Beiträge von DMHH

    Es dürfte sich in gewisser Hinsicht um einen "erpressungsversuch" als Gegenantwort auf den Scheuer'sche Vorschlag "also wenn wir die 21-kmh-Regel rausnehmen, können wir sofort die alte neue StVO korrekt durchwinken" sein.

    Denn gerade BaWü hatte unlängst klar gemacht, dass man da nicht mitmachen will.

    Ich fänds allerdings schön, wenn die StVO tatsächlich mal komplett und grundständig erneuert würde.

    Andererseits... wer weiß, welchen Mist zum Radverkehr man dann bzgl. der Bpflichten und Klageoptionen hineinschreibt und wie lange es dann bis zu höchstinstanzlichen Urteilen dauert.

    da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll:

    Canyon stellt ein SUV-Fahrrad-Auto als Konzept vor.

    S-Pedelec auf 4 Rädern, das auf der "Straße" fahren soll (Vmax 60) und wenn da Stau ist, dann auf dem Radweg mit 25km/h weiter.

    Ich will da eigentlich gar nicht drüber sinnieren, was das alles heißt. Von Helmtragepflicht über das die Regelung der Einhaltung von 25kmh.

    Aber Bock hätt ich schon, da mal die Fratzen reinzusetzen, die Radwege mit Umlaufsperren planen. Die am Ende stehen. Wo man nicht mehr wenden kann mit so einem Teil.

    Aber vermutlich muss er nur nachweisen, alle Verbandsmitglieder umfänglich über die geltenden Regeln der StVO in Bezug auf den Verband und mögliche "verbandsinterne" Zeichen (zum Anhalten, zum weiter über die Ampel auch bei rot...) informiert und belehrt zu haben.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verbandsführer bspw. der Bundeswehr bei Fahrt auf der BAB belangt wird, wenn hinten jemand gegen die StVO verstößt und z.B. auf dem Standstreifen rumfährt oder vergisst, die einheitliche Kennzeichnung anzubringen oder die Rundumleuchte abnimmt.

    maßgeblich ist der Bordstein der Hauptstraße, nicht die Aufpflasterung.

    Am Beispiel des Videos:

    die rechteckigen Steinchen rechts und links der Fahrradstraße seien der Bordstein.

    Dieser Bordstein muss durchgehend und im BEreich des Wabenpflasters (Einmündung) abgesenkt gegenüber dem übrigen Verlauf sein.

    Dann hat der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt.

    Das Video ist nicht geeignet, um diesen Sachverhalt wiederzugeben.

    Das Video vereinfacht stark und bildet ein "Wunschkonzert" ab, das so nicht in jedem Falle vorhanden ist.

    Exemplarisch sei dazu die Fahrradstraße Uferstraße/Lortzingstraße genannt.

    StVB/Polizei ist nach wie vor der Meinung, dass der Bordstein im Kurvenbereich "um die Ecke" geführt wird und nicht abgesenkt parallel zur Fahrradstraße verläuft. Damit gilt "rechts vor links", wer über die Aufpflasterung in die Fahrradstraße einfährt, hat Vorrang vor den von links kommenden Fahrzeugen.

    Das steht der Zeichnung im Video entgegen.

    StVO §23 Abs 3

    "Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

    Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?

    Dem Wortlaut der StVO folgend, dürfen Rad Fahrende auch nur bei Bedarf auf dem Schutzstreifen fahren. Aber beabsichtigt ist das so auch nicht.

    nunja, ich denke nicht, dass Richtlinien/Vorgaben zur Anordnung von Verkehrszeichen Inhalt der Führerscheinausbildung sind.

    Sprich: ob Breitstrich oder Schmalstrich interessiert mich als VT nicht und ich muss auch den Unterschied nicht kennen.

    Ich weiß aber: anhalten, besondere Vorsicht beim Abbiegen.

    :)

    Sie haben es wieder getan!!!

    Es prangt an der Stelle dort wieder eine linksseitige B-Pflicht.

    Und an der Ampel dahinter erhalten die Linksabbieger einen Grünpfeil, während die reine Fußgängerampel auf rot steht.

    ... und alle Radfahrer halten sich an das geradeaussignal und dürfen fahren.

    Als ich gerade vorbei bin, war die Ampel aus.

    Morgen früh wird sie das nicht sein.

    Tja, ruf ich die Rennleitung dann an?

    In HH hätt ich das gemacht, weil ich davon ausgehe, dass die das schon verstehen.

    Aber in Thüringen? :/

    Was wäre denn eine gute Diskussionsgrundlage? StVO vorlesen?

    wenn ich 15km außerhalb aufm Dorf wohnen sollte, ist mir der Radverkehr in Jena relativ schnuppe. :S

    Wenn ich dann innerstädtisch auf den letzten 2km mit einem PKW nicht schneller als mit dem Rad bin: ok, ist dann halt so. Aber dann hatte ich 10km davon zumindest trockenen Popo und anstrengungslose Höhenmeterdifferenz. ;)

    Wozu braucht man in der Stadt ein Auto?

    vielleicht "zur" Stadt.

