Beiträge von DMHH

    ohje: Radfahrerin stürzt, weil Autofahrer U-Turn macht

    Radfahrerin in Altona durch verbotenen U-Turn schwer verletzt – jetzt sucht sie Zeugen
    69-Jährige sucht nun Zeugen für den Vorfall an der Holstenstraße. Denn der Autofahrer fuhr einfach weiter. Was am 6. März geschah.
    www.abendblatt.de

    war wohl hier:

    • nein, es ist ein Radfahrstreifen, kein Schutzstreifen, liebes Abendfunkeblatt
    • es gab keinen Kontakt, sie Radfahrerin hat offensichtlich "überbremst"
    Zitat

    Dramatisch auch: Obwohl sie einen Helm trug, erlitt die 69-Jährige eine kleine Blutung im Kopf. „Sie ist aber nicht größer geworden und geht wohl irgendwann von alleine weg.“

    Zahnfraktur. klassischer Fall von "mit dem Gesicht aufgeprallt". Wird zeit, Integralhelme zu fordern. :whistling:

    ich will mich darüber absolut nicht lustig machen. Für die Dame tut es mir wirklich leid - gerade auch in dem Alter ist kein Pappenstil mehr. Aber die Meldung ist halt so ein bisschen "Radfahren ist gefährlich" und "Die Infrastruktur ist schuld" ?(

    dazu:

    Zitat

    Die Staatsanwaltschaft Ravensburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker einleiten

    ging fix. :whistling:

    andererseits auch logisch, wenn nachgewiesen werden kann, dass der erforderliche Versicherungsschutz bestand. Aber die OWi wegen nicht-anbringens isses immer noch

    Streit über Pedelec-Kennzeichen: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boris Palmer ein
    Weil er mit einem kurz zuvor abgelaufenen Versicherungskennzeichen an seinem Pedelec unterwegs war, wurde Boris Palmer bei einem Wahlkampftermin von der…
    www.spiegel.de

    Pendler steigt mit Fahrrad in einen IC ein, der auch als Regionalexpress verkehrt. Eine nötige Reservierung für den Fahrradplatz erwirbt er nicht. Bei der Kontrolle muss er nun 60,- EUR für "kein Ticket" + 19,- EUR für "das ist jetzt ihr Ticket" zahlen

    Berufspendler warnt vor teurem Fehler zwischen Weimar und Jena
    Felix Böhning nimmt in der Eisenbahn sein Fahrrad mit: Bei einer Verspätung steigt er in den Intercity, hat aber eine wichtige Regel nicht bedacht.
    www.otz.de

    funfact: er hat ein Faltrad, dieses aber offensichtlich nicht ... gefaltet.

    Das Problem der Fahrradmitnahme im IC, der auch als RE verkehrt, ist nicht neu. Aber steht im Navigator, auf den Anzeigen am Bhf... hm. :/ einerseits... andererseits...

    ist halt auch absurd, dass im RE die Fahrräder 2 Abteilen gefühlt "gestapelt" werden und den Gang vollstellen - im IC wird aber aus Sicherheitsgründen nur das mitgenommen, was einen festen Fahrradstellplatz hat. Aber gut, auch im RE dürften "eigentlich" nur 2x 6 Fahrräder mitgenommen werden, wenn Kinderwagen drin steht, auch noch weniger. Wird ignoriert/nicht durchgesetzt. wenn man das durchsetzte, könnte man auch "alles doof!"-Artikel zur Fahrradmitnahme im RE schreiben.

    Ich bin zum Glück(?) nicht in der Situation, dass ich für Teil-Pendelstrecken ein Rad bräuchte. Auf das Gekabbel am Bhf und im Zug hätt ich aber keine Lust, erst recht nicht mit "gutem Rad", würde also ein abgerocktes Rad nutzen - und da bringt das Mitnehmen im Zug auch kaum mehr Vorteile gegenüber "am Bahnhof stehen lassen". Außer natürlich, dass man n=-1 benötigt ;)

    Ich gehe jede Wette ein, dass dort bis vor einigen Jahren noch in beiden Fahrtrichtungen [Zeichen 240] standen. Jetzt immer noch [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] (warum eigentlich?). Daher die "Wanne" gegenüber der einmündenden Querstraße, damit Radfahrer auf den rettenden "Radweg" fahren können.

