Beiträge von DMHH

    Die Begrenzung der Radfahrstreifen kann unterbrochen werden bei Bushaltestellen. Ist in der Bramfelder Chaussee am Einkaufszentrum auch so.
    Die Polizei Hamburg sagt: das ist ein Radfahrstreifen.

    Streng genommen würd ich gar keine TBNR reintippen.
    einfach "Parkte auf dem Radfahrstreifen, war nicht bereit, den Wagen umzusetzen. Ich musste den parallel fließenden Verkehr beachten, auf eine geeignete Lücke warten, das Hindernis umfahren."

    Die Sitzung plätscherte so vor sich hin, bis dann endlich das Thema "Radwege" an die Reihe kam. Der Ausschussvorsitzende Herr Schmitz fasste kurz zusammen, worum es geht.
    Blankeneser Chaussee, Radwege in desolatem Zustand, gegen die Verwaltungsordnung verstoßend, Radfahren dort nicht sicher, sollte man nicht ein gemeinsames Konzept für ganz Schenefeld erstellen in Abstimmung mit den Kreis- und Landesbehörden.

    Und dann nahm das Drama seinen Lauf...
    Die CDU-Konsorten sahen dort absolut keine Möglichkeit, weil sich der Verkehr in der Blankeneser Chaussee in der Rush-Hour "Kilometerweit" zurückstauen würde, außerdem parkende Autos am Straßenrand stünden und man als Radfahrer an denen nicht vorbei käme. Außerdem wolle man niemanden, erst recht keine Kinder, auf die Straße zwingen.

    Herr van Gerpen (Grüne) erläuterte nochmals, dass die Radwege so wie sie sind, nicht sicher seien und man auch niemand auf die Straße zwingt. Wer auf den Radwegen fahren möchte, darf das auch zukünftig tun, man wolle nur die blauen Schilder der Benutzungspflicht demontieren lassen.

    Dann war der Seniorenbeirat dran, der nicht verstehen konnte, dass man Radfahrer nun auf die Straße zwingen will!
    Herr Schmitz verdeutlichte ihm und dem Publikum nochmals die rechtliche Situation und meinte, dass der nette Herr vom Seniorenbeirat da wohl etwas falsch verstanden hätte. Dieser erwiderte nachdrücklich: "nein!"
    Naaaaja.

    Die CDU-Hemden meinten dann, dass der Verkehr quasi zusammenbricht, wenn man langsame Radfahrer auf die Straße zwänge. Es kam nochmals der Hinweis, dass Radfahrer nicht gezwungen werden, die Fahrbahn zu nutzen.
    Es wurde dann noch darüber diskutiert, wie die Situation in der Blankeneser Chaussee aussähe mit Schutzstreifen. Ergebnis: Schutzstreifen wären doch toll, dann könnten die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, oder eben auf den Hochbordradwegen daneben... 8|
    Dass Schutzstreifen und "sonstige Radwege" oder "Radfahrer frei" gleichzeitig nicht zulässig sind, viel hinten runter. Generell wollte man jetzt Radfahrer dazu "missbrauchen", den "Lärmaktionsplan" durchzudrücken. Denn man verfiel in die Diskussion, ob man auf der Blankeneser Chaussee nicht T30 oder T30-Zone einrichten könne. Wegen Schule. Und Radverkehr und so...

    Zum Glück wurde die Diskussion bald beendet, weil erkannt wurde, dass man sich da im Ausschuss verrennt. Zuständigkeiten, Landesstraße usw, man sich lieber mit der Radwegefrage beschäftigen solle.
    Herr Schmitz wies jetzt erneut darauf hin, dass die meisten Unfälle Auto->Fahrrad eben beim Abbiegen passieren, nicht auf freier Strecke von hinten überfahren.

