"Am 09.03.19, gg. 18.00 Uhr befuhr eine 35-jährige Autofahrerin aus Böhl-Iggelheim die Schulstraße und bog nach rechts in die Bismarckstraße ab. Aufgrund eines im Einmündungsbereich geparkten Pkw konnte sie erst spät eine Radfahrerin erkennen, welche die Bismarckstraße in Richtung Hauptstraße befuhr. Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr, musste die Autofahrerin nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Hierbei streifte sie den im Einmündungsbereich geparkten Pkw. Die Radfahrerin fuhr unvermindert weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. An den beiden Pkw entstand ein Schaden von ca. 2500.- EUR."
dazu hatte ich mal bei der örtlichen PD nachgefragt:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
in der Pressemeldung der PD Ludwigshafen vom 10.03.2019 (https://deref-gmx.net/mail/client/aW…17688%2F4213841) wird ein Sachverhalt geschildert und der unbeteiligten Radfahrerin ein Schuldvorwurf gemacht, den ich so nicht nachvollziehen kann.
Als ich das letzte Mal in Böhl-Igglheim unterwegs war, war eine Sperrfläche in der Schulstraße im Einmündungsbereich Bismarckstraße markiert.
1. Offensichtlich wurde hier ein KFZ ordnungswidrig abgestellt.(Parken auf Sperrfläche sowie §12 Abs. 3, Satz StVO)
2. Die abbiegende KFZ-Führerin ist ganz offensichtlich trotz mangelnder Sichtbeziehung im Kreuzungsbereich nicht mit angepasster Geschwindigkeit abgebogen.
Obwohl 2 Bedingungen (mit-)ursächlich für den Unfall sind, wird dennoch der Radfahrerin pauschal unterstellt, diese wäre "zu weit in der Straßenmitte" gefahren. Diese Feststellung mit anschließender Schuldzuweisung irrtiert mich.
Ganz klar liegt hier nur die Aussage der beteiligten Autofahrerin vor. Welche Feststellung vor Ort veranlasst die Polizei, davon auszugehen, dass die Radfahrerin "zu weit" in der Straßenmitte fuhr? Hatte die Radfahrerin Gründe für die Fahrspurwahl?
Durch die in der Pressemitteilung gewählte Wortwahl unterstellen Sie der Radfahrerin eine Schuld, die so
a) überhaupt nicht eindeutig ist
b) in ihrem Anteil gegenüber dem Fehlverhalten der KFZ-Führerin zurücktritt
Gleichwohl wird mit dieser Wortwahl völlig negiert, wer die Schuld am Unfall trägt.
Dazu 2 Fragen:
wo haben Radfahrende nach Meinung der PI Schifferstadt/PD Ludwigshafen zu fahren, welchen Abstand vona) Bordstein
b) rechts parkenden KFZ
einzuhalten
heute erhalte ich Antwort:
ZitatSehr geehrter [DMHH],
die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können.
meine 2 Fragen wurden nicht beantwortet und die Pressemitteilung ist gerade nicht objektiv.
schauen wir doch mal, wie die mit Nachfragen umgehen ![]()