Beiträge von DMHH

    Tja, noch immer keine Reaktion auf meine an die zuständige Behörde gerichtete Bitte, mir eine Eingangsbestätigung für weitere eingereichte Widersprüche zukommen zu lassen.

    Hab mir am Wochenende mal das Urteil des Hamb. Verw.Gerichtes zu Herrn Bokelmanns Widerspruch gegen die RWBP am Jahnring durchgelesen. Herr B. hat im Widerspruch schon klar ein Datum genannt, an dem er erstmalig vom VZ. "erfahren" hat.
    Ich habe das in meinen Widersprüchen bislang nicht gemacht. Ich habe kein konkretes Datum genannt.
    Ob mir das zum Problem wird? Oder sollte ich da sicherheitshalber in der Klageschrift dann darauf eingehen?

    ich würde das auch gerne öffentlich nachvollziehbar gestalten.
    Oder steht die Befürchtung im Raum, dass die Beklagten dann schon vorher wissen, was Sache ist?

    -> Die zuständige Behörde wird hier die RWBP nicht aufheben. Denn wenn sie das wollten, hätten sie es längst getan
    -> Ich will klagen. Ich will / werde es auch nicht bei diesem einen Widerspruch belassen

    Fotos gibts auf der ersten Seite des Threads.


    Sorry..., hab' die Sache nicht so ganz verfolgt. Was hast Du bis jetzt unternommen und wann war das?

    Widersprüche gegen die RWBP. Eingangsbestätigung am 21.11.2014
    "Zwischenbescheid" mit "Bitte noch etwas Geduld, wir wollen da mal im gesamten Kreis PI die Radwege prüfen" im Januar.

    Sprich: meine Widersprüche wurden noch immer nicht beschieden.
    Ich wollte heute nochmal per e-mail nachfragen und an die Frist erinnern. der von @FlotteLotte gepostete Artikel aus dem Abendblatt lässt nämlich diesbezüglich eine schöne Nachfrage zu.


    Zumindest einmal wird ein Gerichtsverfahren notwendig sein, wenn es absehbar besser werden soll. Jedenfalls würde ich davon ausgehen. Die Zeitspanne zwischen Fristablauf und Klageeinreichung sollte kurz gehalten werden.

    Das sehe ich ähnlich.
    Sachstand 11.02.2015: noch keine Antwort der zuständigen Behörde auf meine Widersprüche in der Hauptstraße.

    Was ist jetzt vorzubereiten, wenn ich klagen möchte?

    Vorsicht: Der Straßenzug Herbert-Weichmann-Straße/Sierichstraße ist keine »Einbahnstraße«, weder morgens in die eine noch abends in die andere Richtung. In meinem Stadtplanungs-Seminar vor zig Jahren wurde uns beigebracht, dass dort jede/r aus einer Grundstückseinfahrt aus in jeder Richtung bis zur nächsten Kreuzung fahren darf und erst ab dort die Schilder mit VZ 267 »Verbot der Einfahrt« zu beachten hat. Sprich: Ich muss jederzeit damit rechnen, dass mir einer - auf der linken Spur - entgegenkommt.

    haha, geilo. stimmt. es steht nicht VZ.220 [Zeichen 220-20] dort, sondern immer nur [Zeichen 267] und an den Einmündungen dann eben die weißen Pfeile auf blauem Grund, die eine Abbiege- /Fahrtrichtung vorschreiben.

    Die Begrenzung der Radfahrstreifen kann unterbrochen werden bei Bushaltestellen. Ist in der Bramfelder Chaussee am Einkaufszentrum auch so.
    Die Polizei Hamburg sagt: das ist ein Radfahrstreifen.

    Streng genommen würd ich gar keine TBNR reintippen.
    einfach "Parkte auf dem Radfahrstreifen, war nicht bereit, den Wagen umzusetzen. Ich musste den parallel fließenden Verkehr beachten, auf eine geeignete Lücke warten, das Hindernis umfahren."

    Die Sitzung plätscherte so vor sich hin, bis dann endlich das Thema "Radwege" an die Reihe kam. Der Ausschussvorsitzende Herr Schmitz fasste kurz zusammen, worum es geht.
    Blankeneser Chaussee, Radwege in desolatem Zustand, gegen die Verwaltungsordnung verstoßend, Radfahren dort nicht sicher, sollte man nicht ein gemeinsames Konzept für ganz Schenefeld erstellen in Abstimmung mit den Kreis- und Landesbehörden.

