Aus einem mir nicht zu erklärenden Grund hat der Fachbereich hier nun so zügig einen Handlungsbedarf erkannt, dass es das Thema in die monatlich(?) stattfindende Sitzung des Radverkehrsbeirates geschafft hat.
Das Ergebnis der Diskussion dazu wurde mir direkt auf kurzem Dienstweg telefonisch mitgeteilt. Was ich grundsätzlich gut finde, da das am Ende allen Beteiligten Zeit spart.
Zu einer stringenten Variante der Führung des Radverkehrs konnte man sich allerdings dennoch nicht durchringen.
Die Benutzungspflicht beginnt nun einfach 300m später. An einer Stelle, wo man als Fahrbahnradler direkt links abbiegen kann.

grün: Gehweg, Radfahrer frei
blau: Radwegebenutzungspflicht
rot: Fahrbahnradeln
pink: "richtige" Lösung.
warum "richtige" Lösung?
die VwV-StVO schreibt vor, dass am Beginn und am Ende von linksseitigen B-Pflichten eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen ist.
Ende gibts hier nicht, weil der Radweg, der nach links aus dem Bild führt, in 800m das Ortsuasgangsschild passiert und linksseitig bleibt.
Aber es gibt einen Anfang. hier an Zufahrt zu der Klinik am Bildrand unten links.
Der Fachdienst begründet den Beginn der RWBP an dieser Stelle damit, dass in Richtung Ortsausgang zwar noch eine weitere Kreuzung kommt, wo man ebenfalls wie hier auch direkt links abbiegen kann, aber dort weniger Aufstellfläche auf dem Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Aha. 
Also die Verkehrsbelastung ist so gering, dass man die Fußgängerampel nicht umbauen/erweitern muss, um auch für Rad Fahrende als sichere Querung zu fungieren; direkt links abbiegen reicht aus.
Gleichzeitig ist die Verkehrsbelastung 500m weiter so stark, dass man dort nicht direkt links abbiegen kann. Deshalb muss die B-Pflicht hier an dieser Stelle beginnen.
In meinen Augen übersieht der Fachdienst jedoch, dass insbesondere die Anordnung einer linksseitigen B-Pflicht "besonders" begründet werden muss.
de facto sind:
- Verkehrsstärken
- Fahrbahnbreite
- Fahrbahnverlauf
"rechts" und "links" des geplantes Beginns der RWBP identisch!
weiter "rechts" der Stelle sind die Fahrstreifen sogar recht schmal, es geht bergauf und es besteht keine Radverkehrsinfrastruktur (nur "Gehweg, Radfahrer frei"). Und Beurteilung der Gefahrenlage für Rad Fahrende? Fehlanzeige. Reduzierung der zHg? Nur Nachts aus Lärmschutzgründen.
Ich kann verstehen, dass der Fachdienst sich da aus "moralischen" Gründen oder wie immer man die Fraktion der sorglosen Hochbordradler auch nennen mag, mit der Abordnung der RWBP bis kurz vor Ortsausgang schwer tut.
Aber wirklich durchdacht ist das auch wieder nicht, was jetzt gemacht wird.
Etwas irritiert war ich übrigens, als im Telefongespräch wiederholt erwähnt wurde, dass die Lösung vielleicht nicht optimal ist, aber "mit gesundem Menschenverstand" auch akzeptiert werden wird. 
Ich unterstelle hier mal keine böse Absicht in der Wahl der Formulierung.
Aber so ganz zufrieden bin ich letztendlich auch nicht. 
Ende Februar läuft die Widerspruchsfrist für den Bestand ab. Muss ich mir noch überlegen, was ich da mache. Einerseits - andererseits... 