Sehr geehrt[...],
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen.
Die späte Rückmeldung und meine relative Ausführlich bitte ich zu entschuldigen.
Wie ich schon im Juli-Termin im Radverkehrsbeirat deutlich gemacht habe, begrüße ich die Aufhebung der RWBP.
Allerdings bereitet mir die Anordnung der "Servicelösung" (Z.239+ZZ.1022-10) ein wenig Unbehagen.
Denn die bauliche Gestaltung steht im Widerspruch zur Anordnung.
baulich: Gehweg (grau), Radweg (rot) = abgegrenzt
angeordnet: Nebenfläche auf gesamter Breite vom Radverkehr und Fußverkehr nutzbar
Dies führt dazu, dass ich als Fußgänger dann auch auf dem roten Pflaster unterwegs sein kann. Oder als Radfahrer auf dem grauen Pflaster. So ein "Verhalten" wäre konform mit der Anordnung - widerspricht aber der baulichen Absicht.
Das birgt dann Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden, die "wie immer" unterwegs sind und jenen, die entsprechend der Beschilderung agieren. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es "interessante" Reaktionen gibt, wenn ich als Fußgänger auf dem roten Teil der Nebenfläche flaniere.
Abschnitt Keßlerstraße-Saalebrücke
Es bedarf - nach meinem Dafürhalten - aus rechtlicher Sicht eines Z.239 am Beginn (Westseite) der Brücke. Ohne Z.239 (und damit der Aufhebung der Servicelösung aus Richtung Keßlerstraße) darf auch auf der Nebenfläche der Brücke geradelt werden. Dies auch dann, wenn sich das Pflaster oder die Breite des Gehweges ändern: Uneindeutigkeiten bei der Beschilderung gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmenden.
Damit möchte ich auf folgenden Aspekt hinweisen: wenn die StVB zu der Entscheidung kommt, dass Radverkehr auf dem Gehweg der Brücke nicht zulässig ist, dann muss dies auch eindeutig kenntlich gemacht werden.
Ohne Z.239 auf der Brücke dürfte im Falle eines Unfalles (Geländerhöhe - Rad Fahrender stürzt in Saale) der zuständigen Behörde eine Mitverantwortung auferlegt werden. Denn dem verunfallten Rad Fahrenden kann bei nicht eindeutiger Beschilderung kein Vorwurf gemacht werden; dieser durfte darauf vertrauen, dass auch auf der Brücke das Fahren auf dem Gehweg erlaubt ist.
Und ich gehe davon aus, dass auch die Stadt Jena ein DokumentenManagementSystem führt, in dem Verwaltungsentscheidungen und E-Mails zum Vorgang archiviert werden. Das Problem der Geländerhöhe dürfte vermutlich spätestens seit unserem Schriftwechsel dazu im System liegen.
Meine Sicht:
Saalebrücke bis Keßlerstraße = keine Beschilderung. Es handelt sich dann um einen "sonstigen" Radweg. Für diesen dürfen die in der VwV-StVO genannten Mindestmaße nach meinem Kenntnisstand unterschritten werden, ohne dass dafür eine gesonderte Begründungskette geführt werden muss: die Benutzung ist freiwillig, es gelten die einschlägigen Vorschriften der StVO zu angepasster Geschwindigkeit.
Keßlerstraße bis Saalebrücke = ZZ1022.10, ca. 5-10m vor der baulich herzustellenden Absenkung dann Z.239
An dieser Stelle bedarf es dann dem Wortlaut und auch dem Regelungswillen der VwV-StVO entsprechend einer sichere Querungsmöglichkeit
Die baulichen Bedingungen wären grundsätzlich vorhanden. Auf Höhe der baulich neu herzustellenden Aufleitung von der Brückenfahrbahn auf die Nebenfläche (Radweg) sind großflächig Sperrflächen auf der Fahrbahn markiert. Bei geeigneter Lage der Querung könnte hier eine gesicherte Querung ermöglicht werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wäre auch ausreichend Platz, um eine Einfädelung/Einfahrt in den Fahrbahnverkehr zu gewährleisten. Ggfs. muss die Reduzierung der RiFas von 2 auf 1 in Fahrtrichtung Ost um 10-15m in Richtung Keßlerstraße rückverlegt werden, um eindeutige und sichere Bedingungen zu schaffen. Die Querung über die Sperrfläche könnte vermutlich durch niedrige Schrammborde in Betonausführung baulich gesichert werden, ohne dass Sichtbeziehungen Fahrbahnverkehr <-> wartende Rad Fahrende gestört werden. Bei dieser Variante bedarf es auf der Nordseite dann entweder zweier Absenkungen (1x Aufleitung auf Hochbordradweg, 1x Ableitung), oder aber die Aufleitung wird entgegen der bisherigen Planung um ca. 10m weiter in Richtung Keßlerstraße verlegt, um hier mit einer Absenkung die Aufleitung und Ableitung (zur Querung) zu realisieren.
