Beiträge von DMHH

    wir sind in den letzten Wochen gefahren:

    RE von München in Richtung Garmisch-Partenkirchen. Im Zug konnte man die Fahrräder einhängen, senkrecht. koole Sache das. Also zumindest im Prinzip. Denn die Einhäng-Vorrichtung war sehr, seeeehr weit oben. Mit Pedelec vermutlich keine Chance. Aber die Hinterrad-Einhängung unter den Klappsitzen find ich clever.

    Und weil wir zwar eine Fahrradkarte für den ICE von Erfurt nach München hatten, im RE weiterfahren wollten: bedurfte es natürlich einer Fahrradkarte für Bayern :rolleyes:. Zum Glück nicht vorher gekauft sondern bei Team Zugbegleiter nachgefragt: jaja, man kommt dann vorbei. Als man vorbei kam, fiel dem Teamleiter ein, dass man jetzt noch etwas ganz dringendes vorn im anderen Wagen erledigen müsse, dafür hätte man nun keine Zeit. :S ... Danke.

    Dann noch einen Regionalzug von Levico-Terme nach Trentino genommen (ohne Fahrrad). Auch hier gabs Einhängevorrichtungen, der Zugbegleiter achtete sehr vehement drauf, dass die auch genutzt wurden. die MTBs passten aber nicht so richtig rein.

    man achte auf die Bremsscheibe hinten :/

    Dann noch einen Regionalzug von Brescia nach Bergamo genommen: Standard, keine Einhängevorrichtung, nur den üblichen Klappsitz-Bereich zum Anlehnen.

    Zug-Alternative: wir haben FlixBus ausprobiert, 2 Fahrradstellplätze gebucht. Der Bus kam aber ohne Fahrradträger an. Busfahrer räume dann im Gepäckbereich unten im Bus etwas frei. Da sollten wir die Räder hinlegen. :|
    Das hab ich nicht gemacht. Stattdessen passten die Räder stehend in das Gepäckfach. Zum Glück hatte ich noch ein bisschen Zurrgurt-Material von der kleinen Packtasche und Schulterriemen zur Hand, konnte die Räder so wenigstens etwas "sichern". Was aber dem Busfahrer nicht so recht gefiel. Weil: Abfahrzeit! Man hat schließlich schon 5min Verspätung!

    Bei Zwischenstopp dann mal geschaut: war alles gut. Wäre viel weniger ein Problem gewesen, wenn wir uns nicht vorher durchgelesen hätten: vor Fahrtantritt alles Abbauen. Hatten wir gemacht. Leider auch die Taschenhalterungen am Rennrad. Blöd. Wären die dran geblieben, wäre das alles einfacher gewesen mit Befestigung/Rollsicherung/Kippsicherung.

    Weil es aber auch aus Eimern schüttete, war ich nicht soooooo unfroh, die Räder im Gepäckraum zu wissen. hm.

    RegionalExpress München-Nürnberg: vollvollvoll und so einen komischen Zugtyp (Doppelstockwagen), bei dem das Fahrradabteil ums Eck und die Rampe runter erreichbar ist. Puh. schwierig, da die Rampe so schmal ist, dass man nur hinter dem Rad gehen kann. Möchte nicht wissen, wie das bei einem ausgewachsenen Pedelec funktionieren soll :/

    /edit: fotos ergänzt

    Ja, in meinem Fall habe ich das mit meinem AG so geklärt, dass die Zeit für das AG als Arbeitszeit angerechnet wird. Und die Justizkasse überweist an meinen AG den Ausfall.

    Ich vermerke das in meiner Arbeitszeitübersicht, dass ich quasi einen "Termin außer Haus" hatte.

    Der Grund, weshalb ich diesen Weg wähle: Nach meinem Verständnis erhalte ich von der Justizkasse ja lediglich den Netto-Verdienstausfall. Beispiel: ich nehme 4h lang an einer Gerichtsverhandlung teil, mein Arbeitgeber passt daraufhin die Gehaltsberechnung für den Monat an: ich erhalte 200,- weniger Nettogehalt. Diese 200,- bekomme ich ersetzt. Aber ich habe ja nicht nur Ausfälle beim Nettogehalt, sondern eigentlich beim Bruttogehalt. Also Einzahlung in die Rentenkasse z.B.

    Aber mit der Lösung oben kann mir das egal sein: ich erhalte auch im Monat 10/2024 das gleiche, ungekürzte Gehalt. Und die Dritte Alternative = Freizeit, Fehlzeit nacharbeiten ist für mich auch nicht attraktiv :|

    Du hattest Aussicht, etwas zu "gewinnen" bzw. deinen Verlust zu minimieren.

    mein Punkt ist: wieso geht man bei dieser Faktenlage hier dennoch vor Gericht?

