Beiträge von DMHH

    Ich muss das nochmal hervorkramen, weils hier in Jena eine neue Fahrradstraße hat, bei der mal wieder ein Ergbnis nach der Faust'schen Ableitung

    "die Kraft, die gutes Will, doch böses schafft" steht. X/

    Man hat hier einen Matschweg in der Saaleaue, der in einen Trampelpfad überging, kurzerhand Durchasphaltiert und als Fahrradstraße ausgewiesen. Ein Träumchen, zumal der Saaleradweg damit nun von etlichen sinnfreie hoch-runter-Höhenmetern befreit wurde.

    Problem bei der ganzen Sache:

    - wieder keine richtige Fahrradstraße, sondern Anlieger frei

    - sehr schmale Fahnbahn, Ausweichstellen und kein Gehweg

    - Kleingärtner als Anlieger

    Wie das an einem sonnigen Nachmittag, direkt sogar am Wochenende aussieht, kann man sich ausmalen.

    Voll. Mit "voll" hab ich grundsätzlich kein Problem, da ich durch solche Fahrradstraßen eben nicht mit 30km/h durchballern muss. WEnn ich schnell fahren will, fahr ich da nicht längs.

    Aber wenn ich da längs fahre, hab ich keine Lust auf Terz und möchte auch nicht die Autotüre ins Rad hineingeöffnet bekommen.

    Ausweichstelle:

    zonk, zugeparkt

    Ende der "Anlieger frei"-Strecke:

    tjanun, Seitenstreifen?

    Ich hatte mich den den Thread hier erinnert und mitgenommen:

    Parken in Fahrradstraßen nur auf ausgewiesenen Flächen.

    Klar muss man hier den Fachdienst zum Jagen tragen bzw. ersteinmal erklären, was ein Wald ist, wie ein Reh aussieht und was überhaupt eine Schusswaffe ist - um im Bild zu bleiben.

    Jetzt les ich hier nach und ... finde nix.

    Folgt man dem Verweis:

    An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:

    "Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."

    Das wurde mir für die Tornquiststraße in HH-Eimsbüttel vom zuständigen PK nicht bestätigt.

    Da in der Antwort vom PK aber nur Bezug auf Punkt 1 der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) genommen wird und Punkt 14 einfach unterschlagen wurde, ist die Diskussion für mich noch nicht beendet.

    wird dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt. Der Link ist tot, aber die FAQ könnte umgezogen sein, hierhin.

    Da steht das mit dem Parken nicht drin.

    Und auch Mueck hatte ja hinweisend nachgeschoben, dass in der StVO zur Fahrradstraße nichts zum Parken als solches steht:

    Ullie hatte im Folgenden dann auch sinniert, ob das Parkverbot über die "Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden"-Bande ausgespielt werden soll. Aber auch die Diskussion wurde nicht weiter verfolgt.

    Daher steh ich gerade so ein wenig mit :( in der Gegend rum.

    Ich nehme mal mit:

    bei einer richtigen Fahrradstraße ist schon das Einfahren verboten, dann darf auch nicht geparkt werden.

    bei Anlüger-frei-Fahrradstraßen darf nach §12 geparkt werden. Restbreite und so weiter

    im vorliegenden Falle ist an den Ausweichbuchten die Restbreite ja gegeben. :S

    Wenn da aber 3 KFZ parken, kann nicht mehr ausgewichen werden. Was mir als Radfahrer eigentlich egal sein kann....

    hm

    Hinweise auf Hindernisse sind wichtig!

    Deshalb werden bestimmte Anforderungen an Größe, Farbgebung, Sichtbarkeit gest...

    ach, egal, stell hin das Schild und gut is. X/

    :D

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Bußgeldstelle das von sich aus zum Datenschutzbeauftragten eskalieren lässt.

    Das würde ggfs. ein Beschuldigter bzw. der Halter machen.

    Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Ich kann auf meiner Dash-Cam auch per Fernbedienung ein Foto machen. eines. ohne Ton. ohne Filmaufzeichnung.

    Es ist eine Handlungsanweisung für die 5 netten Mitarbeiter:innen, die die E-Mails aus dem Postfach fischen und in OWI24 (oder wie die Hamburg genutzte Software heisst) einpflegen.

    Das kann jeweils nur einen Rahmen darstellen und nicht erschöpfend sein.

    Daher ist auch lediglich anzunehmen, dass die Handlungsanweisung zwei Dinge regeln soll:

    - effiziente Ahndung durch Nicht-Bearbeitung von Anzeigen mit Zeitaufwand

    - Datenschutz

    und vor dem Hintergrund des Datenschutzes sind Dash-Cam-Aufnahmen durchaus als rechtlich problematisch einzustufen. Die Bußgeldstelle möchte sich als lediglich ausführende Stelle aber nicht mit den Grundsatzfragen um Dash-Cams befassen und macht das aus ihrer Sicht vernünftige:

    Verstöße, die damit dokumentiert werden, ignorieren.

