Beiträge von DMHH

    in der Sitzung vom Radverkehrsbeirat am 13.04. wurde darüber informiert, dass der zuständige Fachdienst einen Beschilderungsplan für die Lobedaer Straße erstellen wird ("wir sind dran") und voraussichtlich im Juni vorstellen wird.

    Man rechnet aber mit Diskussionen.

    --

    ich finde es einerseits gut, dass der FD sich drum kümmert. Zumal es nur auf "Zuruf" und Hinweise auf mehrere Problemstellen geschah.

    Und letztendlich wird die Auflistung und (grafische) Aufbereitung von irren B-Pflichten in Jena-Süd durch MTL etwas bewegt haben.

    Und noch etwas Erfreuliches: Der bisher zuständige MA meiner Lieblings-Verkehrsbehörde hat innerhalb der Stader Stadtverwaltung einen neuen Job. Es kann eigentlich nur besser werden.

    weggelobt?

    Und: wohin? Vielleicht hat er an neuer Stelle ganz andere Möglichkeiten für Fehltritte? :D

    Hast du auf deine Anfrage schon eine Rückmeldung erhalten?

    Irgendjemanden scheint die Geschichte echt getriggert zu haben:
    Nachdem Mitte der Woche auch die übrigen Einträge zu der Straße mit dem gleichen Kommentar wie die vorherigen geschlossen wurden, hielt es am Freitag jemand für nötig, bei folgender Meldung nochmal nachzutreten:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5332-2021

    Ich habe heute eine Antwort auf meine Anfrage nach ThürIFG (jaaaa, ThürTG ist einschlägig X/ ) erhalten.

    erste Info:

    "das Nachtreten" mit der Erbsenzählerei kam aus dem FB Mobilität

    nächste Info:

    verfasssender Mitarbeiter wurde ermittelt, internes Verfahren eingeleitet, nochmalige Schulung wird durchgeführt.

    Und das ist sowas - da muss ich direkt wieder reagieren. :|

    Ich hatte eine sehr förmliche Anfrage gestellt, aus der nicht hervorging, dass ich mich beleidigt oder angegriffen gefühlt hab. Ich wollte nur wissen, welcher Fachdienst den Kommentar zu verantworten hat. Und dann sowas! Hab darum gebeten, von diesem internen Verfahren abzusehen und meine Absicht erklärt.

    Im nächsten Schritt würd ich mich wohl mal hinsetzen und an die Leitung des Fachdienstes eine freundliche E-Mail tippen, dass es bei der Anwendung geltenden Rechts sehr unterschiedliche Ansichten zu geben scheint. Wenn der Fachdienst nicht genug Personal hat oder hier fachliche Weiterbildungen benötigt, dann muss das veranlasst werden. Haushaltssperre hin oder her.


    ///Nachtrag:

    Auf meine E-Mail hin hat sich die Verwaltung (Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit) direkt telefonisch bei mir gemeldet und mir erklärt, was es mit dem "internen Verfahren" auf sich hat. Nämlich keine Abmahnung oder ähnliches. Gut, bin ich beruhigt.

    zeigt auch, dass eine solche Stadt nicht für ansteigenden Fußverkehr ausgelegt ist.

    Denn statt Klebeband hätten auch einfach 100 Leute in der Innenstadt ihre Runden drehen können und tatsächlich die LSA nutzen können.

    Ab Ahornstraße in Richtung Süden sowie am Kreuzung Ringwiese in Richtung Süden hat man mit Aufhebung der B-Pflicht dann übrigens ein [Zusatzzeichen 1022-10] als alleiniges VZ aufgestellt.

    Deshalb befürchte ich, dass in Fahrtrichtung Nord die B-Pflicht bestehen bleibt. Denn im Vor-Ort-Termin zur Lobedaer Straße stellte die Radverkehrsbeauftragte ihre Position dar: ein linker Radweg kann nur freigegeben werden, wenn er in Gegenrichtung per Blauschild zu einem Radweg erklärt wurde...

