Beiträge von DMHH

    Nachfrage bei VD52. Formulierung der Feststellung, dass seit Bekanntgabe der gefährlichen Situation vor n Monaten keine Veränderung eingetreten ist.

    Freundliche Bitte um kurze Stellungnahme, ob deine Einschätzung, wonach das Grünlicht der Fahrbahnampel für Radfahrende auf dem Gehweg gilt, grundsätzlich anders gesehen wird und aus welchen Gründen VD52 bei dieser Konstellation _keine_ Gefährdung von Radfahrenden sieht.

    im CC dann polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de

    ohne konkreten Link, nur Beobachtung:

    01.01.2019 - Ski-Weltcup im Parallelslalom in Oslo am Holmenkollen. Werbepartner: Audi. Überall "Audi e-tron"-Werbung

    29.12.2018 - "biathlon auf Schalke" in .. Gelsenkirchen. Werbepartner: u.a. BMW. Werbung für xDrive.

    Modelle mit xDrive (Allrad) gibts zwar auch mit "e-Motor", aber eben nur als Zusatz zum Turboverbrenner. xDrive-Werbung wird ohne Hinweis auf Elektroantrieb gemacht, im Biathlon gerne mit der größten SUV-Variante.

    Tjo. Aber klar, der Verbraucher muss eben Nachfragen, der Verbraucher muss es wollen! nicht wahr?

    sicher?

    sinngemäß gehen doch LSA den angeordneten VZ. vor, diese gehen widerum den allgemeinen Regeln vor.

    wenn StVB-PK41 hier nun der Meinung ist, die gesamte Nebenfläche für den Radverkehr freizugeben, kann sie das grundsätzlich erstmal machen. Wenn ich als Fußgänger aber auf dem linken, rot gepflasterten Bereich flaniere, wirds halt interessant.

    Dass das logisch gesehen Schwachsinn ist - keine Frage. Aber zulässig ist die Anordnung im Grunde (wenn die Rahmenbedingungen stimmen) meiner Meinung nach schon.

    PK41 antwortet


    Zitat

    die Mindestmaße von einer gemeinsamen Geh- und Radwegführung sind im gesamten Baufeldbereich gegeben.

    Wenn weitere Unklarheiten bestehen, melden Sie sich bitte unter der unten genannten Handynummer bei uns.

    Wir würden dann gern einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, bei welchem Sie auch Ihren Fahrradanhänger zur Veranschaulichung mitbringen könnten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hat jemand ein Fahrrad mit Kinderanhänger zur Verfügung in den nächsten 3 Tagen im Hamburger Osten zur Verfügung?

    Wobei ich ja letztendlich auch nicht einsehe, irgendwelche "Termine" zu machen mit PK41.

    Ich hab heute mal versucht, mit (leerem) Fahrradanhänger durchzufahren.

    Fail.

    Geht gar nicht. Und mit Insasse drin werd ich das erst recht nicht versuchen.

    Wenn aber das Fahren auf der Fahrbahn so fürchterbar gefährlich ist, dann sollten die Gefahrenstellen beseitigt werden.


    Mal schauen, wie man die Gefahren zu beseitigen gedenkt.

    Mein 4-seitiger Widerspruch gegen die RWBP ist fertig. Hab wieder entdeckt, wie spaßig das ist, sowas zu formulieren. :)
    Bin aber noch unentschlossen, ob ich den bei der StVB abgebe. Rein rechtlich können Sie das aussitzen. Die Arbeitsstelle wird keine 3 Monate Bestand haben.

    StVB-PK41 hat gehandelt!!!

    Alle VZ.237 wurden abgenommen!

    ...

    und durch VZ.240 ersetzt. :rolleyes:

    Selbst mein Arbeitskollege kam heute an und fragte entsetzt nach, was das denn bedeuten würde, wieso da plötzlich überall blaue Schilder hängen würden und warum er jetzt auf dem Drecksweg da fahren solle.

    Wollte ihn erst anstiften, eine Beschwerdemail an StVB-PK41 zu schreiben. :/

    das mit den Falschparkern kann ich bestätigen, weshalb einer angeordneten B-Pflicht vielfach gar nicht nachgekommen werden kann.

    Die Süderstraße (und auch Billwerder Steindamm) empfinde ich hingegen als eher entspannt zu fahren. gemessen an meinen übrigen Wegen passiert in dem Abschnitt am wenigsten. Mag aber auch mit den Zeiten zu tun haben, in denen ich dort unterwegs bin.