    Jetzt hatte die Stunde von des Jupp Heesters der CDU geschlagen. Herr Engel führte führte an, dass Radfahren auf der Fahrbahn dennoch zu gefährlich sei. Man würde 11 tote Radfahrer in Hamburg betrauern. Aber die Situation wie in Hamburg, wo der Radweg hinter parkenden Autos verläuft, den hätte man in Schenefeld nicht. Hier würden die Radwege immer im Sichtbereich der Autos geführt, es ginge keine Gefahr aus.
    Der Typ war sich dann auch nicht zu schade, Victimblaming der übelsten Sorte zu betreiben. Auf der Fahrbahn fahrend machen Radfahrer nämlich immer wieder den Fehler, in den toten Winkel von LKWs zu fahren. Und der arme LKW-Fahrer sieht nichts und ist das Opfer! Da sind die Radfahrer schuld, und man sollte da mehr aufklären! Dann passieren auch keine Unfälle. Jeder sollte sich mal auf einen LKW setzen und selber sehen, dass man nichts sieht.

    Dass Radwege eben in jedem Fall das Fahren in den toten Winkel begünstigen, hat ihm keiner gesagt.

    Zu dem Zeitpunkt wurde es Herrn Schmitz wohl echt zu dumm. Der hat knackige, markante und laute Worte gefunden, dass es seiner Meinung nach eben NICHT sein kann, dass man alle Radfahrer auf schlechte Radwege zwingen will.
    Er selbst fahre mit dem Fahrrad auf der Straße, weil er dort objektiv sicherer aufgehoben sei. Und er lässt sich nicht weiter auf unbefahrbare Holperpisten zwingen.
    Wenn die Radwegebenutzungspflichten nicht fallen, sorgt er eben selbst mit Anträgen auf Aufhebung für die Abschaffung. Er sei sich durchaus bewusst, dass die Kreisbehörde in Pinneberg entscheidet. Aber vor der Entscheidung sehr wohl die Gemeinde fragen wird. Und es sei ein Unding, dass Schenefeld sich so quer stellt.


    Hamburg mache aktuell eine ganze Menge für den Radverkehr - in Schenefeld hatte man fast 18 Jahre Zeit, es wurde aber nichts gemacht!

    daraufhin lamentierte der Seniorenbeirat rum, dass die Politik nur Radwegebenutzungspflichten abschaffen wolle, damit sie die Radwege dann verlottern lassen könne! Bestes Beispiel sei die Straße Borgfelde!
    Wieder wurde versucht, ihm zu erklären, dass Borgfelde eine T30-Zone ist, Radwege dort nicht angeordnet werden _können_
    Er wollte es nicht verstehen...

    Bei der Abstimmung, was nun passieren soll, waren CDU und FDP knallhart gegen jede Form der Änderung. SPD und Grüne stimmten für ein "Radwegekonzept".

    Naja...
    Ich hab Herrn Schmitz am Ende gesagt, dass er Anträge für Hauptstraße und Kiebitzweg sein lassen kann, weil ich da schon tätig geworden bin. Und wenn ich natürlich höre, dass die Schenefelder Abgeordneten (zumindest die Grünen) mit der Arbeit der Kreisbehörde nicht einverstanden sind, bin ich noch weniger Bereit, da mal "abzuwarten", bevor ich Klage einreiche... :)

    nachdem ich das hier las:


    dachte ich mir: fährste mal hin und guckst dir das an.
    Großes Kino. Ganz-großes Kino.

    Ausgangssituation:
    im Gegensatz zu Hamburger Ausschüssen sind Wortmeldungen aus dem Publikum in den Schenefelder Ausschüssen nicht zulässig. Tja. Ich glaub aber, dass mein schmerzverzerrtes Gesicht, mein Augenrollen, meine "Hände vors Gesicht schlagen", Kopfschütteln, leises "oh man..."-Stöhnen und später auch lauteres nörgeln durchaus nicht zu übersehen/überhören war.
    Weiterhin muss erwähnt werden, dass die Grünen immerhin gleich viel (oder fast gleich viel?) Sitze wie die SPD haben und mit der zusammen gegen die CDU-FDP-Front stehen.

    [ich schreib nachher weiter... , Geduld]

    Klagst Du denn auch bei jeder Ablehnung eines Widerspruches, bzw. der Ignoranz desselbigen über weit mehr als drei Monate? Da kommen im Jahr rund 5000,- Euro zusammen, die vorgestreckt werden wollen... :/
    Ein Widerspruch allein ändert ja nichts.

    jopp.
    ich finde jetzt 5k EUR übers Jahr auch nicht so wahnsinnig viel.
    In Schenefeld sind RWBP angeorndet, diese Klagen kann man nach allem, was ich las, gar nicht verlieren.
    So gesehen sind die 5k unterm Strich nicht weg. Nur halt statt auf dem Tagesgeldkonto mit unglaublichen 1,irgendwas% Zinsen dann eben bei der Justizkasse :)

    Nur aus Interesse: Konnten Sie Ihren Vorsatz durchhalten?

