mit dem Fahrrad (im Zug) nach Sizilien fahren. joa. klingt gut ![]()
Beiträge von DMHH
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Gibt es überhaupt einen Schutzstreifen?
Bis zur Ampel ist das klar ein Schutzstreifen. Danach kann es per dieser Definition keiner mehr sein, denn die Markierung ist nicht mehr am rechten Fahrbahnrand sondern mitten auf der Fahrbahn. Stattdessen handelt es sich um eine "Radwegefurt".
interessanter Ansatz. Hinter der Fußgängerampel wird rechts ein neuer Fahrstreifen aufgemacht. mit Zickzack-Markierung, die aber kein Überfahrverbot ausspricht. Der Transporterfahrer hätte sich zum Rechtsabbiegen auf diesem Fahrstreifen einordnen müssen

Oder liegt ein Fahrstreifen erst vor, wenn Richtungspfeile auf diesem markiert sind?
halten wir fest: Schutzstreifen sind Teufelszeug!

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Kahla: Wie sich ein Mann erfolgreich gegen seine Knöllchen-Sammlung wehrteWann darf eine Behörde nur einen Bußgeldbescheid erlassen und wann mehrere? Ein Gerichtsfall aus Stadtroda hat sich mit dem Thema befasst.www.otz.de
das kommt davon, wenn man an der Ausbildung der Mitarbeitenden spart. Und: das kommt davon, wenn man nicht abschleppen lassen will.

Anstatt also direkt beim 1. Verstoß abzuschleppen, stellt man lieber 3x Anhörungsbogen aus und strickt 3 Bußgeldbescheide und lässt die auch noch vors AG laufen, obwohl keine Beweislage.

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zufällig heute in der LTO im Bezug auf ein Verfahren mit schluderiger Aktenführung:
ZitatDie Aktenführung habe den in der Aktenordnung konkretisierten Geboten der Aktenwahrheit, Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit zu genügen, führte das OLG aus. Dies folge unmittelbar aus der in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankerten Bindung der Verwaltung und der Justiz an Gesetz und Recht verankert sowie aus der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität. Akten müssten so geführt werden, dass jederzeit eine zuverlässige Rekonstruktion des Verfahrensstandes möglich und eine ordnungsgemäße richterliche Überprüfung gewährleistet sei.
gut, ging hier um die E-Akte eines Landgerichtes - aber der Bezug aufs GG gilt für alle Formen der öffentlichen Verwaltung
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Die Anfragen offenbaren allerdings, wie viele Informationen gar nicht vorliegen und was einfach nur behauptet wird.
der Rückschluss ist nicht zwingend. Das ist ja das blöde an diesen Chatbots. Die Ergebnisse kannst du nur sicher beurteilen, wenn du die Quellenlage kennst. Also fies formuliert: ob die Antwort stimmt, weißt du, wenn du die Antwort ohnehin kennst.
Ich persönlich wäre vorsichtig, mit den Ergebnissen eines Chatbots, bei denen unten noch kursiv der Hinweis auf die nicht-Prüfung steht, Anfragen zu schreiben, die pauschal mit "Chatbot! wir verweisen auf die Dokumente hier, hier, hier und hier." bearbeitet werden können.

dann schon eher sowas wie "Auflistung aller bestehenden Vorrang-Routen sowie Auflistung aller aktuell geplanten Vorrang-Routen mit Umsetzungsziel sowie Grund für bisher nicht erfolgte Umsetzung. Bei bestehenden Vorrand-Routen Ausweisung, ob auch in Winterdienst aufgenommen. Dazu Definition von "Winterdienst", also Art der Maßnahme (Salz, abstumpfend) sowie Prio innerhalb des städtischen Netzes. Und ergänzend Darlegung der Anweisungen/Vereinbarungen, innerhalb welcher Fristen Wege/Straßen zu Räumen sind"
nur netter ausformuliert noch

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ja gut, bei allem nachvollziehbaren Unmut über die Stadtverwaltung Stade:
chatbots sind jetzt das, was "Computer!" vor 30 Jahren waren. Man hat die Schreibmaschinen aus dem Fenster geworfen und sich Computer angeschafft. Wegen Effizienzsteigerung und Digitalisierung! Hurz! Das sind vorzeigbare Feigenblätter, die nichts einfacher machen oder für weniger Arbeit sorgen. Man kann lediglich neue Planstellen schaffen, weils neue Aufgabenfelder gibt.
Chatbots, die auf die stadtinternen Daten trainiert sind, sind zu einem viel größeren Teil stochastische Brabbelmaschinen als die globalen LLMs. Andererseits sind die durchaus treffsicher beim Auffinden vorhandener Informationen.
Wie gut solche "lokalen" Chatbots sind, lässt sich in der Regel mit in sich sinnfreien Anfragen klären:
Zitatdarf ich mit meinem gelben Fahrrad in Stade radfahren?
In der Stader Fußgängerzone ist das Fahrradfahren tagsüber zwischen zehn und achtzehn Uhr dreißig verboten. In dieser Zeit müssen Sie Ihr Fahrrad schieben.
Außerhalb dieser Zeiten dürfen Sie in der Fußgängerzone fahren. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, um die Sicherheit aller Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
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Aus einer Antwort auf eine Anfrage zu Anordnungen "Gehweg, Radverkehr frei"
ZitatDie Freigabe von Gehwegen erfolgt nur dann, wenn aufgrund geringen Fuß- und/oder geringen Radverkehrsaufkommens regelmäßig nicht von einer Gefährdung der Fußgänger auszugehen ist. Es erfolgt damit eine Orientierung an den Kriterien der ERA.
In bestimmten Situationen ist die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr angezeigt:
- Im Rahmen der Schulwegsicherheit
- bei Brücken, Tunneln und anderen Zwangspunkten
- bei starkem Kfz-Aufkommen
- wenn keine kurzfristige Umsetzungsperspektive für bauliche Herstellung von alternativen Radverkehrsführungen gegeben ist.
"ist angezeigt" ... soso.

les nur ich das so, dass sich die StVB hier gerade eigene soll-Regelungen geschrieben hat und die auch noch nach draußen gibt?