Für den Radverkehr handelt es sich ohne Querungsmöglichkeit streng genommen um eine Sackgasse. Die Fahrt kann am Brückenbeginn nicht fortgesetzt werden. Hinweistafel im Kreuzungsbereich denkbar? "Radweg bis Saalebrücke frei"?
Das klingt etwas "too much" - aber auf den KFZ-Verkehr übertragen würde man eine ähnliche Situation eben auch als Sackgasse beschildern.
Aber:
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Servicelösung im Bereich Keßlerstraße - Saalebrücke den geringsten Begründungsaufwand erfordert.
Die in der VwV-StVO geforderte sichere Querungsmöglichkeit am Ende/Anfang eines linksseitigen Radweges entfällt - nach meiner Lesart - bei Anordnung der "Gehweg-Radfahrer-Frei-Servicelösung", da es sich hierbei nicht um einen "Radweg" handelt und diese Sonderform der "Radverkehrsinfrastruktur" in VwV-StVO auch nur bei den Furtmarkierungen erwähnt wird. Hätte der Verordnungsgeber dies auch bei linksseitigen Radwegen gewollt (also Servicelösung linksseitig nur unter ganz ganz engen Voraussetzungen), hätte er dies dort ebenfalls niedergeschrieben. Aber gut, wenn der Radverkehr auf der Servicelösung immer in Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, sind Unfälle dann weniger wahrscheinlich?
Keßlerstraße-Damaschkeweg
Für den Bereich Damaschkeweg-Keßlerstraße ist in Ost->West-Richtung ebenfalls eine Servicelösung angedacht, in West-Ost-Richtung eine Freigabe des linken Radweges durch alleinstehendes ZZ.1022-10 (Radfahrer frei).
Die Beschilderung in Ost-West-Richtung ist vermutlich genau das, was der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bezwecken wollte. Freigabe des linken Radweges. Nach "neuer" VwV-StVO kann die Freigabe auch erfolgen, wenn der Radweg in Gegenrichtung ohne B-Pflicht auskommt. Wir hatten das mit [...] beim Vor-Ort-Termin thematisiert. In einer der letzten gültigen Fassungen war die Freigabe linksseitig an die B-Pflicht in Gegenrichtung gebunden.
Der Hinweis auf die fehlende "sichere Querungsmöglichkeit" am Beginn der linksseitigen Freigabe (also Höhe Einmündung Damaschkestraße) wäre akademisch. Die Verordnung sieht es vor - mir persönlich ist es an dieser Stelle egal. Unglücklich bleibt es an der Stelle natürlich für die Rad Fahrenden, die vom Damaschkeweg kommen und auf den Radweg abbiegen. Da ist dann immer die Frage mit dem entgegenkommenden (abbiegenden) Fahrzeugverkehr. Da zeigt sich nur einmal mehr, welche Fallstricke bei der linksseitigen Anlage von Radwegen lauern...
Wenn ich die Pläne aber richtig lese, besteht auf dem Abschnitt ein Widerspruch in der Anordnung. Servicelösung in eine Richtung, "nur rote Fläche nutzen" in andere (West-Ost) Richtung.
meine Sicht:
Keßlerstraße bis Damaschkeweg = keine Beschilderung. Es handelt sich ohne Verkehrszeichen um einen sonstigen Radweg.
Damaschkeweg bis Keßlerstraße = ZZ.1022-10 wie geplant
im Bereich der Umlaufsperren der StraB schlägt es dann aber wieder zu:
keine Beschilderung sinnvoll möglich. Natürlich kann auch hier für das "Zickzack-Fahren" Z.239+ZZ.1022-10 angeordnet werden, ein "Ende" dieser Regelung ist aber nach meinem Kenntnisstand nicht möglich. Weil es kein Verkehrszeichen für einen "sonstigen Radweg" gibt. Und unter die Kombi der Servicelösung noch ein "für 20m" zu kleben, funktioniert meiner Meinung nach ebensowenig.
bauliche Lösung: Schaffung einer einheitlich gestalteten Oberfläche (alles grau oder alles rot) und dann mit der wenig bekannten, in der StVO nicht im Verkehrszeichenkatalog erfassten, aber durchaus möglichen "Beschilderung" eines nichtbenutzungspflichten gemeinsamen Geh- und Radweges. Infos dazu hier:
https://deref-gmx.net/mail/client/un…und_Radweg.html
sowie in der dort verlinkten Quelle am Ende der Seite.