    Den Dezember hab ich gerissen :whistling:
    War immer so dunkel, dass ich keine Fotos machen konnte von den ausgewürfelten VZ dort.
    Aber im Januar geht noch einer raus. :thumbup:

    edit: was mach ich eigentlich, wenn der Aufstellort eines Blauschildes so mitten in der Pampa ist?
    Da sind 2 Blauschilder kurz hintereinander (VZ.240 + VZ.241), eine Lage wie "Einmündung X-Straße" oder so gibts da einfach nicht. Geb ich Koordinaten in Gauß-Krüger an? UTM? :D

    tralala... die zuständige Behörde gibt mir einen "Zwischenbescheid".

    mit wird mitgeteilt, dass nunmehr im "Januar ein Termin mit Vertretern des Landes, der Polizei und des Landkreises stattfinden wird, um die grundsätzliche Handhabung für das Kreisgebiet abzustimmen und eine einheitliche Lösung zu finden."

    weiter heisst es, dass "nach diesem Termin außerdem noch ein Termin mit Interessenvertretern (ADFC) stattfinden [wird], damit deren Anregungen ebenfalls in das Verfahren einfließen können"

    Oh, und:
    "Wir sind daher bemüht, den von Ihnen eingegangenen Widerspruch bis Februar 2015 zu bearbeiten"

    ---
    erst dachte ich:
    "hmm. naja, gut."
    Aber mittlerweile denk ich mir:

    Ihr habt fast Achtzehn(!) Jahre Zeit gehabt, dort was umzusetzen. Passiert ist NICHTS. Ihr habt Radwege, die nichtmal befahrbar sind, ohne sich den Kopf zu stoßen oder ohne mit den Lenkerenden im Bereich des Gehweges zu fahren. Und jetzt wollt ihr Polizei, Land, Landkreis und ADFC fragen? Zu einem Radweg, der nicht benutzbar ist?! Was sollen die denn entscheiden? Neue VwV-StVO basteln?

    Ich habe also keine Antwort erhalten und ich werde sie auch nicht rechzeitig erhalten. Zugang der Widersprüche in Pinneberg war der 21.11.2014.
    Ich kann also am 23.02.2015 Klage gegen die RWBP einreichen?

    Oder sollte ich die zuständige Behördenmitarbeiterin freundlich darauf hinweisen, dass auch die genannten Teilnehmer der "Termine" hier gemäß VwV-StVO niemals zu einem anderen Ergebnis kommen können, als die RWBP aufzuheben? So quasi als: "Hallo, Erde an Behörde!"

    Für sowas ist aber der Notruf auch nicht die richtige Adresse, ein Notfall liegt ja nun ganz offensichtlich nicht vor. Bei einer außer Kontrolle geratenen Lichtzeichenanlage oder ähnlichen Situationen wäre wohl die 110 schon eher der richtige Ansprechpartner. Du hast doch vermutlich die Telefonnummern aller Hamburger Polizeireviere gespeichert — ruf doch da einfach mal an, was das denn soll und wie man sich das gedacht hat :S

    42865-[Nummer des PK]10 ;)

    klar hab ich. So wie ich ich auf meinen Hauptverkehrswegen die "Grenzübergänge" der einzelnen Zuständigkeiten kenne.
    Nur manchmal hilft es einfach, sich dumm zu stellen.
    Als Autofahrer würde ich wohl tatsächlich die 110 wählen, wenn ich nicht weiterkomme. Denn das ist noch lange kein Missbrauch. Gerne können mir die Mitarbeiter der Leitstelle die TelNr. des zuständigen PKs mitteilen - aber bis dahin reicht eben 110 hin. Als Autofahrer.

