Das ist so ein berechtigter Einwand, der sich auch auf Bereiche außerhalb der Planungsgrenze bezieht.
Man plant hier mit dem baulichen(!) Bestand und kommt dann in Konflikte mit den Verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus der Fertigstellung ergeben.
Aber nochmal: der Übersichtsplan ist aus 2022 und stellt eine veraltete Planung dar. Im Ratsinfo steht ja direkt, dass die aktuelle Planung enger an die Stadt herankommt. Evtl. ist man da durchaus nochmal an die Kreuzung und die Anschlüsse herangegangen.
Sollte es so bleiben, würde ich das direkt in der Einwendung so formulieren, dass sichergestellt werden muss, dass die nach VwV-StVO sichere Querungsmöglichkeit hergestellt werden muss. Wobei man das abbügeln wird mit der Feststellung, dass man einen Anschluss an den Radweg herstellt und der vorhandene Radweg auch Radweg bleiben wird; mögliche Änderungen bzw. Aufhebung einer B-Pflicht ist nicht Gegenstand der Planung.
Dein Vorschlag "blau" zum Linksabbiegen ist meiner Meinung nach sooo in keinem Regelwerk vorgesehen.
Einwendung wäre hier in der Tat die Forderung einer Aufstelltasche am rechten Rand der von Norden auf den Knoten zuführenden Fahrbahn mit eigener Signalisierung für den Radverkehr (damit der sich eben auch aufstellen kann)
Alternativ die Einrichtung einer signalisierten Querung an der Westseite des Knotens.
Grundsätzlich stellt sich bei diesem Knoten ja auch die Frage, wie der Radverkehr aus dem Gerkenfelder Weg (parallel zur Umgehung, dann von Norden auf den Knoten zulaufend) nun über die Kreuzung geführt wird. Auf den Radweg bzw. die Querungsfurt im Osten des Knotens kommt man als Radfahrer nämlich auch nicht.
Und wenn da kein Z254 an die Bundesstraße gestellt wird, komm ich auch auf der Bundesstraße radelnd an dem Knoten nicht legal auf den Radweg...