Beiträge von DMHH

    Woher soll das ISA wissen, dass hier die Kartendaten richtig sind und nicht das Schild? Klar kann ein verbesserter Algorithmus das irgendwie erkennen. Aber eine durchschnittliche Schildererkennung derzeit halt noch nicht zuverlässig.

    sorry, das ist Rückzug auf einen rein technischen Ansatz mit der Vorgabe, dass nur implementiert werden darf, was 99,995%-ig zuverlässig ist. Das mag unter der Vorgabe "voll-autonomes Fahren" sinnvoll sein. Bei der technischen Beschränkung einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist er es nicht. Ein Fahrzeug beschleunigt nicht autonom in einer T30-Zone auf 60kmh, nur weil am Fahrbahnrand ein LKW-Trailer mit [Zeichen 274-56]-Aufkleber am Heck rumsteht.

    Und wenn fälschlich 10km/h erkannt werden: so what?! Dafür gibt es die Straßenverkehrsbehörde. Da schreibt man hin, da ruft man an. Da meldet man den Fehler. So, wie man dort auch jetzt schon anrufen kann und fehlerhafte Beschilderung wie z.B. fehlende Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder umgefahrenes VZ. melden kann.

    Und gerade mit dem letzten Punkt dürfte man gar keine Assistenten einführen: schließlich kann jederzeit ein VZ. falschrum gedreht, an- und umgefahren werden, nachts von Vandalen überklebt werden oder oder oder. :|

    Ja und? dann kann der Fahrer halt 2km nach der Schule nicht 50 fahren. Möge er sich eben an die StVB wenden, damit diese die Beschilderung anpasst oder die bestehende Beschilderung dem Erkennbarkeitsgrundsatz anpasst.

    Oder anders herum: es ist schon 30 angeordnet, Auto lässt aber weiterhin zu, 50 zu fahren. wo ist das Problem? dann haben wir in diesem Abschnitt eben den Sachverhalt "wie früher = Übertretung locker möglich". Im übrigen Bereich aber das gewünschte "keine Übertretung möglich"

    klingt ein wenig so, als verspürtest du einen Rechtfertigungsdruck bei Nutzung des PKW.

    Dazu besteht doch kein Anlass. Mit 3 Personen und 3 (guten) Rädern terminiert irgendwo ankommen: das ist nicht (mehr) der Beförderungsfall der DB im Fernverkehr. Sofern er das überhaupt jemals war und nicht nur in den Konzernzielen für die nächsten 15 Jahre bei Anschaffung des richtigen Rollenmaterials formuliert wurde.

    Andere Beförderungsgesellschaften (Fluglinien) lassen sich diese Sonderwünsche fürstlich entlohnen und verlangen darüber hinaus noch eine umfangreiche Transportsicherung in Eigenleistung.

    Ja, es wäre schön, wenn wir ein innerdeutsches Schnellzugnetz hätten, das relativ pünktlich und verlässlich Transportleistungen auch für Fahrräder erbringen kann. Kostet halt. Sowohl auf der Invest-Seite als auch auf Verbraucher-Seite.

    Hier im Haushalt schieben wir die Idee eines Autokaufs auch schon seit geraumer Zeit vor uns her. Einerseits... Andererseits.

    Wir waren Anfang Februar in Berchtesgaden. Anreisezeit mit ICE + Nahverkehr = 9h. Mitm Auto wärs auch nicht langsamer gewesen, aber wir hätten spontan die Fahrräder mitnehmen können (Wetter war ... +5°C, Sonne statt 30cm Schnee). Tja.

    ... kann man sowohl vorsätzliche Übergriffe [...] aus logischen Gründen weder durch Abstandsregeln noch durch Abstandskontrollen verhindern.

    den Teil herausgepickt: doch, ich bin der Meinung, dass man einen Teil der Übergriffe durch Kontrollen verhindern kann. Wie groß der Teil ist (0<n<100), oder wie hoch die Kontrolldichte sein müsste, oder in welchen Abhängigkeiten beide Größen zueinander stehen: keine Ahnung.

    Aber grundsätzlich ist natürlich richtig, dass Abstand beim Überholen nicht per se das Problem ist.

