Beiträge von DMHH

    naja, das [Zeichen 250] hat 2 Einschränkungen:

    es gilt für eine Zielgruppe: Ausweichverkehr

    es gilt für einen Zeitraum: Fr-So

    Verbot für Fahrzeuge aller Art, die sonst auf der BAB fahren.

    Radverkehr kann kein Ausweichverkehr sein, für den gilt das VZ nicht. Ob das zulässig ist mit diesem VZ.250? vermutlich so wenig wie die Anordnung als Ganzes :|

    1. Wenn eine Baufirma diese Verkehrszeichen aufstellt, ohne dass dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung / ein genehmigter Verkehrszeichenplan vorliegt.

    TBNR 145606:

    Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung *) des Verkehrs einzuholen.

    und 145612 formuliert dann die fehlerhafte Umsetzung einer VAO.

    kostet beides 75,- und ist nicht mehr punktewürdig.

    Fazit:

    für geplante Guerillia-Aktionen im Straßenverkehr wäre es viel zielführender, ein Unternehmen als Verkehrssicherer anzumelden (Schulung/Zertifizierung erforderlich) und dann einfach durchs Land fahren, Schilder aufstellen und Markierungen aufpinseln

    kostet jeweils nur 75,-

    Problematisch wird es erst, wenn Vorsatz unterstellt wird und viele Bußgeldanhörungen eintrudeln :):S

    Die typische von-hinten-Konstellation:

    Tja - klar: der Auffahrer wäre auf alles draufgebrettert, was vor ihm steht oder langsam fährt. Radfahrer, Fußgänger, Moped, Pannenfahrzeug.

    ADFC/Radwegebefürworter werden aber stets genau diese Unfälle als Begründung für "Radwege sind sicher!" heranziehen. Mit dem Hinweis darauf, dass "dieser Unfall auf dem Radweg niemals passiert wäre!". Stimmt ja auch. So ein Unfall wäre auf dem Radweg nicht passiert. Die übrigen Unfälle interessieren dann aber nicht bei so einer Diskussion.


    einen von-hinten-aufgefahren-Unfall gibt's hier direkt noch einmal, diesmal aber in anderer Konstellation. :whistling:

    Tödlicher Unfall im Saale-Orla-Kreis: 83-Jährige stirbt nach Kollision mit Lkw
    Bei einem tödlichen Unfall im Saale-Orla-Kreis erliegt eine 83-jährige Autofahrerin nach einem Zusammenstoß mit einem Lkw ihren Verletzungen. Was bisher…
    www.otz.de

    am Sonntag, 11. August 2025 gab es einen tödlichen Fahrradunfall in Thüringen, Haßleben

    Radfahrer bei Unfall getötet – Mutmaßlicher Unfallverursacher ermittelt
    Ein Radfahrer ist im Landkreis Sömmerda bei einem Zusammenstoß mit einem Kleinbus ums Leben gekommen. Nun hat die Polizei den mutmaßlichen Verursacher…
    www.otz.de

    auf der Landstraße von hinten erfasst...

    Fahrerflucht.

    mutmaßlicher Unfallverursacher ermittelt:

    https://archive.ph/gXg1q

    :(

    Deutlich mehr Radunfälle in Thüringen – was ist der Grund?
    Die Zahl der Radunfälle in Thüringen ist deutlich gestiegen. Was laut Polizei und Experten zu der Entwicklung beiträgt – und was sich ändern soll.
    www.otz.de
    Zitat

    „Die Statistik belegt, dass die Angst vieler Menschen auf das Rad zu steigen, um es vermehrt auch im Alltagsverkehr zu nutzen, begründet ist“, sagte der Vorsitzende des Fahrradclubs ADFC in Thüringen, Karsten Pehlke.

    ADFC..

    und was fordert der ADFC dann wieder? richtig:

    Zitat

    Einen zügigen Bau von sicherer und komfortabler Radinfrastruktur.

    Ey der Verein widert mich zunehmend sogar an

    Offenbar hat die Behörde den Platz aber umgewidmet? Denn sonst wäre ja die StVO einschlägig und nicht das BerlStrG.

    Teileinziehung ist erfolgt.

    Pressemitteilung bei Beck dazu:

    Zitat

    Der Friedrich-Ebert-Platz befindet sich zwischen dem Reichstagsgebäude und dem Jacob-Kaiser-Haus und ist im Bebauungsplan als "verkehrsberuhigte Fläche" vorgesehen. Im Mai gab das Bezirksamt Mitte bekannt, dass der Platz nicht mehr zeitlich unbegrenzt für den Gemeingebrauch zur Verfügung steht. In den regulären Sitzungswochen des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 seien Zutritt, Zufahrt und Aufenthalt von Dienstag bis Freitag nur Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern und Besuchern sowie sonstigen Zutrittsberechtigten gestattet.

