Das Aufhängen von eigentlich nicht notwendigen Schildern betrifft aber auch andere Verkehrsteilnehmer*innen. Hier ein Beispiel aus Hannover für eine Straßeneinmündung, bei der Querverkehr von beiden Seiten, nicht nur der von rechts, Vorrang hat gegenüber dem Fahrzeug, das die Straße verlassen will. Im Beispiel die Mittelstraße:
Grund ist der aufgepflasterte Fußweg, der durchgängig über die einmündende Straße hinwegführt. Nicht nur der Fußverkehr, der an dieser Einmündung die Mittelstraße quert, hat Vorrang, auch der Autoverkehr auf der Calenberger Straße hat Vorrang.
Trotzdem hängt da ein Vorfahrt Achten für die Fahrer*innen, die mit ihrem Fahrzeug die Mittelstraße verlassen. Traut die Verkehrsverwaltung in Hannover den Verkehrsteilnehmer*innen nicht zu, auch ohne Vorfahrt achten die Situation richtig zu erkennen?
Und was ist mit den Fahrer*innen auf der Calenberger Straße, die sich so der Einmündung Mittelstraße nähern, dass sie mit Vorfahrt berechtigten Fahrzeugen rechnen.
Für diese Fahrzeuge wurde kein Vorfahrt an der nächsten Kreuzung aufgestellt. Vermutlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Fahrer*innen das -Schild auch von der Rückseite aus erkennen können, weil es ja die Form eines Dreiecks hat, das nach unten zeigt. Verwechslung ausgeschlossen.
Es gibt nach meiner Beobachtung viele solcher Straßeneinmündungen mit niveaugleich geführtem Gehweg, die überflüssiger Weise zusätzlich mit ausgeschildert sind: