Auf dem Nachhauseweg mit dem Auto sind einem Leser schon mehrfach größere Gruppen von Radfahrern begegnet. Zuletzt kamen die Radler in Scharen aus einer Seitenstraße auf den Hasseldieksdammer Weg. Es waren bestimmt 20 oder mehr, die die gesamte Fahrbahn in Anspruch nahmen. Zumindest hinderten sie den Leser, hinter dem sich der Verkehr bereits staute, daran, mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit weiterzufahren. An Überholen war wegen der Größe der Gruppe kaum zu denken. Der Leser war quasi gezwungen, langsam weiterzufahren und fragte sich nun: Dürfen die das eigentlich?
Die Antwort lautet: Ja, sie dürfen. „Grundsätzlich müssen Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Straße fahren, es sei denn, die Benutzung eines Radweges ist angeordnet“, betont Stadtsprecher Nickels Erichsen. Eine Radwegebenutzungspflicht besteht also nur, wenn dies durch das blaue Verkehrszeichen mit dem weißen Fahrrad angezeigt wird. Nicht immer, wenn ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden.
Kiel: Radfahrer in großen Gruppen haben andere Rechte als Einzelradfahrer
Für Radfahrer in größeren Gruppen gelten wieder andere Regeln. Nach Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bilden mehr als 15 gemeinsam fahrende Radfahrer einen geschlossenen Verband. Sie sind von der Radwegbenutzungspflicht gänzlich befreit und dürfen sogar zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren