Sehr geehrter Herr Schröder,
das Hamburger Abendblatt lässt Sie unter der Überschrift "Chef der Verkehrspolizei klagt Fußgänger an" mit Aussagen wie: "... zudem war es häufig dunkel und die Personen dunkel gekleidet" zu Wort kommen.
Diese Ausführung lässt den Schluss zu, dass Sie damit Fußgängern auf Grund ihrer Kleidung(!) eine Mitschuld, zumindest aber Mitverantwortung an den Unfällen geben.
Ich finde allein die Erwähnung dieses Sachverhaltes absolut unpassend, fehlleitend und letztendlich auch verwerflich. Es existierten in den allgemeinen Vorschriften keine Vorgaben, wie die Alltags- oder Funktionskleidung in Ausstattung, Form oder Farbe zu wählen ist.
Was ist das Ziel Ihrer Aussage? Jeder Fußgänger soll nur mit Warnweste am Straßenverkehr teilhaben dürfen? Schwarze, graue, grüne, blaue Bekleidung ist zu vermeiden?
Ich verfolge die Pressemitteilungen der Polizei Hamburg aufmerksam, lese Beiträge in loken/überregionalen Zeitungen dazu - allein konnte ich in meinem Pressearchiv noch keinen Beitrag finden, in dem bei einem KFZ-KFZ-Unfall auf die dunkle Lackierung abgezielt wurde.
Warum wird ausgerechnet bei Fußgängern (und gern auch bei Radfahrern) die Art der Bekleidung in dieser Art und Weise tendenziös als mindestens mit-ursächlich angeführt? Maßgeblich ist und bleibt §3 Abs.1.
Wird sich die Polizei Hamburg im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, die StVO dahingehend ändern zu lassen, dass Radfahrer und Fußgänger ausschließlich mit nicht-dunkler Bekleidung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?
mit freundlichen Grüßen