtbezogene Statistik zu Fahrradunfällen "erarbeitet": klick (16,7MB!) und nennt das "Sicherheit im Fahrradverkehr"

    schon älter, aber den hatten wir noch nicht, oder?

    E-Bike statt E-Klasse: Das Geschäft mit Dienstrad-Leasing blüht
    Immer mehr Firmen leasen für ihre Belegschaft Dienstfahrräder. Das freut nicht nur die Leasing-Branche. Auch der Fahrrad-Handel mischt gerne mit. Wo geht die…
    www.heise.de

    und da sehe ich auch ernste Probleme, bis so was wie ein Elektro-Mähdrescher in der Erntezeit zwei Wochen quasi 24x7 auf dem Feld ist. Gewicht durch die Batterien dürfte auch ein Thema sein.

    Stromkabel trenchen entlang der Feldwege/Zufahrtsstraßen, mobile Schnelllader mitnehmen, fertig.

    keine große Sache, wenn man es will.