Beiträge von DMHH

    Auf meine freundliche Nachfrage per E-Mail kam ja zum Einen der muntere Anruf.

    Jetzt hatte ich nachgefragt, was denn nun Sache ist und erhielt prompt(!) den archivierten Vorgang dazu.

    Man hat meine Nachfrage als "Beschwerde" erfasst und bearbeitet. Ja gut, sollen sie machen.

    Und man hat sich eingehend mit der Thematik beschäftigt. Auch gut.

    Im Ergebnis kommt man zu folgendem Schluss:

    Radwegebenutzungspflicht bleibt, weil

    - Ilmradweg wurde zertifiziert. Bei Änderung müsste man erneut zertifizieren und ein Wegfall der B-Pflicht bringt negative Benotung mit sich

    - Zweckbindung der für den Bau bewilligten Finanzmittel

    - nicht unerhebliches LKW-Aufkommen zum ehemaligen(!!!) MiWo-Gelände

    - sichere Querungsmöglichkeiten sind nicht notwendig, man kann die Straße ja einsehen

    - man muss auch gar nicht queren, denn es steht schließlich "Gehweg, Radfahrer frei" für die, die aufm Ilmradweg weiter wollen

    - wir haben gemessen: es sind 2,85m Breite und entspricht alles RASt. Ja gut, unten, unten is schmaler - aber das muss so.

    - RWBP erhöht die Verkehrssicherheit auf der Straße

    eigentlich müsste ich hier "danke" sagen, denn die zuständige Behörde hat brav alle Argumente geliefert, wieso die RWBP eben nicht bestehen bleiben kann.

    Ich glaub, ich schreib die Tage, wenn ich lustig bin, mal einen Widerspruch. Immerhin war das ja nur eine "Beschwerde" :)

    ich war ja Anfang des Jahres da hinten in Bad Berka unterwegs.

    Beitrag: hier.

    Es ging konkret um diesen Abschnitt innerhalb der Gemeindegrenze Bad Berka: Hetschburger Straße

    Man kommt von Süden den Radweg entlang, muss den Berg hoch und oben angekommen dann nach Nord-Nordost weiter.

    aus externen Bilderdiensten:

    Mapillary 1 mit [Zeichen 240] bei schmaler Ausführung der Nebenfläche

    Mapillary 2 mittendrin

    Mapillary 3 in der Kurve

    Mapillary 4 am Ende des Radweges, wo man queren muss

    Und in Gegenrichtung, also bergab sieht das natürlich identisch aus.

    nur mit dem Unterschied, dass unten auf die Rad Fahrenden eben das wartet:

    Mapillary 5 mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] , dann eine Grundstückszufahrt, dann [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Zitat von VwV-NEU

    Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies beispielsweise für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr oder für Straßen mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h gelten.

    Sieht harmlos aus, hat es aber in sich. Zu den "Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr" kommen jetzt auch noch allgemein innerörtliche Straßen mit über 50 km/h dazu. [...] Hier jetzt sozusagen "in zweiter Reihe" (in der StVO ist es noch nicht drin) der Angriff auf weniger stark befahrene Straßen. Da mehrstreifige Hauptverkehrsachsen bereits durch hohen Kraftfahrzeugverkehr gekennzeichnet sind, hat das vor allem Auswirkungen auf weitläufige Straßen z. B. an Ortsränd

    Ich kann deine Befürchtung so nicht nachvollziehen. :/

    innerorts ist die Anordnung von bis zu 70km/h zHg doch nur ohnehin nur dann möglich, wenn B-Pflichtige Radwege vorhanden sind.

    befürchtest du jetzt, dass man innerorts einfach mehr Straßen mit zHg 60 oder 70kmh ausweist, um die RWBP durchdrücken zu können? :/

    wenn man die Bilder so anschaut, eigentlich recht monoton, oder?

    Der alte Wasserturm, kurz vor dem ehem. Bahnhof Utenbach.

    Eisenbahnüberführung der Wethau

    vorbei an Schkölen über einen breiten, asphaltierten Feldweg und ein kurzes Stück Kreisstraße geht es weiter

    der Abschnitt hier ist deutlich jünger - und man sieht es direkt an der Breite des Weges

    ein bisschen Deko am Wegesrand

    und naja, auch wenn das Asphaltband hier breiter als am Beginn in Zeitz war:

    für so eine Straßenüberführung gilt eben auch: breiter = teurer

    Hier in Crauschwitz verlässt der Radweg die Bahntrasse. Und das durchaus mit ordentlich Steigung.