    Fußverkehr nicht vergessen. der sollte aus der Sackgasse "In der Ecke", die selbst ohne Gehweg auskommt auch eine Möglichkeit der barrierearmen Erreichbarkeit des einzigen Gehweges in der Klosterstraße bekommen.

    Die Absenkung ist daher auch ohne (ehemalige) RWBP erforderlich. :saint:

    ... und das Versagen der StVB, in einem vbB Verkehrsspiegel aufzuhängen, wird nicht thematisiert. Na gut, war auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Finds dennoch befremdlich, dass im Urteil auf das Vorhandensein/nicht-genutzt-habens dieser nicht-verkehrstechnischen Einrichtungen abgestellt wird.

    puh.

    Urteil geht für mich völlig in Ordnung, ausgehend vom Unfallgutachten hätte ich eher sogar eine 60-40 Verteilung für fairer gefunden, weil einer sich massiv rücksichtslos verhalten hat, die andere "nur" nicht gut genug geschaut hat...

    jupp. Das ist im wesentlichen Stand der Technik.

    Höhengleiche Führung von Fußverkehr (und ggfs. vorhandenem Radverkehr). Jetzt könnte man noch über die Ausgestaltung der Anrampung diskutieren. Im vorliegenden Fall sind die recht "steil", wer hier als (2-spuriger) Fahrzeugführer zügig von der Fahrbahn abbiegen will, wird schon ordentlich durchgeschüttelt - kann aber eben auch Ziel sein, hier nicht schnell abbiegen zu sollen.

    Wenn ein zügigeres Abbiegen gewüscht ist / ermöglicht werden soll, dann würde man die Rampe flacher gestalten (Sinussteine) und dann ist das ein gutes Mittelmaß bei Abbiegegeschwindigkeit und Verkehrsfluss und Sicherheit.

    problematisch ist wie immer: Stand der Technik ändert sich - der bauliche Kram (Wanne) bleibt aber bis zur nächsten Sanierung bestehen...

    man kann natürlich stets an das Schlechte und Dumme im Menschen glauben und das auf alle projizieren. :whistling:

    Aber dann kann man sich am ende auch alle Gespräche sparen, weil nichts etwas ändern wird.

    Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.

    und noch was lustiges:

    Pedanterie in Baden-Württemberg: Boris Palmer soll seinen »Dienstwagen« stehen lassen
    Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist offenbar wegen eines seit einem Tag ungültigen Fahrradkennzeichens angeschwärzt worden. Die Polizei wurde…
    www.spiegel.de

    tja, S-Pedelec halt :whistling:

    Zitat

    [...] Glück hingegen, dass ich in meinem Dienstkalender einen Termin für morgen 9 Uhr nachweisen konnte. Das neue Kennzeichen liegt im Rathaus bereit und wird dann von den Stadtbaubetrieben montiert. Denn es handelt sich um den Dienstwagen des Oberbürgermeisters.

    :/

    Zitat

    Es ist eine irre Regelung. Es wäre sinnvoll, eine Übergangsfrist von drei Tagen festzulegen. Es sei nicht möglich, das andere Kennzeichen schon vorher zu montieren.

    stell dir vor, du hast einen ca. 80m langen verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt ausgewiesen, durch den du bestimmte Buslinien fahren lässt, aber auch MIV. Immerhin hast du es geschafft, den vbB auch wirklich in einen niveaugleichen Ausbauzustand zu überführen. Der tatsächlich intensive Fußverkehr dankt es dir immerhin. Klar könntest du den MIV da rausnehmen, aber das willst du nicht, weil ... (Zufahrt TG zu einem kleinen Hotel-chen). Stattdessen lässt du das Durchfahren zu und legst auch beim tagtäglich praktizierten Falschparken die Hände in den Schoß und guckst zu. Du willst ja nicht unbegründet deinen hinterletzten Platz auf der Liste der abschlepp-durchsetzungs-stärksten Städte aufgeben.

    Leider werden die Buslinien regelmäßig durch Falschparker aufgehalten.

    Und als Stadtverwaltung kommst du auf welche grandiose Lösung? Na?

    Knöllchen-Alarm in Jena: Wo das wilde Parken bald vorbei ist
    Eine neue Tempo-20-Zone und ein Halteverbot werden von der Stadt vorbereitet.
    www.otz.de
    Zitat

    In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, kurzes Halten jedoch sei zulässig. Zusätzlich dürfen Fahrzeugführer mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis oder mit einem orangefarbenen Behindertenausweis in einem solchen Bereich parken, solange sie den Verkehrsfluss nicht behindern oder gefährden. Dadurch sei die Ahndung von Verstößen in der Praxis oft schwierig, heißt es von der Stadt.

    Richtig! du hebst die Anordnung zum vbB kurzerhand auf und verdammst den Fußverkehr ins Nirvana. Auf Grund der fehlenden Gehwege ist also nach StVO fast immer im Gänsemarsch hintereinander zu gehen. Vorsicht, nicht stolpern (die Blumenkästen stehen auf dem Vorsprung schon nicht mehr). und nicht über die Außengasto steigen!

    Und natürlich wird sich das Falschparken und Legalparken jetzt ... äh... sofort ändern. :whistling::saint:

    Es ist zum Mäusemelken mit dieser Stadt...

    Radwegenetz mit Optimierungsbedarf
    Wer sich in #Heidelberg mit dem #Fahrrad bewegt und ein wenig aufmerksam ist, kann schnell bemerken, wo es klemmt. Und es gibt auch gute ...
    text.tchncs.de

    X/ *stöhn*

    ich verstehe zunehmend die Aversion von Stadtverwaltungen, sich mit dem Radfahrerpöbel auseinanderzusetzen. Da kommen ohne Ende

    • Beschwerden rein ("ist gefährlich!!!"),
    • garniert mit Behauptungen ("es fehlen Fahrbahnmarkierungen für die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn") und
    • Verbesserungsvorschlägen, die zu Kopf->Tisch führen ("Es fehlt eine Fahrbahnmarkierung über die Albert-Fritz-Straße." = an einer Einmündung bei Rechts-vor-Links fehlt als Fahrbahnmarkierung. Über die Fahrbahn. Für Radfahrer.... ||)

    ich wüsste auch gerade nicht, ob eine Veröffentlichung der FGSV-Werke unter einer eingeschränkt-freien Lizenz da helfen könnte - aber vielleicht würde es gegen solche Auswüchse helfen? :/

    Oder alles noch schlimmer machen? :/

    So wie bei den Juristen, die - glaubt man den Wasserstandsmeldungen - zunehmend von KI-generierten Klagen konfrontiert werden incl. erfundener Urteile und herbeifantasierter Fundstellen.

    Im vorliegenden Fall stützt das Gericht das Urteil allerdings zunächst einmal auf den vollständigen Ermessensausfall der Beklagten, welchen sie auch im laufenden Verfahren nicht versucht hat zu heilen, was ihr wegen § 114 (2) VwGO allerdings ohnehin verwehrt war (und was das Gericht auch so festhält).

    Zitat von VwGO - §114, Satz 2

    Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen.

    die Ermessenserwägung kann von der Stadt im laufenden Verfahren hier nicht ergänzt werden, weil ein Ergänzen ein Ausüben voraussetzt; hier aber gar nichts ausgeübt (Ermessensausfall), sondern nur angeordnet wurde?