ich wollte damit nicht sagen: "selbst schuld" oder "pech gehabt".
Ich wollte nur den möglichen "Gedankengang" der Richterin am AG verdeutlichen.
ich wollte damit nicht sagen: "selbst schuld" oder "pech gehabt".
Ich wollte nur den möglichen "Gedankengang" der Richterin am AG verdeutlichen.
die Hamburger Fahrradstaffel nimmt nach eigener Aussage ja schon großzügige "virtuelle Gelbphasen" an. Und zieht nur die Radfahrer raus, die nach Meinung der Beamten die virtuelle Gelbphase verpasst/missachtet haben. Auch dann wirft man im Zweifel meist keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.
Die Rücksichtnahme auf die "virtuelle Gelblichtphase" ist schon eine Ermessensentscheidung nach OWi-Gesetz, auf die auch in den Antworten des Bundesministeriums hingewiesen wird.
Und vermutlich hat die Richterin am AG sich gesagt: "na wenn die Rennleitung schon den deutlichen Rotlichtverstoß geahndet hat, dann wird da was dran sein", hat sich auf eine Einstellung durch die Rennleitung "verlassen".
rotlichtradelnder Richter an Kombistreuscheibe
und auch im Recht für Radfahrer von Kettler finde ich ad hoc nur allgemeines wie "man muss in der Verhandlung überzeugen".
hmmm
edit: selbst im verkehrsportal, wo auch so ein renitenter Radfahrer unterwegs gewesen zu sein scheint ...
jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.
Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.
da kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass es bei der Vielzahl von Fahrrad-Ampeln nicht schon OLG-Urteile dazu gibt. Insofern wäre das Verlangen nach einer OLG-Entscheidung - zumal mit Anwaltszwang - meiner Meinung nicht von Erfolg gekrönt.
Und dann hätte man erst recht Geld verbraten. Anwalt beauftragen, Begründung zu schreiben, Ablehnung, zack, Ende.
Deutscher "Rechtsstaat" halt...
och bitte...
also doch nicht identisch.
hätt ich bloß mal richtigen textvergleich gemacht und nicht nur "sieht gleich aus"-eindruck zählen lassen.
der link mag bei mir schon nicht mehr
suche ich nach der phrase "Harz ist voll" und "NDR", kommt das Ergebnis zum identischen link, der sich auch öffnen lässt
ich finde die eskalationssortierung der Fotos gut. von "hmmm, ja, sieht durchaus grundsätzlich fahrbar aus" zu "wow. da kann man absteigen und schieben"
Hier bezieht sich auf die Fälle in Italien. In Deutschland gibt es keine unbeschilderten Zebrastreifen.
doch, ich meine schon, dass auf Beschilderung verzichtet werden kann.
an obiger Stelle hatte ich das mal kritisiert, weil
a) nicht direkt neben Kreuzungsbereich, bei dem abbiegende Fahrzeuge den parallel laufenden Fußgängern ohnehin vorrang gewähren müssen
b) die Stelle recht dunkel ist
Dem Üblichen "ja, wir schauen mal, ob wir was ändern müssen" folgte nichts
Wie gesagt - ich hab keinen Bock, 200 Euro für die Missachtung eines blauen Schilds zu bezahlen!
Vor allem würde so auch der "Anreiz" für die Polizei ansteigen, mich nicht mehr wie so oft einfach weiterfahren zu lassen...
Vielleicht würde bei 200,- Bußgeld aber auch die Bereitschaft steigern, gegen den Verwaltungsakt Widerspruch/Klage einzureichen
grundsätzlich gilt Fahrbahnbenutzungspflicht. Nur im begründeten Falle kann davon abweichend eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden
schreib doch, dass man stattdessen an der Kreuzung einen bike-Flash installieren sollte.
wohl eher: Polizeibeamtin wieselt sich heraus und möchte Kollegen nicht als völligen Vollpfosten dastehen lassen.
"Ja, da hat der Beamte leider die Sachlage falsch eingeschätzt. Der Radfahrende ist legal auf der Fahrbahn gefahren."
Wäre richtiger gewesen - aber was bekommt man in der 1. Stunde auf der Polizeischule eingetrichtert?
"Du hast immer recht. Du hast immer Recht. Du hast immer Recht. Und wenn dein Gegenüber dir doch mal das Gegenteil beweist, ziehe Kollegen hinzu. Zu zweit habt ihr immer Rechter!"
Lawblog zu "Fußgänger tritt von Grundstück auf gem. Geh- und Radweg und wird von Radfahrer umgenietet"
Tenor: guck halt, bevor du dem Radfahrer die Nase läufst.
Ich lese aber auch heraus, dass unter bestimmten Umständen auch anders hätte entschieden werden können. Wenn z.B. der Nachweis erbracht worden wäre, dass der Radfahrende sehr sehr dicht am Eingang vorbeifuhr.
