Beiträge von Pepschmier

    Ich glaube nicht, das da überhaupt was passiert.

    Doch, bestimmt. Die Radler kriegen eine auf'n Deckel, wegen Aufzeichnung und Veröffentlichung und so. Der Anwalt des SUV-Fahrers hat bestimmt schon eine Abmahnung formuliert und bietet an, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sich die Radler entschuldigen...

    Bei solchem Handeln der Verwaltungen im Raum München muss ich immer wieder an den Beamten Alois denken, also den Engel Aloisius, der dafür verantwortlich ist, dass die übergeordneten Regeln leider noch nicht bei den irdischen Behörden angekommen sind. Lujasogi!

    Keine Sorge, in den Verwaltungs-Provinzen des Münchner Raums geht alles seinen gewohnten Gang. Völlig OT, aber passend zum Aloisius (und zum Thread "München und Umgebung"):

    Vor ca. 30 Jahren wurde eine neue Siedlung in FFB errichtet (die "Waldparksiedlung"), der Grund und Boden (Ackerland und ein Sägewerk) gehörte 8 alteingesessenen Familien. Sie wurden zwar "enteignet", aber über Nacht zu Millionären. Sie verkauften das Land zu Baulandpreisen an Bauunternehmen und durften die Filet-Stücke selbst behalten, die über Nacht zu Bauland geworden waren. Auf denen stehen heute Villen bzw. Mietshäuser.

    Lt. Gesetz musste die neue Siedlung (ca. 70 Reihenhausgrundstücke) auch eine ca. 1000 qm-Spielplatzfläche beinhalten, diese wollte aber die Stadtverwaltung kostenschonend nicht selbst besitzen, sondern hat sie den Käufern der Grundstücke als Gemeinschaftsgrundstück "aufgedrückt", mit der Auflage, den Spielplatz selbst zu verwirklichen und zu verwalten. Wobei die 8 "Alteigentümer" etwa 75% der Gesamtfläche des Spielplatzes zugeschrieben bekamen. Der Spielplatz wurde nie errichtet, die "Alteigentümer" haben sich nie darum gekümmert.

    Vor ca. 15 Jahren kamen die "Alteigentümer" auf die Idee, die nicht-genutzte Spielplatzfläche zu Geld zu machen. Die ca. 70 "Kleinstgesellschafter" wurden zunächst "sanft" überredet, ihre Mini-Anteile am Spielplatzgrundstück kostenlos herzugeben, danach mit "Schmackes". U.a. hat der damalige 3. Bürgermeister von FFB allen offen gedroht, sie würden "in Kosten ersticken, wenn sie nicht freiwillig ihre Anteile rausrücken" würden. Hat nix genutzt, einige haben trotzdem nicht unterschrieben.

    Danach wurde von einem windigen Rechtsanwalt die Zwangsversteigerung über das Gemeinschaftsgrundstück vollstreckt, alle Proteste beim Amtsgericht haben nichts geholfen. Ersteigern wollte es keiner, weil es offiziell ja kein Bauland war. Im zweiten Versteigerungs-Anlauf (ohne Mindestgebot) wurde das Grundstück an einen Strohmann der 8 "Alteigentümer" versteigert, heute ist es Bauland und es wird ein 5-Spänner drauf errichtet.

    Mission accomplished. Und mir soll keiner erzählen, dass es anderswo anders zugeht. :)

    Bis jetzt ist das nicht ersichtlich, ich selber würde nie auf die Idee kommen, dass das Wegerl, das an der verlinkten Stelle beginnt, etwas anderes ist als ein [Zeichen 239], das [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] an der nächsten Kreuzung lässt aber anderes vermuten.

    Klarer Fall, das Schild wirkt omnidirektional in alle Richtungen des Universums, auch nach oben und unten. Also egal, wie's hängt.

    Gratuliere der StVB dazu, dass sie mal wieder was "freigegeben" hat und das sog. "Radwegnetz" sich - simsalabim - ohne jeden Aufwand wieder vergrößert hat. Denn das ist deren Religion: "Gehwege für den Radverkehr freigeben" und gleichzeitig ganz ganz fest dran glauben, man hätte dadurch einen "neuen Radweg" erschaffen. Juchu!