    :rolleyes:

    Ich hatte mir erst vorgenommen, mal ein kurzes "Danke" an den Fachdienst zu schreiben. Habs jetzt aber gelassen, weil ich davon ausgehe, dass man eben in Gegenrichtung nichts ändern wird. Und damit bleibts einfach dämlich. Ja, rechtssicher für Fahrbahnradler - aber weiter dämlich.

    Hoppala,

    im März hatte MTL in einer Sitzung des Radverkehrsbeirates mal das Thema "Benutzungspflicht auf nicht regelkonformen Radwegen" angesprochen. So richtig mit Plänen und Powerpoint.

    Erste Ergebnisse liegen vor:

    Die linksseitige Radwegebenutzungspflicht in der Rudolstädter Straße wurde in einem Abschnitt aufgehoben. Und das in einem Bereich, wo ich mit deutlich mehr Widerstand gerechnet hätte. Bei 2 Fahrstreifen pro Richtung...

    Mapillary

    In Gegenrichtung hängt die B-Pflicht noch.

    Und ich gehe davon aus, dass das ein Jenaer Markenzeichen bleiben wird:

    identische Verkehrsbelastung, aber in einer Richtung B-Pflicht, in anderer Richtung Fahrbahnradeln.

    Hat er das etwa dazu erfunden, um die Situation noch dramatischer erscheinen zu lassen als sie bereits war?

    und das ist die Übertreibungsspirale.

    Du zeigst etwas an: keine Konsequenz, es ist ja nichts passiert

    Was lernst du daraus: beim nächsten Mal möglichst dramatisch darstellen, damit wenigstens die Chance der Ahndung bestehen bleibt.

    Ich nehm mich da übrigens auch nicht aus. Wenn ich überlege, wie oft ich schon von KFZ touchiert wurde...

    Aber wirklich dramatisch mit Sturz oder beinahe-Sturz? mmmmhm.

    Ist schon ziemlich krass:

    Der Fall wurde auch vom Fernsehen aufgegriffen und die Todesangst der Betroffenen groß und breit dargestellt.

    weil es genau das ist: durchaus "Todesangst". Weil ein LKW auf die zufährt. frontal.

    Das, genau das, war aber hier gar nicht der Fall. Und wir wissen nicht, wie eine Strafanzeige in identischer Situation zum LKW-Vorfall abgelaufen wäre.

    Nochmal: ich will das enge Überholen nicht verharmlosen, war selbst recht lange der Meinung, dass sowas strafrechtlich relevant sein sollte - aber: das ist nicht mehr als enges überholen. Da hat niemand Todesängste ausgestanden und ist auch nicht dem Tod gerade eben von der Schippe gesprungen.

    Habe vor ein paar Monaten ein Video gesehen, in dem ein LKW auf der Landstraße bei Gegenverkehr überholt hat. Da ist auch "nichts passiert". Aber er wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt.

    Ja. Und wie sieht so ein Ergebnis eines Frontalauffahrunfalles mit 60km/h aus?

    Das ist etwas anderes als mit "2mm" bei T30 überholen.

    Und vielleicht hat der LKW-Fahrer auch gesagt: "ja pfft, war mir egal, ich saß höher, ich hätts überlebt"

    Für mich ist das Video einfach kein Fall von Verkehrsgefährdung nach StGB.

    Wenn wir das Fass aufmachen, ist auch ganz fix jedes Rückwärtsfahren ohne Einweiser eine Straftat.

    Das heisst natürlich nicht, dass wir Verstöße gegen Verordnungen nicht härter bestraften können. Statt läppischer 35,- könnten hier auch 70,- wegen angenommenen Vorsatzes im Raume stehen. Wenn die Bußgeldstelle denn Videoaufnahmen verwerten würde... :rolleyes:

    ach, der clip ist lame.

    da stirbt man fast vor Langeweile und dröger Darstellung der Fahrspurwahl.

    Und wir wissen alle, dass die Messlatte für Strafanzeigen mit Gefährdung Straßenverkehr hoch liegt.

    Wenn es keine Straftat ist, ist es keine Straftat. Und wenn die Wahrscheinlichkeit, einer Verurteilung gering ist, wird da auch kein Fass aufgemacht.

