Beiträge von DMHH

    Dann sollte Malte aber den PechMagneten aus der Tasche des flatternden Umhangs nehmen. :S

    Erfahrungsgemäß fässt Malte Träger und Fuß an, schneidet sich am Metall und bekommt gleichzeitig einen elektrischen Schlag, während das VZ aufs Auto fällt, von da abprallt und zurück auf den Gehweg schnellt, wo just in dem Moment ein besoffener Passant vorbeikommt und sich angegriffen fühlt. X/

    Corona, corona...

    Hier in Jena liegt Schnee. Im Thüringer Wald liegt Schnee. Es sind Loipen gespurt.

    Durch Jena fährt der Franken-Thüringen-Express, der oben über den Rennsteig düst und in Steinbach am Wald hält.

    Man könnte hier einsteigen, hochfahren, den halben Tag Sport machen, Nachmittags wieder in den Zug steigen und zurückfahren...

    An einem Sonntag gibt's kaum Berufspendler. Eigentlich ist das Risiko bei leerer Bahn nicht höher als z.B. beim Einkaufen im Supermarkt.

    Narf. Mitm Auto wäre hochfahren kein Problem. Wir haben aber keins... :|

    Ich bin natürlich ebenfalls der Meinung, dass es einen "Rückkanal" geben kann.

    Von jedem Werbeplakat, das in einem der Glaskästen an Fahrgastunterständen oder in Bahnstationen getauscht wird, von jedem Großplakat, das an einen der riesigen Werbeträger gekleistert wird, macht der ausführende MA ein Foto als "Beweis" für "Aufgabe erledigt".

    rein technisch(!) ist ein Verkehrszeichenkataster kein Hexenwerk und es gibt auch unterschiedliche kleinstanbieter, die so frickellösungen anbieten.

    Auch die Archivierung einer Anordnung mit Raumbezug: technisch machbar.

    Selbst die Aufkleber auf den Rückseiten der VZ haben mittlerweile QR-Codes drauf, mit denen jedes VZ. dem Grunde nach zuzuordnen ist.

    herausfordernd an einem Rückkanal zur StVB ist vermutlich die Anzahl der Ebenen, die von Anordnung bis Ausführung beteiligt sind.

    Alle müssten idealerweise auf das selbe Programm zugreifen.

    Hach, das mit dem automatisierten Fahren wird nie was werden, wenn wir nicht mal unsere VZ. im Griff haben :D

    würden Forenmitglieder beim Bauhof arbeiten: wir würden bei Verkehrszeichen auch nur das umsetzen, was auf dem Arbeitsplan steht.

    Nur: wir würden vermutlich ein Foto vom Ergebnis machen und das direkt an unsere beauftragende Stelle schicken mit dem Hinweis: "kommt da noch was?"

    Will sagen: wir hätten das Verständnis, eine dumme Beschilderung zu erkennen. Aber wir arbeiten auch nicht beim Bauhof für TVL-E6 und führen aus, was auf dem Arbeitsauftrag steht. :S

    Der Fehler ist vermutlich wie immer im System zu suchen:

    wer ordnet was an mit welchem Wissen zu welchem Zeitpunkt?

    Hamburg hat ein Baumkataster. Jeder dusselige (sorry...) Baum mit Artname, Stammdurchmesser und (geschätztem) Alter steht da drin. Aber ein Verkehrszeichenkataster hat Hamburg (meines Wissens nach) nicht.

    könnte mir daher vorstellen, dass der MA in der StVB gar nicht auf dem Schirm hatte, dass da ein "Radfahrer frei" steht...

    Jenfelder Straße... :/

    Das war vor 2 oder 3 Jahren wiederholt im Regionalausschuss. Auch wegen der durchführenden Radroute...

    Aber das war wohl eher der BEreich an der JEnfelder Allee und nicht der westliche BEreich bei der Ahrensburger. hm.

    Aber ich finds gut, dass du direkt vorschlägst, das Parken auf der Fahrbahn stattfinden zu lassen. ^^

    ich halte [Zusatzzeichen 1022-10] auf "einheitlich gestalteten Flächen" nicht für zielführend, weil eben nach meiner Lesart Radwege damit freigegeben werden können. :/

    und ein Radweg sollte baulich (in welcher Form auch immer) abgegrenzt werden können. hm.

    Aber gut, Sluka begründet die rechtliche Möglichkeit, einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht-B-pflichtig damit auszuschildern letztendlich auch über Umwege. Damit kann ich grundsätzlich leben.

