Beiträge von DMHH

    uff. Vielen Dank!

    Ich hatte derartiges befürchtet - wenn auch nur an den Umlaufsperren. Denn die sind in meiner Erinnerung nicht herausnehmbar.

    Aber dass der gesamte Abschnitt derart flächig vergeigt wurde - so eine Haltung verdient in gewisser Weise schon meinen Respekt... :rolleyes:

    Das Foto vor der Saalebrücke gefällt mir sehr gut. Hier kann man direkt sehen, wie geil das ist, wenn man da in Blickrichtung fahren muss und das asymmetrische Abblendlicht zusammen mit dem Niveauunterschied dir die Augen wegbrutzelt.

    so viele Falschs. Auf so vielen Ebenen. *seufz*

    Je mehr ich Jena kennenlerne, um so schlimmer wird meine "eigentlich könnt es hier so viel besser sein"-Resignation. :rolleyes:

    du hast natürlich recht. Für den Geschäftsbereich Stade.

    Und ich nahm an, dass das Land Niedersachsen so clever ist, die Stellenausschreibungen auf kommunaler Ebene gleich mit zu erfassen. X/

    Argh. Digitalisierung.

    Das Argument des Fachdienstes war, dass ein Nachmessen von Wegbreiten vor Ort auf Grund der Schnee- und Eissituation kaum möglich sei.

    Hintergrund: ich hatte vorab gebeten, doch bitte einen 3m-Gliedermaßstab oder direkt ein Disto mitzubringen, um ggfs. Wegebreiten nachmessen zu können.

    Und ehrlich: mir ists auch lieber, wenn wir direkt vor Ort zugucken können, wie über die Saalebrücke geradelt wird ;)

    Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass sich an der Kreuzung zu Keßlerstraße durchaus mal CaptainHemmungslos durchsetzt, der Passanten fragt, wo die denn ihrer Meinung nach laufen dürfen. Auf dem roten oder dem grauen Pflaster. Oder auf beidem. Einfach um mal zu zeigen, dass bauliche Ausführung von getrenntem Geh- und Radweg krass widersprüchlich zur Anordnung eines "gemein. Geh- und Radweges" ist.

    Auf der Fahrbahn würde man sich das nicht trauen. Halt, doch, klar: in den Verkehrsberuhigten Bereichen macht man das regelmäßig. Schön Gehweg anlegen und dann weggucken und völlig erstaunt tun, wenn sich dort Fußgänger und Autofahrer mit unterschiedlicher Auffassung von "wer darf wo" in die Haare bekommen. X/

    Jedenfalls würde das alles erschwert werden, wenn da Eisschicht drauf liegt, man das Pflaster nicht erkennt und auch Beginn und Ende der gepflasterten Fläche eher erahnen als bestimmen kann. Andererseits: wenns ein richtiger, wichtiger Radweg bzw. Radroute wäre, müsste man ja Winterdienst machen :S

    :S:D

    es tut schon fast weh, die Argumente der Seite zu lesen, die nun die StVO anpassen möchte.

    parkende Wohnmobile sind gefährlich, weil Kinder am Fahrbahnrand nicht mehr gesehen werden. Ja. Nur müsste man mit dem Argument allem, was nicht Maße eines Formel1-Wagens hat, das Parken untersagen.

    Auch wird auf "kostenpflichtige Parkplätze" verwiesen. Jaja, fürs Wohnmobil soll man die bitte nutzen - aber der PKW bitte weiterhin kostenfrei auf der Fahrbahn. Oder dem Gehweg.

    Und erst die Abmessungen! 10 WoMos nehmen 16 VW-Polos den Platz weg. :S

    Wenns gut läuft, wird eingeführt, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes durch KFZ stets nur entgeltlich erfolgen darf. :rolleyes:

    Ach halt, die Wirtschaft. Die Parkplätze, hurz!

    Vor-Ort-Termin für die Lobedaer Straße

    ... hätte heute stattfinden sollen. :S

    Der Fachdienst bietet an, den Termin um eine Woche zu verschieben. Das ist auch in meinem Interesse.

    Grund: hier in Jena hatte es in der Nacht von vorgestern auf gestern 10cm Neuschnee gegeben. Und tagsüber hat's schnuckelige 2-3°C gehabt, ab 17:30 kippte das wieder in Richtung -3°C

    Wie Geh- und Radwege hier aussehen, kann man sich denken, oder? :rolleyes:

    Die Fahrbahnen sind frei dank Salz und ... Salz. Die Geh- und Radwege nicht.

