Beiträge von Schwachzocker

    ADFC-Mitglied?

    Nie im Leben! Was spielt das für eine Rolle?

    Es gibt auch außerorts (wo ich überwiegend unterwegs bin) keinerlei sachliche Begründung dafür, mir willkürlich die Nutzung der Fahrbahn zu verbieten...

    Den sachlichen Grund hatte ich oben ja genannt. Ich wüsste nicht, was an dem Ansinnen, dem Kfz-Verkehr außerorts durchgängig eine zügige, dem Sinn des motorisierten Verkehrs entsprechende Fahrt ermöglichen zu wollen, unsachlich sein soll. Es mag sein, dass das nicht in Deinem persönlichen Interesse ist. Das ändert aber nichts an der Sachlichkeit der Argumentation. Und sachliche Gründe sind per Definition eben gerade nicht willkürlich.

    Unsachlich ist aber eindeutig Dein Fabulieren vom 3. Reich und dem Teufel.

    Und Vorfahrtsregelungen bzw. verdreckte Radwege sind doch ein völlig anderes Thema. Das mag ja sein, dass man da etwas ändern muss.

    Genaugenommen wartet man immer noch, und die Chancen stehen gerade gar nicht so schlecht, dank fleißiger Lobbyarbeit vom ADFC die letzten Jahre.

    Außerorts ist es ja auch passiert.

    Insgesamt hat sich die jetzige Einzelfallregelung meiner Meinung nach als nicht sachgerecht erwiesen. Eine Radwegebenutzungspflicht innerorts mit einer Gefahrensituation zu begründen, dürfte kaum überzeugend möglich sein. Was soll das für eine Gefahrensituation sein, die Radfahrer betrifft, andere Verkehrsteilnehmer wie z.B. Mofafahrer jedoch nicht?

    Meiner Ansicht nach kann es bei der Radwegebenutzungspflicht in der Tat nur darum gehen, dem schnelleren Verkehr freie Bahn zu verschaffen. Ich finde das Argument durchaus sachlich nachvollziehbar und in keiner Weise schlimm. Man ist auch kein Nazi, wenn man es gebraucht. Wollen wir wirklich, dass der Pkw-Verkehr außerorts auf Bundesstraßen dem Radverkehr mit 15 km/h hinterherzuckelt?

    Mein Vorschlag deshalb:

    Innerorts gibt es keine Pflicht zur Benutzung von Radwegen. Sie kann auch nicht im Einzelfall angeordnet werden. Komme was wolle.

    Außerorts gibt es zukünftig eine allgemeine Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege auf klassifizierten Straßen aus dem o.g. Grund.

    Die einschlägigen Verkehrszeichen werden nur noch benötigt, um die Eigenschaft als Radverkehrsanlage zu verdeutlichen, wo es nötig ist. Das erscheint mir insbesondere bei gemeinsamen Geh- und Radwegen oft nötig.

    Fertig ist der Lack!

    Was ich mir bis heute nicht so recht erklären kann: Warum hatte das damalige Bundesverkehrsministerium überhaupt vom Baum der Erkenntnis genascht und die allgemeine RwBp abgeschafft?

    Du irrst Dich. Man hat gar nicht vom Baum der Erkenntnis genascht. Ein Blick in die Bundesratsdrucksache Nr. 374 vom 23.05.1997 macht das deutlich:

    "Die Radwegebenutzungspflicht dient der Entmischung und der Entflechtung des Fahrzeugverkehrs. Sie ist aus Gründen der Verkehrssicherheit in der Regel sachgerecht. Allerdings befinden sich heute zahlreiche Radwege entweder in einem baulich unzureichenden Zustand oder entsprechen nach Ausmaß und Ausstattung nicht den Erfordernissen des modernen Radverkehrs. Die Benutzung solcher Radwege ist daher für Radfahrer im allgemeinen nicht ohne weiteres zumutbar. Andererseits ist es vertretbar, die Benutzung solcher Radwege dort noch anzubieten, wo dies nach Abwägung der Interessen für einen Teil der Radfahrer, z.B. ältere Radfahrer, vorteilhaft ist. Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen wird deshalb auf solche Radwege beschränkt, die durch die Straßenverkehrsbehörde orts- und verkehrsbezogen mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind."

    https://dserver.bundestag.de/brd/1997/D374+97.pdf

    Übersetzung:

    Es ist schon in Ordnung, wenn die doofen Radfahrer von der Fahrbahn kommen. Aber leider haben wir keine Kohle, um anständige Radwege zu bauen. Also müssen wir sie an solchen Stellen leider auf die Fahrbahn lassen, damit sie überhaupt noch fahren können. Wir hoffen aber, dass ältere Leute weiterhin die unzureichenden Radwege benutzen, denn das führt in der Tendenz zu einem sozialverträglichen Ableben und entlastet die Rentenkasse.

    Mit Forschung und Wissenschaft hat das nichts zu tun. Vom Baum der Erkenntnis hat man auch nicht genascht, sondern allenfalls aus der Pulle, die hinter den Aktenordnern im Regal stand.

    Vom Baum der Erkenntnis hat ja erst das BVerwG mit dem Urteil im Jahr 2010 genascht, wo festgestellt wurde, dass eine Radwegebenutzungspflicht ja einen Eingriffscharakter hat, und dass man das nicht einfach so machen darf, weil man lustig ist. Das hat bei Straßenverkehrsbehörden durchaus zu einer hektischen Betriebsamkeit geführt, aber eben nicht dazu, dass die entsprechenden Verkehrszeichen flächendeckend abgeschafft wurden. Man meinte halt, der Gesetzgeber würde auf diesen Betriebsunfall in der Rechtsprechung schon angemessen reagieren und zukünftig, die Radwegebenutzungspflicht von den strengen Maßstäben des § 45 Abs. 9 StVO ausnehmen. Und mit dieser Warterei ging wieder einige Jährchen ins Land.

    Naja, und mittlerweile hat sich ja dann doch das ein oder andere getan.

    Aber "Baum der Erkenntnis"?, "Unfallforschung"?, "Wissenschaft"? ...nein, tut mir leid. Das ist dann doch etwas zu naiv gedacht.

    Radfahrer werden in der breiten Masse der Bevölkerung nach wie vor nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern als Wellnessurlauber im Straßenverkehr angesehen. Und mehr noch: So sehen sich auch die meisten Radfahrer selbst.

    Korrekt, Landrat und (Ober-)Bürgermeister sind die "Exekutivchefs" in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften.

    Nur: sie haben es prinzipiell mit zwei Arten von Recht zu tun: Recht des eigenen ("kommunale Selbstverwaltung") und Recht des übertragenen Wirkungskreises, bei letzterem werden sie nur stellvertretend für den Bund oder ggf. das Land tätig. Straßenverkehrsrecht unterfällt vollständig dem zweiten Wirkungskreis, nur meinen offenbar viele Verwaltungen samt ihrer Chefs, dass sie da trotzdem nach Gutdünken auf lokaler Ebene schalten und walten können, wie sie wollen.

    ...

    Tja, aber was willst Du nun machen als Verwaltungsbeamter? Solange kein offenkundig strafbares Verhalten von Dir gefordert wird, muss man eben machen.

    Bei unserer Straßenverkehrsbehörde findet man in verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Regel keine rechtlichen Begründungen. Würde man es jedes mal rechtlich begründen, würde man sich lächerlich machen machen und überhaupt erst die Munition für eine Klage liefern.

    Ich kenne einen Fall in einer mittelgroßen Stadt, dort ist man zum Oberbürgermeister gegangen und hat gesagt: "Dieses und jenes geht jetzt aber wirklich nicht mehr."

    Antwort: "Och, wissen sie, manchmal macht eine Verwaltung halt auch unrechtmäßige Dinge."


    Fertig ist man damit!

    Was willst Du machen?

    Bei den Anordnungen folgt die Verwaltung (= Gegner?) wohl größtenteils dem Willen der Hanseln im Rathaus.

    Die folgen einzig ihrem Chef, nämlich dem Landrat oder dem Oberbürgermeister. Das ist auch genau richtig so.

