in der Plakatsaison stellt die Law-and-Order-Partei ebenfalls große Stellwände auf.

Für mich ist das ein Halten (Be- und Entladen) auf dem Gehweg. ich komme aus Blickrichtung.
Das ist einer der ersten mir bekannt gewordenen Fälle, in denen die Bußgeldstelle meinen Tatvorwurf korrigiert. Auf "parken auf gemeinsamem Geh- und Radweg". 
Ok - wenn ich vom Standpunkt aus ca. 300m Rückwärts gehe: da steht wirklich ein
. Wieder so ein Problemfall mit Radwegen. Man weiß als Fußgänger hinten nicht, was vorn angeordnet ist.
Aber finde ich interessant, da man meiner Meinung nach das "Halten" durchaus hätte begründen können: Kofferraum offen, es wurden Plakatwände ausgeladen und aufgestellt.
Aber man macht ein Parken draus, weil offensichtlich ist, dass nicht nur etwas ausgeladen wurde und dann weggefahren wird. Sondern nach dem Entladen noch andere Tätigkeiten (Plakat aufstellen) ausgeführt wurden, die nicht im Zusammenhang mit dem Halten standen. Im Unterschied z.B. zu Spedition, bei der Entladen, hochschaffen, Unterschrift holen, Vollständigkeit prüfen zum Entladevorgang und damit dem Halten zählen.
Bin gespannt 