Beiträge von DMHH
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StVO §23 Abs 3
"Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?
Dem Wortlaut der StVO folgend, dürfen Rad Fahrende auch nur bei Bedarf auf dem Schutzstreifen fahren. Aber beabsichtigt ist das so auch nicht.
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nunja, ich denke nicht, dass Richtlinien/Vorgaben zur Anordnung von Verkehrszeichen Inhalt der Führerscheinausbildung sind.
Sprich: ob Breitstrich oder Schmalstrich interessiert mich als VT nicht und ich muss auch den Unterschied nicht kennen.
Ich weiß aber: anhalten, besondere Vorsicht beim Abbiegen.
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Sie haben es wieder getan!!!
Es prangt an der Stelle dort wieder eine linksseitige B-Pflicht.
Und an der Ampel dahinter erhalten die Linksabbieger einen Grünpfeil, während die reine Fußgängerampel auf rot steht.
... und alle Radfahrer halten sich an das geradeaussignal und dürfen fahren.
Als ich gerade vorbei bin, war die Ampel aus.
Morgen früh wird sie das nicht sein.
Tja, ruf ich die Rennleitung dann an?
In HH hätt ich das gemacht, weil ich davon ausgehe, dass die das schon verstehen.
Aber in Thüringen?
Was wäre denn eine gute Diskussionsgrundlage? StVO vorlesen?
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wenn ich 15km außerhalb aufm Dorf wohnen sollte, ist mir der Radverkehr in Jena relativ schnuppe.
Wenn ich dann innerstädtisch auf den letzten 2km mit einem PKW nicht schneller als mit dem Rad bin: ok, ist dann halt so. Aber dann hatte ich 10km davon zumindest trockenen Popo und anstrengungslose Höhenmeterdifferenz.
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Wozu braucht man in der Stadt ein Auto?
vielleicht "zur" Stadt.
Hier bei mir ist innerstädtisch oder in Randlage keine Immobilie (kaufen/mieten) zu aushaltbaren Bedingungen zu bekommen. 15km außerhalb sieht das anders aus.
15km außerhalb heißt aber auch
- unbequemer ÖPNV
- in der Regel 130-200 Höhenmeter am Stück oder (weil die Stadt im Tal so langgezogen ist) weiter als 15km fahren
Sollte ich aufs Dorf ziehen, bin ich mir recht sicher, dass ich nicht jeden Tag die 140 Höhenmeter am Stück fahren will. ok, runter schon. Aber keinesfalls rauf.
Und bevor ich mir dann ein Pedelec kaufe, wirds ein kleines Auto. Vielleicht sogar mit Verbrenner.
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Darüber:
"bei dichtem Verkehr [kann] das Auseinanderziehen [der Zweierreihe] zur Einerreihe durchaus zugemutet werden"
verstehe ich nicht.
muss ich nachdenken.
Fall a) - Fahrbahn mit 2 oder mehr Richtungsfahrstreifen
vollständiger Spurwechsel beim Überholen.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs
Fall b) - Fahrbahn mit genau 1 Richtungsfahrstreifen
vollständiger Spurwechsel in den Gegenverkehr beim Überholen.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs
Fall c) - Fahrbahn ohne Mittelmarkierung, keine Richtungsfahrstreifen (T30-Zonen etc)
c1) - Fahrbahnbreite < 5m
hier kann eine Einerreihe nicht regelkonform überholt werden.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein
c2) - Fahrbahnbreite > 5m
hier kann eine Einerreihe überholt werden, eine Zweierreihe nicht
Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein
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Beim Ausfahren ist das eeeeigentlich gut einsehbar.
Beim Auffahren könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Rad Fahrender zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen der Verschwenkung irgendwie "schlecht" im Rückspiegel / beim Schulterblick erkennbar ist. Aber Spekulation.
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Für den Stadtverkehr reicht ja auch ein kleines Fahrzeug für 1-2 Personen, mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit E-Antrieb. Warum baut man nicht mal sowas?
Aber der Status!!!!!
Was sollen die Leute von mir denken!!!!
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puh, das dürfte die Auffahrt zum Edeka sein.
tja.