    Wenn die Aussgangssituation wäre: 7 Flenspunkte aufm Konto, nach Akteneinsicht komische Begründung und ohne Fotos oder so: ja, da hätte ich es verstanden, wieso man mit vollem Kostenrisiko (Bußgeld + Gericht + Anwalt) in die Verhandlung geht und durch geschicktes Fragen wenigstens den Vorwurf der Behinderung wegzubekommen.

    Aber hier? 1 Pkt aufm Konto und der Anwalt erklärt quasi erst aufm Flur, was so geht und wie das läuft? Das verstehe ich nicht.

    Ich schieb mal einen Erfahrungsbericht aus einer Verhandlung hinterher.

    Ladung erhalten für Termin in 7 Wochen.
    kurze Zeit später: Umladung erhalten für Termin in 4 Monaten.

    Damit ist dann die vorgeworfene OWi ziemlich genau 12 Monate her. Aber mir egal. Dankbarerweise hatte die Bußgeldstelle mich über die Abgabe des Verfahrens an die StA informiert, so dass ich mir dank der Fotos in Erinnerung rufen konnte, wie das war.

    Tatvorwurf lautete: Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung.

    Begründung: Fz hielt auf Schutzstreifen, ich konnte beobachten, wie Radfahrer hinter dem Fz den Gegenverkehr abwartete, dann auf den Gehweg am Hindernis vorbeifuhr

    Terminbeginn: 11:30 Uhr

    auf der Ladung hieß es schon, dass man wegen Einlasskontrollen rechtzeitig kommen soll. Ich war um 11:10 Uhr am Eingang. Flughafen-Feeling mit Metalldetektor und Ausweis zeigen.

    Um 11:12 war ich vor dem Sitzungssaal. Keiner sonst aufm Flur. Gut, also warten.

    Gegen 11:20 Uhr tauchte der Fz-Führer auf (von dem hatte ich unbewusst sogar ein Foto gemacht, konnte das also abgleichen), wenige Minuten später sein Anwalt. beide blieben zu mir auf Abstand. Die Unterhaltung zwischen beiden hatte nach dem, was ich mitbekam, wenig mit der Owi zu tun :/

    11:40 Uhr - der laufende Termin war beendet und man bat alle Verfahrensbeteiligten zur Sache XY in den Verhandlungssaal.

    Kurze Anwesenheitsprüfung durch den Vorsitzenden. Ich wurde gebeten, draußen zu warten. Also wieder vor die Türe. :)

    Im Verhandlungssaal lief es dann so ab*, dass eine kurze Bestandsaufnahme der Situation (Vorwurf, Bußgeldbescheid) stattfand und der Vorsitzende direkt klar machte, dass er am Bußgeldbescheid inhaltlich nichts auszusetzen hätte. Es klang wohl auch so ein wenig die Frage durch, warum man sich hier treffen würde...

    Der Fz-Führer argumentierte, dass er nicht woanders hätte halten können.
    Vorsitzender: doch, andere Straßenseite.
    Fz-Führer: das wäre ja viel gefährlicher, wenn er von dort aus die 6 Heizkörper hätte entladen müssen.
    Vorsitzender: da stellt sich aber die Frage: für wen. Nämlich nicht für die Radfahrer, für dessen Schutz der Schutzstreifen da ist.
    Fz-Führer: außerdem waren das ja nur 3, höchstens 4 Minuten
    Vorsitzender: in der Zeit laden Sie 6 Heizkörper aus und könnten das Fz jederzeit entfernen? Außerdem ist schon das halten verboten.
    Fz-Führer: wusste das mit dem Halten nicht
    Vorsitzender: Autofahrer müssten auch mal lernen, dass ihnen nicht die gesamte Straße von Hauswand zu Hauswand gehört.

    Daraufhin kam dann die Frage des Vorsitzenden, ob man dann in die Verhandlung einsteigen wolle. RA bat um Unterbrechung, verließ mit Fz-Führer den Verhandlungssaal auf den Flur.

