Beiträge von DMHH

    Stvo §25 Abs 3

    Zitat

    Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.

    ich gehe mehrmals täglich nicht auf kürzestem Wege über Fahrbahnen. Dem Wortlaut nach ist "schräg über die 'Straße' ein Verstoß gegen die StVO.

    Wobei ich gerade nicht weiß, ob das auch eine OWi aus dem BKat-Owi ist.. :/

    Kostentragungsbescheid aber auch nur dann, wenn der Aufwand der Ermittlung nicht im Verhältnis zum Bußgeld steht.

    Ich könnte mir hier sehr wohl vorstellen, dass langsam auch eine Wende einsetzt beim Thema "Einstellung" wenn beim Gehwegparken und Radwegparken schnell mal >50EUR und sogar Punkt dabei sind. Stichwort "Fahrtenbuchauflage", wenn man sich nicht mehr erinnern mag, wer denn nur letzte Woche mit dem Auto unterwegs war

    Frage: angenommen, der Fuß- und Radverkehr ist gering genug - ist eine geringe Unterschreitung der Mindestbreite dann vorstellbar, wenn eine kurzfristige Mitnutzung des ausreichend breiten Gehwegs in einem dort unwahrscheinlichen Begegnungsfall gefahrlos möglich ist?

    Nein. Gehweg ist Gehweg und Radweg ist Radweg.

    die in der VwV-StVO dazu erwähnten "kurzen Abschnitte", an denen die Soll-Vorgabe der lichte Breite nach Abwägung(!) unterschritten werden kann, beziehen sich in der Regel auf Baumscheiben oder ggfs. Haltestellenbereiche.

    Hier gilt dann aber: langsam fahren, bei Gegenverkehr ggfs. warten. Eine Erlaubnis, auf den Gehweg auszuweichen, ist das aber nicht.
    Denn ansonsten müsste man ja auch auf die Fahrbahn ausweichen dürfen.

    Kommt immer drauf an, wen du fragst. Fuss e.V. würde da natürlich sofort hyperventilieren, aber in der Praxis passiert das sowieso –

    :/

    das klingt ja fast nach "is schon ok, wenn der Gehweg mitbenutzt wird, weil das eh woanders auch gemacht wird"

    Gilt das dann auch für Radfahrstreifen und Schutzstreifen mitm Auto?

    der wunsch nach weniger Toten und Schwerverletzten ist kein Unsinn.

    Aber man sollte aufpassen, welche Maßnahmen einem als Umsetzung von "vision zero" präsentiert werden. Und ob "vision zero" nicht einfach nur ein vorgeschobenes Argument ist, gegen das man ja schließlich nicht sein könne, oder?

    weil sich Verkehrsteilnehmer auf den ihnen zugewiesenen Flächen auch bitte noch gefahrlos begegnen können sollten?

    bei der Breite des Radweges ist Begegnungsverkehr auszuschließen. Das kann gern ein rechtsseitiger sonstiger Radweg sein. Aber niemals ein Radweg, der Verkehre beider Richtungen aufnehmen soll. Dafür sind 1,40cm zu schmal.

    erhöht auch die Sicherheit der Fahrgäste.

    Stichwort StVO: an haltenden Bussen nur vorsichtig vorbeifahren (haha). mit eingeschaltetem Warnblinklicht: nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (hahahahaha)

    wobei solche Bushaltestellen nicht gut funktionieren, wenn die Taktung sehr dicht ist. Weil dann natürlich ein Bus direkt auch die Einfahrt für den Bus in Gegenrichtung blockiert. und auch hintereinander fahrende Busse sorgen dann ja für Blockade. Also prinzipiell funktioniert das gut: Schweden bekommt das hin. Aber eben auch eher im Randbereich der Städte

    Ich empfand es damals als angenehm, auf dem Hochbord neben meinem Kumpel zu radeln, solange kein Fußgänger da war (klar, nicht regelkonform). Auf der Fahrbahn ging das nicht.

    weil? :/

    Der entsprechende Absatz in der StVO zum Nebeneinanderfahren ist schon recht betagt, die letzte Umformulierung diente der Verdeutlichung des "Regelfalls". Nebeneinanderfahren war aber schon früher erlaubt. :/

    diese Worte können als harsch empfunden werden, sind jedoch inhaltlich völlig korrekt.

    (benutzungspflichtigte) Radwege dürfen nur angelegt werden, wenn ausreichender Platz für den Fußverkehr vorhanden ist. Dass "1m-reicht-doch" heute schon als "ausreichend" angesehen wird, so lange man nicht gerade in einer Geschäftsstraße plant: furchtbar. Aber Realität. Und die Meinung dreht sich - aber viel zu langsam. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass es 3-5 Dekaden dauert, bis so ein Straßenraum nochmal angefasst wird (sofern keine externen Gründe wie Hangrutschung, Hochwasserschaden etc eintreten)

    bei mir endet der Artikel mit den Worten "Auf dem Weg werden die Beschilderungen der Radstrecke sowie die Verbesserungen der Radinfrastruktur vorgestellt."

    und bildet damit einen sinnvollen Abschluss :/

    Vielleicht ein Ad-Blocker-Problem (das ich am Arbeitsplatz hier nicht hab, weil mein AG die Installation von Plug-ins untersagt hat. achwas: technisch verhindert hat.)

    letzte Hoffnung: Schweinezyklus, oder wie man sowas nennen könnte.

    Phase 1: du hast ein Regelwerk erstellt

    Phase 2: das Regelwerk XY wird immer größer, umfangreicher, länger, zunehmende Anzahl Sonderfälle werden explizit geregelt

    Phase 3: man erkennt, dass das Regelwerk zu komplex ist

    Phase 4: alles stürzt zusammen und man fängt bei 0 an

    Leider hab ich Phase 4 noch nie gesehen. Immer nur seeeeeehr lange Phase 2 :/

    :whistling:


    VwV-StVO richtet sich übrigens an die Verwaltung und hat direkt keine Außenwirkung auf die Verkehrsteilnehmer. Du befolgst, was beschildert ist. Im Zweifelsfalle verhältst du dich eben so, wie du die Sachlage interpretierst. Sollten Konsequenzen drohen, entscheidet die nächsthöhere Instanz:

    meist Polizei, dann Amtsgericht.