    Als Radfahrer kann man ja immer noch "absteigen". :cursing:

    in der Elbchaussee hatte es in Höhe des Heineparks eine Baustelle (Gebäude) gegeben, bei man sich nicht zu schade war, VZ.254 [Zeichen 254] aufzustellen.
    Meine Beschwerde an die zuständige StVB wurde ignoriert.
    Ich hatte durchaus überlegt, ob ich da hinfahre und dann 110 wähle, weil ich nicht weiterkomme. Nach reiflichem Überlegen kam ich aber zu dem Schluss, dass das Fußvolk der Rennleitung ohnehin nicht sher radfahrerfreundlich eingestellt ist, man mir wohl empfohlen hätte, abzusteigen und zu schieben.

    Das ist das Blöde an Fahrrädern - du hast zwar keinen Rückwärtsgang, aber absteigen und schieben geht halt immer. ||

    passt vielleicht nicht ganz hier her und ich überlege auch, dazu ein eigenes Thema aufzumachen, aber:
    2347163.jpg

    schöne Straße eigentlich. Hohe Aufenthaltsfunktion. Bin da im Sommer langgeradelt und beim durchblättern meiner Fotos/Aufnahmen gestolpert.
    Hier ist eine Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. [Zeichen 325.1]

    Klar, die VwV-StVO sagt dazu dann

    Zitat

    Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

    na gut, Niveaugleichheit wird nicht explizit vorgeschrieben.
    Aber kommt noch besser: am rechten "Fahrbahnrand" ist mit [Zeichen 314] das parken Abschnittsweise (und zeitlich begrenzt durch ZZ) erlaubt.

    VwV-StVO dazu:

    Zitat

    Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

    da rudeln auch ständig KFZ durch die Straße. Vor und hinter diesem Verkehrsberuhigten Bereich ist Gehwegradeln durch [Zusatzzeichen 1022-10] legalisiert. Klar, das Kopfsteinpflaster schüttelt einen ordentlich durch. Im Bereich des Verkehrsb.Bereiches ist natürlich kein [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet - wie auch, Bürgersteig gibts ja nicht, den man freigeben könnte...


    Ich bin am überlegen, wie ich die zuständige Fachbehörde zu bekomme, hier mal richtig zu beschildern. Tempo-20-Zone oder so. Aber eben nicht Verkehrsberuhigter Bereich...
    Wenn ich da eine freundlich-launige eMail tippe, weiß ich, was kommt: "danke für Ihre Anregungen, wir werden das prüfen."
    Und dann kommt nüscht mehr.

    Wenn ich schon eine eMail schicke, dann muss ich auch was in der Hinterhand haben. Welche Möglichkeiten eröffnet mir das Verwaltungsrecht da?
    Drüben im VP find ich nur einen Hinweis, dass man einen Antrag auf "Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung" stellen könne... hmmm.
    anyone?

    der Verfasser beschwert sich lautstark im besten Blöd-Stil das man ja ganz doll eng überholt wird wenn man sich an den Straßenrand quetscht um ja die armen Autofahrer nicht zu behindern. Gehts noch? Der hat im Ansatz nicht kapiert, dass er in einer Fahrradstraße (und auch sonst) seinen vom Gesetzgeber zugestandenen Platz auch beanspruchen muss. Der Straßenverkehr ist nun mal kein Ponyhof.


    Der Radfahrer "muss" seinen Platz beanspruchen. stimmt.
    nur stellt sich mir dann die erste Frage:
    - ist es nicht seltsam, dass der Radfahrer das erst muss?
    und weiterhin fällt auf, dass nur sehr, seeeeehr wenige Radfahrer ihren Platz auch beanspruchen. Schau doch mal in Tempo-30-Zonen. Auch dort sind die meisten Radfahrer so weit rechts unterwegs, dass ich eigentlich immer nur auf das "klack", "klack", "klack" der eingeklappten Rückspiegel der parkenden Autos warte.
    Und spreche ich Radfahrer darauf an, kommt im dämlichsten Falle ein "ja, ich weiß. Aber ich bin auch Autofahrer und will keinen behindern"

    Es ist geradezu absurd, dass von Radfahrern in einer Fahrradstraße verlangt wird, sie sollen doch ihren Platz beanspruchen!
    Das klappt in einer "normalen" Straße schon nicht.

    ICH habe keine Probleme, dort zu fahren. ICH brems auch gnadenlos den letzten Drängler aus. Aber ICH bin auch "Fahrbahnsozialisiert" - die Zielgruppe der Fahrradstraße dort ist es nicht. Die werden auch weiter rechts radeln. ganz weit rechts.

