Stvo §25 Abs 3
ZitatWer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
ich gehe mehrmals täglich nicht auf kürzestem Wege über Fahrbahnen. Dem Wortlaut nach ist "schräg über die 'Straße' ein Verstoß gegen die StVO.
Wobei ich gerade nicht weiß, ob das auch eine OWi aus dem BKat-Owi ist..