    RA: ich würde die Beschwerde(?) zum OLG empfehlen. Aber das müssen Sie wissen. Das ist ja auch eine Frage des Geldes
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: das kann ich nicht sagen, aber so ungefähr 500-2000 EUR kämen da zusammen. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, würde ich den Gang zum OLG unbedingt empfehlen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: Aber für diesen Schritt braucht es dann hier das Urteil. Sonst geht das nicht. Wenn wir das jetzt sein lassen, ja dann haben Sie den einen Punkt. Der ist dann fix.
    Fz-Führer: ist ja dann mein erster
    RA: dann ist das doch eigentlich auch kein Problem. Aber das müssen Sie wissen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: aber so ist das im Ordnungsrecht aufgebaut: Verstoß, mit Behinderung, mit Gefährdung und dann Unfall mit allem
    Fz-Führer: Radfahrer .... einfach so.. (teilweise unverständlich)
    RA: ja, das ist die Behinderung

    Beide sind dann rein, 1 Minute später wurde ich in den Saal gebeten und der Vorsitzende informierte mich, dass meine Aussage nicht mehr erforderlich sei, bedankte sich dennoch für mein Erscheinen und fragte nach evtl. Ansprüchen. Ich hatte ja das Formular bereits ausgefüllt, die Rechtspflegerin/Protokollantin unterschrieb das dann und ich kanns die nächsten Tage dann abgeben. Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.

    Tjo. :rolleyes: Ich kenne das Verhältnis Mandant-RA in diesem Falle nicht. Ich sehe aber, dass offensichtlich keine RSVersicherung vorhanden war. Und dennoch(!) geht man vor Gericht?! Um dem Mandanten dann auf dem Flur die OWi zu erklären?! :huh:
    Da frag ich mich schon, was da im Verhältnis schief gelaufen ist. Als Unterstellung könnte ich formulieren, dass es dem RA darum ging, Geld zu machen. Aber immerhin hat er seinen Mandanten mit Rücknahme wohl vor den Gerichtskosten bewahrt. Und nun zahlt die Justizkasse meinen Arbeitsausfall, anstatt der Fz-Führer? :/


    * weil ich wusste, dass ich als Zeuge vom Anfang nix mitbekommen werde, hatte ich Unterstützung dabei ;)

    Ich bin gerade im Urlaub und sehr eingeschränkt online.

    Aber kann jemand bitte mal dem - ja, ich sage es so - dummen Praktikanten bei der OTZ mal freundlich mitteilen, dass er bullshit schreibt?

    Vielleicht speziell jemand mit Kenntnissen vor Ort? MTL ?

    Die beschriebenen Kreuzungen sind Sig-na-li-siert. So dämlich kann ein einziger Mensch doch gar nicht sein, oder?

    Ausserdem gibt es keine "schnellstrasse" dort, sondern eine strasse mit zhg50 und 2 fahrstreifen pro Richtung.

    und hier noch ein Artikel aus der Zeit, direkt mit Brompton-Bezug, Malte ^^

    Zitat

    Und mir rutscht beim Gaffen der Sitz des Leihrads runter, sodass ich mitten in der Fahrt abwärts plumpse. Fast so tief wie so ein Trottel auf seinem Klapprad.

    :whistling:;)

    aber keine Sorge, ist ja ein Zeit-Magazin-Beitrag :*

    Fahrradbesitzer: Welches Fahrrad will ich sein?
    Ein Fahrrad verrät viel über seinen Besitzer. Vor seiner Kaufentscheidung beobachtete unser Autor wochenlang Männer auf Zweirädern – und war überrascht vom…
    www.zeit.de
    Elbchaussee: Radweg zu gefährlich – Polizei Hamburg stoppt Umbau
    Der Abschnitt der Elbchaussee zwischen Nienstedten und Blankenese ist viel zu eng. Auch der ADFC Hamburg warnt. Jetzt muss umgeplant werden – mal wieder.
    www.abendblatt.de

    alt: https://archive.ph/SEZiL

    Zitat

    ... griff die Behörde ein und zog die Anordnung für den stadtauswärts verlaufenden Radweg zurück. Deshalb fehlt bis heute eine Markierung im hinteren Teil. Öffentlich wurde das erst jetzt.

    ach, das tut schon wieder weh. Mit dem Radweg ist bestimmt der SChutzstreifen gemeint.

    Und hey, "die Polizei" stoppt den Umbau? Etwa die selbe Polizei, die für die Anordnung zuständig ist, weil sie eben die untere StVB ist?!

    oh, achnee, geht darum, dass Planung und Ausführung wohl nicht ganz übereinstimmen. 8)

    und deshalb "endet der Schutzstreifen plötzlich!!!!". Was natürlich so nicht geht, weil... äh.. gefährlich!

    Wann hört diese beschissene Schutzstreiferitis denn endlich auf? Vermutlich nicht mal dann, wenn sie aus den Planungsrichtlinien verschwindet.