    Ohne Exorzismus geht in FFB gar nix und ohne Weihwasser würd ich mich denen auch nicht nähern.

    Naja, klar, weil Rassismus nunmal eine ganz andere Hausnummer ist. Der Begriff allein hat schon eine lange Geschichte und eine sehr komplexe Bedeutung.

    Wenn ich auf dem Fahrrad fahrend benachteiligt werde, dann ist das eher ein gesellschaftliches Problem, das aus unserem Hang zum Autofahren entstanden sein mag. Wenn ich das Radfahren leid bin, dann kann ich in der Regel auf andere Verkehrsmittel oder die Füße ausweichen.

    Rassismus ist, wenn meine schwarze Kollegen im Restaurant nicht bedient wird und der Kellner einfach so tut, als säße sie nicht mit uns am Tisch. Oder wenn sie in der S-Bahn die einzige ist, deren Fahrschein kontrolliert wird. Ich halte es nicht für passend, mich mit ihren Erfahrungen zu vergleichen, weil man mich auf dem Fahrrad nunmal nicht ernst nimmt.

    Nett gesagt, aber m.E. falsch. :) Rassismus ist immer ein gesellschaftliches Problem, ist nicht an Hautfarbe oder Religion gebunden, und letztlich kannst du immer einem Benachteiligten empfehlen, er könne dem Ganze entfliehen, wenn er halt einfach woanders hinginge.

    Mir kommt es auch gar nicht auf den exakten Begriff an, schon gar nicht will ich andere Rassismus-Opfer dadurch irgendwie diskreditieren.

    Aber andererseits ist m.E. die Ähnlichkeit der Wirkmechanismen tatsächlich frapprierend und das Schlimmste ist, dass wir keinen Namen für das haben, was eigentlich passiert, in den täglichen Pressemitteilungen, in den Gerichts-Urteilen bzgl. getöteter Radfahrer, in den Entscheidungen der StVBs, auf der Fahrbahn. "Kollektive Benachteiligung von Radfahrenden gegenüber dem MIV"?

    Vor "MeToo" hatte man auch nur einen "schwammigen Schwammbegriff" für die tägliche sexuelle Unterdrückung von Frauen. Ich finde, es ist Zeit, einen Namen für die Diskriminierung des Radverkehrs gegenüber dem KfZ-Verkehr zu finden und ihn in die Welt zu tragen. Ich glaube, es würde uns selbst am meisten helfen.

    Nötigung, Beleidigung, Verkehrsgefährdung: Alles Straftaten, die folgenlos bleiben, solange sie im Straßenverkehr und vor allem gegen Radfahrer begangen werden.

    Das Ding hat einen Namen: Institutioneller Rassismus. Seltsamerweise treffe ich immer wieder auf schockierte Empörung und Ablehnung, sobald dieser Begriff ins Spiel kommt.

    In der Presse wurde dargestellt, dass der Automobilklub geklagt hätte. Hab mich schon gefragt, wieso eigentlich ein Autoklub klagen darf, der ADFC aber nicht? In Wirklichkeit hat wohl nur der Präsi des Autoklubs als Privatperson geklagt. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…rteil-1.5450347

    Zitat

    Außerdem zweifle das Gericht generell an der Zulässigkeit der Klage. Haberland könne nicht als Vereinsvorsitzender klagen, sondern nur in eigener Person. "Inwieweit werden Sie persönlich mit diesen Straßenzügen konfrontiert?", fragte das Gericht. Haberland erklärte, er sei auf diesen Straßen regelmäßig unterwegs und habe das Dilemma der Dauerstaus mitbekommen. "Wir haben da Zweifel an der Klagebefugnis", meinte Wolff, "wenn es ihm nur um den Stau und die Wartezeit geht".

