Beiträge von DMHH

    wie gut "Crowd" läuft, führst du selbst ja hin und wieder an. ;):P

    Das Abfahren der Straßen wäre nicht die Herausforderung. Es bleibt nur die Frage danach, ob sich etwas verändern wird. Ich sage da: nein, es wird sich nichts ändern.
    Selbst wenn der Innen-Andy oder der Verkehrs-Andreas eine Beschwerde über die Nicht-Tätigkeit der StVB-PK21 auf den Tisch bekommen - was soll sich ändern?
    PK21 wird lamentieren "nicht genug personal". Der Innen-Andy wird sagen: "ja, ok, aber vielleicht könntet ihr 2 Monate lang mal besser aufpassen". Und der Verkehrs-Andreas sagt dann: "Lasst das bloß nicht die Deppen von der CDU hören, lieber alles unter den Teppich kehren."
    Und es bleib alles beim Alten.

    Außer Arbeit nichts gewesen. ||

    jetzt denk ich schon seit 10min über die Scheiße nach, die da regelhaft beim PK21 läuft und denke so bei mir:
    einen Nachmittag mal alle Straßen abfahren und nur die Arbeitsstellen, von denen 90% wie immer falsch abgesichert sind oder Verkehrszeichenpläne nicht umgesetzt wurden, dokumentieren und die StVB dort zukippen mit E-Mails. Dann 3 Tage später nochmal hinfahren und dokumentieren, was sich alles nicht getan hat.
    Beschwerde an Leiter(in) PK21, den Innen-Andy und den Polizeichef.

    Aber dann weißte auch wieder, was passieren wird: nichts.
    Hamburg kotzt mich einfach ein.


    Weiß jemand, welches Polizeikommissariat für diese Kreuzung zuständig ist? Lohnt es sich, diese dort parkenden Lastkraftwagen einmal zu bemängeln oder bin ich danach noch frustrierter als ohnehin schon?

    Die A*§$%&!#?]~er vom PK21 sind da zuständig. Hier im Forum fliegt noch ein Thread dazu rum. Just von dieser Stelle mit dem Stummelradfahrstreifen. Auf dem damals Gerüstfüße standen, die notwendig waren.
    Beschweren kannst du dich, passieren wird nichts. Außer, dass du dich ärgerst.

    Seit dem ich da nicht mehr längs fahre, können mich die .... "Beamten" der StVB-PK21 mal gehörig am Arsche lecken. Deren Zuständigkeitsbereich ist das Schwarze Loch der RSA95 und VwV-StVO! Die kümmert es regelmäßig einen Dreck, was in ihrem Bereich angeordnet ist.
    Ist es ganz einfach ein falsch aufgestelltes Blaues Schild einer Arbeitsstelle: dann passiert auf Nachfrage was. Oder auch nicht. Ist es ein Hindernis auf dem Radweg? Dann passiert nichts. Wird ausgesessen. Ist ja nur temporär.
    Ich könnte mich hier gerade in eine Hasstirade auf diese Abteilung schreiben, das glaubt keiner... <X

    ... damit andere Autofahrer besser vorbei kommen.

    eher :damit der eigene Außenspiegel länger lebt. Denn das ist der Klassiker unter den Fahrerfluchten. Neben "Verkehrszeichenträger" oder "Baumschutzbügel" angefahren oder umgelegt.
    Außenspiegel ab = 300,- Schaden, zahlbar aus eigener Tasche, weil das der Selbstbehalt bei der Versicherung ist bzw. das immer noch günstiger wird als die Hochstufung.
    Aber das wird sich bald ändern, wenn Autos endlich Kennzeichen bekommen und die Fahrer eine Fahrprüfung absolvieren müssen! Dann gibt's solche Unfälle und Delikte nicht mehr.