    Und dann nahm das Drama seinen Lauf...
    Die CDU-Konsorten sahen dort absolut keine Möglichkeit, weil sich der Verkehr in der Blankeneser Chaussee in der Rush-Hour "Kilometerweit" zurückstauen würde, außerdem parkende Autos am Straßenrand stünden und man als Radfahrer an denen nicht vorbei käme. Außerdem wolle man niemanden, erst recht keine Kinder, auf die Straße zwingen.

    Herr van Gerpen (Grüne) erläuterte nochmals, dass die Radwege so wie sie sind, nicht sicher seien und man auch niemand auf die Straße zwingt. Wer auf den Radwegen fahren möchte, darf das auch zukünftig tun, man wolle nur die blauen Schilder der Benutzungspflicht demontieren lassen.

    Dann war der Seniorenbeirat dran, der nicht verstehen konnte, dass man Radfahrer nun auf die Straße zwingen will!
    Herr Schmitz verdeutlichte ihm und dem Publikum nochmals die rechtliche Situation und meinte, dass der nette Herr vom Seniorenbeirat da wohl etwas falsch verstanden hätte. Dieser erwiderte nachdrücklich: "nein!"
    Naaaaja.

    Die CDU-Hemden meinten dann, dass der Verkehr quasi zusammenbricht, wenn man langsame Radfahrer auf die Straße zwänge. Es kam nochmals der Hinweis, dass Radfahrer nicht gezwungen werden, die Fahrbahn zu nutzen.
    Es wurde dann noch darüber diskutiert, wie die Situation in der Blankeneser Chaussee aussähe mit Schutzstreifen. Ergebnis: Schutzstreifen wären doch toll, dann könnten die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, oder eben auf den Hochbordradwegen daneben... 8|
    Dass Schutzstreifen und "sonstige Radwege" oder "Radfahrer frei" gleichzeitig nicht zulässig sind, viel hinten runter. Generell wollte man jetzt Radfahrer dazu "missbrauchen", den "Lärmaktionsplan" durchzudrücken. Denn man verfiel in die Diskussion, ob man auf der Blankeneser Chaussee nicht T30 oder T30-Zone einrichten könne. Wegen Schule. Und Radverkehr und so...

    Zum Glück wurde die Diskussion bald beendet, weil erkannt wurde, dass man sich da im Ausschuss verrennt. Zuständigkeiten, Landesstraße usw, man sich lieber mit der Radwegefrage beschäftigen solle.
    Herr Schmitz wies jetzt erneut darauf hin, dass die meisten Unfälle Auto->Fahrrad eben beim Abbiegen passieren, nicht auf freier Strecke von hinten überfahren.

    Jetzt hatte die Stunde von des Jupp Heesters der CDU geschlagen. Herr Engel führte führte an, dass Radfahren auf der Fahrbahn dennoch zu gefährlich sei. Man würde 11 tote Radfahrer in Hamburg betrauern. Aber die Situation wie in Hamburg, wo der Radweg hinter parkenden Autos verläuft, den hätte man in Schenefeld nicht. Hier würden die Radwege immer im Sichtbereich der Autos geführt, es ginge keine Gefahr aus.
    Der Typ war sich dann auch nicht zu schade, Victimblaming der übelsten Sorte zu betreiben. Auf der Fahrbahn fahrend machen Radfahrer nämlich immer wieder den Fehler, in den toten Winkel von LKWs zu fahren. Und der arme LKW-Fahrer sieht nichts und ist das Opfer! Da sind die Radfahrer schuld, und man sollte da mehr aufklären! Dann passieren auch keine Unfälle. Jeder sollte sich mal auf einen LKW setzen und selber sehen, dass man nichts sieht.

    Dass Radwege eben in jedem Fall das Fahren in den toten Winkel begünstigen, hat ihm keiner gesagt.

