Beiträge von DMHH

    Das waren wohl ein paar Nachfragen und Quengeleien zu viel. ?(:whistling:

    2min nach der E-Mail meldet man sich telefonisch und bietet einen Vor-Ort-Termin für die Lobedaer Straße an.

    Hey, MTL, hattest du nicht auch schon so einen Termin? War der bei der Behörde oder draußen?

    Und für die Erfurter Straße (siehe oben) kündigt man die Kontaktaufnahme durch den dort zuständigen Kollegen an..

    So, jetzt ist das Maß voll und es bedarf einer systematischen Sammlung der offiziellen Stellungnahmen des Fachdienstes.

    Üblicherweise müsste man schriftliche Kommunikation mit der Fachbehörde jeweils im Einzelnen und auf direktem Wege führen, die Antworten dann anonymisiert veröffentlichen.

    Im Forum sind aus den vergangenen Jahren einige Schriftwechsel dokumentiert. Gerade in Hamburg war das aber durch die Vielzahl der Straßenverkehrsbehörden und die jeweiligen Mitarbeitenden doch recht uneinheitlich in der Aufstellung gegenüber den Nachfragenden.

    Sei es die StVB des berühmt-berüchtigten PK21, das an der Stresemannstraße die "Kopf-in-den-Sand" und "Radfahrer raus!"-Taktik fuhr, sei es PK41, wo sich auch gewehrt wurde, letztendlich aber doch irgendwas passierte.

    In Jena gibt es den Mängelmelder. Hier dokumentiert der Fachdienst (als StVB) ausführlich, welche Ansichten zum Radverkehr vertreten werden.

    beginnen wir mit einem aktuellen Beispiel:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/4949-2020

    wo liegt die Ecke? hier. und mit Google dort. Straßenansichten gibts bei Mapillary, dort sogar noch als "Gehweg, Radfahrer frei".

    mittlerweile klebt an der Stelle, da bin ich mir 100% sicher, ein [Zeichen 240].

    mithin eine B-Pflicht.

    Der man nicht nachkommen kann, wenn man bis dahin auf der Fahrbahn unterwegs ist.

    Weil: durchgezogene Linie und vorgegebene Fahrtrichtung geradeaus/rechts

    blau: RWBP mit Beginn

    rot: Fahrbahnradeln legal

    pink: vom Fachdienst vorgeschlagene Routen

    der Fachdienst schlägt übrigens Routen vor, die zwar legal befahrbar nach StVO sind, da die Gehwege jeweils in die Richtungen freigegeben sind - allein: das kümmert mich nicht, da ich auf so einem Mist nicht fahre.

    Ich glaub, ich fordere mal fix die Begründung der Anordnung nach ThürIFG an.

    Der Witz bei der ganzen Sache ist eigentlich nur, dass all die geschilderten Probleme von wegen "Rettungszufahrten" oder "Bankette" schon in all den Wintern davor auftraten. Gekümmert wurde sich darum nicht.

    Jetzt kommt "Corona" dazu und plötzlich sind all die Falschparker ein Problem.

    Das nenn ich "falsches Spiel".

    Dieses Tempo, in dem meine Wahrnehmung von "USA!" eine fast(!) vollständige Kehrtwende erfahren hat, ist in der Tat atemberaubend.

    Aber vermutlich begann das alles viel früher und war ein stetiger Prozess, der sich für Kenner oder "Einheimische" viel weniger rasant vollzog als für Außenstehende wie mich, die die USA lediglich aus Perspektive der Nachrichten oder durch die touristische Brille des "ich will mal durch die USA reisen"-Deutschen sieht.

    hm.

    Problem: KFZ parken den Gehweg dicht.

    Bürger beschwert sich

    Lösung: Stadt will ein Verkehrszeichen "eingeschränktes Haltverbot" aufstellen.

    ||

    Ernsthaft. Kopf->Tisch

    und ja, mal wieder der Mängelmelder als Quelle:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/4963-2021

    ich fand in Hamburg das Portal super, in dem die Tagesordnungspunkte der Regionalausschüsse inkl. Protokolle eingestellt wurden. Das ist hier in Jena leider nur rudimentär vorhanden. Aber als Ersatz hält der Mängelmelder her. :S

    und in einem anderen Ampelmangel, bei dem sich ein KFZ-Führer beschwert, dass nicht genügend Autos bei grün rüberkommen:

    ausführliche Antwort und mehrfahre Zusicherung, dass das alles nochmal geprüft wird. X/

    ich glaub, in der Parkraumbewirtschaftung wird das Verhältnis ähnlich sein. Also bei denen, die man am KFZ antrifft.

    Da werden auch 90% mit "ja bitte hier nicht!" wieder losgeschickt; 10% stellen sich so dämlich an und fabulieren von "ich weiß das besser" oder "verzieh dich!". Und die bekommen dann die Verwarnung.