    MTL - kannst du vielleicht mal ein paar Fotos der Situation an der Lobedaer Straße schießen? Dann muss ich da nicht hin für "Beweise" :saint:

    Wirtschaftsförderung. WEnn Moorburg nicht mehr Kohle verbrennt, sondern H2 herstellen soll, wenn ein 40km-Wasserstoff-Netz aufgebaut werden soll: jetzt ist dann plötzlich einiges möglich. :S

    Ja sicher ist es (zu) einfach, nachher, mit Abstand und gesammeltem Wissen, über (Nicht-)Entscheidungen der Vergangenheit zu urteilen. Welcher Hamburger ärgert sich nicht, Ende der 1990er keine Immobilie erworben zu haben ;)

    17km/h, 20km/h - das ist so etwa der Bereich, den man auf herkömmlichen Radwegen nicht überschreiten sollte, wenn man im Falle eines Unfalles auf "der sicheren Seite" sein will. In der StVO steht das so direkt nicht - aber Sichtfahrgebot und "angepasste Geschwindigkeit" gelten auch (und gerade) auf dem Radweg.

    Bei atypischen Radwegen wie z.B. Bahntrassenradwegen, die meist eher gerade verlaufen, oft auch breit sind, wenige/keine Einmündungen oder Querungen: da kannste auch mit T50 fahren. So lange jedenfalls, wie die Geschwindigkeit noch "angepasst" ist in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer oder so. :)

    uff...

    Zitat

    So erhielt er einen Bußgeldbescheid über insgesamt 14.220 Euro, laut Polizei »Bochums bislang teuerster Parkverstoß«.

    die 14.000 EUR sind doch aber Verstöße gegen LEnk- und Ruhezeiten und gar keine PArkverstöße...

    Zitat

    Die Gegend, in der die Polizei den 57-Jährigen zur Rede stellten, ist ein Falschparker-Hotspot. Allein in den vergangenen drei Monaten seien dort mehr als 200 Verkehrsverstöße geahndet worden, hieß es. Nur im jetzigen Fall jedoch seien die Polizisten »kurzfristig sprachlos« gewesen.

    Wenn dich 200 Parkverstöße in kurzer Zeit nicht mehr sprachlos machen, hast du das Problem fast erkannt...

    Der ÖPNV-Nutzer fährt im neuesten Omnibus-Modell mit einer kW-Leistungssteigerung um 67% im Vergleich zu 1965.

    Der Autofahrer fährt im neuesten Golf-Modell mit einer kW-Leistungssteigerung um 279% im Vergleich zum Vorgängermodell VW-Käfer.

    als ÖPNV-Nutzer entscheide ich aber nicht über Ausstattung und Motorisierung. Das Fahrzeug wird mir vor die Nase gesetzt. Klar kann ich sagen, dass ich gerne Sitzheizung, USB-Anschluss, WiFi, und eingebauten Bildschirm sowie entertainment-system hätte. Aber mehr als mitm Fuß aufstampfen, wenn es das nicht gibt, kann ich auch nicht.

    ein "Mehr!" ist bei nahezu allen Produkten zu beobachten.

    Mehr Leistung bei Smartphones. Mehr Ausstattung bei PKW. Mehr Bildschirm beim TV. Mehr Funktionen bei Software.

    Oder anders formuliert: wir ersticken im Luxus und betrachten jeden Stillstand als Rückschritt, jede Einschränkung und jedes Limit als "uns wird etwas weggenommen".

    Leistungs-Limit bei PKW? Verbot!

    Limit Leistungsaufnahme Staubsauger? Verbot!

    Dass es bei der Verkehrsüberwachung keine Gewinne geben soll, kann ich mir nicht vorstellen, sonst würden Firmen wie die hiesige Jenoptik sich wohl kaum daran beteiligen.

    Jenoptik, Riegl, Leivtec, Vitronic.. verkaufen Geräte. Die rufen Marktpreise auf für technische Geräte. Denen ist doch erstmal egal, wie hoch die Bußgelder sind und wie oft die Technik zum Einsatz kommt. :/

    Deren Technik (und auch Technik / Software anderer Beteiligter) ist jedoch notwendig, damit die zuständigen Behörden überhaupt in die Lage versetzt werden, Verkehrsverstöße zu ahnden. Ohne die Technik ist Schicht im Schacht.

