Beiträge von DMHH

    und heute mal abgeschickt.

    schnell sind die Mitarbeitenden bei der StVB ja. :whistling:

    Sehr geehrter [...]

    leider konnten wir Sie auf telefonischen Weg nicht erreichen, um Ihr Anliegen auf kurzem Weg zu klären.

    Wie Sie bereits geschrieben haben, ist der Fuß- und Radweg von Rutha nach Zöllnitz mit dem VZ 250 gesperrt, also auch für Radfahrer. Eine Ausnahme wurde hier lediglich für den Busverkehr eingeräumt, um die Schülerbeförderung abzusichern.

    Um Begegnungsverkehr zu verhindern wurde aus diesem Grund eine Umleitung für Fußgänger und Radfahrer über Rutha, Ruthaer Weg nach Zöllnitz eingerichtet und auch in beide Richtungen ausgeschildert. Bitte nutzen Sie für den Zeitraum der Sperrung diese Umleitung. Diese ist auch von Jena kommend an der Kreuzung ARAL-Tankstelle ersichtlich. Auch der Radroutenplaner Thüringen weißt sowohl die Sperrung, als auch die Umleitung aus.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    achso, für den Fußverkehr wurde eine Umleitung eingerichtet. Für den Radverkehr auch. In der Welt der StVB entfalten gelbe Umleitungsschilder wohl automatisch Benutzungsverbote. Ey man.

    Na, dann telefonieren wir morgen früh mal kurz und ich lass mir am Telefon erklären, dass [Zeichen 250] auch für den Fußverkehr und Reiter gilt. :rolleyes::whistling:

    Normalerweise mach ich Mittags meinen Lunchride. Mal gucken, vielleicht mach ich morgen Mittag meinen Lunchwalk.

    Seh mich schon in der Zeitung stehen:

    "Zwischen Rutha und Zöllnitz kam es am gestrigen Mittwoch zu einem tragischen Unfall, bei dem ein Fußgänger, der den dortigen Weg trotz eindeutiger Beschilderung mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art" dennoch benutzt hat, von einem Bus überfahren wurde."

    E-Mail-Entwurft an die StVB ist schon mehrfach begonnen:

    und heute mal abgeschickt. ich hab die Nase voll von den Nasen

    so genial ich in KA die Straßenbahnhaltestellen da unten finde - was man oben da hinbaut und hinkliert, ist Grütze.

    Es ist für mich nicht verständlich, wieso man solche "Stückellösungen" hinklatscht. Als ob nicht schon in LPh3 klar gewesen ist, dass der Radverkehr hier links abbiegen können soll.

    Ich glaub, die Streuscheiben werden noch ausgetauscht

    Das Teil beschäftigt mich schon seit einer ganzen Weile. Es war die erste Straße, bei der in nach Thüringer Transparenzgesetz mal die VAO anforderte.

    und auch bekommen habe.

    Zitat

    Verkehrzeichen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] werden auf der rechten Seite angeordnet

    Und weil ich in den letzten Monaten dort auf dem Weg angefahren, angeklingelt und angepöbelt wurde, möchte ich das Thema jetzt eigentlich mal angehen.

    Anlass wird für mich sein, dass dort nun "Sharrows" auf die Fahrbahn gemalt wurden. Die Stadt Jena gibt Auskunft, dass keine Evaluation vorgenommen wird. Also wird man nicht herausfinden, ob der Anteil der Fahrbahnradler durch die Sharrows zunimmt.

    Aber in der Gesamtschau ist das eine neue Situation, so dass ich hier um Neubescheidung bitten werde.


    ich hab mir heute mal den Spaß gemacht, für 2h Verkehrsdaten zu erheben. :whistling:

    In der ERA steht der eine Satz drin:

    Zitat

    Für die gemeinsame Führung von Fußgänger und Radverkehr gelten folgende Ausschlusskriterien:

    Meine Wahrnehmung zur Anzahl der Fußgänger und Radfahrer war immer "mmmh, das passt bestimmt nicht so ganz"

    Stellt sich raus: voll daneben gelegen.

    UhrzeitFußgängerRadfahrerSummeVerhältnis
    07:30 - 08:302352084430,89
    07:45 - 08:452291824110,79
    08:00 - 09:001811603410,88
    08:15 - 09:151661383040,83
    08:30 - 09:301291302591,01
    08:45 - 09:451371002370,73

    Und das ist ja nun kaum noch "geringfügig" an den Einsatzgrenzen aus Bild 15 vorbei. Selbst wenn man für den Gehweg eine Breite von 3,00m annimmt, wären das noch immer 100 Verkehrsteilnehmer pro Spitzenstunde. 100! nicht 400. die Skala im Bild geht gar nicht bis 400 ^^

    ok, fairerweise: die Westbahnhofstraße ist die Verbindungsstraße von der Innenstadt zum ... Westbahnhof. Ein großer Teil der Fußgänger kommt da halt binnen 15min durchgelaufen, wenn ein Zug ankommt. hm. Aber die 208 Radfahrer - das ist ein stetiger Strom.

    der Anteil der Fahrbahnradler liegt übrigens bei 10-13%

    Schrittgeschwindigkeitsanteil bei 1%. Das sind aber die "Versehrten", die völlig K.O. aussahen oder betagt waren.