    Ich bin bisher noch nicht in der Situation gewesen, in der mir die Polizei einen tatsächlichen Regelverstoß vorgeworfen hat. Aber wenn dem so wäre, würd ich auch überrascht tun und mich dumm stellen. :S

    Eben in der Hoffnung, dass es keine Verwarnung bzw. Bußgeld gibt.

    und heise.de verharrt im letzten Jahrtausend, schließt Radfahrerinnen und Fußgängerinnnen aus :whistling:

    steht nicht viel drin.

    höchstens interessant:

    Zitat

    Das Verkehrsministerium arbeite am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030, hieß es. Insbesondere auf die Städte und Gemeinden komme es an, wenn es zum Beispiel um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer gehe.

    was auch immer damit gemeint ist: ausführlicher erläutert wird das im Artikel nicht.

    Stille-Post-mit-multiplem-Input.

    Viele Aussagen, teilweise widersprüchlich. Verarbeitung in Presseabteilung. Dann möchte man im Sinne weiterer (möglichst objektiver) Zeugenaussagen wohl auch nicht zu viel Wissen vorab in die Presse werfen...

    Hm. Tja. Schwierig.


    Hier in Jena kam vor Weihnachten noch eine Unfallmeldung in der Zeitung.

    "hat am 15. Dezember gegen 14.45 Uhr ein junger Radfahrer den Fußgängerweg [...] befahren."

    ja, Gehweg + Radfahrer frei

    "Der junge Mann beschleunigte nach Angaben der Polizei, da die Ampel grün zeigte."

    sagt wer? Er selbst als Zeuge/Opfer?

    "Durch seine ins Gesicht gezogene Kapuze habe er allerdings einen [von vorn] herannahenden, schwarzen Mercedes mit Anhänger übersehen. Der Radfahrer kollidierte mit dem Anhänger. Durch den Sturz verletzte sich der 27-Jährige und musste medizinisch versorgt werden."

    auch hier volles Programm der Schuldzuweisung. Kapuze, übersehen. Aber immerhin war der Mercedes schwarz :D

    Interessant wird es, wenn man die Kreuzung kennt. Oder besser die Signalisierung.

    Der Autofahrer war Linksabbieger. Als Linksabbieger hatte er aber einen grünen Pfeil. Und die Fußgängerampel somit auch nicht grün.

    Berücksichtigt man den Umlaufreihenfolge der LSA, dann ist der Autofahrer entweder bei so unfassbarem Dunkelrot gefahren, dass er eigentlich mit dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn hätte kollidieren müssen, oder aber der Rad Fahrende ist bei nicht-mehr-grün über die Fußgängerampel und der Mercedes ist eben bei grün losgefahren. :/

    Hier sollte der Rennleitung vor Ort eigentlich auch klar sein, dass es soooooo nicht ganz gewesen sein kann. Steht dennoch nicht besser in der Pressemeldung. hm.

    Nach dem, was ich hier in Jena an Ampelschaltungen bislang gesehen hab: sollte ich in einen Unfall verwickelt werden, erhält mein:e Anwalt:in eine Vollmacht mit Auftrag, den Signalzeitenplan anzufordern. :huh:

    Inzwischen hat sich wohl auch herumgesprochen, dass die Linksabbiegerampel von der Lobedaer auf die Keßlerstraße häufiger Grün bekommt als die Ampeln in der Keßlerstraße, weil dort regelmäßig der Vorrang der Straßenbahn dazwischenfunkt. Vermutlich biegen deshalb immer mehr aus der gezeigten Ausfahrt nach rechts ab, um dann mit einem U-Turn an der Kreuzung doch in Richtung Lobeda / Osten zu fahren.

    In der Tat hatte ich am Sonnabend so einen KFZ-Lenker gesehen bzw. bin mal gefolgt. Der Parkplatz Burgau-Park wird teilweise als Kreuzungsumfahrung genutzt. Irre.

    Sieht nach Grundstückszufahrten aus, die unterbrechen m.M.n. keine Beschilderungsgültigkeiten.

    das ist korrekt und ich stimme natürlich zu.

    Ich würde bei der baulichen Ausgestaltung (Eckausrundung, breite, markierte Furt, Asphalt, Rad/Gehweg wird unterbrochen) aber eine Gleichstellung zu einer Nebenstraße sehen wollen.

    Darüber hinaus habe ich als Radfahrer, der hier vom Burgau-Park runterfahren will, keine Info, dass ich hier auch links auf den Radweg darf.

    Und zu der Ausfahrt komme ich auch, ohne die B-Pflicht des Radweges vorher erkennen zu können. Das ist bei einer standardmäßigen Grundstückszufahrt ja nicht der Fall.

    Und jetzt komm ich endlich zur Radwegebenutzungspflicht! :S

    Übersicht des Abschnittes:

    ganz rechts: die Saalebrücke

    ganz links: Kreuzung der Keßlerstraße

    dazwischen in Blau: Radwegebenutzungspflicht

    in der Mitte: eine Zufahrt/Ausfahrt Parkplatz Burgau-Park

    im Detail:

    Die RWBP beginnt in der bisherigen Fahrtrichtung hinter der Saalebrücke mit dem blauen Geländer.

    Im Hintergrund der Burgau-Park.

    Und ja, ich stehe hier auf einem Gehweg.

