Beiträge von Pepschmier

    also Allinger Straße zwischen Ringpromenade und Blumenstraße

    Ist richtig, aber Blumenstraße ist viel zu weit. Die Markierung endet schon ziemlich genau auf Höhe der Einmündung Edelweißstraße (Straße gegenüber), das ist ungefähr die Hälfte des Wegs bis zur Blumenstraße. Warum ausgerechnet ab da kein Schutzstreifen mehr "nötig" sein soll, werden wir wohl nie erfahren. Vermutlich, weil ab da wieder 50 gilt?


    Das Ganze sieht nach Aktionismus aus. Nach dem Motto: Da ist eh schon dreißig, dann können wir auch einen Schutzstreifen hinmachen...

    Man stelle sich vor: In Autoland Deutschland wird täglich im ÖR ein Spot des Verkehrsministerium gesendet: "Wieviele Verkehrstote halten Sie insgesamt für angemessen? Wieviele davon aus Ihrer Familie?"

    Völlig undenkbar, der Verkehrsminister würde von der Autobranche gekillt werden. "Aber lasst es wie einen Unfall aussehen..."

    Wirklich eine ...

    ... und kein einfaches 30er Limit? Dann wäre der Streifen aber illegal. § 45 (1c):

    Ömpf. Ich glaube, es ist "30" auf die Fahrbahn gepinselt. Ist das dann eine "Zone"?

    Edit: Ein explizites Zone-Schild gibts m.W. nicht. Also anscheinend keine Zone, sondern nur Limit. O mei, was man alles wissen muss....

    Auf meinem "daily way" gibt es seit ca. 1/2 Jahr einen Schutzstreifen, war plötzlich da, 30er Zone, ca. 300 Meter, danach endet er im "Nichts". Hört einfach auf, zusammen mit der 30er-Zone. Meine persönliche Erfahrung: Hinter und vor mir fahren die Autos ganz klar auf dem Schutzstreifen, beim Überholen orientieren sie sich an der gestrichelten Linie, nicht am seitlichen Abstand.

    Das Ding ist völlig für die Katz, subjektiv sogar schlechter als vorher, aber die Puchheimer StV-Behörde hat halt was zum Vorweisen.

    Ist in Stade die "Kreiselmania" ausgebrochen?

    Mein Vater, inzwischen über 80 Jahre alt, hat mal erzählt, er könne sich noch erinnern, dass es "früher" überall Kreisel gab. Nach und nach wurden daraus ampelgesteuerte Kreuzungen gemacht. Heute werden wieder Kreisel draus. Das ist wohl wie mit der Mode...

    Neu ist die aktuelle Situation bzgl. der StVO jedenfalls nicht. History repeating, das Ganze scheint Methode zu haben:

    Zitat

    Die vom Bundesverkehrsministerium seit 2002 immer wieder angekündigte radverkehrsrelevante StVO-Novelle wurde 2009 verkündet und war seit dem 1. September 2009 in Kraft. Seit dem 13. April 2010 meinte der Bundesverkehrsminister aber, diese Novelle sei wegen eines Formfehlers nichtig. Das Verkehrsministerium stellte seither wieder die alte Fassung der StVO auf seiner Webseite als die gültige dar, während das Justizministerium weiterhin davon ausging, dass die neue Fassung galt und diese als die gültige präsentierte. Welche Fassung galt, mussten sich die Verkehrsteilnehmer selbst aussuchen.

    Kettler, Dietmar. Recht für Radfahrer: Ein Rechtsberater (German Edition) . Rhombos-Verlag. Kindle-Version.

    Nachdem überall mehr oder weniger Fieberhaft daran gearbeitet wird die STVO-Änderungen von 1998 zu verstehen und Wege zu finden, diese nicht umzusetzen, meistens mit gezielter Untätigkeit, ist es doch eher eine Lappalie ob das Schild vor oder hinter der Kreuzung steht.

    Hast völlig recht. Angesichts der Chupze, die StVO-Novelle 1998 bis heute komplett zu verdrehen (die sog. "Radfahrernovelle", der "vergessene Paragraph 49", usw), ist das tatsächlich kompletter Pipifax.

    Wollte nur meinen Senf dazugeben, dass es neben den "links" und "rechts" des Weges stehenden Schildern sogar "dahinter" stehende Schilder gibt, die mich schon immer komplett aus der Bahn geworfen haben...

    Zurück zum Wichtigen: Die sog. "Radfahrernovelle" von 1998, die bis heute legal (oder besser illegal?) negiert wird...

    Segway und E-Scooter: Die Verkehrswende ist gescheitert

    ...Auch wenn das E-Bike andere Verkehrsteilnehmer nerven kann, bringt es doch viele Menschen dazu, vom Autositz auf den Sattel zu wechseln....

