Beiträge von DMHH

    ich würde Brockmann aber doch recht geben mit dem Verweis auf "groß geworden durch ...".

    Bei Hochbordradwegen könnte ich mir vorstellen, dass schon statistisch gesehen die Gefahr des Doorings etwas geringer ist, da man "nur" vom Beifahrer erwischt werden kann. Wenn aber statistisch nur 0,2 Personen auf dem Beifahrersitz unterwegs sind, dann hat man ein 5fach erhöhtes Risiko, auf dem Radfahrstreifen gedoored zu werden. Oder?

    man hätte auch einen Tunnel durch den Lärmschutzwall fräsen können...

    Oder aus 4 Spuren 3 machen können, von denen die Mittlere je nach vorherrschender Hauptverkehrsrichtung genutzt/freigeben wird. Dann wäre genügend Platz für 3m breite Radfahrstreifen.

    Oder man hätte den Berner Heerweg zur Fahrradstraße machen können.

    Oder einfach T30 und "Radfahrer auf die Fahrbahn".

    :rolleyes:

    ich hab mir deine Klageschrift durchgelesen.

    Nach meinem persönlichen Empfinden las sie sich etwas episch. Allerdings hatte ich gehofft, mit dem Winkelzug der Widerspruchsmöglichkeit ginge was.

    Zumal ich hier in Jena noch einen krasseren Fall von Schutzstreifen-Überflüssigkeit habe und hoffte, eben nicht über eigene Autofahrer-Betroffenheit dagegen vorgehen zu können.

    hm.

    Schade.

    im FED diskutieren wir über einen Radfahrstreifen. im Mindestmaß von 1,65m oder Regelmaß 1,85m

    Wir diskutieren nicht über einen Schutzstreifen mit Mindestmaß 1,25m und unterbrochener Linie.

    der FED ist an der besagten Stelle in den 1980er Jahren durch die grüne Wiese gefräst worden. Zu der Zeit wurde auch das EKZ und das Industrie bzw. GEwerbegebiet angelegt.

    Davor war der südöstlich parallel verlaufende Berner Heerweg die Ausfallstraße nach Nordost. Diese ist nun quasi "Anwohnerstraße", aber natürlich keine Fahrradstraße.

    Das Redundanz-Beschilderungsverbot nach § 45 Abs 3 StVO lässt doch das Aufstellen von Verkehrszeichen zu, solange zwingende Gründe vorliegen, die Sicherheit gefährdet ist.

    Auf Straßen agO stehen viele Überholverbot-Zeichen vor Kuppen und Kurven. Eigentlich überflüssig, weil die StVO ja schon davon spricht, dass an unübersichtlichen Stellen nicht überholt werden darf. Aber offensichtlich hat man auch dort die Beschränkung des fließenden Verkehrs nochmal direkt per VZ deutlich gemacht, weil es - aus Gründen - geradezu notwendig war.

    An deppert geplanten Schutzstreifen wie in Stuttgart (oder Hamburg, Bebelallee) ist de facto nach StVO das Überholen von Rad Fahrenden allgemein nicht erlaubt, da der nötige ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann.

    Die Realität sieht anders aus. Rad Fahrende werden sehr wohl überholt, dabei gefährdet. Um diese Gefahrenlage so weit möglich zu reduzieren, kann meiner Meinung nach das neue VZ dennoch angeordnet werden.

    was will man zu solchen "Angst! Angst! Angst!"-Leuten auch sonst sagen?

    klar, die Radfahrstreifen hättttttte man im Regelmaß bauen können. Ich vermute hier Mindestmaß. Hätte.

    Aber ich behaupte, dass auch das den "angst!"-Leuten noch zu wenig ist, die sind erst happy, wenn irgendwelche einbetonierten Poller da stehen, sie also einen Hochbordradweg auf Fahrbahnniveau haben.

    Das sind die Leute, die auch auf dem parallel verlaufenden Berner Heerweg nicht auf der Fahrbahn fahren, weil "gefährlich"

    Aber ich sehe sehr wohl, dass du daraus folgerst, dass niemals nie irgendwo ein Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert werden dürfe. Sozusagen grundsätzlich nicht und diese Möglichkeit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]willst du komplett abschaffen. Das geht ja aus dem was du schreibst deutlich hervor.

    Wenn der Gehweg breit genug ist, kann man auf diesem Gehweg eine "Spur" abtrennen und erhält:

    sonstiger Radweg || Gehweg

    Dieser "sonstige Radweg" ist kenntlich, aber unterliegt keiner Benutzungspflicht.

    Das ist die nach gegenwärtiger Gesetzeslage einzige Möglichkeit, Radfahrern

    - das Fahren auf der Fahrbahn zu erlauben UND

    - das Fahren auf einem Radweg (sonstiger Radweg)

    zu erlauben OHNE dabei Fußgängern Fahrzeuge (Fahrräder) vor die Füße zu werfen.