    Und wenn man die Aufwendungen für Anschaffung und Einsatz von Hardware und Software, Schulung und Einsatz Personal zusammenrechnet, dann noch die Gerichtskosten bei Verfahren einpreist... da kann man in Summe kaum von "Gewinn" sprechen.

    Klar erzielen die Einnahmen. Aber wenn ich bedenke, was in bestimmten Bereichen Softwarelizenzen oder Support kosten - uff.

    Ja, man darf darüber diskutieren, ob "Verkehrssicherheit" im weiteren Sinne als Aufgabe der zuständigen/beteiligten Behörden kostendeckend oder sogar gewinnorientiert sein muss. Oder ob "wir alle" das nicht einfach über Steuern gegenfinanzieren können als Teil der allgemeinen Aufgaben.

    und wenn ich mir die Verkehrsunfallkarte von 2019 für Jena angucke - würd ich auch eher auf der Schnellstraße "Stadtrodaer Straße" blitzen, wo 70 erlaubt sind, als in der Rudolstädter Straße, wo offensichtlich kein Unfallschwerpunkt liegt. ;)

    Wer sollte daran ein Interesse haben? Blitzerwarner verhindern Einnahmen für die Kommunen; mit BMWs Tempomat+ fahren die Nutzer sicher in die "Gewinnzone".

    So lange die Geldbußen derart gering sind (auch für Radfahren ohne Licht), kann leider von "Gewinn" leider keine Rede sein.

    Wenn es beim Blitzen bzw. Geschwindigkeitsüberwachung tatsächlich um Verkehrssicherheit und sowas ginge, dann würde vor jeder Schule und jedem Kindergarten ein fester Blitzer in jeder Richtung stehen. Tatsächlich wird jedoch dort geblitzt, wo es sich lohnt (das offizielle Wording klingt natürlich besser) und wo selbst der vernünftigste Autofahrer mindestens in Versuchung geführt wird, ein bisschen schneller zu fahren als eigentlich erlaubt ;)

    und es sollte vor jeder Schule geblitzt werden, weil Kinder / Bürger / andere Menschen nur an/vor Schulen unterwegs sind? :/

    Die Erfahrungen zeigen, dass die "gefühlten Regelverstöße" in Wohnstraßen oft um ein Vielfaches höher sind als die tatsächlichen Verstöße.

    An großen Einfallstraßen siehts anders aus: ständiger Verkehrsfluss und jeder fährt +10km/h. Von Außen sieht das alles super aus, "Raser" gibts in der Wahrnehmung nicht.

    Und wird geblitzt, kommt postwendend die Reaktion "Abzocke" und "hier war noch nie ein Unfall!".

    Wahl einfach so verschieben geht m.E. gar nicht.

    Zumindest in Thüringen wird die Wahl auch nicht "einfach so" verschoben. Denn der ursprünglich geplante Wahltermin im Frühjahr war ja lediglich eine parteiübergreifende Planung, wann man diesen neu zusammengestellten "bloß-nicht-FDPADF-Landtag" wieder auflöst.

    Warum wurde eigentlich Corona-bedingt der Landtagswahl-Termin 25. April in Thüringen geändert, während BaWü und Rheinland-Pfalz an ihren Terminen festhalten?

    Thüringen strebt eine Neuwahl, eine vorgezogene Wahl an, die sich von einer turnusmäßigen Landtagswahl unterscheidet.

    Bedingung für eine Neuwahl ist die vorherige Auflösung des Landtages. Diese Auflösung müsste im Februar stattfinden.

    Man möchte in herausfordernden Zeiten mit der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen aber vermutlich lieber auf ein "funktionierendes System" zurückgreifen können, als in einer Art "Notbesetzung" agieren zu müssen.

    ... oder ein [Zeichen 239]

    ... oder

    [Zeichen 240]

    [Zusatzzeichen 1012-31]

    ... oder ein [Zeichen 237] am beginn des Radfahrstreifens

    aber nach Hamburger lesart braucht es diese ganzen VZ. nicht, da jeder Seitenstreifen mit Sinnbild "Fahrrad" ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen ist. Auch ohne [Zeichen 237].

    Damit wäre über Bande gespielt klar, dass hier der ben.pflichtige Geh- und Radweg endet, der ben.pflichtige Radfahrstreifen beginnt. Alles ohne VZ. Sparsam.