    Radschnellweg Brookdeich: Umstrittenes Millionen-Projekt in Bergedorf gestoppt
    Das nächste Teilstück des Brookdeichs soll zur Fahrradstraße Plus werden. Warum die CDU von einem „Schildbürgerstreich“ spricht.
    www.abendblatt.de

    https://archive.is/98hWE

    Hamburg, Brookdeich. Man möchte eine Fahrradstraße weiterbauen. Aber besorgter Bürg... äh... Bezirkspolitiker stellt fest, dass das gar nicht geht.

    Ja, die vorhandene "Brücke" ist echt zu schmal. Aber der ehemalige Verkehrspolizist hat eine bestechende Logik:

    Zitat

    Eigentlich dürfte sie schon jetzt gar nicht genutzt werden, meint Jörg Froh. Denn weder die Brücke noch das an sie angrenzende Gelände seien für eine öffentliche Nutzung gewidmet. Das habe ihm der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bestätigt.

    Zitat

    Der Verdacht, dass es am östlichen Ende des Brookdeichs auf legalem Wege auch für Radler nicht weitergeht, kam dem ehemaligen Verkehrspolizisten Jörg Froh, als er beim Ortsbesuch das Sackgassenschild an der Einmündung zum Curslacker Heerweg sah. Wären die Brücke und der weiterführende Weg auf der anderen Seite öffentlich gewidmet und damit für alle nutzbar, wäre das Sackgassenschild um Zusatzzeichen erweitert aufgestellt worden.

    der ehemalige Verkehrspolizist... hat keine Ahnung, wie seine Kolleg*innen bei der StVB so arbeiten. :S

    Bin gerade in Berchtesgaden.

    Hölle. Ab ca 1700 ist draussen ein Dunst, der nicht auszuhalten ist. Holzfeuerung. extrem. Man sieht richtig die Dunstglocke, die kaum abzieht in der Tallage.

    Fenster auf? lieber nicht. Ach, das Hotel ist modern und hat aktive Belüftung der Innenräume - aber ungefiltert. riecht daher auch mit "Fenster besser geschlossen lassen" wie ... bei der Köhlerhütte im Wald.

    aber hey, Hauptsache "natürliche Brennstoffe" und so X/

    Män..schen, die auf Zäune starren

    Uhlenhorst: Hier steht ein Bretterzaun mitten auf dem Radweg – Anwohner genervt von Umwegen
    Seit Jahren ist ein kleiner Abschnitt unter dem U-Bahn-Viadukt gesperrt. Dass der Zaun entfernt wird, gestaltet sich kompliziert.
    www.abendblatt.de

    https://archive.ph/wnOWC

    das ist hier: StreetView

    Zitat

    Gemeinsames Ziel ist die „Herstellung einer autofreien Meile“

    also... bis auf die Querungen natürlich :S

    und weil man nicht direkt entlang kommt, wo man entlang will, muss man woanders fahren:

    Zitat

    Sabine Merz ergänzt: „Insbesondere für Kinder ist das schwierig – die fahren auf der Oberaltenallee vorschriftswidrig auf dem Gehweg als Geisterradler.“

    und klar, als Geisterradler. Was auch sonst. Ginge es doch bloß anders

    Zitat

    Nach Ansicht der Quartiersbewohner beschreiben die Ausführungen des Bezirksamts den „Goldstandard“ für ein kurzes Stück Weg mit „totaler Ausleuchtung“ und „perfekter Asphaltierung“. Das wäre aber für eine durchgängige Route an dieser Stelle „nicht vonnöten“, sagt Harald Gerth.

    *stöhn* - am besten noch wassergebundene Oberfläche, oder was? damit man dann im nächsten Herbst lamentieren kann, dass alles so schmutzig ist?

    aber halt, wird noch besser:

    Zitat

    Er sagt: „Man müsste Anzeige erstatten, dass hier öffentlicher Grund abgesperrt ist.“

    kann man sich nicht ausdenken :whistling: Was geht in Menschen vor, die sich so wirre Ideen aus A.. Anzugärmel ziehen?!

    Zitat

    Dominik Eisenbach ergänzt: „Mein Eindruck ist, dass die Verwaltung viele technische Themen herauskramt. So entstehen mehr Hürden als Lösungen, um den Zaun abzuschaffen.“

    Mein Eindruck ist, dass die aufgeregten Bürger viele Probleme herauskramen. So entsteht mehr Geheule und Unzufriedenheit, als Lösungen, um von A nach B über C zu kommen.