Die Polizei Stade stellt klar, dass es eine Benutzungspflicht gibt, der man folgen muss:
Hab die Gelegenheit genutzt und mal eine E-Mail formuliert
ZitatSehr geehrter Herr [...],
im Presseportal (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4174967) wird eine Klarstellung der PI Stade veröffentlicht, wonach Radwege mit Z.237, 240, 241 benutzt werden müssen, sofern der Radweg nicht objektiv unbenutzbar ist. Weiterhin wird richtigerweise herausgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer RWBP seit 1997 wesentlich strenger sind.
Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad in Stade unterwegs und stellte in der Vergangenheit fest, dass die Anordnung diverser RWBP in der Gemeinde nicht mit den Vorgaben der VwV-StVO sowie ERA/Plast/ReStra zu vereinbaren sind. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und freundlich nachfragen, wann ich als radfahrender Besucher der Gemeinde Stade mit einer Berücksichtigung der strengeren Voraussetzung bei der Anordnung (bzw. der Überprüfung) einer RWBP rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
ZitatAlles anzeigenHallo [...],
die Radwegebenutzungspflichten in Stade bestehen z. T. noch aus der Zeit vor 1997.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Stade hat begonnen, verschiedene Wege zu überprüfen, um sie der geltenden Rechtslage anzupassen.
Einige Änderungen wurden bereits umgesetzt. Eine sofortige pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten an den betreffenden Strecken ist nicht ohne weiteres möglich, da auch hier zu prüfen ist, welche Auswirkungen die Aufhebung der RWBP hat und ob andere verkehrsbehördliche Anordnungen oder bauliche Veränderungen ggf. erforderlich werden.
Die Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Örtlichkeiten, die durch eine besondere Häufung von Fahrradunfällen auffällig sind, haben wir derzeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
22 Jahre Zeit gehabt, jetzt beginnt man zu prüfen.
Die Stelle hier war im ersten Schriftwechsel mit StVB-PK41 ein Grund, an der Radwegebenutzungspflicht festzuhalten.
Man führte aus, dass Radfahrende durch die Arbeitsstelle (hier also durch die Baken in Blickrichtung fahrend) von KFZ übersehen werden können.
KFZ, die wohlgemerkt das rote Stopschild vor sich haben, bevor die 2 Fahrspuren zusammengeführt werden.
Seit der Anordnung von T30 hat's an genau dieser Zusammenführung 2er Fahrstreifen mindestens 2x gescheppert. Und zwar so richtig, mit RTW und Blaulicht usw.
Rückblickend kann man die Einwände StVB-PK41 nicht so ganz von der Hand weisen - es kommt offensichtlich zu Unfällen. Allerdings klar auf Grund von Regelverstößen anderer Verkehrsteilnehmer. Diese sind aber nun eigentlich kein Grund, eine bestehende Regelung (Fahren auf der Fahrbahn für Radfahrende) aufzuheben und eine B-Pflicht anzuordnen.
Ich hatte damals eine LSA vorgeschlagen, um die Gefahr zu beseitigen...
Was hat sich seit Jahrzehnten bewährt?
Lichtsignalanlagen.
Wenn einem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wirklich am Herzen liegt, dann verbaut man Technik, die im wesentlichen erprobt ist.
Eine verdammte Ampel. Darauf ist jeder Verkehrsteilnehmer konditioniert, dank ... Wiener Übereinkommen? auch europaweit? weltweit? genormt.
Und das geile ist: man könnte dort dauerrot für Radfahrende einrichten und einen Bewegungsmelder/Induktionsschleife hinbauen, die rechtzeitig dem abbiegenden Verkehr "rot", dem Radfahrenden "grün" zeigt. Offensichtlich sind Radfahrer dort nun nicht in Horden unterwegs.
Aber hey, "lass uns mal irgendwas geiles mit Blinkblink machen!"
"Oh ja, und uns dann feiern lassen für unsere Erfindung."
Das ist wie mit dem unsäglichen Trixie-Spiegel.
Irgendwer meint, seinen Badezimmerspiegel nicht zum Sperrmüll geben zu müssen, sondern als "Trixiespiegel" medienwirksam an eine Ampel zu kleben - und schon, nur wenige Jahre später hat diese kostengünstige Variante Einzug in die Städte und Dörfer der Republik, sowie in die anerkannten Regelwerke zur Planung von .. oh, wait...
Montag 11 Uhr ist aber nun ehrlich gesagt nicht gerade ein Traumtermin in meiner Wochenplanung
aber ok, wenn das Hindernis "Perso" ausgeräumt ist, wäre das zumindest ein punkt weniger auf der "geht nicht weil-"Liste
nicht?
ich war der Meinung, dass da nicht nur Taschencheck gemacht wird, sondern man auch Ausweis vorzeigen müsse :-o