    Wenn ein/e Mitarbeiter:in

    - eine Anzeige zum Überholabstand auf den Tisch bekommt: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die nicht-offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: bearbeiten

    Es ist kein Fehler der Bußgeldstelle, wenn Dash-Cam-Aufnahmen als Grundlage für eine OWi-Anzeige genutzt werden. Aber man holt sich aus deren Sicht potenziell viel mehr Arbeit auf den Tisch, wenn Halter/Fahrer/Beschuldigte Auskunft verlangen, eigene Anzeigen schreiben, Anwalt einschalten usw. Nicht gegen die Bußgeldstelle - aber diese muss jeweils Antworten und dann ihrerseits Daten liefern.

    Ich hatte auch in einigen Fällen eine Rückmeldung erhalten.

    Allerdings spricht die veröffentliche Handlungsanweisung sowie die Umstellung der e-Mail-Adresse dafür, dass die Anzahl der Privatanzeigen zugenommen haben muss.

    Ist die Personaldecke nicht entsprechend mitgewachsen, hat man die Wahl:

    - bei unvollständigen Anzeigen nachhaken

    - unvollständige Anzeigen archivieren

    Wenn stets genügend E-Mails im "zu erledigen"-Ordner sind, würde ich auch die unvollständigen archivieren, anstatt Zeit aufzuwenden, nachzufragen. ;)

    Aber: ich treffe hier Annahmen ohne Genaues zu wissen

    bei "massenhaften" Parkverstößen, die bspw. im Vorbeifahren per ActionCam aufgenommen wurden und dann später x einzelne Anzeigen mit jeweils einem Frame aus dem Video draus gemacht wurden: ja, da dürfte für die Bußgeldstelle nicht unbedingt unterschieden werden können, ob Handy/Fotoapparat oder DashCam.

    Aber bei Überholmanövern, bei denen ich in der Regel auch so 5-6 Frames mitgeschickt hab, wird das aber nicht wegzudiskutieren sein.

    Und überhaupt wird seitens der Bußgeldstelle nicht diskutiert. Passt etwas nicht, wird es ohne Nachfrage offensichtlich "archiviert". Reduziert verständlicherweise den Arbeitsaufwand. Wäre ich in der Bußgeldstelle dafür verantwortlich, würde ich allerdings darüber nachdenken, ob nicht zumindest eine Hinweis-Mail an den Absender ginge. Ein Standard mit "Ihre Anzeige ist eingegangen, konnte aber leider nicht bearbeitet werden, da wesentliche Angaben fehlten und/oder Gesichter/Kennzeichen unbeteiligter nicht unkenntlich gemacht wurden"

    Ergebnis:

    1. Für Anordnung von Radfahrstreifen muss ein Nachweis der besonderen Gefahrenlage nicht erbracht werden

    2. es "muss" ein Anhörungsverfahren stattfinden.

    klar, der Nachweise einer besondere Gefahrenlage hätte mich gewundert, ist doch in §45 Abs. 9 der Radfahrstreifen explizit wie auch die Fahrradstraße von dieser Erfordernis ausgenommen.

    Aber in der Zusammenfassung des Rechtsgutachtens wird in Punkt 2 meiner Meinung nach schon arg gekürzt.

    Denn laut Originaldokument Seite 13:

    Zitat

    Nach Nr. I der VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e StVO (Rn. 1) muss die Straßenbaubehörde und die Polizei vor jeder Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung einer beabsichtigten

    Maßnahme bereits in deren Vorfeld zwingend angehört werden.

    Dies gilt auch vor der beabsichtigten Anordnung eines „Pop-up-Radweges“ und wird explizit verstärkt durch Nr. III der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO (Rn. 28).

    na hoffentlich macht die Verkürzung nicht in der Presse die Runde, so dass sich geneigte Bürger zur Meinung hochschlingern, sie müssten qua ihrer Funktion als "Anwohner" oder "Auch-Radfahrer" oder "Autofahrer" angehört werden. :|

    ja nu - KFZ-Führer halten sich nicht an die Regeln und bedrängen/gefährden andere Verkehrsteilnehmende/Rad Fahrende.

    Hätte mich gewundert, wenn das in Paris anders als in ... jeder anderen beliebigen Großstadt mit gewissem Stresslevel wäre. :/

    uff. was da alles weggerissen wird, um an der "Leistungsfähigkeit" des Knotens festzuhalten...

    Was vermutlich nicht intuitiv erfasst werden wird oder überhaupt angenommen werden wird:

    Die Fahrbeziehung für Rad Fahrende von Norden (Mittelweg, Shell-Tanke) indirekt links abbiegend aufs Alsterglacis. Da soll man auf der Furt von Tanke zur Ecke vom Dammtorbahnhof rechts "abbiegen" und dann in einem harten Links-knick zur Aufstellfläche hinter dem Abbiegeschutz fahren.

    Was, wenn da schon 3 Rad Fahrende stehen?