    Tatsache bleibt, dass die B-Pflicht dort ein Witz ist und ich fast befürchte, dass bei einem Widerspruch gegen die Anordnung einfach VZ.237 weggenommen und VZ.240 hingestellt wird.

    Die StVB-PK41 meldet sich auf meine letzte Mail:

    eingeengte Fahrspur und Trennung der Fahrtrichtung mit Reflektoren beklebt = besondere Gefahr?

    und das Stoppschild, an dem Radfahrer übsersehen werden können, wenn sie auf der Fahrbahn unterwegs sind:

    Und die Formulierung "wird so Bestand" haben, triggert mich ja fast an, da wirklich einen Widerspruch zu schreiben.

    Die ganzen Engstellen mit den Aufbrüchen erlauben meiner Meinung nach keine B-Pflicht. Weder als eigener Radweg, noch als gemeinsamer Geh- und Radweg

    Das oben war die Fahrtrichtung stadtauswärts (süden)

    Richtung stadteinwärts wirds geiler. find ich.

    Hier mag man einen "sonstigen Radweg" erkennen - oder auch nicht. Ich fahre hier dort, wo es sicher ist. Auf der Fahrbahn. Vor dem Baum im Hintergrund des Fotos (Bildmitte) sieht man schon das weiße Verkehrszeichen.

    dichter dran:

    Ich fahre auf der Fahrbahn und ordne mich hier auf die linke Spur ein. Ich will schließlich geradeaus und nicht nach rechts in den Hammer Deich. (Fortsetzung des Brackdamms in Richtung Osten).

    Aber im Hintergrund kann man schon das blaue [Zeichen 237] erkennen.

    Wie man am Baum vorbeikommt?

    keine Ahnung. StVB-PK31 (ja, 31, kein Tippfehler) würde hier vermutlich sagen: "Als Radfahrer kann man auch mal absteigen und schieben"


    Dass das VZ.237 mitten auf dem Straßenteil steht, für den es einen Benutzungszwang anordnet - zynisch. :rolleyes:

    Aber gut, sei es drum. Wenn mir dieses VZ. auffällt, fahre ich schon der linken Spur. Von dort dann eben wieder rüber nach rechts, auf den Hochbord. B-Pflicht.


    Links im Bild: gefährliche Fahrbahn.

    rechts im Bild: "Radweg"


    Und schon endet der benutzungspflichtige Radweg. X/


    letztendlich ist das Falschparken dann hier auch egal. Aber ok, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ist kein Grund, Anordnungen in Frage zu stellen. Jedenfalls dann nicht, wenn man Radfahrer auf dem Hochbord halten will.

    Nachdem der Radfahrer hier abgestiegen ist und sein Fahrrad am Hindernis vorbeigeschoben hat...


    ... darf er hier immer noch nicht weiterfahren. Aber gut, dass die Stadtreinigung Hamburg die Stolperfallen freigelegt hat. Ist der Radfahrer wenigstens selbst schuld, wenn er stürzt. Denn er hätte a) nicht fahren dürfen und hat b) den Unfug gesehen


    Ab hier gehts weiter auf dem aufgemalten Radweg.

    Zur Erinnerung: der Radfahrer möchte geradeaus, nicht rechts.

    Wenn die LSA geschaltet ist, keine Arbeitsstelle die Fahrspur sperrt, handelt es sich um einen "freien Rechtsabbieger".

    Radfahrende, die "geradeaus" möchten (und über die Furt neben dem FGÜ im Bild von rechts nach links fahren), genießen Vorrang vor dem "abbiegenden Verkehr". Auch Radfahrer, die (wenn die Kreuzung nicht gesperrt ist), vom Brackdamm in den Hammer Deich fahren, im Bild mithin von links nach rechts auf der Furt am FGÜ fahren, haben Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr.

    Dazu muss am [Zeichen 205]noch das ergänzende [Zusazzeichen 1000-32] angebracht werden. Hier wurde es "vergessen"

    Die Kriegsbemalung hört in Höhe der Baumscheibe auf. Absteigen und schieben?

    diese Furt ist normalerweise signalisiert. Von rechts kommen LKW von so einem Autohof. Deren LSA blinkt zwar gelb - aber im Zweifel steckt der Radfahrer auch mal zurück. Ist ohnehin unklar, ob er Vorrang genießt.

    Verkehr auf der Fahrbahn hat hier anzuhalten und den "Durchgangsverkehr" durch die Arbeitsstelle abzuwarten.

    Als Radfahrer muss man weiterhin auf dem Hochbord bleiben. Und sich mit dem KFZ-Verkehr anlegen, der hier aus der Ausfahrt rechts bis an die Fahrbahn vorschießt. Hurra.


