Hab ich was verpasst? 2027 werden doch bloß die Bussgelder für E-Rollern fürs fahren auf dem Gehweg erhöht, bzw. auf den gleichen Satz wie für Radler gehoben. Und blinken müssen sie dann ab 27.
ZitatBei den Verkehrszeichen wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auf für den Radverkehr freigegebenen Flächen ggf. Verkehrsverbote für Elektrokleinstfahrzeuge anzuordnen. Bislang galt umgekehrt, dass die Benutzung für Elektrokleinstfahrzeuge mit einem Zusatzzeichen freigegeben werden muss. Damit werden die Verkehrszeichenregelungen vereinfacht.
und:
ZitatDie bisher teils in der eKFV und teils in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthaltenen verhaltensrechtlichen Regelungen zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) werden vollständig in die StVO überführt und an die Vorschriften zum Radverkehr angeglichen.
e-Scooter sind dann quasi Radfahrer.
praktische Bedeutung an einem Beispiel
aufgestellt ist ![]()
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2026 = Radfahren erlaubt, e-Scooter verboten
2027 = Radfahren erlaubt, e-Scooter erlaubt
möchte die StVB ab 2027 auf dieser Fläche weiterhin den Verkehr mit e-Scootern ausschließen, muss also ein weiteres Verkehrszeichen/ZZ angebracht werden. Wir wissen alle, wie wahrscheinlich das ist. ![]()