Beiträge von DMHH

    Das hat eher etwas mit Erwartungen zu tun als mit realen Erfahrungen.

    Ich erwähne es gerne wieder: ich bin in meiner Zeit in Hamburg mit einem roten PKW unterwegs gewesen, das (damals noch) nur 4 Ziffern hinter der HH-Kennung hatte und oben auf dem Dach war ein dicker Balken für "Laut und Bunt" installiert. Das Fahrzeug war unzweifelhaft als das zu erkennen: Einsatzfahrzeug. Es passierte mir mehr als 1x, dass ich mit 30kmh in einer T30-Zone / 30er-Abschnitt an-ge-hupt wurde. Regelmäßig kam es vor, dass man mir schon fast im Kofferraum des Kombis gesessen ist, wenn ich erlaubte 50 gefahren bin.

    Das Verhalten einiger Leute draußen auf der Fahrbahn hängt weniger vom Gegenüber ab (ob nun Radfahrer, LKW oder behördl. Einsatzfahrzeug), als vielmehr von deren geistigem Horizont.

    Lassen eigentlich genauso viele Leute das Auto stehen, weil "es auf der Fahrbahn so zugeht"?

    Wer Angst davor hat, vorsätzlich von hinten überfahren zu werden, der darf auch nicht als Fußgänger über FGÜs gehen. :/

    LPI-EF: Betrunkener Fußgänger verursacht Verkehrsunfall
    Erfurt (ots) - Mehrere Notrufe erreichten Montagabend die Erfurter Polizei über einen betrunkenen Fußgänger. Dieser war gegen 18:00 Uhr auf Höhe einer…
    www.presseportal.de

    Fußgänger läuft besoffen mitten auf der Fahrbahn. Er quert nicht, er tritt nicht "plötzlich" hinter geparkten Autos auf die Fahrbahn. er läuft dort.

    Ein Autofahrer "kann nicht mehr ausweichen". Einem schwarzen Betonblock oder umgestürzten Baum hätte er auch nicht mehr ausweichen können? :/

    und obendrauf leitet die POL ein: Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Also ein Anfangsverdacht nach §315b wird bejaht.

    Zitat

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ?(

    ich will echt nicht in die Opferitis verfallen, aber hat schonmal jemand gehört, dass die POL einen Anfangsverdacht nach §315c StGB direkt vorgeschlagen hat, wenn man wieder so ein Ausraster-Typ mitm Auto unterwegs ist? :/

    Jemand mit Volltextzugriff hier?

    im Archiv steht's: https://archive.ph/4xa7E


    Zitat

    Die eigentliche Gefahrenursache sei die schlechte und schlecht gepflegte Infrastruktur: »Radwege haben Schlaglöcher und Baumwurzelaufbrüche. Bordsteine sind nicht fahrradgerecht abgesenkt. Manchmal stehen sogar Poller oder Schilder mitten auf dem Radweg.«

    ... und manchmal gilt das Sichtfahrgebot. Damit sollte eigentlich niemand mit einem Schild auf dem Radweg kollidieren, auch wenn mal wieder sämtliche Regelwerke zum Aufstellen von (temp.) Schildern ignoriert wurden.

    Wurzelaufbrüche und Bordsteinabsenkungen? wenns doch bloß Alternativen gäbe :whistling:

    Wobei: von der Fahrbahn auf den Supermarkparkplatz geht's in der Regel über die Bordsteinabsenkung, da hat man das weiterhin. Auf der anderen Seite: physik lässt sich nicht austricksen. Bordsteinkanten, Schienen: sind stets nur in stumpfem Winkel zu queren :rolleyes:

    öh... nein, so war es auch nicht gemeint. Eher so ein "hahaha, wie lustig, dass das gemacht wird". So wie in der Art "haha, endlich wird der Falschparker mal abgeschleppt". Also sozusagen sogar verwerfliche Schadenfreue dem Betroffenen gegenüber. Hier: der Behörde bzw. dem ermittelnden AG gegenüber

    Besondere Gefahren im Winter:

    1. überfrierende Nässe.

    2. Gefälle. Er fährt da aber auch jetzt schon langsam. Ich fahr da auch im Sommer ungern runter, weil zu viel Kurve

    3. eine beliebige Kreuzung in Jena. Die hier. die angeblich besondere Gefahr wird nicht erläutert.

    4. Anlieger, die der Räumpflicht nicht nachkommen (funfact: meiner Meinung nach nicht relevant, da es kaum Radwege gibt, für deren Räumung Anlieger zuständig sein könnten. Aber vielleicht meint er ja die kleinen Straßen, wo Anlieger auch für die Fahrbahn zuständig sein könnten)

    5. nicht geräumte Radfahrstreifen. Also die 4km Radfahrstreifen, die es in Jena gibt.

    6. einordnen in den fließenden Verkehr. Tja - wenns keine Radwege gäbe, dann... :whistling:

    7. ÖPNV-Haltestellen wie diese. das kommt vom ADFC. Was unternimmt der ADFC gegen diesen Bullshit?

    :rolleyes:

    VErhandlung am AG zum Rechtsabbieger-Unfall in der Hamburger HafenCity

    Abbiegeassistent verbaut, Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten. Aber die Äußerung:

    Zitat

    Und er müsse bei seinem Lkw beim Anfahren ein gewisses Maß an Gas geben, „um überhaupt loszufahren“.

    ist schon frech. Als ob ein LKW nur 0 und dann direkt nur 18kmh und schneller fahren könnte.

    Und wenn man sich die übrigen Aussagen durchliest: :rolleyes:X/

    Schutzstreifen - Radfahrstreifen - Radweg: alles dabei!

    plötzlich aus dem Nichts! Kopfhörer! abgelenkt!

    und richtig absurd finde ich das:

    Zitat

    Radfahrer dürften zwar, wie Sabine R. es getan hat, grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren. Allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige habe sich so dicht am Lkw vorbei bewegt, dass das Assistenzsystem des Sattelzuges nicht ausgelöst habe.

    wo steht denn das mit dem Meter Abstand?!

    uhm - doch, ich denke schon, dass Tests etwas ändern.

    Verantwortliche haben das Gefühl: "wir haben etwas getan!" und die Bürger*innen haben das Gefühl "endlich wird mal etwas getan".

    Das ist - ja, der Vergleich ist schräg - ähnlich wie nach "Messerangriff in XY", wo *schwupps* 3 Tage später völlig bekloppte Referentenentwürfe aus dem Innenministerium auf den Tisch gelegt werden, die "Sehr her! Sicherheit!!!" schreien und für 90% der Bürger*innen auch danach klingen. aber de facto nichts ändern. Außer mehr Aufwand/mehr Überwachung/mehr Einschränkung