Sehr geehrter Herr [....],
vielen Dank für Ihre Mail vom [...].Ich möchte Ihnen hiermit gerne antworten.
Polizeiliche Präventionsarbeit orientiert sich daran, was erforderlich und hilfreich ist, in Zukunft Verkehrsunfälle zu verhindern oder deren Folgen zu vermindern. Dabei geht es uns um Wirkungszusammenhänge. Die erhöhte und verbesserte Sichtbarkeit ist in der Nacht und natürlich auch gerade in der „dunklen Jahreszeit“ eine sehr wirksame Möglichkeit, Unfälle zum Nachteil von Fußgängern zu verhindern. Dabei spielen Kategorien von Schuld oder Verantwortung in einem ordnungsrechtlichen Sinn keine Rolle. Man kann letztlich auch aus Beispielen der Vergangenheit sehen, wie sich solche Themen entwickeln. Ohne entsprechende Initiativen gäbe es heute nicht die Verpflichtung des Tagfahrlichtes für Motorräder oder Diskussionen über das Tagfahrlicht für Kfz. Letztlich muss man dabei auch anerkennen, dass die gesamte polizeiliche Verkehrserziehung im schulischen und vorschulischen Bereich darauf abzielt, Kinder für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren und ihnen gefahrvermeidende Verhaltensweisen anzutrainieren. Auch hier zielen die Präventionsmaßnahmen auf die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer ab. Solches Bemühen als „victim-blaming“ zubezeichnen verkennt den Sinn von Präventionsarbeit.
Ein weiterer Aspekt zum angeblichen „victim-blaming“ sei noch erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung erwartet von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Das schließt ausdrücklich auch Fußgänger und Radfahrer ein. Eine schwarz-weiß-Sicht, die ausschließlich zwischen Opfern und Tätern unterscheidet, würde diesem Anspruch nicht gerecht werden.
Die drei Hauptunfallursachen von Verkehrsunfällen zwischen Fußgängern und Kfz sind nach einer aktuellen Analyse (vgl. hierzu die Bürgerschaftsdrucksache 21/11195) sind
·Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger (ca. 44 %)
·Fehlverhalten gegenüber Fußgänger (ca. 36 %)
·Wenden/Rückwärtsfahren (ca. 8 %)
Diese drei Ursachen bilden langfristig ca. 86 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung ab. Dabei ist festzuhalten, dass die Ursache „Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger“ impliziert, dass die Fußgänger zu ca. 44 % selber Hauptverursacher der Unfälle sind. Wenn also das unachtsame Überschreiten der Fahrbahn schon einen so hohen Anteil ausmacht, dann ist in der Tat die bessere Sichtbarkeit der Fußgänger eine gute Hilfe für die Kraftfahrer, solche Unfälle dennoch zu vermeiden.
Bei den Hauptunfallursachen von Radfahrerunfällen muss man die Dinge ein wenig differenzierter betrachten. Für jeden an einem Unfall beteiligtenRadfahrer können bis zu drei Ursachen statistisch erfasst werden. Häufig wird nur die (schwerwiegendste) Ursache des Hauptverursachers benannt. Bei Radfahrerunfällen fällt aber auf, dass diese Beteiligtengruppe die höchste Anzahl an Mitverursachung für ihre Unfälle aufweist.
Die drei am häufigsten auftretenden Ursachen durch Kraftfahrer sind dabei Fehler beim Abbiegen, Verstöße von Vorfahrt / Vorrang und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Die wesentlichen Ursachen durch Radfahrer sind fehlerhafte Straßenbenutzung, Rotlichtverstöße und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Die Thematik können Sie auch in der Bürgerschaftsdrucksache 21/4315 nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
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