    Man erkennt oben auch das [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205]. Es hat sich also wirklich jemand überlegt, dass man dort in beiden Richtungen Fahrrad fahren könnte/ sollte/ muss?

    Solange in der VwV was von "könnte", "sollte", "ausnahmsweise", usw, steht, wird uns Dreck dieser Art m.E. erhalten bleiben. Es gibt einfach keinen Druck auf die Behörde, sowas freiwillig wegzumachen. Und Behörden ohne Druck tun halt nun mal nichts, das ist glaub ich in der offiziellen Definition von "Behörde" enthalten. Ohne explizite Ablochanweisung keine Ablochung. :)

    2,0m ist auch die Mindestbreite für einen Zweirichtungs-"Radweg" innerorts (ohne Fußgänger).

    Woher nimmst du das "ohne Fußgänger"? Ich lese in der VwV einfach nur 2m Mindestbreite für Zweirichtungs-"Radwege", unabhängig davon, ob Fußgänger dabei sind oder nicht.

    Übrigens kotzt mich dieses dumme Wort "Freigabe" als Synonym für ein Fahrbahnverbot total an, falls ichs noch nicht erwähnt haben sollte. :)

    In der VwV-StVO steht zur Mindestbreite von Radwegen (zu §2, Randnummer 22):

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)

    Unterscheiden die denn eigentlich nicht zwischen reinen Radwegen/gemeinsamen/getrennten Gehwegen? Das ist doch irre.

    Wenn ich für einen "Radweg" eine Mindestbreite vorgebe, kann ich doch nicht dieselbe Mindestbreite für einen gemeinsamen Rad/Gehweg vorschreiben?

    Sorry, habs gefunden,Nummer 18

    Dass die Radfreigabe des Gehwegs in der Kahlaischen Straße aufgehoben wurde, habe ich auch erst gestern im Sessionnet gelesen.

    Nur damit ich dem richtig folgen kann: "Radfreigabe des Gehwegs" heißt bei uns auf behördendeutsch die Anordnung einer "Radweg"-Benutzungspflicht für einen Gehweg, der niemals für Fahrradverkehr gedacht war. Reden wir hier von demselbigen, oder tatsächlich von einer Freigabe im Sinne von [Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mich nicht dem "Wording" unserer Behörden anschliessen mag, die stolz vom "Radwegnetz" faseln, wo es sich doch eigentlich um ein Fahrbahnverbots-Netz handelt.

    Ok, habs gesehen, das sind tatsächlich [Zusatzzeichen 1022-10] . Unklar bleibt, warum jemand sowas anordnet, wenn doch eine Überprüfung sofort ergibt, dass es unzulässig ist?

    Vllt. formulier ich am Wochenende mal eine launige E-Mail zu dem Thema und frag nach.

    Bitte tu das! Nach meiner bescheidenen Kenntnis erlaubt dieses Schild explizit etwas, was nach der StVO eigentlich verboten ist, nämlich das "Halten".

    Die lokale StVB kann ja m.E. gerne vorpreschen, wenn ihr Scheuers StVO nicht weit genug geht, aber "retrograd"? No way. Da würden wir ja letztlich bei unbeschränktem Tempo innerorts und willkürlichem Fahrbahnverbot für alles außer KfZ enden, je nachdem, wie krass die lokalen StVB-Typen drauf sind.

    Die "Mindeststandarts" lt. StVO sind m.E. erbärmlich genug, und dass illegale Fahrbahnverbote für Radfahrer nach Gutsherrenart verhängt werden, ist Legende. Aber auch noch das Minimum zu Umgehen, kommt m.E. nicht in Frage.

    Die Intensivstationen sind in "normalen" Wintern mit Grippe & Co. voll.

    Würde Masken-Tragen in der Öffentlichkeit nicht evtl. auch die jährliche Grippewelle stark eindämmen? Ich meine, um die haben wir uns doch nie große Gedanken gemacht? Obwohl sie wohl, wie du sagst, jährlich die Intensivstationen ausfüllt und einige Zehntausend Todesopfer fordert. Gruselig, war mir eigentlich nie so bewußt.