    Der Bahntrasse im früheren Verlauf könnte man mit einem MTB oder Wanderschuhen noch folgen.

    Für alle anderen ist Weg auf einer schmalen Straße, einem besseren Feldweg vorgesehen

    und am Ende, bei der Querung der B88 heisst es direkt mal: absteigen.

    X/

    da hatte ich noch gehässig gelacht über die StVB (achja, willkommen zurück in Thüringen...).

    Hinter der Querung ging es so weiter:

    bei dem Geholper wollte der Fokus des Smartphones dann augenscheinlich auch nicht mehr.

    Ich werd mal nachfragen bei der StVB, warum man eigentlich vor der Querung absteigen soll und ob es nicht besser wäre, das erst dahinter anzuordnen.

    Hier das südliche Widerlager der ehem. Straßenüberführung in Tümpling. Rechts im Bild geht es zur Saale weiter, die Bahnstrecke überquerte ab hier in weiter Kurve die Saale.

    Das ist der letzte Berührungspunkt mit der alten Bahnstrecke. Ab hier folgt der Radweg auf dem letzten Kilometer der Saale bis Stöben.

    dort wurde jetzt das neue Brückenbauwerk für teuer Geld errichtet. Ich konnte noch nicht herausfinden, wieso man Teil da in die Landschaft gesetzt hat.

    Ich hoffe nicht, dass "aber der Radweg nach Zeitz!" die Begründung war.

    Hier in der Bildmitte schließt der Zuckerbahnradweg dann an den Saaleradweg an. In Richtung Naumburg/Halle folgt man in Blickrichtung hier dem Weg entlang der bestehenden Bahnstrecke.

    Fazit:

    Radweg ist ganz nett.

    • Oberfläche (Zustand): sehr gut, kann man echt nicht meckern
    • Oberfläche (Breite): etwas schmal für entspanntes Nebeneinanderfahren und zu viele Drängelgitter.
    • Länge: 37km.
    • Erreichbarkeit:
      • Camburg = RE Leipzig-Bamberg
      • Zeitz = RE Leipzig-Gera | RB Leipzig-Hof

    Für die Schnellfahrer ist der Radweg nach meinem Dafürhalten nur an Schlechtwettertagen oder unter der Woche geeignet. Ich bezweifle, dass man auf dem Radweg an einem Sonnabend bei 25°C und entsprechendem Aufkommen Freude hat.

    Und wie sieht die ganze Chose heute so aus? Bahntrassenradweg deluxe?

    hm. ja. nein. vielleicht..

    Vorspiel: wir verlassen Thüringen.

    Wenn der eine Landkreis dem anderen Landkreis (im anderen Bundesland) den netten Stinkefinger zeigt. :S

    Und die Rad Fahrenden nochmal darauf hinweist: "ja also ab hiiieeeer is nicht mehr Thüringen"

    Wobei sich Thüringen nun auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wenn es um ordentliche touristische Radrouten geht.


    Egal, trotz holperpflaster und Ablaufrinnen in der bergab-Passage geht's nach Droyßig, dem gewählten Einstiegspunkt.

    Noch kurz am Schloß vorbei und... ja, hinter dem Tor wartet ein Bärengehege. :|

    Ich war eigentlich der Meinung, dass die Zeiten langsam vorbei sein sollten. Doch hey, wir sind in Sachsen-Anhalt. :rolleyes:


    Nun aber rauf auf den Bahntrassenradweg.

    Jopp, der ist so schmal, wie er aussieht.

    Man kann hier durchaus zu zweit nebeneinander fahren. Mit Kind nebenher wäre mir das zu schmal, weil da schon ein Kinderfahrrad-Schlenker schnell dazu führen kann, dass man im Bankett oder im nebenherfahrenden Rad landet. X/

    Gegenverkehr mit Anhänger wäre hier auch schon "hmpf".

    Kreuzung des Bahntrassenradweges mit der Dorfstraße wird angekündigt.

    Heidewitzka!

    da jauchzt das Herz.