    Der ganze Artikel liest wie ausm Postillion. Unfassbar. Zum Haare raufen.

    nach §45 Abs. 1 können sie die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten

    HV-Zone = Beschränkung der Nutzung. Darfst ja nicht mehr halten/parken.


    und der §45 Abs. 9 ist eben: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

    HV-Zone = Verkehrszeichen. Ist es zwingend erforderlich? Mag sein, aber genau das hat die Stadt ja nicht dargelegt.

    also die "dagebliebenen". wohingegen die "weggegangenen" in den Großstädten an der Uni sitzen und dort dank Kopfprämie / Meldebestimmungen auch ihren Hauptwohnsitz haben.

    Besorgniserregend fände ich es, wenn die gesamte Kohorte der Jugendlichen in Deutschland mehr AfD wählt als die ältere Kohorte.

    Sind wir wieder bei dem Thema: es geht uns gesamtgesellschaftlich zu gut, während gleichzeitig die Schere zw. "arm" und reich weiter auseinandergeht. Biste aufm Land, haste das Gefühl, du wirst abgehängt. Aber gleichzeitig geht's dir 100x besser als der Jugend vor 40 Jahren.

    Und Schuld sind "die da oben" (Politik) oder "die da drüben" (Geflüchtete). Auf keinen Fall aber "die da hinten" (Demagogen)

    Zitat von VG-Urteil

    Denn jedenfalls als Verkehrsteilnehmer kann er gegenüber einer Verkehrsbeschränkung als Verletzung eigener Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen der auch ihn treffenden Regelung lägen nicht vor oder aber seine eigenen Belange seien bei der behördlichen Ermessensausübung rechtsfehlerhaft mit den für die Anordnung sprechenden Belangen abgewogen worden.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 – 11 C 35.92; VG Köln, Urteil vom 25. September 2012 – 18 K 4164/11

    Zitat

    Die Antragsgegnerin konnte entgegen ihres Vortrags im Eilverfahren die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nicht auf STVO § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9stützen. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    Zu derartigen Verkehrsbeschränkungen gehört auch die Anordnung einer Fahrradstraße (VZ 244.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) und eines „Beginns eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone“ (VZ 290.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“).

    könnte hier der Hund begraben liegen?

    Stadt hat Fahrradstraße damit begründet, dass das Parken da doof und gefährlich ist. in der Folge dann auch HV-Zone angeordnet. Damit hat sie sich also gerade doch auf den Punkt "sicherheit und Ordnung" berufen, anstatt einfach hinzuschreiben: "netzbedeutung! Fahrradstraße!" und dann nach 2 Jahren eben geschickt die HV-Zone nachzuschieben, weil zu viel passiert ist / beinahe passiert ist

    Kassandra, Kassandra... riefen sie :|

    zu dieser Fuß- und Radfahrerquerung: StreetView gibt es diverse Meldungen im Mängelportal der Stadt Jena.

    Klassiker ist der Vorwurf, die Fußgänger würden ganz frech über den Teil der Furt laufen, bei dem die schöne 0-Absenkung vorhanden ist, die doch aber bitteschön nur dem Radverkehr vorbehalten sei! Und die Stadt möge unverzüglich getrennte Furten für Fuß- und Radverkehr markieren.

    Deutlich schwerer wiegt der Hinweis, dass es an dieser Querung wiederholt zu "beinahe-Unfällen" kommt, weil einige KFZ-Lenker das "rot" missachten / übersehen. So eine Meldung hier zum Beispiel

    Und wenn man nur lange genug wartet, wird die Prognose "es wird zu Unfällen kommen!" auch eintreffen. Hier gings aber mal "schneller". Nämlich heute früh. ?(

    https://www.otz.de/lokales/jena/a…r-verletzt.html (leider gerade hinter paywall verschwunden)

    tjanun... ich bin gespannt, wie laut die Vorwürfe-Trommel gegenüber der Stadtverwaltung schlägt und ob sich diese zu irgendwelchen "Maßnahmen" hinreißen lässt. Jena-typisch wäre sowas hier angsagt: StreetView :rolleyes:

    wobei ich persönlich der Meinung bin, dass die BedarfsAmpel so eine Pest-Cholera-Sache ist. zu dicht an der nächsten großen Kreuzung für "gute Querungsphasen" (weil diese Querungsampel eben in die Umlaufphase der großen Kreuzung eingehängt werden muss) und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer bei der Fahrt auf die Querungsampel sehr wohl das "vordere" rot zu Gunsten des "hinteren" Grüns an der großen Kreuzung "übersehen". Aber die "überseher" würden auch an einem FGÜ drüberbrettern. Insofern bin ich jetz gespannt, was passiert. :/