Beiträge von DMHH

    ich habe mir im letzten Jahr diverse Fahrten zwischen Hamburg und Jena gegönnt.

    Standardverbindung:

    HH-Hannover-Göttingen mit ICE

    Göttingen-Jena mit so einem geschwurbelten Schaukeldiesellokomotiv-RE, dessen Heizung immer auf "max" steht und Steckdosen nur in der 1.Kl vorhält. Strecke ist teilw. eingleisig und führt über Gotha und Erfurt...

    und das ganze Geschaukel und Gestampfe des Dieselaggregates muss ich mir dann auch mehr als 2h lang antun!

    Mittlerweile bin ich bereit, 5EUR mehr auszugeben und stattdessen die Verbindung

    HH-Berlin-Halle mit ICE nonstop

    Halle-Jena mit RE

    zu nehmen. dauert ein paar Minuten länger, aber der RE ab Halle verfügt über Steckdosen & wifi, braucht nur 1h. Total geiles Reisen.

    Ich bin immernoch begeisterter Bahnfahrer. Aber auch nur, weil ich gewisse Alternativen habe. Und ich nicht täglich einsteigen muss. :-o

    Ich bin da bei der Argumentation von Gelöschtes Mitglied.

    Radwege als Sonderfläche z.B. entlang von Flüssen, neben Bahntrassen, auf alten Bahntrassen: ja, gerne. macht das. da betrachte ich ein Blauschild auch nicht als "musst hier fahren!!!!" sondern als "KFZ dürfen hier nicht fahren".

    Wer Städte fahrradfreundlich gestalten möchte, wird um derartige Trassen aus/ins Umland oder auch quer durch die Stadt nicht rumkommen.

    Was aber wirklich massiv stört, sind B-Pflichten auf Hochbordradwegen neben Fahrbahnen.

    Das sollte aufhören. Schutzstreifen sollten auch beerdigt werden.

    Radfahrstreifen (ausreichend breit, nicht neben parkenden KFZ, meinetwegen sogar 'protected') sind dann ok, wenn die Verflechtung an Kreuzungen sinnhaft gestaltet sind.

    Mit der gegenwärtigen "sonstige-Radwege"-Struktur wird es sehr, sehr lange dauern, bis man als Radfahrer nicht mehr "Raaaadweg!!!!" zu hören bekommt. Glaub ich.

    Sind doch einige Tippfehler drin, wie ich gerade beim Überfliegen bemerke. X/

    Ich rechne der StVB-PK41 allein schon die Neubeurteilung des gesamten Sachverhaltes dort hoch an. Gehört ja auch was dazu, meinen Widerspruch nicht nur auszusitzen, sondern in der Tat zumindest den Text zu lesen und die Bilder zu gucken.

    Wird aber interessant, was passiert, wenn nochmal eine Arbeitsstelle eingerichtet wird. Dann sind die Schäden an den Nebenflächen ausgebessert und Teile der Argumentation würden ins Leere laufen.

    So, den Widerspruch habe ich heute um 7:30Uhr im PK41 abgegeben.

    Es ist jetzt 13:30 und bei mir trudelt eine E-Mail ein. Von der StVB-PK41.

    Zitat

    Sehr geehrter [DMHH]

    die Radwegbenutzungspflicht wird nach erneuter Prüfung im gesamten Baustellenbereich aufgehoben und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.

    Die Umsetzung ist bereits veranlasst.

    Weiterhin wurde das Bezirksamt über die von Ihnen aufgezeigten Gehweg-/Radwegschäden in Kenntnis gesetzt.

    Das Bezirksamt wird diese Schäden in eigener Zuständigkeit beseitigen.

    Ich habe mich gerade per E-Mail bedankt und nochmal darauf hingewiesen, dass es mir nicht darum ging, die Arbeit der StVB-PK41 grundsätzlich zu kritisieren. Natürlich ein bisschen wortreicher.

    Im Interesse eines Burgfriedens werd ich jetzt erstmal keine "dusseligen" Fehlbeschilderungen kritisieren und nur bei krassen Fällen eine E-Mail schreiben. :/


    edit: Widerspruch enthielt noch einen Klarnamen. X(

    die Aufzählung umfasst alle möglichen "konsumptiven" Geräte (ich schaue etwas an, richte den Blick aufs Gerät) und interaktiven Geräte (ich klicke, wische, drücke mit mehr als einer Taste)...

    Und man stellt der unvollständigen Liste noch davor, dass sie eben wegen des fortschritts der Technik offen sei.

    Und ausgerechnet dann erwähnt man in keinem Punkt die Kamera? Finde ich komisch.

    Andererseits lässt sich ein Kameraverbot vermutlich auch herleiten über die Bedienung.

