bei FragdenStaat.de (Anfrage) teilt die StVB am Anfragenden unverblümt mit:
Zitatdie Beschilderung mit Zeichen 240 StVO am straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Magdala und Göttern (L 2161) ist dort seit knapp 20 Jahren vorhanden. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung liegt der unteren Verkehrsbehörde leider nicht vor.
und sagt dann noch:
ZitatVerkehrszeichen sind Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung. Sie haben das Recht binnen eines Jahres nach erstmaliger persönlicher Kenntnisnahme Widerspruch gegen die vorhandene Beschilderung bei der unteren Verkehrsbehörde des Kreises Weimarer Land einzulegen.
VAO ist nicht vorhanden. sowas aber auch. und nu?