    Mit Anhänger würd ich hier schon wieder :cursing:

    Ohne Anhänger bleibts beim :|X/

    Der Bahntrassenradweg schlängelt sich mit typisch-gemächlicher Steigung bzw. Gefälle durch die Wiesen.

    Hier rechts sieht man eine Allee, das ist noch immer die Dorfstraße. Würde ich schnell fahren wollen, nähme ich genau diese Straße. Da ist nichts los.

    dafür auf dem Bahntrassenradweg: an jeder vermaledeiten Querung erstmal ein fettes Drängelgitter.


    ehemaliger Bahnhof in/bei Weickelsdorf

    und direkt dahinter die Querung der L198 mit: Drängelgitter

    Querung der BAB9

    und der Ausbaustandard bleibt wie bekannt

    der ehemalige Bahnhof Haardorf

    Was an den Bahnhöfen der Strecke auffällt: einige davon sind in Nutzung und zumindest teilweise erhalten.

    Noch eine Karte für unterwegs: halten lohnt sich, denn direkt dahinter wartet schließlich schon das nächste Drängelgitter.

    nette Aussicht ins Tal

    ich sehe das differenzierter.

    Ja, wir haben in Deutschland schon viele T30-Zonen.

    Aber die sind an konkrete Vorgaben gebunden.

    Auch T30-Abschnitte: konkrete Begründung muss her. Lärmschutz (zeitabhängig), Schule, Langsamfahrstelle wegen marode.

    Hier in Jena gibt's einen Abschnitt: 30, 50, 30, 50 im lustigen Wechsel. eine durchgehende T30-Regelung ist gegenwärtig nicht begründbar. Außer natürlich, man baut eine Kita in den T50-Abschnitt rein... :rolleyes:

    T30 auf Fahrbahnen als Regelgeschwindigkeit hat in meinen Augen auch den Vorteil, dass die Differenzgeschwindigkeit bei vielen dann so gering ist, dass der überholzwang weniger oft einsetzt.

    unten am Tretlager dürfte ein Langloch (ca. 2 cm) sein. Das könnte dann passen.

    Aber die gesamte Kombi ist viel zu "knirsch" zusammengebaut. Vielleicht für Schönwetterradelei auf der Landstraße (Land... fahrbahn). Aber dann braucht's auch keine Schutzbleche.

    Ist so ein wenig wie ein tiefergelegtes Auto. sieht ein bisschen schnittiger aus - ist im alltagshandling aber nachteilig.

    Mit ein wenig "hmpf" könnte man am Steg der Sitzstrebe einen Winkel montieren. an den senkrechten Schenkel des Winkels kann dann die SKS-"Schiebebrücke" montiert werden. Die hat ein Langloch und die Brücke klemmt das Schutzblech außen, also ohne Bohrung etc. Die ist dadurch variabel (in Grenzen) einstellbar.

    Nachteil: die Kombi hat mit dem Winkel eine Sollbruchstelle. Je nach Material und Schenkellänge machts irgendwann "knick kack, Ärmchen ab"

    bwahahaha

    Polizeimeldungen aus Jena

    klar, direkt der Einstieg ist mal wieder typisch OTZ-dumm. Strunzdumm. StrOTZ-dumm ...

    Radfahrer schlägt 61-jährigen. Dieser "verletzt sich". :rolleyes:

    Und ja, da ist es wieder, das alte Problem: Flächen dort sind gemeinsame Geh- und Radwege, die für das, was da mittlerweile gerade an sonnigen Tagen an Verkehr unterwegs ist, viel zu schmal sind.

    Wo meiner-einer dann stop-and-go-mäßig hinter dem Fußverkehr bleibt und nur überholt, wenn platz ist, pflügen andere ungeniert durch die Massen.

    Worauf ich aber eigentlich das Augenmerk lenken wollte:

    auf die sagenhafte Quote von 97,7%. Steht so explizit nicht drin und ich musste es auch mehrmals lesen, aber:

    97,7% waren auf der B88 schneller als erlaubt unterwegs. In absoluten Zahlen: 178 Fahrzeuge gemessen, 4 Fahrzeugführer waren innerhalb/unterhalb Toleranzschwelle. Irre!