"zum Glück" für den Radverkehr als GEsamtheit geschah der Unfall nicht auf dem sanierten Abschnitt mit Radfahrstreifen.
Sondern eben wieder der "Klassiker".
Wenn ich aber das Abendblatt online lese, ist am Wochenende ja schon wieder genug passiert.
4-jähriger an der Kieler Straße "übersehen"
Motorradfahrer von Linksabbieger "übersehen".
hmpf
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Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege
durch Fußweg mit Radfahrer frei
+
ersetzt werden, keinen Einfluss.
Ich zielte auf die Regeleinhaltung durch KFZ-Führer ab.
Warum wird denn Radfahren auf der Fahrbahn als gefährlich wahrgenommen?
- es könnte etwas passieren
- es wird gehupt und geschimpft
- es wird eng überholt (auch hier teilw. mehr Gefühl als tatsächliche Gefährdung)
die letzten beiden Punkte sind klare Fehler auf Seiten der KFZ-Führer.
Wenn(!) KFZ-Führer damit aufhören, irre Überholmanöver zu starten und auch nicht mehr hupen und bedrängen, sich also mehr an Regeln halten, so dafür sorgen, dass Radfahren auf der Fahrbahn eben nicht als "gefährlich" wahrgenommen wird, hätte das einen Effekt.
Wie bringt man KFZ-Führer dazu?
- mehr Kontrollen (+Ahndung)
- mehr Informationen
- mehr Gewöhnung
Und letzteres erreicht man durch die Verdeutlichung der Vorschrift, dass Radverkehr auf der Fahrbahn fährt, in dem Rad Fahrende dann tatsächlich auch auf der Fahrbahn fahren
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ich wohne in der A-Straße mit 8% Steigung.
Der rechte Gehweg "bergauf" hat (ohne quatsch) stellenweise keine 100cm. Meist um 140cm
Beobachtung: Kinder unter 8 Jahren fahren hier auf der Fahrbahn (ca. 70-90%) und werden von Papa/Mama teilweise geschoben bei der Fahrt
Die zuführende B-Straße hat 5% Steigung.
der rechte Gehweg "bergauf" hat 250cm Breite, ist für "Radfahrer frei".
Beobachtung: fast niemand(!) aus der Gesamtheit [Rad Fahrende] ist auf der Fahrbahn unterwegs
In beiden Straßen gilt T30.
Was würdest du hinsichtlich der Regeleinhaltung beim Überholen (und hupen und drängeln) durch KFZ-Führer erwarten?
a) weniger Verstöße in A-Straße (schmaler Gehweg)
b) weniger Verstöße in B-Straße (breiter Gehweg, Radfahrer frei)
c) kein Unterschied
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Eine Verbesserung der Verkehrssituation für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man [Benutzungspflichten aufhebt, alleinige Fußwege anordnet] und die Radverkehrsfreigabe [dieser] Gehwege generell ausschließt.
(sinngemäße Verkürzung)Korrekt.
Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.
Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:
- Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist
- Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer
Frage:
trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass
- (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?
- Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?
- Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)
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.. aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.
Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.
Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage
Was du kritisierst:
Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.
Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.
Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.
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uh, ich würde mich unbedingt auf das IFG Bezug nehmen.
Weil: Fristen sind dort geregelt. Und Begründung der Ablehnung. Und Kosten.
Einfache Anfragen sind kostenfrei.
Bei der Verkehrsrechtlichen Anordnung dürfte es sich unzweifelhaft um eine "einfache Anfrage" im Sinne diverser IF-Gesetze handeln. Das sind ein, zwei, drei Blatt Papier, die im Archiv liegen und rausgesucht werden können.
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Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...
Vielleicht gibt der Kurzartikel aber auch gar nicht wieder, WAS genau alles wirklich vorgefallen ist.
Und vielleicht hat die Polizei dem Zeugen auch direkt ins Ohr souffliert, er möge "dran" bleiben.
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Also ehrlich gesagt finde ich Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung eher entspannt zu fahren.
Und als Autofahrer würde ich das auch so sehen, da ich beim Überholen "nur" in den Rückspiegel schauen muss. Platz? Blinken, Spurwechsel, vorbei, blinken, Spurwechsel.
Gegenverkehr? egal.
