Nicht ganz ...
III.
Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.
Sie können also auch anders gekennzeichnet werden ...
Sehe ich anders. Können ist hier das Gegenteil von müssen. Sie können durch Sinnbilder gekennzeichnet werden, müssen dies aber nicht und bleiben dann ungekennzeichnet. Können ist keine Erlaubnis sich kreativ etwas Eigenes einfallen zu lassen.
Nur weil Ampeln für den Radverkehr gelb enthalten können, darf man kein blau verbauen.