Sehr geehrter [....],
vielen Dank für die umgehende Antwort.
Wie Sie auf dem Foto unschwer erkennen, reduziert sich die verfügbare Radwegbreite auf weniger als 40cm!
Ich bitte um kurze Erläuterung, wie ich nach Ihrer Aussage an diesem Hindernis vorbeikomme, ohne meine Fahrt zu unterbrechen.
Gehen Sie davon aus, dass ich auf dem Gehweg radfahren soll?
Gehen Sie davon aus, dass ich - ohne meine Fahrt zu unterbrechen - auf die Fahrbahn wechsle?
Ich bin auch erstaunt, dass Sie den §6 StVO benennen, der zum einen auf Hindernisse auf der Fahrbahn abzielt, zum anderen den Konfliktfall im Begegnungsverkehr behandelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Hindernis auf einem Sonderweg, auf dem zunächst auch kein Gegenverkehr zugelassen ist.
Dass Sie im Folgenden auch "langsam fahrende Radfahrer" als Hindernis in einer Reihe mit Mülltonnen anführen, muss ein Versehen Ihrerseits sein. Der Unterschied zwischen einem Verkehrsteilnehmer und einem Hindernis, dass ebenfalls auf einem Radweg nichts zu suchen hat, ist jedoch unübersehbar.
Im vorliegenden Falle auch tatsächlich zu argumentieren mit "an anderer Stelle stehen auch Hindernisse" erschüttert meinen Ansichten über die Arbeit der StVBn in Hamburg.
Sie erwähnen relativ allgemeingehalten, dass es schwer sei, "Verkehrszeichen im Verkehrsraum so unterzubringen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wird." Wenn eine sichere Aufstellung von Hinweistafeln an dieser Stelle nicht möglich ist, dann ist eine geeignete Stelle zu finden.
Wahlweise vor dem Hotel in der Stresemannstraße 365, wie auch schon bei früheren Baumaßnahmen, oder mit entsprechend passenden Verkehrszeichenträgern.
Eine Sperrung der rechten Fahrspur habe ich nicht vorgeschlagen, nicht verlangt. Ich bat darum, dass das Hindernis vom Radweg geräumt wird. Der Radweg, der qua Anordnung einer B-Pflicht unterliegt.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine entsprechende Versetzung der Hinweistafel durch den LSBG verlangt haben. Solle es zu einem Unfall an dieser Stelle kommen, liegt mir zumindest die Aussage der zuständigen StVB vor, wonach das Hindernis kein "wirkliches Hindernis" sei, Leitbaken auch entgegen der RSA auf Radwegen angeordnet werden dürfen, Radfahrer ihre Fahrt auf Gehweg oder Fahrbahn fortsetzen können, ohne anhalten zu müssen.
mit freundlichen Grüßen
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