    Was, wenn da doch lieber "geradeaus" gefahren wird, um direkt an der "Ecke" zu warten, wo man dann von den Rechtsabbiegern in der Schleppkurve mitgenommen wird?

    -> hier kommt's wohl echt auf die Ampelphasen an.

    interessant auch die Fahrradampel an der Abbiege-Ecke. Die rechts abbiegenden Rad Fahrenden in Richtung Gänsemarkt haben nur "gelb + grün", was dafür spricht, dass da dann immerhin sehr oft/lange einfach legal rechts abgebogen werden darf. Offen bleibt für mich, wie die beiden Fahrradampeln das mit der Regelung (LSA für geradeaus, LSA für rechts ab) kenntlich machen. Wenn das wieder nur so Winzsignale sind mit noch winzigeren Fahrtrichtungspfeilen: meeeeh

    Ich sehe die Verbreiterung der Fahrbahn im Alsterglacis echt kritisch.

    Die Fahrbahn wird hier noch breiter als jetzt schon. Die Wartefläche in der Mitte wird noch kleiner. Wenn am Mantra des "rollender Verkehr über alles" festgehalten wird, würde ich glatt davon ausgehen, dass die Umlaufzeiten speziell für zu Fuß Gehende wieder reduziert werden.

    ich kann ja mal was halbwegs positives schreiben:

    aktuell/seit ein paar Wochen bin ich wieder auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber um und muss feststellen, dass einige Unternehmen das mit Corona/Homeoffice (vermutlich) total gut hinbekommen. Da wird direkt schon in der Beschreibung klipp&klar gesagt: "ey, das mit dem Einarbeiten bekommen wir ohne Präsenz hin. Wie natürlich auch die Vorstellungsrunden." 8)

    Während andere noch immer daran festhalten, Präsenz um jeden Preis. Inklusive "wir würden Sie gerne am ... hier in Hintertupfingen kennenlernen". Ja neee, da brauch man dann auch gar nicht nach homeoffice fragen, wenn schon bei "noch-nicht-Mitarbeitern" erwartet wird, dass die quer durch die Republik gondeln X/

    ach herrlich, direkt noch mehr Unfug.

    in Thüringen wurde "nur" die Bußgeldsache ausgesetzt. Die StVO gilt. Mindestens so lange, bis eine neue kommt.

    Und sollte eine neue kommen, wird die Regelung an Schutzstreifen garantiert nicht gekippt werden. Weil das ein einfaches Instrument ist, um wenigstens Sicherheit und "wir tun was" zu suggerieren.

    Ich hab mittlerweile den FD direkt angeschrieben. Man möge bitte die eigene Meinung, wonach sowas "der StVO entspricht" unter Bezugnahme auf Anlage 3 zur StVO, zu Zeichen 340 begründen. Bin ja mal gespannt.

    Bei solchen Antworten im Mängelmelder steh ich kurz davor, auf stur zu schalten. Eine Anfrage nach ThürIFG zu dem linksseitigen Radwegeschild in der Erfurter Straße wurde nicht beantwortet. Ja, man hat signalisiert, dass das VZ wegkommt. Aber hey: ich hab den Antrag nicht zurückgezogen. X/

    So, nachdem der Mängelmelder in den letzten Tagen übergequollen ist mit Rumgejammer um nicht geräumte Straßen, kommt man langsam dazu, alte Meldungen abzuarbeiten.

    ich stolperte letztens über diese Jammer-Meldung an dieser Stelle:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5089-2021

    Tenor: es parken KFZ auf der Straße und man müsste da ja bremsen und es wäre nur eine Frage der Zeit, bis da jemand stirbt.

    Das hab ich zum Anlass genommen, mal diese Stelle mit wortähnlicher Meldung anzumerken.

    Hier erlaubt die Stadt nämlich das beparken (be-halten?) des Schutzstreifens. Also das, was seit einem Jahr nach StVO eben nicht mehr erlaubt ist.

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5105-2021

    Ich weiß nicht, was man sich bei der Antwort gedacht hat. Vermutlich: nichts.

    Zitat

    Danke für den Hinweis.

    Die angesprochene Beschilderung auf der Westbahnhofstraße ist aus Sicht von Fahrradfahrern nicht optimal, jedoch entspricht sie den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

    Das Zusatzzeichen richtet sich hier ausschließlich an den gewerblichen Lieferverkehr, der sonst keine Möglichkeit hätte, die ortsansässigen Geschäfte zu beliefern. FD Mobilität

    Irre. entspricht also der StVO. und: "wo denn sonst".

    ich bin gerade wieder auf Zinne bei solchen Antworten...

    ... dass vielleicht Radfahrer, die sonst nicht im Mischverkehr fahren wollen, abschnittsweise quasi zwangsweise dorthin gelotst werden. Aber mir fehlt der Glaube.

    das machen die einmal, danach wird weiter wie bisher unten am Ufer kampfgeradelt.

    Dann wird man sich empören über all das Geld und die Planungen. ?(