    Das Bezirksamt wollte mit der Teileinziehung den störungsfreien Ablaufs des parlamentarischen Betriebs zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleisten. Dagegen erhob der Mann Widerspruch und beantrage die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Antrags.

    Das VG Berlin lehnte den Eilantrag nun als unzulässig ab (Beschluss vom 29.07.2025 - VG 1 L 615/25). Es fehle schon an der Antragsbefugnis. Die Teileinziehung des Friedrich-Ebert-Platzes verletze den Mann nicht in seinen eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten. Er sei weder Anlieger des Friedrich-Ebert-Platzes, noch habe er als allgemeiner Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf, dass der Gemeingebrauch im Umfang der ursprünglichen Widmung des Platzes aufrechterhalten bleibe.

    Die Grundrechte, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit, vermittelten ihm nur ein Recht auf Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Straße im Rahmen der durch das Bezirksamt bestimmten Widmung. Weder könne er mehr verlangen, noch sich gegen eine Einschränkung zur Wehr setzen, so das VG. Ihm sei auch nicht ausnahmsweise die Möglichkeit der Klage einzuräumen, denn von der Sperrung sei er aufgrund der Umfahrungsmöglichkeiten weder schwer betroffen, noch sei ein missbräuchliches Handeln des Bezirksamtes bei der Teileinziehung erkennbar, begründete die 1. Kammer. Über die geltend gemachten Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit der Teileinziehung sei daher nicht zu entscheiden gewesen.


    ich würde die PM gerne verlinken - aber Beck schaffs mal wieder nicht, so etwas erkennbar bereitzustellen. die Suche nach dem AZ: VG 1 L 615/25 führt zur PM

    Zitat

    § 10 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG vermittle ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Umfang der ursprünglichen Widmung eines Platzes. Einen solchen Anspruch kann der Mann laut Beschluss auch nicht aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG herleiten. Diese gewähre zwar grundsätzlich einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem eröffneten Gemeingebrauch, nicht aber auf Verschaffung oder Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs.

    :/

    ach, und wenn ein weiß-rotes rundes Schildchen mit 70 drin hinge, führe er dort mit besserem Gefühl?

    Was ist, wenn es dunkel und nebelig ist? schnell 50 anordnen? also schon 2 VZ + Zusatzzeichen aufhängen? Wenn die Baumreihe nach 800m endet und die Fahrbahn breiter wird: Aufhebungszeichen? Oder doch besser unter die 70, 50 bei Nebel, noch ein "für 800m"?

    Was genau ist jetzt der Punkt von "da gabs einen Unfall" und "Bürger XY fühlt sich unwohl"? Ich habs nicht verstanden.

    Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert.

    Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt. Zusammen mit §45 ist dann auch klar, dass eigentlich nur bei nicht-erkennbaren Gefahrenstellen eine Anordnung zur zHg erfolgen darf. Scharfe Kurve, unerwartete Engstelle, Einmündung/Kreuzung.

    Problemei sind die üblichen:

    a) fehlende extrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: Verstöße werden nicht geahndet. fairerweise: Verstoß gegen Sichtfahrgebot etc. kann halt nur im Verstoßens-Falle (Unfall) geahndet werden, während konkrete Anordnungen zur zHg dankenswerterweise direkt geprüft werden können ;)

    b) fehlende intrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: ich kann das einschätzen, ich hab alles unter Kontrolle...

    und das Grundproblem: Regelkenntnis. Unkenntnis. whatever.

    Damit hat die Verkehrsbehörde genau das erreicht, was sie wollte: Die doofen Fahrrad-Asis fahren, wo sie wollen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn.

    mmmh... ich glaub in der Mehrheit der Fälle haben die keinen Bock auf die lauten Heulbojen, die dann Mails und Briefe schreiben und die Zeitung involvieren, dass die dumme Behörde sie zwingt, mit dem Fahrrad mitten auf der Straße zu fahren. Und ihre 12 jährigen unmündigen Kinder auch noch. Und dann wird schon Unfall und Tod geschwafelt und Sicherheit und Verantwortung.

    Und wer will schon für ein totes Kind verantwortlich sein, dass einfach von hinten mitten auf der "Straße" überfahren wurde? also: Freigabe Gehweg und wenn dann etwas passiert, kann man als Behörde und Behördenmitarbeiter oder -leiterin wenigstens sagen, dass man alles mögliche getan hat.