Beiträge von DMHH

    und aus Jena mal wieder Planung vom Feinsten. Oder "ich raste aus, ey!" :cursing:

    https://archive.ph/cZMtO

    du hast einen kleinen Kreisverkehr. und im Anschluss daran baust du eine Busspur, wo der Radverkehr den ÖPNV einbremst, damit der MIV links überholen kann. Irre. Vollkommen irre.

    Weil die Planer auch davon ausgehen, dass die Radfahrer am Ende der Busspur auf einem herzustellenden Radweg mit anzuordnender BPflicht fahren sollen. Eine BPflicht an einer Straße, an der in Gegenrichtung ein Schutzstreifen entstehen soll :rolleyes:

    Alleinunfall. Senior, 64 Jahre alt, Pedelec, kein Helm.

    E-Radfahrer rast gegen Baum am Hang und stirbt
    In Sternberg ist ein 64-Jähriger auf einem abschüssigen Radweg tödlich verunglückt. Damit steigt die Zahl der Verkehrstoten in MV in diesem Jahr weiter an.
    www.nordkurier.de

    :(

    aber allein schon wieder "rast gegen Baum" X(


    POL-HRO: Verkehrsunfall mit einer getöteten Person
    Sternberg (ots) - Am 09.10.2025 gegen 17 Uhr ereignete sich in Sternberg auf der dortigen Seepromenade am Sternberger See ein Verkehrsunfall. Nach bisherigen…
    www.presseportal.de
    Zitat

    "in Sternberg auf der dortigen Seepromenade am Sternberger See"

    :/

    hier gehts zur "Seepromenade"... bei Mapillary auch keine Fotos davon.

    was für eine Welt, in der wir Sonderwege für Verkehrsarten abhängig von "Qualitätsstandards" mit offiziellen VZ. (die übrigens eine Funktion haben müssten) beschildern.

    Ich schlage vor, weitere Farben und Formen einzuführen, die sich dann auch in großer Zahl kombinieren ließen.

    grünes Schild = gute Qulität

    gelb = naja

    rot = schlecht

    rund: weniger als 10 Unfälle in 5 Jahren

    eckig: mehr als 10 Unfälle in 5 Jahren

    ich teile die Beobachtung der "2 statt 1 Person". Aber dazu möchte ich ergänzen, dass es bei weitem(!) nicht so bequem/einfach ist, mit einem Fahrrad jemanden mitzunehmen und die Leihräder auch weniger verbreitet sind als e-Scooter.

    Will sagen: es gibt einfach mehr Möglichkeiten, solche Verstöße zu sehen. Was ich allerdings bei e-Scootern fast nie sehe: defekte/fehlende Beleuchtung. :whistling:

    :/:/:/

    Auf Seite 15 stehen Änderungen der StVO, auch am §2 Abs. 4

    der würde nach den angedachten Änderungen lauten:

    Zitat

    (4)1Mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. 2Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. 3Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. 4Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. 5Wer mit dem Rad Fahrrad oder der Elektrokleinstfahrzeug fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. 6Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

    das hätte jetzt augenscheinlich zur Folge, dass die Elklfz nun auch bei Vorhandensein "sonstiger Radwege" auf der Fahrbahn fahren dürfen. Das ist im Wortlaut der EKV ja aktuell nicht vorgesehen, da es dort heißt

    Zitat

    Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege,

    • darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (VZ.240) und
    • die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (VZ.241),
    • sowie Radfahrstreifen (VZ.237) und
    • Fahrradstraßen (VZ 244.1)

    befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ. 325.1) gefahren werden.

    :/

    find cih das gut? find ich das schlecht?

    was ich definitiv schlecht finde, ist der Vorschlag für Änderung §12 (4)

    Zitat

    Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch Andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

    Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zum Zweck der
    stationsunabhängigen Vermietung ist kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung.“

    heißt also, dass das behindernde Abstellen wieder nur über Gestattungsverträge / Sondernutzungsverträge Gemeinde<>Anbieter geregelt wird und nicht nach StVO/BKatOwi zu ahnden ist. :thumbdown:

    ich lese die Formulierung ebenfalls als binäre Entscheidungsmöglichkeit.

    die gemeinsamen Geh- und Radwege ohne BPflicht (für den Radverkehr) können mit [X] gekennzeichnet werden. Es besteht aber keine Pflicht dazu. Man kann auf [x] auch verzichten, wenn die Nutzungserlaubnis hinreichend klar ist.

    zwingend auftauchende Frage: wann ist denn die Nutzungserlaubnis hinreichend klar? :/

    Fahrradstraßen in Hamburg gestoppt.