    ...wieso dann nicht auch beim Abschleppen?

    da gibt es ein höheres Kostenrisiko.
    Je nach Konstellation ist es nicht so wahnsinnig unwahrscheinlich, dass der Veranlasser der Maßnahme (Abschleppen/Umsetzen) auf den Kosten dieser sitzenbleibt. Wenn der Bezirkliche Ordnungsdienst und die Polizei so schluderig arbeiten und dokumentieren wie die Damen und Herren in den Straßenverkehrsbehörden, wär ich vorsichtig, Abschleppen zu fordern.
    Da die Abschleppmaßnahme auch immer verhältnismäßig sein muss, fährt.. parkt man als Kraftfahrzeugführer in Deutschland dank diverser Rechtsprüche auch einfach gut damit, die eigene Handynummer auf einem Zettel geschrieben hinter der Frontscheibe zu hinterlassen. Da wird dann regelhaft auch die Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme verneint.

    Und dann den zu erwartenden Shitstorm in Medien und auch in den Behördenstuben nicht vergessen!
    Am Wiesendamm entfallen 50 illegale Parkplätze, es wird jetzt einfach dreist auf dem grünen Mittelstreifen der Straße geparkt. Das soll durch bauliche Maßnahmen verhindert werden - und da kommen echt CDU-..."Menschen" und fordern, dass das Parken doch dort erlaubt werde. Weil "wo denn sonst".
    Was wohl passiert, wenn man abschleppt?

    *krrrrrz* .. und hier der Verkehrsfunk mit einer aktuellen Durchsage: Auf Grund von Sturmböen und umgestürzten Bäumen sind im Bereich der Autobahn *krrrrrzzzzz* zwischen den Anschlussstellen *krrrrrz* und *chrrrrrrr* die Oberleitungen beschädigt. Es ist mit einem Stau von bis zu *krrrzzzzzz* Kilometern länge auf der rechten Spur zu rechnen... :D

    Andererseits werden Autobahnen ja "Baumsturzfreier" gehalten als Bahnlinien. :|

    sooo, die Meiendorfer Straße soll umgebaut werden.

    Und schon beschweren sich die indirekten Anlieger. Das Schreiben einer Anwaltskanzlei wird unter Drucksache 20-2998 abgeheftet.

    Punkt 3 ist besonders witzig:


    Zitat von Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht

    "In jedem Falle bitten die Anlieger der Sackgasse [...] um Folgendes: Es muss [...] die Sackgasse als Anliegerstraße ausgewiesen werden. [...]

    Zum anderen wird zwangsläufig die Ruhe der reinen Wohnnutzung (WR-Gebiet) in dieser kleinen homogenen Straße zerstört werden, da durch die Reduzierung der vorhandenen Parkplätze auf der Meiendorfer Straße vermehrt andere Verkehrsteilnehmer die Sackgasse zum Parken und Wenden benutzen werden. [...]


    Tja, hätten die Anwohner mal lieber einen RA mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht genommen, statt einen ADAC-Vertragsanwalt für Verkehrsrecht. Dann läse sich das Geheule wenig lächerlich und die Bedenken könnte man substantiierter vortragen.

    Aber so bleibts allein bei Punkt 3 so asozial NIMBY-haft, dass ich wieder kotzen möchte. <X


    Mal ein ganze dumme Frage: Welche Einschränkungen gibt es für den Täter eigentlich während dieser Zeit?Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was eine Bewährungsstrafe überhaupt bedeutet.

    Er gilt - trotz Strafaussetzung zur Bewährung - als Vorbestraft.
    Damit dürfte es in bestimmten Berufszweigen nicht einfacher werden, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Gerade in Berufen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses in der Regel verlangt wird, sieht's dann düster aus.

    Wer in eine der Polizeikontrollen rasselt, bei dem wird in der Regel geschaut, ob irgendetwas vorliegt. Solche Vorstrafen sind meines Wissens nach auch in der der Polizei zugänglichen Datenbank gespeichert. Vielleicht sorgt das dann vor Ort für eine ausführlichere Behandlung. :)

    Ist das wirklich so?

    es wäre möglich, ja.
    Aber die Verwarngeldangebote dürften wohl nicht alle mit einem Mal im Briefkasten landen und der Fahrer müsste jedes Mal seine Fahreigenschaft eingeräumt haben.

    Aber ja, Vorsatz darf unterstellt werden.