    Merke: wenn alle Ziele untereinander über direkte Wege verbunden sind, hast du eine große asphaltierte Fläche wie ein Parkplatz...

    Joa, klar wäre so ein direkter Weg wünschenswert. Und ja natürlich muss der nach Stand der Technik hergestellt werden. Und wenn die Kohle nicht da ist, ist die halt nicht da. Schade. Aber is dann so

    Konfliktzone Fußweg: Wann haben Radfahrer freie Fahrt in Jena?
    In Jena sorgt das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern immer wieder für Konflikte. Das sagt die Stadt zur zusätzlichen Freigabe „Radfahrer frei“.
    www.otz.de

    https://archive.ph/jVyf9

    Zitat

    Grundsätzlich gelte aber die Regel, dass bei jeder Freigabe eines Gehweges für Radfahrer der Fall vor dem Aufstellen von Schildern einzeln geprüft werde. Dafür werden durch die Straßenverkehrsbehörde die Polizei, der Kommunalservice Jena und die Feuerwehr einbezogen. Dies erfolge in der Regel schriftlich.

    Grundsätzlich im ugspr. Sinne? weil ... sonst falsch.

    Aber klar, "in der Regel schriftlich" - ja klar, logo. ich glaub, ich muss mal über FragDenStaat 5 beliebige Anordnungen befreien. Mal gucken, wie das mit "in der Regel" aussieht

    DAs müsste bei Knölli ja anders sein. Das generiert ja nur eine Mail, die dann über den normalen Mailclient versandt wird. Bliebe noch die Kennzeichenerkennung, falls die nicht on--board läuft.

    Streng genommen reicht auch das nicht.

    Wenn das KfZ-Kennzeichen als personenbezogenes Datum nach DSGVO angesehen wird (ja), dann müssen auch an die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten gewisse Anforderungen gestellt werden. Da die Übermittlung per "herkömmlicher E-Mail" ja in der Regel gerade nicht verschlüsselt stattfindet, wäre auch das so unzulässig.

    Aber gut, Bayern ist auch das Bundesland, in dem Flurstücknummern als personenbezogenes Datum eingestuft werden. Weil man mit der Flurstücknummer (man kann ich auch eine ausdenken, die Chance, dass es zb. 120 in der Gemarkung X gibt, liegt bei 99%) zum Amt gehen und sich dort ein berechtigtes Interesse aus dem Arsch ziehen kann. Daraufhin erhält man die Informationen zum Eigentümer. Personenbezug wie beim Kennzeichen. Clever, oder?

    Ich bin echt ein Verfechter von Personensch... Datenschutz. Jedoch sehe ich bei diesen beiden Beispielen in bestimmten Kostellationen einfach nur Juristische Spitzfindigkeiten.

    Gibt es überhaupt einen Schutzstreifen?

    Bis zur Ampel ist das klar ein Schutzstreifen. Danach kann es per dieser Definition keiner mehr sein, denn die Markierung ist nicht mehr am rechten Fahrbahnrand sondern mitten auf der Fahrbahn. Stattdessen handelt es sich um eine "Radwegefurt".

    interessanter Ansatz. Hinter der Fußgängerampel wird rechts ein neuer Fahrstreifen aufgemacht. mit Zickzack-Markierung, die aber kein Überfahrverbot ausspricht. Der Transporterfahrer hätte sich zum Rechtsabbiegen auf diesem Fahrstreifen einordnen müssen :/

    Oder liegt ein Fahrstreifen erst vor, wenn Richtungspfeile auf diesem markiert sind?

    halten wir fest: Schutzstreifen sind Teufelszeug! :rolleyes:

    Kahla: Wie sich ein Mann erfolgreich gegen seine Knöllchen-Sammlung wehrte
    Wann darf eine Behörde nur einen Bußgeldbescheid erlassen und wann mehrere? Ein Gerichtsfall aus Stadtroda hat sich mit dem Thema befasst.
    www.otz.de

    https://archive.ph/Fzn2j

    das kommt davon, wenn man an der Ausbildung der Mitarbeitenden spart. Und: das kommt davon, wenn man nicht abschleppen lassen will.

    X/

    Anstatt also direkt beim 1. Verstoß abzuschleppen, stellt man lieber 3x Anhörungsbogen aus und strickt 3 Bußgeldbescheide und lässt die auch noch vors AG laufen, obwohl keine Beweislage. ?(