Da so eine Möglichkeit bereits in Bayern umgesetzt wurde: besteht Kontakt zur Partnerstadt Erlangen? Bei meinem letzten Besuch dort ist mir zwar keine solche Regelung aufgefallen, aber Erlangen scheint in Bezug auf B-Pflichten eher zu den progressiveren Gemeinden in Bayern (eigentlich Deutschland) zu gehören. Da hängen sehr, sehr wenige Blauschilder, auch an größeren Straßen. Evtl. haben die Kollegen dort von einer solchen Regelungsmöglichkeit schon gehört?
Für Jena könnte ich mir übrigens durchaus vorstellen, dass eine derartige Lösung z.B. auch in der Camburger Straße (zw. Scharnhorst und Naumburger Str) oder auch in der Erfurter Straße gute Alternativen sind. Denn offen formuliert: eine B-Pflicht auf den genannten Straßen ist aus fachlicher Sicht sehr angreifbar. Die Radverkehrsführung ist nicht stetig, bei gleicher Verkehrsbelastung ist mal Radfahren auf der Fahrbahn pflicht, mal untersagt. Das passt so nicht zusammen.
Ehrlich gesagt habe ich für diesen Fall keine andere Lösung parat. Auch hier wäre die nach Regelwerk "saubere" Lösung wohl Servicelösung und dann die Hoffnung, dass die Absicht der StVB, dass hinter den Drängelgittern wieder "normale Geschwindigkeit" gefahren werden darf und der rote Teil der Radweg sein soll, erkannt wird. Viele Radfahrende sind es durchaus gewohnt, darüber zu sinnieren, was wohl gemeint sein könnte 
Sehr gut finde ich den Abzweig des Radweges nach Norden (Bahnparallel). Hier wird auch durch das "Radweg Ende" klar gestellt, dass es sich nicht um einen Radweg handelt, sondern wie von der Stadt gewünscht, mit KFZ-Verkehr gerechnet werden muss. Trotz des Verbotes von KFZ sind nach meiner Wahrnehmung dort alle "Kleingärtner" sowie Angler mit dem Auto unterwegs. Dank diverser Ausnahmegenehmigungen auch legal.
Die fehlende Aufleitung in Fahrtrichtung West in Höhe Damaschkeweg ist unglücklich, aber auch hier sehe ich mit der perspektivischen Idee der Radwegeführung einen sehr guten Ansatz, die Relation überhaupt für den Radverkehr zu gestalten. Da bedarf es wohl eines "großen" Wurfes, denn die RWBP in der Rudolstädter Straße sind ebenfalls nicht haltbar. Hier müssten für den Radverkehr ebenfalls bessere Lösungen geplant werden, die sich auch über den Kreuzungsbereich erstrecken...
Abschluss:
Wenn ich neben meinen bis hierher ausgeführten Ansichten und Meinungen noch zwei Wünsche äußern darf:
Bitte prüfen Sie vor Abordnung der B-Pflicht, ob ...
1. "Sonderzeichen" in Betracht kommen, die jedem Verkehrsteilnehmenden verdeutlichen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn (hier) erlaubt ist. In Hamburg hat man von dieser Möglichkeit an neuralgischen Stellen gebrauch gemacht.
Beitrag dazu: https://deref-gmx.net/mail/client/Ud…hn-erlaubt.html
Ich habe allerdings keine Informationen darüber, ob die zuständigen Stellen Daten dazu erhoben haben, ob es damit "besser" funktioniert als ohne. Und man kann ohne Zweifel ausführlich das Für und Wider abwägen, ob man mit "Extra"-Hinweistafeln auf ohnehin in der StVO verankerte Vorgaben/"Fahrweisen" hinweisen muss. Allerdings ist natürlich ausgerechnet Jena die Stadt, in der per Hinweistafeln auf Geschwindigkeitsmessungen hingewiesen wird. Das ist letztendlich auch nichts anderes als die Kurzfassung von "hier bitte wirklich nur 50km/h fahren, wie in der StVO vorgegeben."
2. ... "Die Presse" mit einem netten Beitrag über die Änderung berichten kann. Nach meinen Erfahrungen wäre es hier möglicherweise zielführend, wenn Sie in Zusammenarbeit mit [...] direkt einen "fertigen" Beitrag erstellen. [...]