    Hat jemand schonmal probiert, einen Radweg (mit B-Pflicht) über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen?

    Da draußen gibt's ja durchaus Radwege, die man prinzipiell recht gefahrlos benutzen kann, weil einfach auf gefühlten 2km keine Einmündung etc den Radweg unterbricht und die Alternative "Fahrbahn" wegen sehr dichten Verkehrs auch nicht wirklich attraktiv ist.

    Klar kann ich Schlaglöcher, üble Wurzelaufbrüche etc. anzeigen - kann ich auch die Behebung verlangen? Weiß jemand, ob das geht?

    Burgstraße in Hamburg: Wie ist hier die Rechtslage? Man wird vom Radfahrstreifen auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg zwangsaufgeleitet. Darf die weiße Linie überfahren werden, wenn man auf der Fahrbahn weiter fahren will?


    Hatte ich vor .... weiß nicht? unmittelbar nach Herstellung beim "Fahrradbeauftragten" angemängelt. Reaktion: "Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Radweg danach nicht benutzungspflichtig ist". Getan hat sich nichts. Ich fahr da mittlerweile fast nicht mehr längs, weil ich keine Lust hab, von einem Autofahrer, der unbedingt über den Radfahrstreifen bis ganz nach vorne an den Haltestrich der Ampel zu fahren, wo er dann rechts neben den in der Pole-Position steht, über den Haufen gefahren zu werden.

    Auch wird am Beginn des Radfahrstreifenes kurz hinter Kreuzung Burgstraße in Höhe der Bushaltestelle der Radfahrstreifen gerne als verlängerte Spur zum Einordnen bei Fahrbahnverengung von 2 auf 1 Spur genutzt.

    Rechtlich gesehen würde ich schon sagen, dass die weiße Linie unter Beachtung §10 StVO überfahren werden darf. Denn streng genommen darf ich an dieser Kreuzung ja auch direkt links abbiegen (glaub ich jedenfalls) und darf mich dazu dann auch direkt einordnen. was nur geht, wenn ich den Radfahrstreifen verlasse

    aus der süddeutschen:

    hinten der Absatz:

    Zitat

    Das A und O ist das Gesehenwerden", sagt Schlütter - das gilt besonders jetzt im Winter. Helle Kleidung reicht nicht.
    "Ab einer Entfernung von etwa 30 Metern spielt es keine Rolle mehr, ob ein Fußgänger helle oder dunkle Kleidung trägt", so der Verkehrsexperte.
    Er empfiehlt Eltern, Reflektoren an Kleidung und Schulranzen ihrer Kinder anzubringen.
    "Im Idealfall werden vier Reflektorbänder jeweils um Arm- und Fußgelenke geheftet. So erkennen Autofahrer am besten, wenn Kinder am Straßenrand unterwegs sind."
    Auch LED-Leuchten, wie sie zum Beispiel von Radfahrern genutzt werden, eignen sich, um Sichtbarkeit zu schaffen.

    8|
    Laternenumzug jetzt 2x täglich, oder wie?


    Nein. Wer sagt das? Die Widmung einer Straße wird nicht durch Aufstellen blauer Schilder bewirkt.


    Nee, aber die Widmung der Teilräume. Fahrbahn - Radweg - Fußweg.
    Entweder baulich getrennt (Hochbordfußweg). Dann kann man den Hochbordfußweg per VZ.240 dem Radverkehr und Fußverkehr widmen.
    Hier ist aber keine bauliche Trennung von Fahrbahn, Fußweg, Radweg gegeben. Es gibt dort auf gesamter Breite nur Fahrbahn.
    Das ist auch kein Wanderweg oder eine Fußgängerabkürzung durch einen Park. Das ist eine Straße.
    Und die Reihenfolge der Erläuterung zu VZ.237, 240, 241 sagt eben
    "Radfahren..."
    "anderes verboten"

    Daraus leite ich ab, dass die Blauschilder primär für die Widmung einer Radverkehrsanlage gedacht sind und nicht um über Bande damit eine andere Verkehrsart auszuschließen.


    Was die Intention war, müsste man mal den fragen, der die Beschilderung angeordnet hat.


    glaub mir, den Amtsleiter und dessen Einstellung kenn ich zur Genüge ;)