    Eppendorf und Winterhude: Fahrradstraßen in Hamburg gestoppt – „Zweifel an Notwendigkeit“
    SPD, CDU und FDP im Bezirk Hamburg-Nord sind plötzlich gegen den Umbau von Klärchen- und Goernestraße. Die Opposition ist „fassungslos“ über die Begründung.
    www.abendblatt.de

    https://archive.ph/J4GyV

    Zitat

    Die bestehenden Tempo-30-Regelungen gewährleisteten bereits „eine sichere und verkehrsberuhigte Situation“. Durch den Wegfall parkender Fahrzeuge würde „ein natürliches Element der Verkehrsberuhigung“ entfallen. Die „möglichen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“ sprächen gegen die Umsetzung der Maßnahme in der vorliegenden Form. Daher solle sie erneut überprüft werde.

    Zitat

    Volt kontert: Parkende Autos ein „natürliches Element der Verkehrsberuhigung“ zu nennen, sei ein zynischer und gefährlicher Irrtum. Enge, zugeparkte Straßen zwängen Verkehrsteilnehmende zu riskanten Ausweichmanövern, verschlechterten die Sicht und machten Kreuzungen unübersichtlich. „Tödliche Dooring-Unfälle geschehen an parkenden Autos. Wer solche Zustände als ,beruhigend‘ bezeichnet, ignoriert die tatsächlichen Gefahren.“

    :rolleyes:

    tjaja, unabwendbar schicksalhafte Unfälle: Dooring. Bloß keinen Abstand halten. Und Unfälle an schlecht einsehbaren Kreuzungen sind auch nicht vermeidbar, weil Auto + Fahrrad diese Blöde Mindestgeschwindigkeit haben und niemals anhalten könnenachwasregichmichauf.

    Wer Fahrradstraßen in T30-Zonen will, ist zu faul oder zu feige, bestehende Regelungen durchzusetzen. Mir ist keine T30-Zonen-Straße in HH bekannt, wo man nicht sowieso zu zweit völlig legal fahrradstraßen-like nebeneinanderfahren könnte. :saint:

    Tote Radfahrerin in Hamburg.

    Unfall Hamburg: Beifahrer reißt Tür auf – Radfahrerin (41) gestorben
    Am frühen Sonntagnachmittag ist es nahe dem Fernsehturm zu einem „Dooring“-Unfall gekommen. Die Polizei Hamburg bittet um Hinweise.
    www.abendblatt.de

    den Link muss ich mir abspeichern für die Fälle, in denen ich mal wieder zufällig in einem Anfall von Masochismus in den "Sozialen Medien" unterwegs bin und die BikeBubble-Idioten wieder abfeiern, wenn ein Falschparker nicht AUF dem Radfahrstreifen sondern daneben hält...

    Hat eben Gründe, weshalb das halten auf UND neben Radfahrstreifen verboten ist. :rolleyes:

    Warum sollte die Fahrbahn-typische Sicherheit ausgerechnet auf Kinder nicht zutreffen?

    Die Kernfrage ist doch aber weiterhin: wie bekommt man diese faktisch richtige Aussage in die Köpfe der Radfahrer, bei denen dort steht:

    "Fahrbahn ist gefährlich, erst recht für Kinder!"

    ?(

    Der Streifen ist Bestandteil der Fahrbahn.

    Wer hat anderes behauptet? :/ Oder warum erwähnst du das?

    Und aus der verlinkten Veröffentlichung wird mir nicht klar, worauf sich das "mehr" an Fahrbahnnutzung bezieht. Die mir bekannten Schutzstreifen zeichnen sich dadurch aus, dass es in fast allen Fällen einen definierten "Beginn", also eine Art "Aufleitung auf den Schutzstreifen" gibt.

    Wenn hier also der Fall "wird auf einen Schutzstreifen geführt" mit "Standard-Straße mit Fahrbahn und Gehweg" verglichen wird, verwundert nicht, dass bei Schutzstreifen mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?