    Hier bei mir ist innerstädtisch oder in Randlage keine Immobilie (kaufen/mieten) zu aushaltbaren Bedingungen zu bekommen. 15km außerhalb sieht das anders aus.

    15km außerhalb heißt aber auch

    - unbequemer ÖPNV

    - in der Regel 130-200 Höhenmeter am Stück oder (weil die Stadt im Tal so langgezogen ist) weiter als 15km fahren

    Sollte ich aufs Dorf ziehen, bin ich mir recht sicher, dass ich nicht jeden Tag die 140 Höhenmeter am Stück fahren will. ok, runter schon. Aber keinesfalls rauf.

    Und bevor ich mir dann ein Pedelec kaufe, wirds ein kleines Auto. Vielleicht sogar mit Verbrenner. :)

    Darüber:

    "bei dichtem Verkehr [kann] das Auseinanderziehen [der Zweierreihe] zur Einerreihe durchaus zugemutet werden"

    verstehe ich nicht.

    muss ich nachdenken.

    Fall a) - Fahrbahn mit 2 oder mehr Richtungsfahrstreifen

    vollständiger Spurwechsel beim Überholen.

    Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied

    kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs

    Fall b) - Fahrbahn mit genau 1 Richtungsfahrstreifen

    vollständiger Spurwechsel in den Gegenverkehr beim Überholen.

    Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied

    kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs

    Fall c) - Fahrbahn ohne Mittelmarkierung, keine Richtungsfahrstreifen (T30-Zonen etc)

    c1) - Fahrbahnbreite < 5m

    hier kann eine Einerreihe nicht regelkonform überholt werden.

    Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied

    Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein

    c2) - Fahrbahnbreite > 5m

    hier kann eine Einerreihe überholt werden, eine Zweierreihe nicht

    Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein

    Beim Ausfahren ist das eeeeigentlich gut einsehbar.

    Beim Auffahren könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Rad Fahrender zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen der Verschwenkung irgendwie "schlecht" im Rückspiegel / beim Schulterblick erkennbar ist. Aber Spekulation.

    puh, das dürfte die Auffahrt zum Edeka sein.

    tja. X/

    "zum Glück" für den Radverkehr als GEsamtheit geschah der Unfall nicht auf dem sanierten Abschnitt mit Radfahrstreifen.

    Sondern eben wieder der "Klassiker".

    Wenn ich aber das Abendblatt online lese, ist am Wochenende ja schon wieder genug passiert.

    4-jähriger an der Kieler Straße "übersehen"

    Motorradfahrer von Linksabbieger "übersehen".

    hmpf

    Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Ich zielte auf die Regeleinhaltung durch KFZ-Führer ab.

    Warum wird denn Radfahren auf der Fahrbahn als gefährlich wahrgenommen?

    - es könnte etwas passieren

    - es wird gehupt und geschimpft

    - es wird eng überholt (auch hier teilw. mehr Gefühl als tatsächliche Gefährdung)

    die letzten beiden Punkte sind klare Fehler auf Seiten der KFZ-Führer.

    Wenn(!) KFZ-Führer damit aufhören, irre Überholmanöver zu starten und auch nicht mehr hupen und bedrängen, sich also mehr an Regeln halten, so dafür sorgen, dass Radfahren auf der Fahrbahn eben nicht als "gefährlich" wahrgenommen wird, hätte das einen Effekt.

    Wie bringt man KFZ-Führer dazu?

    - mehr Kontrollen (+Ahndung)

    - mehr Informationen

    - mehr Gewöhnung

    Und letzteres erreicht man durch die Verdeutlichung der Vorschrift, dass Radverkehr auf der Fahrbahn fährt, in dem Rad Fahrende dann tatsächlich auch auf der Fahrbahn fahren

    --

    ich wohne in der A-Straße mit 8% Steigung.

    Der rechte Gehweg "bergauf" hat (ohne quatsch) stellenweise keine 100cm. Meist um 140cm

    Beobachtung: Kinder unter 8 Jahren fahren hier auf der Fahrbahn (ca. 70-90%) und werden von Papa/Mama teilweise geschoben bei der Fahrt

    Die zuführende B-Straße hat 5% Steigung.

    der rechte Gehweg "bergauf" hat 250cm Breite, ist für "Radfahrer frei".

    Beobachtung: fast niemand(!) aus der Gesamtheit [Rad Fahrende] ist auf der Fahrbahn unterwegs

    In beiden Straßen gilt T30.

    Was würdest du hinsichtlich der Regeleinhaltung beim Überholen (und hupen und drängeln) durch KFZ-Führer erwarten?

    a) weniger Verstöße in A-Straße (schmaler Gehweg)

    b) weniger Verstöße in B-Straße (breiter Gehweg, Radfahrer frei)

    c) kein Unterschied

    Eine Verbesserung der Verkehrssituation für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man [Benutzungspflichten aufhebt, alleinige Fußwege anordnet] und die Radverkehrsfreigabe [dieser] Gehwege generell ausschließt.
    (sinngemäße Verkürzung)

    Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

    .. aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.

    Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.