    Wenn ich die Zahlen sehe, würd ich direkt sagen: Jena macht keine Evaluation - das passt dazu, dass nicht einmal Daten bei Anordnung der VZ. erhoben wurden.

    Eigentlich sollte das doch drin sein, die Freigabe aufzuheben. :/

    funfact: von oben, von der Aral, darfst du weiterhin auf dem Benutzungspflichtigen Radweg der Straßenbrücke in Richtung Zöllnitz fahren.

    OpenStreetMap
    OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.
    www.openstreetmap.org

    E-Mail-Entwurft an die StVB ist schon mehrfach begonnen:

    - warum darf ich mit dem Rad von Jena nach Zöllnitz, aber nicht von Rutha nach Zöllnitz oder von Zöllnitz nach Jena oder Rutha?

    - warum darf ich auf dem Weg weiterhin zu Fuß gehen?

    - warum darf ich auf dem Weg neuerdings reiten?

    Das ist so ein Sauhaufen da...

    woher hab ich nur gewusst, dass sowas wie "aber die Bremsen sind besser geworden" kommt. Es ging um Masse und (negative) Beschleunigung. X/

    Dann pack halt in einen leichtes Auto mit Masse und Dimension von vor 50 Jahren eine aktuelle Bremsanlage und -steuerung rein.

    wenn man dem Artikel hier folgt:

    https://archive.ph/Naeiq

    gibt es ein von zwei Universitäten initiiertes Meldeportal: https://www.regelverstoesse.de/

    schau ich mir nachher mal an.

    aus dem Artikel aber ein Bonmot https://www.regelverstoesse.de/:

    Zitat

    Eher sollen Gefahrenpunkte klar erkannt werden. Denn anzunehmen sei, dass Regelverstöße nur zu einem kleinen Teil auf Unkenntnis oder Rücksichtlosigkeit basierten. Vielmehr seien sie oft „Ergebnis eines mehr oder weniger rationalen Bewertungsprozesses“, wenn „Situationen als gefährlich, uneindeutig oder unzumutbar bewertet werden“.

    rationaler Bewertungsprozess X/

    Mit der StVO-Novelle von 2020 wurde das VZ.277.1 neu in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen:

    und wir hatten hier damals auch eine kurze Diskussion dazu:

    Malte
    13. Juli 2020 um 20:39

    Schaut man mal in die VwV-StVO:

    Zitat von Nr. I zu § 40 Gefahrzeichen

    Gefahrzeichen sind nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 Satz 4 anzuordnen. Nur wenn sie als Warnung oder Aufforderung zur eigenverantwortlichen Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte stattdessen oder bei unabweisbarem Bedarf ergänzend mit Vorschriftzeichen (insbesondere Zeichen 274, 276) auf eine der Gefahrsituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden ; vgl. hierzu I zu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1.

    Also wenn Gefahrzeichen nicht reichen; noch immer ganz viele Fz-Führer von irgendetwas völlig überrascht sind oder Situationen falsch einschätzen, kann man Vorschriftzeichen aufstellen. ok.

    Zitat von Zu Zeichen 277.1

    Zeichen 277.1 soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.

    :/

    der Fachdienst Mobilität hat sich jetzt auch entschlossen, mal mit VZ.277.1 zu experimentieren:

    Der Abschnitt in StreetView:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    nach meiner Lesart der VwV-StVO ist das Aufstellen von Überholverboten nur "letzte Rille", wenn alles andere nicht fruchtet. Hier sehe ich daber das "Problem", dass man "alles andere" gar nicht erst versucht hat:

    Warum wurde keine durchgezogene Mittellinie aufgebracht? :/

    Welche unfälle gab es? :/

    Wieso steht das VZ. nur ca. 60m vor der Kuppe?

    Wenn nur "schlecht einsehbar" und "hat mal einen Unfall gegeben" zählt, dann müsste man das VZ. ja nahezu überall aufstellen.

    Achja, auch Jena:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    wie gut das klappt, kann sich jeder vorstellen...

    vs.

    vs.

    ich kann Ullies Einwände "war bestimmt nicht gemeint, dass überall Radwege hinkommen sollen." nachvollziehen. Allerdings ist in erster Linie der Absender für die Kommunikation verantwortlich. Hier also der ADFC. Ich habe jetzt oben mal 2 Varianten gepostet, wie das mit den "Radwegen" auch hätte formuliert werden können.