    Schöner Wechsel zwischen RSA-konform und "irgendwie"

    Und was da hinten an der Ampel passiert, wenn man als Radfahrer "aus dem nichts" .. äh hinter Sichthindernissen "angeschossen" kommt, kann sich hier auch jeder denken.

    Und alles mit freundlicher Anordnung der StVB-PK41, die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn erkennt.

    Vielleicht ticker ich morgen Nachmittag noch einen Widerspruch gegen die Anordnung zusammen.

    Die Bilder der Situation vor Ort geben meiner Meinung nach genug Stoff her.


    Das hier ist die Süderstraße. Die Süderstraße ist 2-spurig in jede Richtung und verfügt über einen Radweg (100cm), der auf gesamter Länge ohne B-Pflicht auskommt.

    Von der Süderstraße kann man direkt in den Ausschläger Weg links abbiegen, wie das Zugfahrzeug vor mir.

    In Höhe des gelben Lastzugs steht nun eben ein [Zeichen 237]

    Was hier auffällt: die Kante zwischen Grünstreifen und Radweg ist erstaunlich klar. Das liegt daran, dass im Bereich der Arbeitsstelle einer dieser kleinen Straßenreiniger durchgefahren sein muss. Ich vermute mal, auf Anordnung StVB-PK41. Der Radweg dort sah letzte Woche noch nicht so aus. Kameramaterial von dieser Position hier hab ich aber leider nicht. wie auch, ich fahre dort schließlich nicht.

    Der Radweg ist gemessen ziemlich genau 100cm breit und voller Spaßeinlagen.

    Die Fahrbahn ist hier gut und wird für die Arbeitsstelle auf eine Spur zusammengeführt.

    Nebenan auf dem Radweg ist Kontrolle übers Gefährt gefragt.

    Was für Radfahrer auf der Fahrbahn kein Problem darstellt, ist für Radwegnutzer hier eine "spannende Sache".

    Das hier ist nämlich die Abkürzung über die Nebenfahrbahn. In der Bildmitte im Hintergrund die Kreuzung, über die man "normalerweise" abbiegen soll, wenn man zur Stadtreinigung Hamburg oder wohin auch immer möchte. Nicht-LKW dürfen diese Abkürzung hier nehmen. Überstupfer Winkel zum Ausschläger Weg - die Abfahrt kann man mit 35km/h und mehr nehmen. Wenn man ein Auge auf Radfahrer und Fußgänger hat, auch kein Problem...

    Morgens übrigens eine gern genommene Abkürzung in Richtung Heidenkampsweg/Elbbrücken. Denn einfach im (ersten Bild) die Süderstraße geradeaus fahren und dann im Heidenkampsweg-Stau stehen? Neeneenee, lieber "hintenrum" eine Kreuzung weiter fahren. Spart 2min Fahrt...


    Hinter der Abfahrt zur Nebenstraße geht's für Radfahrer erstmal weit weg von der Fahrbahn ins Grün.

    100cm Wegebreite, Raum für Fehler: 0.

    Mit dem Lenker möcht ich hier nicht einfädeln.


    vor der Kreuzung wird der Radweg wieder an die Fahrbahn herangeführt. Hier nicht in sportlicher Position fahren, sonst war man im Falle eines Unfalls wieder "im Toten Winkel" des TK-Verteilerkastens

    Die Querung über den Brackdamm ist unsignalisiert. Wer im Bild nach rechts abbiegt, wird die Furt erkennen und wissen, dass der Radfahrer aus dem Grün kommend Vorrang nach §9 StVO genießt.


    Wer aus dem Brackdamm kommt, darf nur rechts abbiegen und hat ein [Zeichen 205]-Schild, das kaum vom "nur rechts abbiegen"-VZ verdeckt wird. Wie die Situation hier aussieht, kann sich jeder denken, oder?

    Es wird bis auf die Furt vorgefahren und dort gewartet.


    Nungut, weiter geht's auf dem Ausschläger Weg, der Kreuzung nun Billwerder Steindamm heisst

    ja, die Absperrelemente stehen knirsch am linken Radwegrand. Aber immerhin RSA-konform.


    weiter geht der Radweg mit Anti-Auffahr-Pollern, die notdürftig mit etwas roter und weißer Folierung versehen sind. Der Radweg weist hier erhebliche Schäden an der Oberfläche auf.

    das ganze Elend bis zum Ende der B-Pflicht mal in 4 Bildern.

    Das hier ist aber fast noch am besten:

    Fahrbahn derweil wieder 2-spurig pro Richtung.