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man hat ja häufig den Fall, dass eine StVB eine Anordnung trifft und die VAO dann regelmäßig aus einem Satz besteht: "XY wird in Höhe ABC für Fahrtrichtung 123 angeordnet."
ist ein Ermessen eigentlich auszuüben, liegt das nicht vor bzw. fehlt es an der Nachvollziehbarkeit der Ermessensausübung mithin der Dokumentation der Entscheidungsfindung.
Hat da eigentlich schonmal eine StVB vorm VG/OVG einen auf die Mütze bekommen?
Denn es gibt doch eigentlich in jedem Bundesland Vorschriften, dass Akten (vollständig) zu führen sind, um dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu genügen: Transparenz, Nachvollziehbarkeit
Hat da jemand mal etwas zu gelesen / gehört?

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ich hab mal hier in Thüringen bei der AGFK reingeschaut. Unter "Termine" finden sich da zwei anmeldefreie
SeminarePlauschrunden
am 11. März gehts um Sharrows/Piktogramme.

ich glaub, da schau ich mal rein. Nachdem es hier in Jena zwar zum Aufmalen, nicht jedoch zu einer Evaluation reicht. Aber hey, Jena gibt auch 10.000EUR für Bodenmarkierungen "Rücksicht kommt an!" aus, und ist ohne Evaluation der festen Überzeugung, dass das schon was bringt.
Stringentes Handeln und so 
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eben. +2°C angesagt = keine Räumung, kein Streuen nötig.

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ach menno. mal abwarten, was Flixtrain zu bieten beabsichtigt. Vermutlich zahlt man dann da pro Fahrrad einen Basispreis und dann noch pro Ritzel oder Kettenglied oder Speiche extra

Aber für nicht-ICE ist Lüneburg halt auch echt doof. wo kommt man da noch hin? Uelzen, Hamburg, Dannenberg?

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Gestern Abend hat's mich gelegt.
hoffentlich "nur" blaue Flecken und nix schlimmeres.
Ich hatte mich am Wochenende auch auf ein paar schöne Radkilometer durchs ländliche Brandenburg gefreut. fix unf fertig angezogen, alles gepackt. Geh vor die Tür: nope. nicht bei leichtem Nieselregen, wenn der Boden die Tage vorher bei -7°C gefrostet wurde.


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also hinter der Kreuzung: 2-Richtungs-Radweg. zwischen Kreuzung und holzbrücke... Gehweg.

tja, bestimmt noch nicht "fertig" zum Zeitpunkt des Fotos. Andererseits: das grüne Radrouten-Schildchen hängt schon
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ich war letztens mal wieder beruflich in Mittelfranken unterwegs. LKW steht auf Schutzstreifen und Gehweg zum be- und entladen.
Als ich Bild von vorne mache, seh ich was hinter der Windschutzscheibe: klar, kennt man, die Ausnahmegenehmigung, wonach auch im abs. Haltverbot zum be- und entladen... oh, stellt sich heraus, dass die Stadt eine explizite Ausnahmegenehmigung zum halten auf dem "Radstreifen" und dem Gehweg vor dieser Hausnummer ausgestellt hat.
Immer., wenn du denkst, du hast schon alles gesehen...

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Dann am besten in beide Richtungen. Ich finde es ja auch immer verwunderlich, warum die StVO immer nur auf Supermarkt-Parkplätzen gelten soll. Jedenfalls habe ich diese Schilder immer nur bei der Auffahrt auf einen Parkplatz gesehen und nie beim Wegfahren.
also... Schilder umdrehen?!

dann werden zumindest diejenigen erinnert, die vom Parkplatz runterfahren?
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... aggressivere Rotfärbung der Furt? Mehr Schilder? Oder was meinst du, welchen Joker die StVB zieht?

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Zitat
Reicht für eine Zertifizierung bereits eine Absichtserklärung?
Die Zertifizierungs
regeln.. Fragen des AGFK-Niedersachsen transparent. Und nach einem Querlesen dort, muss die Antwort lauten: ja.und die Fragen sind ja auch geil im Abschnitt zur Infrastruktur. Klingt nach "wenn du T30 aber keine Radwege hast, biste raus!"

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im Tagesspiegel nähert man sich bemüht, jedoch etwas undifferenziert und holprig dem Thema Kinder und Radfahren an.
Das Ende des selbstständigen Kindes: Warum so viele Grundschüler heute kein Rad mehr fahrenFast jedes Kind hat ein Fahrrad, immer weniger nutzen es – und nicht nur das: Daten zeigen einen deutlichen Rückzug von Kindern aus dem öffentlichen Raum. Was…www.tagesspiegel.deTendenz: mehr radwege! 🙃
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Tjo. einerseits - andererseits.
Tunnel ist sackteuer - aber hey, Politik kann jetzt immerhin sagen: "Liebe Bürger*innen, wir nehmen eure Sorgen um Lärm und Zerteilung des Stadtteils ernst."

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Zitat von Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht 3. Auflage 2021
"Großflächige Roststellen oder Löcher in Polstern oÄ erfüllen aber nicht mehr die Definition als Oldtimern im Sinne der FZV."

das zum Zustand. der ist wohl eindeutiger zu beurteilen als Pflege. und wenn ich die Fotos sehe, würde ich auch eher auf Zustand abstellen als auf Pflege