1,50m oder weniger? reicht das? egal, Spurwechsel.
Wenn ich dagegen in den T30-Zonen unterwegs bin, hab ich oft das unterschwellige: "Fahr schon!" im Nacken. Wenn die Fahrbahn wirklich nur 3m schmal ist, juckt mich nicht. Aber bei den "hässlichen" ca. 4,5m-Querschnitten führt das Mitte-Radeln dann zu Hupen oder dem Einsatz der "Brechstange", obwohl gemäß StVO das Überholen eh nicht drin wäre (2mAuto <-1,5mAbstand-> 1mRadfahrer <-0,8mAbstand> |Begrenzung|)
Andere machen da "Platz" und schon wird erwartet, dass man selbst auch direkt Platz macht. brumbrumm, drängel, hup, durch!
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Radfahren auf Gehwegen bleibt Radfahren auf Gehwegen.
Das weiße Zusatzzeichen ändert nur etwas an der Vorwerfbarkeit.
ohne ZZ: vorwerfbar
mit ZZ: nicht vorwerfbar
in jedem Falle ist es Radfahren auf dem Gehweg.
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Was ist passiert?
- Transporter fährt zu schnell
- Transporter gefährdet beim Überholen
- Transporter wird von einem Zeugen angehalten, der Fahrer "überwältigt", Polizei gerufen
- Polizei kassiert FS ein und schreibt Anzeige nach 315c StGB (Gefährdung Straßenverkehr)
Ich bin echt unschlüssig, wie ich sowas bewerten soll...
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Verkehrsteilnehmer begehen alle möglichen Verkehrsverstöße: Sie fahren zu schnell, fahren bei rot über die Ampel, parken im Haltverbot und fahren alkoholisiert. Soll man das auch noch mit Schildern erklären?
100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass das Fahren über rote Ampeln verboten ist
100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass Alkohol am Steuer keine gute Idee ist (ja, über die Konsequenzen abhängig vom Tankpegel mag es unterschiedlichen Wissensstand geben)
Aber unterhalte dich mit Verkehrsteilnehmern doch mal zu Radfahren auf der Fahrbahn.
Da sind derartig massive Wissenslücken bei so vielen Leuten. Und das kann in einer idealen Welt auch vollkommen egal sein. Weil es nicht zu interessieren hat, ob da nun ein Rad Fahrender unterwegs sein darf oder nicht. Überholt wird mit Abstand und fertig. Meinetwegen kann man auch die Polizei rufen.
Nur: wenn Wissenslücken mit falscher Einstellung zum Straßenverkehr zusammenkommen, wirds halt hässlich.
Abdrängen, belehren, maßregeln.
Und was kommt im Dialog? 100% Überzeugung, dass Rad Fahrende auf der Fahrbahn nichts verloren haben. Radwege sind zu nutzen.
Der überwiegende Teil ist in dieser Hinsicht beratungsresistent.
Möglichkeit 1: warten, bis die Deppen aussterben
Möglichkeit 2: Pflicht zur regelmäßigen Nachschulung einführen
Möglichkeit 3: nichtstun, weiter wie bisher
Möglichkeit 4: an Problemstellen Hinweisschilder aufstellen
Ich persönlich würde auch Möglichkeit 2 präferieren.
Aber machbar von Kommunen in Eigenregie ist eben nur Möglichkeit 4.
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dann ersetzen wir "Konsum" durch Exposition und haben die Passiv-Raucher mit erfasst.
Es bleibt jedoch dabei, dass die daraus resultierenden Krankheiten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft nicht ansteckend sind.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man auch das Rauchen von heute auf morgen verbieten würde, wenn sich nun zeigen würde, dass bei weiterem Konsum in 3 Monaten 95% der Bevölkerung mit Tabakrauch infiziert sind und 3% der Infizierten sterben.
Anders und härter formuliert:
wenn wir zulassen, dass die Corona-Infektionszahlen weit genug steigen und wir mehr Tote als durch Tabakkonsum (incl. Passivrauchen) haben, dann dürfen wir was machen. Wie z.B. Mund-Nase-Bedeckung vorschreiben. Bis dahin sollten wir Tabakwerbung verbieten.