    Und, tatsächlich ein bisschen knifflig, man muss ja auch irgendwie vom Auto über den Radfahrstreifen auf den Gehweg gelangen. Da stehen aber noch Absperrgitter herum. Das behindert aber zu Fuß gehende Kraftfahrer, die dann das Gitter beiseite stellen oder legen, und auch Kraftfahrer, die zum Zwecke des Be- und Entladens gerne vor der eigenen Haustür parken wollen. Irgendjemand sorgt jedenfalls regelmäßig dafür, dass die Absperrungen auf dem Radfahrstreifen landen.

    Tja, unsereins diskutiert mit Polizei und/oder Straßenverkehrsbehörde über umgefallene Aufsteller und ähnliches und darf erläutern, warum man nun gerade nicht eigenmächtig irgendwelche Verkehrszeichen nach eigenem Gutdünken irgendwo hinstellt.

    hmpf.

    Hm. ich befürchte, dass die Polizei das doch tut. Es sei denn, ich schlage da nach 18:00 auf. Aber ich will die Polizei da eigentlich nicht mit rein ziehen. Es gibt in Jena eine Bußgeldstelle, die unterhält Personal, das durch die Stadt fährt.

    Ich warte noch auf eine Gelegenheit, bei der Falschparker derart beschissen stehen, dass ich eine sofortige(!) Handlung einfordern kann. Dann rufe ich das OAmt dann. Dann werden sie nicht kommen. Und dann frage ich nach, wie das OAmt in solchen Fällen die Gefährdung zu unterbinden gedenkt.

    in der Tat, du schriebst Bild3. X/

    Jedenfalls:

    war mal Radweg. Die B-Pflicht muss 2011 oder 2012 weggekommen sein.

    Ich hatte irgendwo noch eine Rückmeldung vom PK41, dass mir die StVB zustimmte, dass der "Weg" zwischen Fahrbahn und Parkplatz nun wegen Neupflasterung im Zuge von Kabelarbeiten kein Radweg mehr sei.

    Aber weiter hinter wurde er mit der Pflasterung.. ach, lassen wir das.

    Ich hab eigentlich keinen Bock mehr, mich über Hamburg aufzuregen. :S

    Das einzige, was mir hier an "Hamburg" fehlt: 2-spurige Straßen.

    Was ich gerne abgebe: Schmalspur-Straßenbahngleise. X/

    ich seh keine aufgestellten Warnbaken am rechten Rand.

    In Foto 3 vllt? Die stehen auf dem Gehweg bzw. Parkplatz.

    Ich finde den Tweet geradezu abartig, weil er wieder Gefahren heraufbeschwört, die so in dieser Form nicht vorhanden sind.

    Wer vor dem Umbau der Kreuzung in den Saling abbiegen wollte, musste AUCH den rückwärtigen Verkehr beachten. Ja, man musste als Fahrbahnnutzer nur von Spur rechts auf Spur links kommen, weil die Linksabbiegespur zum Lidl nur eine halbe Spur war.

    Und wer das mit dem Einordnen nicht möchte oder nicht weiß, der darf gerne die Fußgängerampel benutzen. Es ist sogar extra eine Aufleitung zu dieser Ampel durchgepflastert worden. Bah, ich könnt schon wieder kotzen.

    Laut ERA gilt für Schutzstreifen

    Breite

    Regelmaß - 1,50m

    Mindestmaß 1,25m

    jeweils einschließlich der Markierung (demnach: der unterbrochene Strich zählt in voller Breite zum Schutzstreifen)

    Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen

    0,25m - 0,50m

    Sicherheitstrennstreifen zu Schräg- bzw. Senkrechtparkständen

    0,75m


    Trifft die ERA oder eine Richtlinie Aussagen dazu, ob die Regenwasserablauf"rinne" mit den Gullydeckeln zur Breite des Schutzstreifens gehört?


    Hintergrund der Frage:

    Das links wird die Fahrbahn einer sehr großen ringförmigen Kreuzung. Ob es ein Kreisverkehr im Sinne der StVO wird, weiß ich noch nicht.

    Die bauliche Gestaltung der Bucht erweckt den Anschein, dass es Abstellplätze für KFZ werden.


    Ansicht weiter vorn:


    und neben den Mülltonnen erfolgt eine Ableitung des Radverkehrs (ich vermute: freigegebener Gehweg) auf die Fahrbahn

       

    Ausführungsbreite: 90cm, ohne Bordsteine

    und dahinter beginnt ein Schutzstreifen, der noch ohne Sinnbild "Fahrrad" auskommt.

     

    Der Schutzstreifen ist (ohne Markierung) 120cm breit

    die Regenablaufrinne ist 35cm breit

    zulässig?