    Wenn ich einen billigen MP3-Player im Ohr habe, der über kein Display, sondern nur 2 Tasten verfügt, darf ich den dann auch nicht nutzen. Oder?
    Und dann müsste die Konsequenz sein: nee, MP3-Player nicht, also auch Kamera nicht. beides technische Geräte und du sollst nicht drücken und gar nicht ablenken, also: lass sein. oder wie?

    Die Absurdität der Anordnung, die wirklich auf voller Länger mehr Gefahren für Radfahrer bedeutet, als das Radeln auf der Fahrbahn, hat mich dann doch veranlasst, heute einen Widerspruch gegen die Anordnung zu tippen.

    In der Summe der einzelnen Teile ist die B-Pflicht da eben völliger Schwachsinn.

    Der Widerspruch ist 10 Seiten lang und während ich den schnell zusammentippte und Bilder reingeworfen hab, sind mir noch diverse Unstimmigkeiten aufgefallen, die den Radverkehr dort hinten betreffen X(

    da gibt's dann morgen gleich die nächsten E-Mails mit Nachfragen zu. :rolleyes:

    Zone mit Anwohnerparken in Berlin eingerichtet

    20 Mitarbeiter der Berliner Ordnungsamtes stellen 12.000 Verwarnungen aus. in 3 Monaten.

    in den 3 Monaten, in denen die Zone noch nicht eingerichtet war und man nur "normale" Verstöße geahndet hat.

    12.000 Verwarnungen klingt nach viel. macht 600 pro Mitarbeiter

    bei 63 Werktagen (5-Tage-Woche), abzüglich durchschnittlicher Krankheitstage und Urlaub

    so ca. 59 Arbeitstage.


    macht etwas ca. 10 Tickets am Tag.

    bei durchschnittlich 18,-EUR "Einnahmen" sind das pro Tag 180,-EUR

    dann noch Personalkosten, Verwaltungskosten etc abziehen.

    und jetzt weißte wieder, warum bei der gegenwärtigen Verwarngeldhöhe wirtschaftliches Arbeiten bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs nicht möglich ist!

    Nachfrage bei VD52. Formulierung der Feststellung, dass seit Bekanntgabe der gefährlichen Situation vor n Monaten keine Veränderung eingetreten ist.

    Freundliche Bitte um kurze Stellungnahme, ob deine Einschätzung, wonach das Grünlicht der Fahrbahnampel für Radfahrende auf dem Gehweg gilt, grundsätzlich anders gesehen wird und aus welchen Gründen VD52 bei dieser Konstellation _keine_ Gefährdung von Radfahrenden sieht.

    im CC dann polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de

    ohne konkreten Link, nur Beobachtung:

    01.01.2019 - Ski-Weltcup im Parallelslalom in Oslo am Holmenkollen. Werbepartner: Audi. Überall "Audi e-tron"-Werbung

    29.12.2018 - "biathlon auf Schalke" in .. Gelsenkirchen. Werbepartner: u.a. BMW. Werbung für xDrive.

    Modelle mit xDrive (Allrad) gibts zwar auch mit "e-Motor", aber eben nur als Zusatz zum Turboverbrenner. xDrive-Werbung wird ohne Hinweis auf Elektroantrieb gemacht, im Biathlon gerne mit der größten SUV-Variante.

    Tjo. Aber klar, der Verbraucher muss eben Nachfragen, der Verbraucher muss es wollen! nicht wahr?

    sicher?

    sinngemäß gehen doch LSA den angeordneten VZ. vor, diese gehen widerum den allgemeinen Regeln vor.

    wenn StVB-PK41 hier nun der Meinung ist, die gesamte Nebenfläche für den Radverkehr freizugeben, kann sie das grundsätzlich erstmal machen. Wenn ich als Fußgänger aber auf dem linken, rot gepflasterten Bereich flaniere, wirds halt interessant.

    Dass das logisch gesehen Schwachsinn ist - keine Frage. Aber zulässig ist die Anordnung im Grunde (wenn die Rahmenbedingungen stimmen) meiner Meinung nach schon.

    PK41 antwortet


    Zitat

    die Mindestmaße von einer gemeinsamen Geh- und Radwegführung sind im gesamten Baufeldbereich gegeben.

    Wenn weitere Unklarheiten bestehen, melden Sie sich bitte unter der unten genannten Handynummer bei uns.

    Wir würden dann gern einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, bei welchem Sie auch Ihren Fahrradanhänger zur Veranschaulichung mitbringen könnten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hat jemand ein Fahrrad mit Kinderanhänger zur Verfügung in den nächsten 3 Tagen im Hamburger Osten zur Verfügung?

    Wobei ich ja letztendlich auch nicht einsehe, irgendwelche "Termine" zu machen mit PK41.