    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:

    im BKatV sind Falschparken und Abbiegen z.B. in Abschnitt I aufgelistet. Man geht hier eben davon aus, dass derartige Verfehlungen "fahrlässig" begangen werden, also ohne Vorsatz.
    Ergeben sich aber Anhaltspunkte, aus denen ein Vorsatz abgeleitet und begründet werden kann, so darf vom Regelsatz nach oben abgewichen werden.

    Wer also am 01.Juni auf dem Gehweg parkt, angezeigt wird und das Knöllchen am 10.Juni aus dem Briefkasten fischt, dann nochmals am 12.Juni identisch die Karre abstellt und wieder Post bekommt, bei dem könnte man am 20.Juni (beispielhafte Daten) eben annehmen, dass er wissentlich und willentlich seine Karre auf dem Gehweg parkt.

    Ich werde bei mir vor der Haustüre ab Juli eine sauberere Dokumentation durchführen. Bislang sind Fotos und PDFs nur mit Datum_Uhrzeit_Ort abgelegt.
    In Zukunft werde ich die Dateinamen um das Attribut Kennzeichen erweitern und entsprechend aggregieren lassen, so dass ich in den Anzeigentext auch den Baustein
    "dies ist seit dem Tag.Monat bereits die n. Anzeige wegen Parkens auf dem Gehweg an dieser Stelle gegen den Fahrer des Fahrzeuges. Ich bitte Sie, gemäß BKatV zu prüfen, ob ein erhöhtes Verwarngeld in Frage kommt."
    :)

    und einmal tote Radfahrerin ... Skaterin in München:


    wohl hier

    Wichtig:

    Zitat

    [...] parallel [zum LKW] fuhr die Inlineskaterin verbotenerweise auf dem Radweg. An der Kreuzung zur Dachauer Straße wollte er nach rechts abbiegen.

    Bei einer Radfahrerin wäre der tote Winkel schuld. Hier war klar die verbotene Benutzung des Radweges schuld.
    Kennt man ja, die Skater, die mit 5km/h und rollen unter den Füßen lieber auf dem Radweg dahinstolpern als auf dem Gehweg zu fahren...

    bah

    huch, war das einer von euch?!

    aus Drucksache 21-2366:

    Zitat

    Glinder Straße zwischen Öjendorfer Weg und Möllner Landstraße
    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

    Das ist ... schon eine nicht so kleine Straße.
    Klar, wenn ich den südlichen "Radweg" sehe, ist es nur konsequent, da eben keine B-Pflicht hinzuhängen. Aber .. uff.
    18.000dTVw - das ist so Brauhausstraße-like. Oder Beim-Schlump. Rodigallee. Nur dass diese Straßen 2-spurig pro Richtung sind, die Glinder Straße aber 1-spurig.

    hmmm. Ich bin unentschlossen, was ich davon halten soll. Aus rechtlicher Sicht - quasi zwingend notwendig. Aber ob das da friedlich abgeht, wenn ich im Bergaufstück mit 15km/h hochtrödel?

    wieso Anruf? wieso Notruf?
    Selbst OWi-Anzeige schreiben. funktioniert in Hamburg prima.

    Und wenn man schon von zu Hause aus die Polizei hinzuzieht, dann doch bitte über die direkte Nummer des jeweiligen Polizeilkommissariats :)

    ach, einen hab ich noch. Selber Regionalausschuss. Diesmal Drucksache 21-2025.2
    Geht um unechte Einbahnstraßenregelung, die von Anwohner gefordert wird, weil der Durchgangsverkehr gefühlt zu groß ist.

    Alles bla-bla.

    Interessanter Abschnitt:

    Zitat von PK42

    Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau der gemessenen Fahrzeuge betrug im Hasenbanckweg 39 km/h und in der Straße Rehkoppel 38 km/h.

    das durchschnittliche(!) Geschwindigkeitsniveau.
    Oh, dass die beiden Straßen T30-Zonen sind, hatte ich erwähnt?