    Wäre in der Tat die Frage, ob es da landesweite Regelung auch hier in TH gibt. :/

    recht haste!

    und das ist mit ein Grund, weshalb ich verdammt ungern ohne GPS und vorherige Routenplanung losfahre!

    Je nach Umfang greif ich da auf Luftbilder und OSM-Daten zurück. In der Planung, wenn die Software bei der Routenfindung eben partout auf solche Wege routet, leg ich die Strecke dann eben direkt auf die Fahrbahn oder umfahre so zick-zack-Führungen durchs Wohngebiet auf direktem Weg über die "Hauptstraße".

    Teilweise nervende Tätigkeit, die dann aber auf dem Rad durch entspanntes Radfahren nach Route kompensiert wird. ;)

    Zumindest für mich ist das angenehm. Andere mögen durchaus Spaß am Suchen und herumgucken haben. :)

    Die Verkehrsbelastung erfordert in meinen Augen keine B-Pflicht.

    Die bauliche Gestaltung der Nebenfläche erlaubt "Gehweg, Radfahrer frei". Das ist ein ca. 3m breiter Weg, mit einheitlicher Oberfläche.

    Aber da kommen wir wieder ins Problemfeld: Wie ordnet man auf solchen Flächen einen "sonstigen Radweg" an, ohne zu Fuß Gehende auszusperren?

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts ohne weiteres VZ: Gehweg, Fahrbahnpflicht

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 240] : benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, Fahrbahnverbot

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] : Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg, Fahrbahnoption

    ||

    richtig gute Lösung wäre:

    2m Gehweg, Betonpflaster

    3m Radweg, Asphalt, ohne B-Pflicht

    vermutlich würde sogar ich dann darauf fahren. Oder aber auch nicht, wenn ich mal richtig zügig mit erlaubter zHg rumfahren will... :rolleyes:

    Aus einem mir nicht zu erklärenden Grund hat der Fachbereich hier nun so zügig einen Handlungsbedarf erkannt, dass es das Thema in die monatlich(?) stattfindende Sitzung des Radverkehrsbeirates geschafft hat.

    Das Ergebnis der Diskussion dazu wurde mir direkt auf kurzem Dienstweg telefonisch mitgeteilt. Was ich grundsätzlich gut finde, da das am Ende allen Beteiligten Zeit spart.

    Zu einer stringenten Variante der Führung des Radverkehrs konnte man sich allerdings dennoch nicht durchringen.

    Die Benutzungspflicht beginnt nun einfach 300m später. An einer Stelle, wo man als Fahrbahnradler direkt links abbiegen kann.


    grün: Gehweg, Radfahrer frei

    blau: Radwegebenutzungspflicht

    rot: Fahrbahnradeln

    pink: "richtige" Lösung.

    warum "richtige" Lösung?

    die VwV-StVO schreibt vor, dass am Beginn und am Ende von linksseitigen B-Pflichten eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen ist.

    Ende gibts hier nicht, weil der Radweg, der nach links aus dem Bild führt, in 800m das Ortsuasgangsschild passiert und linksseitig bleibt.

    Aber es gibt einen Anfang. hier an Zufahrt zu der Klinik am Bildrand unten links.

    Der Fachdienst begründet den Beginn der RWBP an dieser Stelle damit, dass in Richtung Ortsausgang zwar noch eine weitere Kreuzung kommt, wo man ebenfalls wie hier auch direkt links abbiegen kann, aber dort weniger Aufstellfläche auf dem Fahrstreifen zur Verfügung steht.

    Aha. :/

    Also die Verkehrsbelastung ist so gering, dass man die Fußgängerampel nicht umbauen/erweitern muss, um auch für Rad Fahrende als sichere Querung zu fungieren; direkt links abbiegen reicht aus.

    Gleichzeitig ist die Verkehrsbelastung 500m weiter so stark, dass man dort nicht direkt links abbiegen kann. Deshalb muss die B-Pflicht hier an dieser Stelle beginnen.


    In meinen Augen übersieht der Fachdienst jedoch, dass insbesondere die Anordnung einer linksseitigen B-Pflicht "besonders" begründet werden muss.

    de facto sind:

    - Verkehrsstärken

    - Fahrbahnbreite

    - Fahrbahnverlauf

    "rechts" und "links" des geplantes Beginns der RWBP identisch!

    weiter "rechts" der Stelle sind die Fahrstreifen sogar recht schmal, es geht bergauf und es besteht keine Radverkehrsinfrastruktur (nur "Gehweg, Radfahrer frei"). Und Beurteilung der Gefahrenlage für Rad Fahrende? Fehlanzeige. Reduzierung der zHg? Nur Nachts aus Lärmschutzgründen.