    Die Verkehrswende hat m.E. überhaupt noch nicht angefangen. Vom Autositz auf den Sattel zu wechseln erfordert vom Protagonisten ohnehin einige unvermeidbare "physikalische Kröten" zu schlucken: Langsamer sein, Witterung, Hintern tut weh, usw.

    Aber die größte Kröte, die er dauerhaft schlucken muss, ist die Aufgabe seiner 1-Class-Position im Straßenverkehr. Und damit steht und fällt m.E. die sog. "Verkehrswende".

    Wer das Auto verläßt, muß dafür belohnt werden, oder darf zumindest nicht das Gefühl haben, dass er mehr als nur die "Witterungs-Kröte" schlucken muss. Solange die Willigen auch noch zusätzlich zu ihren physikalischen Bequemlichkeitseinschränkungen einen verkehrstechnischen Arschtritt für ihren Wechsel bekommen, wird es bei "Fundamentalisten" bleiben, aber niemals zu einer gesellschatlichen Massenbewegung werden.

    Was bei Elektro-Tretrollern machbar ist, dass sollte doch eigentlich bei einem PKW kein Problem sein. Versucht jemand seinen PKW auf einem Radfahrstreifen abzustellen oder einem Schutzstreifen, dann beginnt das Fahrzeug zu hupen und zu blinken. Und man kann es nicht abschließen.

    Hat das Auto die jeweils gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht, dann kann es nicht weiter beschleunigt werden.

    Mein Vorschlag seit ca. 2000 Jahren: Um das Auto zu starten, muss erst mal eine Kreditkarte eingeführt werden. Bei jedem Verstoß wird einfach Geld abgebucht, laut hörbar durch ein "Klonk". Wenn kein Geld mehr drauf ist, bleibt das Auto beim nächsten Verstoß stehen. War leider noch nie gesellschaftsfähig.

    Und noch viel älter ist mein Vorschlag, den Auspuff bei Autos grundsätzlich in den Innenraum zu führen. Wer nicht sterben will, muss eben seinen Kopf aus dem Fenster halten. Hat mir mehrere Lynch-Versuche eingebracht...

    ...von außen gesteuert etwa durch Eingriffe in die Kraftstoffzufuhr des Fahrzeugs....

    Es gibt wohl momentan noch so eine Art Konsens, dass technische Systeme nur "assisitieren" dürfen, aber niemals die Handlungs-Kontrolle übernehmen dürfen, wenn der Fahrer das nicht explizit wünscht. Ist so 'n gesellschafts-politisches Ding.

    Hab ich mal irgendwo gelesen, wo es darum ging, warum nicht längst innerhalb von geschlossenen Ortschaften das Auto einfach gedrosselt wird.

    Gesellschaftlich schlichtweg "unerwünscht".

    Weil innerorts diese Parkregelung nicht greift, steht das Zeichen 306 immer vor der Kreuzung...

    Äh, hab heute extra nochmal aufgepasst, weil du letztens meintest, das kommt wohl nur außerorts vor. In Puchheim (ein fürchterliches Straßenkaff auf meinem Arbeitsweg), gibt es definitiv an mehreren Stellen genau diese Situation: Das Vorfahrtszeichen steht unmittelbar hinter der Straßeneinmündung...

    Statt mein Handy immer tief in der Radtasche zu verstauen, könnte ich es am Montag mal in der Jackentasche verstauen und mich entsinnen, dass man mit diesen Dingern auch Fotos machen kann...

    Messpunkte sind hierbei die Haustür der Schülerin oder des Schülers sowie der auf dem Schulweg nächste und benutzbare Eingang des Schulgebäudes, in welchem der Unterricht in der Regel stattfindet.

    Haha, das ist bei uns auch so. Und tatsächlich latschen Mitarbeiter der Stadt den Weg mit einem Messrad ab, wenn man im "Grenz-Entfernungsbereich" liegt.

    Bei uns hat das dazu geführt, dass wir die Fahrkarte grade noch bekommen haben, die Kinder im Nachbarhaus nicht. So sind zwar die Kinder beider Häuser jeden Tag genau den gleichen Weg zur nächstgelegenen Bushaltestelle gelatscht (wobei die, die die Buskarte nicht bekamen, sogar ein paar Meter weitergehen mussten), aber die einen hatten ne "freie" Buskarte, die anderen mussten Fahrkarten kaufen.

    Alle Vernunftbegabten sind sich einig, dass die maßgebliche Entfernung für die Fahrkarte natürlich die Entfernung zwischen nächstgelegener Haltestelle und Schule sein sollte, die Lage der Haustür ist dabei völlig schnuppe.