    Aber klar ist, dass keine Gefahrenlage vorliegt, die eine Anordnung von VZ. entsprechend §45 StVO erlaubt. Aaaaaber:

    Zitat von PK42

    Das PK 42 wird im Rahmen der Prioritätensetzung und des vorhandenen Personals auch weiterhin Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen in den beiden Straßen durchführen.

    ... im Rahmen der Prioritätensetzung... :sleeping:

    In der Drucksache 21-2355 des Regionalausschusses Billstedt wird mal wieder Klartext geschrieben, was Falschparken anbelangt:

    diese Flächehier im Rodewegist ein Verkehrsberuhigter Bereich.
    Und wir alle wissen: Parken ist dort nur innerhalb der aufgebrachten Markierungen erlaubt. Sieht dort jemand Markierungen? Nein, oder? Egal, stört nicht weiter, irgendwo muss schließlich geparkt werden.


    Zitat

    Baulich wirkt dieses Areal auf viele Nutzer von Kraftfahrzeugen (KFZ) offenbar wie eine geeignete Abstellfläche.

    ja dann...

    oh, geht weiter:

    Zitat

    Die Polizei ist aufgrund nachvollziehbarer Prioritätensetzungen nicht regelmäßig vor Ort, um dem entgegenzuwirken. Sie reagiert allerdings dann, wenn KFZ so abgestellt werden, dass möglicherweise Rettungsfahrzeuge behindert werden können.

    kennt man, oder? Polizei interessiert sich nicht fürs Falschparken, hat nachvollziehbarerweise andere Prioritäten. Aber wenn möglicherweise Rettungswege zugeparkt sind, dann.. dann... kommt man vorbei und klingelt beim Halter, bittet darum die Karre wegzufahren. Auch das kennt man von der Hamburger Polizei.


    Zitat

    Frühere Schwerpunktsetzungen der Polizei sowie gezieltes Anzeigeverhalten von Anwohnern haben bislang nur kurzfristig Wirkung entfaltet: Nach bereits sehr kurzer Zeit werden weiterhin zahlreiche KFZ abgestellt.

    Ach, guck einer an. Da gibt's also "Blockwarte"? Weiß die Presse schon darüber Bescheid?
    Viel drängender die Frage: Wieso halten die Anwohner dann nicht durch?


    Zitat

    Hinzu kommt, dass die großzügige offene Bebauung das Befahren des Areals mit höherer Geschwindigkeit als erlaubt ermöglicht. Glücklicherweise sind zwar noch keine schlimmen Unfälle passiert, aber zu gefährlichen Situationen – insbesondere mit Lieferverkehr – ist es durchaus schon gekommen.

    Aha! es wird falsch geparkt, zu schnell gefahren und es kam auch schon zu "gefährlichen Situationen". Wie war das noch eingangs mit der nachvollziehbaren Prioritätensetzung der Polizei?


    Und die angeregte Lösung lautet .... *Trommelwirbel* ... naaaa?


    Zitat

    Betroffene Anwohner, insbesondere Anwohner mit Kindern, wünschen sich nun eine Umgestaltung der Spielfläche. Vorstellbar sind dem Vernehmen nach beispielsweise das Anbringen fester Elemente (Inseln o.ä.) beziehungsweise die Einrichtung einer Fahrrinne.

    Toll, oder? Man hat also einen Verkehrsberuhigten Bereich und möchte in diesem eine "Fahrrinne" abmarkieren. Großes Kino. Damit wird dann nicht mehr falsch geparkt und zu schnell gefahren...
    Eine Insel hinbauen? Feste Elemente aufstellen? Prima Raumplanung. Macht so einen Bereich noch attraktiver... vor allem für spielende Kinder, nicht wahr?

    Das ist so eine Gegenteils-NIMBY-Scheiße. Alle wollen Spielstraßen und Anti-Falschparkerbügel, Tempo30 und Verkehrsberuhigung. Vor der eigenen Haustüre wohlgemerkt!
    Wieso soll baulich umgestaltet werden? Jeden Tag 10 Anzeigen, fertig. Ab der 3. Anzeige kommt Vorsatz hinzu, das Bußgeld steigt. Wäre kein Problem. Man muss es nur wollen. Stattdessen jetzt: Umbau planen.