    Wurde aber nicht. Über die Gründe mag man argumentieren: SocialMedia-Verkürzungen, Zielgruppenansprache, bewusste Ambivalenz erzeugen (damit sich jede Gruppe angesprochen fühlt), Zeitdruck, Unachtsamkeit

    oder andere Gründe oder auch Kombination von Gründen. Die Wahrheit werden wir nicht erfahren und die Wahrheit wird uns auch ein ADFC-Vorsitzender nicht verraten, weil das so ein wenig Lobby-Sprech ist: vermeide Aussagen, auf die man dich Festnageln kann.

    "an jedem Meter Straße soll ein Radweg verlaufen" - kann ja auch heißen, dass er selbst in Verkehrsberuhigten Bereichen mit Sackgassenlage noch einen Radweg haben möchte. Realistisch ist das selbst für den heutigen ADFC nicht :);)

    mit "überall Radwege" kann man sich alles offen halten.

    "waaaaas? Ach hören Sie doch bitte auf, dem ADFC so einen Firlefanz zu unterstellen. Selbstverständlich fordern wir nicht noch in Spielstraßen einen Radweg!"

    "Ja, auch an dieser Kreisstraße muss ein Radweg gebaut werden! erst vor 10 Jahren wurde hier eine Bürgerin aus dem Nachbardorf überfahren*. Wollen Sie, dass sich das wiederholt?" (* nachts im Nebel beim Überqueren der Kreisstraße von einem besoffenen LKW-Fahrer am Ende einer 12h-Stunden-Fahrt überfahren)

    So läufts. Am Ende liegt die Wahrheit abhängig von Zeit und Raum eben "in der Mitte" :)

    Ullie hat Recht: nee, der ADFC fordert nicht an jeeeeder Straße Radwege

    Yeti hat Recht: ja, der ADFC fordert an jeder Straße Radwege

    :whistling:

    Aber die Parkplätze!

    SessionNet | Einwohneranfrage Herr Schubert - Der nächste Dominostein darf nicht fallen

    Fragen eines Bürgers im Stadtrat, schriftlich eingereicht. Aus dem Text:

    Zitat

    Warum nicht mal neues ausprobieren, statt im Alten zu verharren?

    Und dann:

    Zitat

    1. Welche Möglichkeiten sehen Sie zum vor einigen Jahren noch bewährtem „Ab 18 Uhr
    Parkticket frei parken“ zurückzukehren, um auch Berufstätigen zu den Öffnungszeiten der
    noch vorhandenen Geschäfte den Besuch unserer Innenstadt zu ermöglich?

    :rolleyes:

    und klar,

    Zitat

    Wir brauchen echte Anreize für die Menschen statt ständiger Ermahnungen und Gängelungen.

    nämlich:

    Zitat

    Welche Möglichkeiten sehen Sie mindestens an diesen Sonnabenden eine Fahrrad freie Innenstadt zu ermöglichen, um sicheres Flanieren und Entspannen für die Menschen zu ermöglich?

    Ich mach ein Ratespiel auf:

    Welcher politischen Partei gehört die Person an?

    • [A] - CDU
    • [B] - afd
    • [C] - FDP

    und welcher Lobbygruppe sitzt er vor?

    • [1] - ADFC
    • [2] - ADAC
    • [3] - VCD
    • [4] - Fuss e.V.

    :|

    Baum wirft Ast ab = Naturereignis

    dann könnte man die Baumkontrollen ja einstellen und sich darauf berufen: ist Natur.

    Es gibt die Straßenverkehrssicherungspflicht. Die hat aber Grenzen. Und wenn die Schachtabdeckung technisch i.O. war, bei Kontrollen keinerlei Auffälligkeiten zeigte, ein Verrutschen bisher noch nicht vorgekommen ist usw., dann hat der Betreiber/Verantwortliche erst einmal alles getan, was zumutbar ist.

    anders sieht es natürlich aus, wenn der Schachtdeckel erkennbar schadhaft war etc.

    Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.

    ich sehe das etwas anders. Auch wenn ein Radfahrer vom Ast eines Baumes erschlagen wird, ist nicht automatisch die Stadt in der Haftung. Oder wenn eine Straße sich bei extremer Hitze verformt. Oder ein Ampelmast plötzlich umknickt.

    So lange Einbau / Überwachung / Material etc nach Stand der Technik erfolgten - was soll denn noch gemacht werden? gar keine überfahrbaren Schachtdeckel einbauen? Ja, kann man machen. Als Festlegung / Anpassung zum neuen Stand der Technik. Aber bis dahin würde ich eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht vorgeben. Und wenn bislang kein Anlass dazu bestand, diese Schachtdeckel Prüfungen in enger Taktung oder nach konkreten Starkregenereignissen zu unterziehen, dann ... muss man das leider hinnehmen.