    Ich kann verstehen, dass der Fachdienst sich da aus "moralischen" Gründen oder wie immer man die Fraktion der sorglosen Hochbordradler auch nennen mag, mit der Abordnung der RWBP bis kurz vor Ortsausgang schwer tut.

    Aber wirklich durchdacht ist das auch wieder nicht, was jetzt gemacht wird.

    Etwas irritiert war ich übrigens, als im Telefongespräch wiederholt erwähnt wurde, dass die Lösung vielleicht nicht optimal ist, aber "mit gesundem Menschenverstand" auch akzeptiert werden wird. :/

    Ich unterstelle hier mal keine böse Absicht in der Wahl der Formulierung.

    Aber so ganz zufrieden bin ich letztendlich auch nicht. X/

    Ende Februar läuft die Widerspruchsfrist für den Bestand ab. Muss ich mir noch überlegen, was ich da mache. Einerseits - andererseits... :|

    und genau dieses auf-ab-Kreuzung-Bordstein rechnest du raus. :)

    du erstellt n Querprofile pro zurückgelegtem Meter. Und am Ende erhältst du eine Punktwolke mit absoluten Koordinaten (North/East) und zusätzlicher Z-Komponente. für jeden einzelnen Punkt.

    und daraus leitest du ab, wie "wellig" oder "buckelig" die Fläche ABCD ist. Erfüllt die deine internen Kriterien von "glatt", muss nichts gemacht werden.

    Hast du an den Seiten deutliche Abweichungen nach unten, weist das möglicherweise auf Senkungen im Randbereich hin. Und bald bricht die Kante ganz ab...

    Ich bin kein Bau-Ing, aber für große Datenmengen (also kilometer Radweg) ist sowas vermutlich durchaus tauglich für die Früherkennung.

    Vielleicht geht es auch gar nicht um so offensichtliche Schlaglöcher oder Aufbrüche. :/

    Möglicherweise ist das Ziel eher ein Monitoring, um sich ankündigende Schäden vor Realisierung zu erkennen und zu beseitigen.

    Ich mein: NRW = Bergbauregion. Was sich da an ungleichmäßigen Setzungen abspielt, ist eigentlich irre.

    Könnte auch sein, dass man von der "Mini-Flickschusterei" weg will, bei der man stets nur einen Flicken auf den Wurzelaufbruch klebt und hofft, dass das wenigstens 2 Jahre hält. Mit der Laserscantechnik könnte man direkt man 10, 20, 30m davor und dahinter gucken, wie sich die Oberfläche im ganzen verhält, ob sich da schon die nächsten Setzungen/Aufbrüche ankündigen. Und dann eben im ganzen sagen: "wir machen direkt mal 100m neu".

    Aber zugegeben: da fängt man eben an, die "guten" Radwege zu unterhalten, anstatt den richtig grottigen Mist in einen guten Zustand zu versetzen. Wohl auch eine Frage der begründeten Priorisierung. :/

    Ich würde mich auch eher dafür entscheiden, die "relativ guten" Radwege in Schuss zu halten, als mit dem gleichen Geld den üblen Mist zu sanieren und dann auch die "relativ guten" Radwege wieder zu "verlieren". :/

    Könnte es vielleicht sein, dass es gerade die Grammatik ist, die zu Lese- und Verständnisproblemen führt?

    Ich weiß in der Tat nicht, ob auch die Grammatik geschleift wird, wenn es um die Anwendung von "einfache Sprache" (hups, "einfacher Sprache") geht.

    Aber vielleicht ist es auch einfach nur ein Tippfehler, bei dem ein -n fehlt.

    "von den Bundes-Ländern". hm.

    Ich bleib bei: Tippfehler. :)

    Ja, sollen nicht passieren. Wenn - wie ich gerade beim Blick auf die Baustelle auf der anderen Straßenseite beobachte - sich an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft BAU gehalten wird, sollen auch keine tödlichen Arbeitsunfälle passieren. Aber drüben wird dennoch ohne Warnweste zwischen bewegten Maschinen herumgetapert und auf dem Gebäudedach bei 0,5°C und Schneeregen ungesichert herumgelaufen....

    hach, Erinnerungen. wie oft hab ich da Terz gehabt wegen drängelnder Vollpfosten. Konnt ich die Uhr danach stellen. Und wenn man durch penetrantes Mitte-fahren noch die letzten Pfosten eingehegt bekam: spätestens am Ende war dann meist kein Halten mehr, wenn man nicht auf das 80cm-schmale Handtuch mit B-Pflicht auf den Hochbord auffuhr... X/