    Zu dem Zeitpunkt wurde es Herrn Schmitz wohl echt zu dumm. Der hat knackige, markante und laute Worte gefunden, dass es seiner Meinung nach eben NICHT sein kann, dass man alle Radfahrer auf schlechte Radwege zwingen will.
    Er selbst fahre mit dem Fahrrad auf der Straße, weil er dort objektiv sicherer aufgehoben sei. Und er lässt sich nicht weiter auf unbefahrbare Holperpisten zwingen.
    Wenn die Radwegebenutzungspflichten nicht fallen, sorgt er eben selbst mit Anträgen auf Aufhebung für die Abschaffung. Er sei sich durchaus bewusst, dass die Kreisbehörde in Pinneberg entscheidet. Aber vor der Entscheidung sehr wohl die Gemeinde fragen wird. Und es sei ein Unding, dass Schenefeld sich so quer stellt.


    Hamburg mache aktuell eine ganze Menge für den Radverkehr - in Schenefeld hatte man fast 18 Jahre Zeit, es wurde aber nichts gemacht!

    daraufhin lamentierte der Seniorenbeirat rum, dass die Politik nur Radwegebenutzungspflichten abschaffen wolle, damit sie die Radwege dann verlottern lassen könne! Bestes Beispiel sei die Straße Borgfelde!
    Wieder wurde versucht, ihm zu erklären, dass Borgfelde eine T30-Zone ist, Radwege dort nicht angeordnet werden _können_
    Er wollte es nicht verstehen...

    Bei der Abstimmung, was nun passieren soll, waren CDU und FDP knallhart gegen jede Form der Änderung. SPD und Grüne stimmten für ein "Radwegekonzept".

    Naja...
    Ich hab Herrn Schmitz am Ende gesagt, dass er Anträge für Hauptstraße und Kiebitzweg sein lassen kann, weil ich da schon tätig geworden bin. Und wenn ich natürlich höre, dass die Schenefelder Abgeordneten (zumindest die Grünen) mit der Arbeit der Kreisbehörde nicht einverstanden sind, bin ich noch weniger Bereit, da mal "abzuwarten", bevor ich Klage einreiche... :)

    nachdem ich das hier las:


    dachte ich mir: fährste mal hin und guckst dir das an.
    Großes Kino. Ganz-großes Kino.

    Ausgangssituation:
    im Gegensatz zu Hamburger Ausschüssen sind Wortmeldungen aus dem Publikum in den Schenefelder Ausschüssen nicht zulässig. Tja. Ich glaub aber, dass mein schmerzverzerrtes Gesicht, mein Augenrollen, meine "Hände vors Gesicht schlagen", Kopfschütteln, leises "oh man..."-Stöhnen und später auch lauteres nörgeln durchaus nicht zu übersehen/überhören war.
    Weiterhin muss erwähnt werden, dass die Grünen immerhin gleich viel (oder fast gleich viel?) Sitze wie die SPD haben und mit der zusammen gegen die CDU-FDP-Front stehen.

    [ich schreib nachher weiter... , Geduld]

    Klagst Du denn auch bei jeder Ablehnung eines Widerspruches, bzw. der Ignoranz desselbigen über weit mehr als drei Monate? Da kommen im Jahr rund 5000,- Euro zusammen, die vorgestreckt werden wollen... :/
    Ein Widerspruch allein ändert ja nichts.

    jopp.
    ich finde jetzt 5k EUR übers Jahr auch nicht so wahnsinnig viel.
    In Schenefeld sind RWBP angeorndet, diese Klagen kann man nach allem, was ich las, gar nicht verlieren.
    So gesehen sind die 5k unterm Strich nicht weg. Nur halt statt auf dem Tagesgeldkonto mit unglaublichen 1,irgendwas% Zinsen dann eben bei der Justizkasse :)

    Nur aus Interesse: Konnten Sie Ihren Vorsatz durchhalten?

    Den Dezember hab ich gerissen :whistling:
    War immer so dunkel, dass ich keine Fotos machen konnte von den ausgewürfelten VZ dort.
    Aber im Januar geht noch einer raus. :thumbup:

    edit: was mach ich eigentlich, wenn der Aufstellort eines Blauschildes so mitten in der Pampa ist?
    Da sind 2 Blauschilder kurz hintereinander (VZ.240 + VZ.241), eine Lage wie "Einmündung X-Straße" oder so gibts da einfach nicht. Geb ich Koordinaten in Gauß-Krüger an? UTM? :D