    Wo wohnst du denn? Das ist eigentlich vor allem außerorts die Regel um zu signalisieren, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet.

    Fürstenfeldbruck, Bayern. Gibt es hier auch desöfteren innerorts, aber ob innerorts oder außerorts, es verwirrt mich seit Jahrzehnten...

    Rechts vom Radfahrer habe ich auch ein paar „Autoschilder“ auf Lager:

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    Ich bin allerdings auch der Meinung, dass dieses „als Schilder stehen sie regelmäßig rechts“ aus § 39 Abs. 2 S. 2 StVO eher mich als Verkehrsteilnehmer unterrichtet, wo ich nach Schildern Ausschau zu halten habe als dass daraus Regelungen zu deren Gültigkeit getroffen würden. Es wird sich ja wohl auch niemand beschweren, wenn Zeichen 282 auf einer Überlandstraße nur links steht.

    Hierzulande stehen Vorfahrtsschilder oftmals seltsamerweise unmittelbar hinter einer Einmündung. Hat mich schon immer sehr verwirrt...

    Zitat

    Der Zeuge teilt mit, er habe den Beschuldigten nicht überholen können und auch andere Fahrzeuge seien durch den langsamen Radfahrer an ihrer zügigen Fahrt behindert worden. Auf der vierspurigen Hildesheimer Straße sei Tempo 50 vorgesehen, das hätte ob des langsamen Radfahrers nicht erreicht werden können

    Stelle mir grade vor, wie der Polizist Strafzettel an alle Ampeln verteilt, weil diese die zügige Fahrt der Autos verhindern. Und nach dieser Logik sollte ja auch jeder, der beim täglichen "Staumachen" mitmacht, so einen Strafzettel bekommen....

    Da könnte man ja [Zusatzzeichen 1022-10] drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.

    Also "meine" Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck würde mir antworten: "Doppelbeschilderung ist lt. StVO verboten! Das von Ihnen geforderte Schild hängt dort bereits quasi unsichtbar und darf deshalb in sichtbarer Variante nicht nochmals angebracht werden."

    Was sollte denn die Straßenverkehrsbehörde in einem solchen Fall machen? Ich schreibe dann an die Beschwerdestelle und verlange eine akzeptable Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Wenn es keine akzeptable Alternative gibt - und das ist für mich eine Alternative, die der Sicherheit und dem Vorwärtskommen auf der Fahrbahn entspricht - ist ein Benutzungsverbot der Fahrbahn rechtlich ausgeschlossen. So verstehe ich den "tieferen Sinn" der STVO seit der Novelle 1998. Zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keinen Grund, Radfahrern die Benutzung der Fahrbahn zu verweigern.

    Akzeptable Wege werden von Radfahrern gerne freiwillig genutzt. Eine Verpflichtung, sie zu nutzen, ist völlig überflüssig und nach STVO sogar verboten. M.W. ist das "Stand der Dinge", durch Gerichtsurteile mehrfach bestätigt.

    Ich habe im Übrigen überhaupt keine Lust, eine Behörde darauf aufmerksam machen zu müssen, dass sie falsche Schilder aufgestellt hat.

    Sollte ich mit meiner laienhaften "Einschätzung der Rechtslage" falsch liegen, bitte korrigieren.

    "Radwege sind zu nutzen, damit der Verkehrsfluss der Autos nicht behindert wird."

    Die Richterin muss eindeutig an ihrem Wording arbeiten. Vermutlich hat sie der Oberamtsrichter schon entsprechend eingenordet?

    Selbst "meine" bayerische lokale Straßenverkehrsbehörde begründet die flächendeckenden Straßenbenutzungsverbote für Radfahrer ausschließlich mit Sicherheitsaspekten für Senioren und Kinder.

    Ich sollte vielleicht mal den Kontakt herstellen, damit die Richterin lernen kann, wie man es vermeidet, die Wahrheit so plump auszusprechen...

    Die Fraktion des entschiedenen "Sowohl-als-auch" dürfte die Mehrheit stellen.

    Ich habe in den letzten Jahren erstaunlich viele Menschen getroffen, die bzgl. Pedelecs die Nase rümpfen. Die wenigsten davon sind allerdings selbst Fahrradfahrer, sondern benutzen zur täglichen Fortbewegung wie selbstverständlich einen 1-Tonner mit Giftgasauspuff. Die paar Fahrradfahrer unter den Kritikern waren Schönwetter-Rennradfahrer oder Downhill-Mountainbiker. Aber ein "echter Allwetter-Berufs-Fahrradpendler" war unter den Kritikern bisher nicht dabei.