    Es war eine OWi. Klar, gefällt mir auch nicht in jedem Falle - aber überall mit dem StGB draufschlagen, wenn der Sachverhalt über OWi-Recht geregelt ist?

    Darf ich Advocatus Diaboli spielen? :evil:

    gerne.

    und ja, auf einige meiner Fragen gibt es keine "richtigen" Antworten. Auch keine ehrlichen. Und zu anderen Fragen wird sich vorher niemand Gedanken gemacht haben.


    Vermutung:

    an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung

    nochmal lang gefahren:

    der Bordstein ist auf gesamter Breite des FGÜ abgesenkt. 40% in 0-Absenkung, 50% in 6-Absenkung. 10% übergang.

    Man wird also beim Überfahren des FGÜ mit etwas Pech 2x auf die 6er-Absenkung auffahren. :S

    Diese 6er-Absenkung, die an der Einmündung einer Straße ohne FGÜ in 3-Strichmarkierung "gekennzeichnet" wurde.


    hier mal ein Foto davon:

    ich komme von Osten, aus der Otto-Schott-Straße und darf hier auf den Gehweg auffahren.

    Und da lassen wir mal die Spitzfindigkeit weg, wonach VZ. erst ab Aufstellort gelten, ich also ganz streng genommen erst ab Aufstellort wieder fahren dürfte, bis dorthin schieben muss.

    Ich habe hier im spitzen Winkel so ca. 50cm zur Verfügung, wo ich nicht Gefahr laufe, mich auf die Nase zu legen.

    probier ichs davor, muss ich schon eeeeeecht vorsichtig sind. Das sind nämlich tatsächlich exakt 6cm Bordstein im rot markierten Bereich.

    hui! \o/

    Das ist immer noch so ein Kopf->Tisch-Moment, wenn ich da durch fahre. Und ich bin überzeugt, dass es da noch viel zu entdecken gibt -_-

    :/

    Zitat

    Die Verkehrssicherheit allein betrachtet gibt aber keine Auskunft darüber, wie gut eine Verbindung für den Radverkehr geeignet ist. Dazu müssen u. a. auch die Führungsform, die Wegebreite und der Wegezustand betrachtet werden.

    komisch, ich hätte ja immer gedacht, dass Verkehrssicherheit maßgeblich von Führungsform, Wegebreite und -zustand abhängig sind...

    Denn so, wie das da steht, heisst es:

    "die Verkehrssicherheit allein gibt keine Auskunft darüber, wie gut eine Verbindung für den Radverkehr geeignet ist. Dazu muss auch die Verkehrssicherheit betrachtet werden."

    Außerdem halte ich Einstufungen mit "OK" für nicht OK. Das ist auch in einer Rangfolge... blöd. Weil es in meinen Augen sehr dehnbar ist.

    "okeeeeeee :rolleyes: " oder "ok! :) " - sind zwei paar Schuhe

    Ach, wenn ich schon...

    hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm.....

    Vermutung:

    an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung

    Denn im Foto der Körner-Straße mit der noch fehlenden Markierung siehts viel eher nach einer 6cm-Absenkung aus.

    Und da möchte man vermutlich einfach verhindern, dass Rad Fahrende bei Furtmarkierung auf voller Breite die 6cm-Absenkung runter- und hochknallen.

    Aber zeigt einfach nur nochmal: Das ist richtiger Murks!

    Bei eigentlich vernünftiger Flächenverfügbarkeit! BAH!

    Das gibt nur Probleme, wenn man den Radverkehr auf Gehwege zieht! Für alle!

    Ja gut, außer für Autoverkehr natürlich... :cursing:


    edit:

    warum kann man Rad Fahrende eigentlich nicht auf 6cm-Absenkungen führen, wenn diese doch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind? :/

    Es ist ja auch eine 0-Absenkung daneben vorhanden. Und bei Schrittgeschwindigkeit sieht man doch, wie hoch die Kante an welcher Stelle ist, oder?

    Ich würde ja lachen, wenn mit der FD/Radverkehrsbeauftragte auf eine meiner Fragen mit der Antwort kommt, dass der Radverkehr schließlich sehr langsam unterwegs ist...