    Und dieser Chef ist nun einmal von den Hanseln (die wir gewählt haben) im Rathaus abhängig.

    Anders ist es mit dem Bundeskanzler und den Hanseln im Bundestag auch nicht.

    Irgendwie weis das in der Verwaltung aber Niemand das es so ist.....

    Ich habe gerade den Eindruck, dass die VwV-StVO bei der Ausbildung junger Beamter keine Rolle spielt....

    Du wirst lachen, aber die VwV-StVO hat bei der Ausbildung von Verwaltungsbeamten noch nie eine Rolle gespielt. Es werden dort ja keine Verkehrsrechtler ausgebildet. Im übrigen ist das auch nicht nötig. Es reicht völlig, wenn man sich die VwV-StVO durchliest und anwendet.

    Einen schweren Unfall verursacht zu haben, sagt halt auch nichts über besondere menschliche (Un-)Fähigkeiten aus. ...

    Doch! Es sagt etwas über die Unfähigkeit aus, welche völlig normal ist.

    Und die russischen Auftragskiller, die hier eingesickert sind, um so viele Radfahrer wie möglich zu töten, haben offenbar ihren Beruf nicht verstanden. Die sind also auch unfähig.

    AMG Mercedes verkauft jährlich über 100.000 Fahrzeuge. Es muss folglich Millionen geben, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren und deren Fahrern trotz eines wahrscheinlich der Motorisierung entsprechenden forschen Fahrstils auch zukünftig ein solcher Unfall nicht passieren wird.

    Was haben die Verkaufszahlen von Mercedes mit menschlichen Fähigkeiten zu tun? Und warum ist jetzt nur noch von schweren Unfällen die Rede? Meinst Du, Du kannst die Schwere Deiner Unfälle beeinflussen?

    Natürlich gibt es Leute, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren, ich zum Beispiel. Genauso gibt es auch Leute, die noch nie im Lotto gewonnen haben.

    Beides sagt nichts über menschliche Fähigkeiten aus.

    ... Wenn es sowas wie persönliche Unfähigkeit gäbe, müsste es uns doch leicht fallen, die kommende Tat den Menschen an der Nasenspitze anzusehen und am Morgen jeweils die Täter des heutigen Tages zu nominieren.

    Das ist doch Unsinn. Jeder Mensch ist unvollkommen, eine Fehlkonstruktion der Evolution und ein potenzieller Versager. Die Frage ist nur, wann es passiert, wie oft und welche Folgen es hat.

    Ditscht man versehentlich gegen ein parkendes Auto, ist es kein großes Ding. Handelt es sich jedoch nicht um ein Auto, sondern um ein herumstehendes Kind, das nun tot ist, dann kannst Du dir die Karten legen.

    Hach, da dachten wir alle schon, jetzt wird Hannover autofrei, und dann wird es doch nichts. Das konnte der gute Oberbürgermeister natürlich nicht ahnen. Er hat es wenigstens versucht.

    Wie heißt es so schön ?! Vor Gericht und vor dem Bezirksrat bist Du in Gottes Hand.

    Vielleicht, weil sie ganz feste glauben, dass eine Straße immer aus einer Fahrspur hin und einer Fahrspur zurück für Autos bestehen muss, auch wenn gar nicht genügend Platz vorhanden ist, wenn man andere Sachen als Autos mitberücksichtigt?

    Bei uns in Fürstenfeldbruck ist das jedenfalls so. Und du weißt ja, wie schwer so ein Aberglaube auszurotten ist. :)

    Vielleicht glauben die auch fest daran, dass die Straße ausreicht, um hin und zurück zu kommen. Einen Schutzstreifen benötigt man dafür ja nicht.

    In Gegenrichtung gibt es ja Piktogramme auf der Fahrbahn. Vielleicht versteht den Hinweis jemand.

    Bei uns führen derartige Piktogramme dazu, dass manch ein Radfahrer sich auf einer Radverkehrsanlage wähnt und dann schlecht mit den Überraschungen umgehen kann, die er erlebt.