Beiträge von Pepschmier

    Der Artikel ist m.E. leider wenig erhellend. Die Schilder am Odeonsplatz hingen da wohl ohne gültige Anordnung. Die wird halt jetzt irgendwann folgen. Und wie die eigentliche Fragestellung ausging - Benutzungspflicht für die Ludwigstraße - erfährt man gar nicht.

    Auch die Formulierung "...Kommunen konnten ihrerseits Straßen mit "besonderer Gefahrenlage" identifizieren..." hört sich so an, als so sie das zwar mal konnten, aber heute nicht mehr.

    Ein "massiv" reduzierter Gesamtbestand bräuchte nicht einmal mehr lokal emissionsfrei zu sein.

    Finde ich richtig.

    Irgendwer sagte mal (im letzten Jahrhundert, Henry Ford?): "Das größte Problem des Automobils ist sein Erfolg." Und angeblich haben sich (auch im letzten Jahrhundert) über jahrzehnte alle Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Autobestands immer wieder als viel zu niedrig erwiesen. Nur die Wissenschaftler von Exxon Mobile(?) haben schon in den 70ern das Klimaproblem, das durch die Verbrennung fossiler Energieträger im 21. Jahrhundert entstehen wird, ziemlich korrekt vorhergesagt.

    Meine Meinung: Solange das Auto nicht auf seinen "Einsatzzweck" reduziert wird - lange Strecken, schwere Lasten, mehrere Personen gleichzeitig - wird sich daran auch nichts ändern. Ich seh aber nicht den Hauch eines Ansatzes dazu.

    2. Welcher Autofahrer soll beim abbiegen einen Radler ernst nehmen oder beachten, wenn der Vorgang schon abgeschlossen ist und der Radler dann die Fahrtbahn kreuzt?

    Das ist wahr. Für das bereits abgebogene KfZ - oder eins aus Gegenrichtung - ist der Radler jemand, der die Fahrbahn überquert. Da müssten explizite Vorfahrt-Achten-Schilder hin, wenn der querende Radfahrer Vorfahrt haben soll. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber in Holland ist das glaub ich so.

    Der Redakteur fährt dort auf einem für Radverkehr freigebenen Radweg

    Was ist das? Ich kenne nur für den Radverkehr freigegebe Gehwege oder für den Radverkehr benutzungspflichtige Gehwege - oder eben reine Gehwege. Ich bezweifle, dass in Bayern bisher jemals ein Radweg nur für Radfahrer gebaut wurde und falls ja, ist seine Benutzung sicher nicht freigegeben, sondern verpflichtend.

    Zitat

    Berliner Verkehrsverwaltung hält am Test mit zwei Kreuzungen fest

    Ich hoffe doch, dass die Mitarbeiter der Verkehrsverwaltung diesen Test selbst durchführen. Jeder Mitarbeiter 6 Monate lang jeden Tag 5 mal mit dem Fahrrad über die Kreuzung. Dann schauen, wieviele noch leben.

    Alles andere wäre ja wohl - höchst makaber?

    Das nächste Video über Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen:

    Bin jetzt auf Twitter (wurde aber auch Zeit nach 14 Jahren) und hab meinen unqualifizierten Senf dazugegeben.

    Auffall: Der ADFC Schleswig-Holstein hat den Beitrag der Kieler Polizei "geliked" und mal gleich auf die Möglichkeit "Fahrrad frei" hingewiesen. Vom neuen (inzwischen 2 Jahre alten) Piktogramm "freiwillige Benutzung" keine Rede. Die scheinen genauso drauf zu sein wie hier in Bayern...

    Mich ärgert der letzte Satz mehr: "Räder nutzen Radwege". War nicht der (StVO-)Standard, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen?

    Zitat

    Was sind die Gründe für diesen Kraftaufwand? [...] Zweitens: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Seit Ende April gelten teilweise neue Regeln im Straßenverkehr, die auch das Miteinander von Kraftfahrzeugführenden und Radfahrenden neu ausbalanciert.

    Presseportal der Kieler Polizei

    Dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, steht jetzt seit 22 Jahren in der StVO und wird genauso lang missachtet. Man könnte die Kieler Polizei ja drauf hinweisen, Kommentare sind bei YouTube aber deaktiviert....

    Unnützes Hin- und Herfahren ist ja bei einem Fahrzeugverband, der einfach so ohne Ziel herumfährt gegeben.

    Sobald ein Verband aber deshalb rumfährt, weil er eine "Message transportieren" will, hat er ein Ziel, wenn auch kein räumliches. Insofern fährt er nicht unnütz in der Gegend rum.

    Wenn man alle Gesetze buchstabengetreu interpretiert, dürfte man vermutlich nicht mal atmen.:)

    Warum es keine breiteren Schutzstreifen gibt: wenn der Platz dafür wäre, hätte man da einen Radfahrstreifen markiert. IOW: die Behörden begreifen den Schutzstreifen als Notlösung für alle Fälle, in denen der Straßenquerschnitt eine „echte“ Radverkehrsanlage nicht ohne massiven Eingriff in die Bausubstanz zulässt. Und das ist auch keine Fahrradfeindlichkeit, sondern ganz im Sinne des Erfinders, denn schließlich predigen die auto- und radfahrenden Radwegfreunde seit Jahrzehnten den Unsinn, dass man für eine Radverkehrsförderung die Radler in zusammenhängenden Netzen ohne Lücken einfangen müsse.

    Der Punkt ist, glaub ich, dass es immer noch oberstes Gebot ist, dass jederzeit ungestörter Autogegenverkehr möglich sein muss. In jeder kleinsten innerörtlichen Straße. Bei dieser Priorisierung bleibt halt oft nur Platz für enge, einseitige kombinierte Geh/Radwege. Meine Meinung: Wenn man wirklich eine innerstädtische Verkehrswende haben will, muss es einen Vorteil geben, dort nicht mit dem Auto zu fahren.

    Der Herr Scheuer hat nun einen Kompromiss vorgeschlagen: Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur noch dann vorgesehen, wenn man mindestens 21 km/h zu schnell vor Schulen oder Kindergärten fährt: Scheuer schlägt Kompromiss im Streit um Führerscheinentzug vor

    Wow. Obwohl Scheuer 2014 "freiwillig" auf seinen Doktortitel verzichten musste, verdanken wir ihm jetzt sogar ein neues Naturgesetz:

    "Die Wahrscheinlichkeit, seinen Führerschein wegen Zuschnellfahrens abgeben zu müssen, sinkt quadratisch mit dem Abstand der Entfernung zu Schulen und Kindergärten."

    Erst sehr viel später werden nachfolgende CSU-Verkehrsminister "erkennen", dass Schüler und Kindergartenkinder nicht dortselbst wohnen, sondern täglich von zu Hause dorthin und von dort wieder nach Hause gehen/radeln. Aber soweit sind wir vermutlich noch nicht...

    Noch mal kurz den Radfahrer-Opferrollenmodus einschalten: Ein Radling berichtet, er hätte bei einer Polizeikontrolle fürs Gehwegradeln 25 Euro bezahlen müssen.

    Insgesamt 25 angehalten, 10 OWis.

    Wenn in Hassee das Verhältnis Radfahrer/Autofahrer ähnlich wie hier bei uns ca. 1:100 entspricht, müsste es bei entsprechenden KfZ-Kontrollen 2500 angehaltene PkWs und 1000 Owis geben.