Vielleicht gilt das "Befahren" der Fußgängerampel als Gehwegradeln (55 €), ergibt mit Nichtbenutzung benutzungspflichtiger Radweg (20 €) insgesamt 75 €. Dann vlt. verdoppelt wegen "Vorsatz". Aber reiner Spekulatius.
Im Wesentlichen hat sie das ungehinderte Vorbeifahren von leeren Beifahrersitzen an leeren Beifahrersitzen verhindert und das gilt in unserer Gesellschaft als böse. Das Nachdenken darüber, ob es wirklich böse ist, gilt auch als böse.