    Ein Blick auf das durchlaufendene Bord: genau, eine Bordsteinabsenkung fehlt!

    besserer Blick von der anderen Straßenseite auf die Stelle:

    blau: vorgeschriebene Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende.

    rot: einzig "mögliche" Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende, die bis zum Blauschild nach StVO gefahren sind.

    Das Verkehrszeichen am linken Bildrand zeigt schon:

    Ab dort wird die Lobedaer Straße 2-streifig pro Richtung. Die Richtungsfahrbahnen sind hier baulich getrennt.

    Wenige Meter nach Beginn des zweiten Richtungsfahrstreifen kommt die Zufahrt zum Parkplatz Burgau-Park.

    Man sieht hier aus der Perspektive nur mäßig, wie stark der benutzungspflichtige Geh- und Radweg von der Fahrbahn weggeschwenkt wird.

    Luftbild:

    Mag jemand raten, wie weit wohl der gemeinsame Rad- und Gehweg von der Fahrbahn abgesetzt ist?

    Spoiler anzeigen

    mehr als 7m

    Und mit welchen Radius die Eckausrundung der Parkplatzzufahrt aufweist?

    Spoiler anzeigen

    12m!

    Und ja, hier biegen viele KFZ-Führer rechts zum Burgau-Park ab. Die eigentliche Zufahrt befindet sich weiter westlich. An der Kreuzung zur Keßlerstraße. Die ist aber LSA-geregelt. Also wird hier abgebogen. Ist ja auch nicht verboten.

    Und was sollen die beiden Kreuze an der Stelle der Zufahrt/Ausfahrt oben in der Übersichtskarte?

    Tjaja, hier sind keine Verkehrszeichen zu Radwegebenutzungspflichten aufgestellt. In keine Richtung.

    Da haben wir das gleiche Problem, dass auch Yeti im Landkreis aufgetan hat: war die StVB hier nur nachlässig?

    Die Ausfahrt vom Burgau-Parkplatz wird kaum frequentiert. Denn man darf wegen der baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen eben nur rechts abbiegen. Und da kann man gleich über die Kreuzung der Keßlerstraße mit LSA fahren.

    Aber hier hat man groß und breit auf querenden Radverkehr aufmerksam gemacht.

    Ich muss also davon ausgehen, dass der Fachdienst sich hier sehr wohl an der aktuellen VwV-StVO orientiert. Denn in dieser wurde der Passus, wonach die Blauschilder an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen sind, gestrichen!

    Und klar, wenn ich hier im Bild von rechts nach links fahre, der linksseitigen B-Pflicht folge, dann muss ich das auch nach Querung der Zufahrt. Denn woanders kann ich nicht hin. Straßenseite wechseln geht eben nicht, wegen der baulichen Trennung.

    Aber was mache ich, wenn ich wie hier im Foto zu sehen den Parkplatz verlassen will?

    ich darf:

    - nach rechts auf die Fahrbahn abbiegen

    - nach rechts auf den "sonstigen Radweg" abbiegen

    ich darf nicht:

    - nach links abbiegen, schließlich sind linke Radwege nur zu nutzen, wenn diese freigegeben/b-pflichtig sind.

    Widerspruch Anordnung - bauliche Gestaltung:

    so sieht der Radweg im gesamten Abschnitt zwischen Saalebrücke und Keßlerstraße aus.

    Hier der Blick zur Saalebrücke, direkt an der Zufahrt Burgau-Park.

    wir haben eindeutig eine bauliche Trennung Rad- und Gehweg.

    rotes Pflaster - graues Pflaster

    Angeordnet ist aber ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" per [Zeichen 240]

    Wer hatte dazu mal was geschrieben? Th(oma)s ?

    Und diese irre Handhabung von Blauschild und baulicher Ausführung wird besonders perfide, wenn man dem linksseitigen Geh- und Radweg bis zur Saalebrücke folgt:

    Zu sehen ist die Rückseite des [Zeichen 240], auf den man ja wegen der fehlenden Bordsteinabsenkung nicht hochkommt.

    Was fällt auf:

    klar, der bauliche Radweg mit der roten Pflasterung endet.

    Erinnerung: die gesamte Nebenfläche ist per [Zeichen 240] zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt worden!

    Und der Geh- und Radweg endet in meinen Augen hier ganz und gar nicht. Er hat nur eine andere Oberflächenbeschaffenheit.


    Und jetzt kommt die Zwickmühle für den Fachdienst:

    Variante 1:

    "in der Tat, der linksseitige gemeinsame Geh- und Radweg wird hier über die Brücke geführt"

    - Geländerhöhe h=100cm!

    - Hindernisse (Lichtmaste)

    - unzureichende Breite

    Variante 2:

    "nein, der Radweg endet hier. Es ist ersichtlich, dass hier ein reiner Fußweg folgt. Denn die Kenntlichmachung des Radweges durch das rote Pflaster endet hier"

    - keine stetige Führung

    - keine sichere Querungsmöglichkeit

    :/

    Puh. Harter Tobak.

    Gleich mal den Mängelmelder gefüttert. Mal gucken. ^^