    Ich gehe zwar fest davon aus, dass die POL in Schöps am Ende des GEschwindigkeitstrichters gemessen hat, der dort für die baustellenbedingte Ausfädelung über die Behelfsbrücke über die Bahnstrecke installiert ist - aber StVO ist eben StVO. Und zHg ist zHg. :S

    Und deshalb würde ich nie ohne Anwalt zu einer Gerichtsverhandlung gehen.

    Nunja, aber ehrlich: 700m auf der Fahrbahn fahren, weil der B-pflichtige Radweg auf ein paar Metern nicht nutzbar ist?

    klar, mach ich auch. Sogar dann, wenn der b-pflichtige Radweg nutzbar ist. Nur: ich würd dann die paar Euro bezahlen und gut is.

    Das ganze zu einem Termin vor dem AG eskalieren lassen? Nur dann, wenn die nicht-benutzung objektiv dauerhaft nicht möglich war.

    Im geschilderten Falle war sie möglich. Der richtige Weg wäre - auch wenn es widersinnig klingt - gewesen, einen Widerspruch zu führen.

    ohman, mir reichen schon die ersten 3 minuten, um wieder schreikrämpfe zu bekommen...

    Irre, diese handtuchschmalen rotzwege mit B-Pflicht!!!

    und dann beginnt er eigentliche irrsin ja erst! diese Gelbmalerei. krank!

    VZ-Unterkanten zu niedrig, Autos aufm "Radweg"

    40cm zum Gegenverkehr mit LKW! das ist sowas, da bin ich froh, dass ich da nicht langmusste, das hätte jeden Tag beef gegeben, wenn ich da auf der Fahrbahn unterwegs wäre...

    in Thüringen wird mittlerweile Prio3 geimpft.

    Dazu gehören:

    Zitat

    Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig

    sind, insbesondere [...] im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

    und weiter hinten wird aufgelistet zu Transport und Verkehr:

    - Öffentlicher Personennahverkehr inkl. Taxen, die den ÖPNV ergänzen

    - Schienenpersonenverkehr

    - Luftverkehr

    - Eisenbahnverkehrsunternehmen, jeweils einschließlich zugehöriger Infrastrukturunternehmen

    - Speditionen und Logistikunternehmen

    - Verkehrssicherung

    dacht ich mir eigentlich schon: joa, trifft zu.

    kritische Infrastruktur, EVU.

    Aber bin ich "in besonders relevanter Position" dort tätig?

    Für einen Termin soll man einen Nachweis erbringen. Wie sieht der aus? Dienstausweis? Stellenbeschreibung? :/

    und wäre z.B. der Vorstand eines Unternehmens "in besonders relevanter Position" tätig? oder ist damit eher derjenige gemeint, der vorn am Einlass sitzt und Post, Pakete, Besucher abfertigt? :/

    Ich verwechselte das wohl mit dem Umbau Alte Wöhr / Langenfort, in dem die "Anschlüsse" im Ring 2 zu den Radverkehrsanlagen mit diskutiert wurden. Eben gerade in Richtung Habichtstraße und auch Saarlandstraße.

    aber ich versteh immer noch nicht so ganz, wieso da jetzt das Drama an die Wand gemalt wird, wenn dir doch bekannt ist, dass keine Überplanung des gesamten Abschnittes ansteht, sondern das Ganze nur die Umsetzung der seit 2017 geplanten Grundinstandsetzung ist, bei der ja nun gerade regelmäßig "wie vorher" gearbeitet wird. :/

    klar wäre eine Überplanung des gesamten Ring2 notwendig. von Wandsbek Markt bis Winterhuder Markt. Einmal durch. Dauert dann wohl aber noch. Also bessert man aus und erhält. Im Status Quo. hm.

    whooho!

    I-S-A, I-S-A!!!

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    :S

    Das ist mal eine Geldstrafe. Ich wüsste jetzt zu gerne, wie sich diese zusammensetzt: 10€ für's Befahren des Radweges, 20€ für den angefahrenen Gärtner, 899.970€ für die Beleidigung des Polizisten?

    na, da wurden wohl Verfahren zusammengelegt. Denn die beschriebene Verfolgungsjagd mit der Pol hat sich erst später ereignet und wurde sicherlich berücksichtigt in der gesamt"strafe".

    Die OWis werden bei Abschluss des Strafverfahrens glaube ich nicht mehr geahndet ;)