Beiträge von Schwachzocker

    Nun ja ...

    Man kann ja auch aus Gehwegen durch Aufmalen von zusätzlichen (Fuß- und) Radpiktogrammen nicht bentzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege nach § 2 (4) III machen.

    Warum nicht auch aus Seitenstreifen durch Piktogramme Radwege auf Fahrbahnniveau machen?

    ...

    Das wurde in den Postings über Deinem erklärt:

    Weil es keine Radwege wären und auch keine Radfahrstreifen.

      Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist

    Das kann rechtlich eigentlich nicht funktionieren:

    Ein Radfahrstreifen ist mit Vz 237 zu kennzeichnen (sonst ist es kein Radfahrstreifen). Vz 237 bedeutet, dass der Radverkehr diese Verkehrsfläche zu nutzen hat, womit die Nutzung anderer Verkehrsflächen (also auch der baulich angelegte Radweg) automatisch untersagt ist.

    Allerdings ist im konkreten Fall kein Vz 237 erkennbar. Es handelt sich hier daher wohl um einen rot eingefärbten Seitenstreifen, auf dem man seinen Pkw zum Parken abstellen kann.

    Das nenne ich mal kreativ.

    Im tatsächlichen Verkehrsablauf ist es aber ohnehin egal, denn man sieht ja links im Bild einen Radfahrer, der es vorzieht, auf den Straßenbahnschienen zu fahren.

    Die Frage steht bereits im Thread-Titel: Darf man auf der Fahrbahn ein Fahrrad schieben, wenn da das [Zeichen 267] steht?

    Ja, klar!

    Du darfst Dein Fahrrad in die Straße hineinschieben, und wenn Du hinter dem Vz 267 kannst Du wieder aufsteigen und weiterfahren.

    Ob es sich um eine echte Einbahnstraße mit Vz7 220 handelt, wissen wir ja nicht. In dem Fall dürfte man das natürlich nicht.

    Im Grunde genommen hat das Vz 267 für Radfahrer nicht wirklich eine praxisrelevante Wirkung.

    Mal abgesehen von der völlig unnützen Umweltbelastung, warum genau ist der Radweg hier rot? Weil er so gefährlich ist?

    Das steht da doch: Weil es gut aussieht.

    Meinst Du, da interessiert sich irgendjemand für Sicherheit?

    Ich frage mich, ob sämtlichen Beteiligten überhaupt klar ist, dass das Überholen dort faktisch untersagt ist.

    Warum wird dieser Radweg überhaupt in Fahrtrichtung links freigegeben?

    Daher ja auch der Einwand, dass solche Ausnahmen im Zuge von Fahrrad-Hauptrouten (die zum flotten Radfahren da sind) möglich sind, aber nicht dass rvl für Radfahrer in 30er Zonen generell nicht gelten soll....

    Ich kann den Begriff "Fahrrad-Hauptrouten" in der StVO nicht finden und frage mich daher, wie man darauf kommt, dass die zum flotten Radfahren da sind?

    Ansonsten ist es einfach nur eine Beleidigung für die Intelligenz des Lesers, wenn man politische Forderungen als Gutachten bezeichnet. Was genau soll daran ein Gutachten sein?

    ...

    Leider wird dieses "Problem" mit keinem Wort erwähnt. Ich schlage statt dessen ein Straßenverkehrsordnungsdurchwirkungsgesetz vor, das alle Kommunen in D verpflichtet, binnen einer Stunde nach Bekanntwerden eines Mangels für Abhilfe zu sorgen, solange der Mangel die Sicherheit und/oder das ungehinderte Vorankommen des nichtmotorisierten Verkehrs betrifft.

    Das Problem wird sein, Einigkeit darüber zu erzielen, was ein Sicherheitsmangel ist und was lediglich die Gefühle der Radfahrer beeinträchtigt.

    Ich schlage daher ein Straßenverkehrspepschmierbestimmtallesgesetz vor.

    Ich hätte das ja glatt erfragt.

    Auf keinen Fall nehme ich Termine wahr, wenn ich den Grund nicht kenne. Wer das macht ist selbst Schuld.

    ....Sofern sich bei der erhofften Reduktion des MIV nach was tun soll, muss man an der Anti-Auto-Schraube drehen. Die Pro-Fahrrad-Schraube ist aber schon maximal ausgereizt.

    Es würde schon helfen, wenn man einfach aufhört, den Autoverkehr zu fördern.

    - Das ständige Verweisen des Radverkehrs in den Seitenraum oder wenigstens das Angebot ist natürlich das Beste, was dem Kfz.-Verkehr passieren kann.

    - Noch immer werden Ampeln so optimiert, dass der höchst mögliche Kfz-Durchsatz erreicht wird.

    - Ständig muss der Radverkehr vor allen möglichen Pipapo beschützt werden, so wie kleine, unmündige Kinder beschützt werden.

    - Die Infrastruktur für den Kfz.-Verkehr wird weiterhin Tiptop in Schuss gehalten, während man stehenden Applaus erwartet, wenn mal ein einziger Radweg aus der Kaiserzeit saniert wird.

    Die ganzen Symbole wie Fahrradstraße (alle Kfz frei), tolle Fahrradpiktogramme, Fahrradwegweiser, solarbetriebene Luftpumpen sollte man sich sparen.

    Ich weiß nicht genau, wie das offiziell heißt. Ich nenne es 30er-Bereich, 30er-Zone ist wohl was anderes. Für 30 Jahre Führerscheinentzug reichts aber m.E. locker, der ehemalige Führerscheininhaber wird dankbar ein völlig neues Leben genießen.

    Das Zeichen nennt man "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und bedeutet, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Unfallstelle nicht mehr gilt.

    Für einen Führerscheinentzug reicht das allein jedenfalls nicht.

    Es reicht aber dafür, dass Du sicherlich keinen Führerschein bekommen wirst. Ich gehe davon aus, dass Du keinen besitzt?!

    ...

    Wenn jetzt aber auch noch außerörtliche Radwege wie im Kreis Stormarn als freigegebener Gehweg beschildert werden, dann habe ich als Radling eben nur die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera: Fahre ich auf der Fahrbahn, nerve ich den Kraftverkehr, der eventuell entsprechend reagieren wird, bleibe ich auch dem Gehweg, muss ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren — oder verhalte mich ordnungswidrig und im Falle eines Unfalls stecke ich gehörig in Kalamitäten.

    Das leben ist schwer und endet meist tödlich. ;)

    Was interessiert Dich, was der Kraftfahrer denkt und was er machen wird? Mich hat das noch nie interessiert.

    Wenn man will kann man mich jederzeit töten. Das ist nun einmal das Risiko, mit dem wir alle leben müssen.

    Was machst Du denn, wenn Dir jemand eine Handgranate ins Schlafzimmer wirft? Hast Du dann auch Angst vor einer "Gegenanzeige"?

    Das geht mir ja schon mit dem PkW so. Die Frage ist: Was macht man mit dieser Erkenntnis?

    Ist das denn nicht offenkundig?

    Regulierung reduzieren! Und alles raus aus dem unmittelbaren Kreuzungsbereich, was dort nichts zu suchen hat (Wegweiser, Werbung).

    Radfahrer hinein in den Fahrbahnbereich. Um den Vorrang von Radfahrern zu beachten, muss der Lkw-Fahrer sie nicht während des Abbiegevorganges sehen. Es reicht völlig, wenn er weiß, dass sie da sind, weil er sie gerade zuvor noch überholt hat.

    Und nein, das verhindert nicht alles. 100%ige Sicherheit gibt es nicht.