Und jetzt komm ich endlich zur Radwegebenutzungspflicht! 
Übersicht des Abschnittes:

ganz rechts: die Saalebrücke
ganz links: Kreuzung der Keßlerstraße
dazwischen in Blau: Radwegebenutzungspflicht
in der Mitte: eine Zufahrt/Ausfahrt Parkplatz Burgau-Park
im Detail:
Die RWBP beginnt in der bisherigen Fahrtrichtung hinter der Saalebrücke mit dem blauen Geländer.

Im Hintergrund der Burgau-Park.
Und ja, ich stehe hier auf einem Gehweg.
Ein Blick auf das durchlaufendene Bord: genau, eine Bordsteinabsenkung fehlt!
besserer Blick von der anderen Straßenseite auf die Stelle:

blau: vorgeschriebene Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende.
rot: einzig "mögliche" Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende, die bis zum Blauschild nach StVO gefahren sind.
Das Verkehrszeichen am linken Bildrand zeigt schon:
Ab dort wird die Lobedaer Straße 2-streifig pro Richtung. Die Richtungsfahrbahnen sind hier baulich getrennt.

Wenige Meter nach Beginn des zweiten Richtungsfahrstreifen kommt die Zufahrt zum Parkplatz Burgau-Park.

Man sieht hier aus der Perspektive nur mäßig, wie stark der benutzungspflichtige Geh- und Radweg von der Fahrbahn weggeschwenkt wird.
Luftbild:

Mag jemand raten, wie weit wohl der gemeinsame Rad- und Gehweg von der Fahrbahn abgesetzt ist?
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Und mit welchen Radius die Eckausrundung der Parkplatzzufahrt aufweist?
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Und ja, hier biegen viele KFZ-Führer rechts zum Burgau-Park ab. Die eigentliche Zufahrt befindet sich weiter westlich. An der Kreuzung zur Keßlerstraße. Die ist aber LSA-geregelt. Also wird hier abgebogen. Ist ja auch nicht verboten.
Und was sollen die beiden Kreuze an der Stelle der Zufahrt/Ausfahrt oben in der Übersichtskarte?
Tjaja, hier sind keine Verkehrszeichen zu Radwegebenutzungspflichten aufgestellt. In keine Richtung.
Da haben wir das gleiche Problem, dass auch Yeti im Landkreis aufgetan hat: war die StVB hier nur nachlässig?

Die Ausfahrt vom Burgau-Parkplatz wird kaum frequentiert. Denn man darf wegen der baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen eben nur rechts abbiegen. Und da kann man gleich über die Kreuzung der Keßlerstraße mit LSA fahren.
Aber hier hat man groß und breit auf querenden Radverkehr aufmerksam gemacht.
Ich muss also davon ausgehen, dass der Fachdienst sich hier sehr wohl an der aktuellen VwV-StVO orientiert. Denn in dieser wurde der Passus, wonach die Blauschilder an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen sind, gestrichen!
Und klar, wenn ich hier im Bild von rechts nach links fahre, der linksseitigen B-Pflicht folge, dann muss ich das auch nach Querung der Zufahrt. Denn woanders kann ich nicht hin. Straßenseite wechseln geht eben nicht, wegen der baulichen Trennung.
Aber was mache ich, wenn ich wie hier im Foto zu sehen den Parkplatz verlassen will?
ich darf:
- nach rechts auf die Fahrbahn abbiegen
- nach rechts auf den "sonstigen Radweg" abbiegen
ich darf nicht:
- nach links abbiegen, schließlich sind linke Radwege nur zu nutzen, wenn diese freigegeben/b-pflichtig sind.
Widerspruch Anordnung - bauliche Gestaltung:

so sieht der Radweg im gesamten Abschnitt zwischen Saalebrücke und Keßlerstraße aus.
Hier der Blick zur Saalebrücke, direkt an der Zufahrt Burgau-Park.
wir haben eindeutig eine bauliche Trennung Rad- und Gehweg.
rotes Pflaster - graues Pflaster
Angeordnet ist aber ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" per ![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
Wer hatte dazu mal was geschrieben? Th(oma)s ?
Und diese irre Handhabung von Blauschild und baulicher Ausführung wird besonders perfide, wenn man dem linksseitigen Geh- und Radweg bis zur Saalebrücke folgt:

Zu sehen ist die Rückseite des
, auf den man ja wegen der fehlenden Bordsteinabsenkung nicht hochkommt.
Was fällt auf:
klar, der bauliche Radweg mit der roten Pflasterung endet.
Erinnerung: die gesamte Nebenfläche ist per
zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt worden!
Und der Geh- und Radweg endet in meinen Augen hier ganz und gar nicht. Er hat nur eine andere Oberflächenbeschaffenheit.
Und jetzt kommt die Zwickmühle für den Fachdienst:
Variante 1:
"in der Tat, der linksseitige gemeinsame Geh- und Radweg wird hier über die Brücke geführt"
- Geländerhöhe h=100cm!
- Hindernisse (Lichtmaste)
- unzureichende Breite
Variante 2:
"nein, der Radweg endet hier. Es ist ersichtlich, dass hier ein reiner Fußweg folgt. Denn die Kenntlichmachung des Radweges durch das rote Pflaster endet hier"
- keine stetige Führung
- keine sichere Querungsmöglichkeit

Puh. Harter Tobak.
Gleich mal den Mängelmelder gefüttert. Mal gucken. 