    Warum dann nicht Nägel mit Köpfen machen? Markierungen aufbringen, aus der Senkrechtparkplätze im Fischgrätenmuster von der Mitte abgehen. Problem des Falschparkens nachhaltig und billig gelöst. Fertig ist die Laube.
    Ihr wollt Autos? Bitte, nehmt sie ins Wohnzimmer mit.

    die Warnwesten sind uns auch sauer aufgestoßen.
    was stand gleich noch drauf? "auf den richtigen Weg" oder "der richtige Weg"?

    Was soll das? Einladung für Autofahrer, mal eben das übliche "Radweg!!!! Da ist der richtige Weg!!!" abzulassen?
    Soll das Geisterradler adressieren? In Hamburg? Da hätt ich genug Material von geisterradelnden Warnwestenträgern sammeln können.

    Ich glaube, stand heute, dass das erst mal meine letzte Sternfahrt in Hamburg war.
    Ja, die Pausentrödelei hat sich im Vergleich zum letzten Jahr massiv verbessert. Deutlich bessere Koordination.
    Aber: keine Ordner, keine Polizei. Und die ungesperrten Kreuzungen waren mir diesmal egal. Sollen sich andere damit rumärgern.
    Außerdem wurde da teilweise gefahren, als ob es kein Morgen gäbe. Bei einer Teilnehmerin hat's mir schlussendlich gereicht und ich hab sie angemault, dass sie doch bitte mal vernünftig fahren möge. Aber hey, Pedelec die Köhlbrandbrücke hoch - da kann man sich ruhig mal mit 2cm Abstand zur Mittelleitplanke vorbeidrängeln. Hauptsache, 2 Räder weiter vorn stehen.

    Auch das Publikum bei der Sternfahrt ist so... und die Stimmung auch ...
    Ich fahr lieber 2x Berlin bei strömendem Regen, als 1x Hamburg bei Sonnenschein.

    Vorsicht!!!

    der Satz "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht – egal welches der Schilder da steht“ sagt eben nicht aus, dass jeder Radweg zu nutzen ist!

    auch wird weiter hinten NICHT klar, dass der Herr Nenno die Aussagen getätigt hat. Die stehen jeweils nicht als wörtliche Rede in Anführungszeichen.
    Ich hatte auch schon eine eMail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier sowie die Verkehrserziehung angefangen.

    Habs aber gelassen, weil die Schuld nicht eindeutig zuzuordnen ist und es am Ende nur auf "ja dann verlangen Sie eben, Artikel vor Veröffentlichung redigieren zu dürfen!" hinausliefe.
    So wird sich die Polizei rausreden mit "falsch zitiert". Gegenteil kann nicht bewiesen werden, Richtigstellung in Presse wird's nicht geben. kann man sich die Arbeit auch sparen :D

    Fehler zugeben? Als deutsche Verwaltung?

    Der Fehler liegt wahlweise bei
    - der ausführenden Firma, die zu doof oder ignorant sind, Verkehrszeichenpläne zu lesen und auch umzusetzen
    - der StVB, die nicht kontrolliert

    will sagen: der Fehler liegt nicht bei der Verwaltung (also nicht bei Personen dort), sondern der Fehler liegt im System.
    Für die Kontrolle von Baustellen, bei denen KFZ betroffen sind - da wird kontrolliert. Fußgänger + Radfahrer - dafür ist kein Personal da...

    gefährliche Schutzstreifen in Schwerin

    ein Einwohner Schwerins äußert sich:

    Zitat

    Vor allem wenn Autos rechts abbiegen, zum Beispiel in die Lessingstraße, habe ich hier schon manch brenzlige Situation erlebt. Die Autofahrer sehen die Radler neben sich einfach nicht.

    achja, das ist die Begründung der Ansicht "Schutzstreifen sind doof". Weil man die Radfahrer beim Rechtsabbiegen einfach nicht sieht. ||

    Der Schutzstreifen ist übrigens üppige 150cm breit. Davon kann sich Hamburg mal eine Scheibe abschneiden.