Beiträge von mkossmann

    1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    Die Benutzungspflicht für Radwege wurde aber zum ersten Mal in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingeführt. Und Verantwortlichen haben dafür haben dazu verkündet :

    Zitat

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Das ist ehrlicher als später, wo dann Verkehrssicherheit für Radfahrer als Begründung herhalten muss.

    Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen".

    Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.

    Als Radfahrer bin ich der schwächste (weil keine Knautschzone) und gefährdetste (weil am wenigsten sichtbar)

    Gefährdetste ist falsch. Motorradfahrer haben etwa doppeltes Risiko für Verletzungen und > dreifaches Risiko im Verkehr zu sterben wie Radfahrer. Bezogen auf den zurückgelegten Kilometer. Und wieso sollte man dort fahren, wo man noch weniger wahrgenommen wird wie auf der Fahrbahn ? Die Wahrscheinlichkeit , von ebenerdig den Radweg kreuzenden Verkehr nicht wahrgenommen zu werden, ist wesentlich höher.

    Als Autofahrer habe ich daher schon auch Schwierigkeiten damit, wenn Radfahrende trotz vorhandenem gut ausgebautem Radweg auf der Fahrbahn fahren. Das ist eine vermeidbare Gefahr für sich selbst.

    Ah , ein Anhänger des Glaubens an den sicheren Radweg. Dummerweise hat meines Wissens noch kein Unfallforscher den sicheren Radweg gefunden. Bei allen Vergleichen von Unfallrisiko für Radfahrer auf Fahrbahn und begleitenden Radweg kam heraus, das das Unfallrisiko auf dem Radweg gleich oder höher war.

    Außerorts sehe ich es noch pragmatischer: Jeder kann jede Verkehrsfläche nutzen, auf die sein Fahrzeug sinnvoll drauf passt. Ausnahmen sind explizit zu beschildern.

    Vorsicht, da verallgemeinerst du zu sehr. Damit läßt du zu , das jeder Wirtschafts-/Forstweg auch von motorisiertem Schleichverkehr benutzt werden darf.

    Primär mangelt es aber doch regelmäßig schon am Nachweis dafür, dass das Unfallrisiko auf der Fahrbahn für Radfahrer höher ist als für Nicht-Radfahrer (insbesondere für Kleinkraftrad-/Speedpedelec-/Mofafahrer).

    Für die Gruppe Motorradfahrer ist das Unfallrisiko laut Unfallforschung deutlich höher als das von Radfahrern. Da kommt man aber nicht auf die Idee, ihnen die Fahrbahn deswegen zu verbieten.

    verfassungskonforme Auslegung der StVO heißt aber auch :

    Benutzungspflicht für einen einen Radweg ist aufgrund Art. 2. Abs 2 GG nicht zulässig wenn das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist als auf der Fahrbahn daneben.

    Die verfügbaren Ergebnisse der Unfallforschung zeigen das dies (höheres Unfallrisiko auf dem begleitenden Radweg) offenbar kein extrem seltener Einzelfall ist. Schon bei über alle Radwege gemittelt gleichem Unfallrisiko für Radweg und Fahrbahn ist statistisch in der Hälfte der Einzelfälle zu erwarten, das das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist

    Aufgrund Art.19 GG ( Rechtsstaatsgebot) darf die Behörde nicht einfach rechtswidrige Anordnungen erlassen.

    Und ist damit ist die Behörde bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht verpflichtet nachzuweisen, das das Unfallrisiko für Radfahrer auf diesem Radweg nicht höher ist als auf der Fahrbahn daneben.

    Mitverursacht wurde dieser Unfall bauliche Mängel des Radstreifens: Sicherheitstrennstreifen zum Längsparkplatz fehlt.

    Und der Fahrer war auch zu bequem, das Auto ordnungsgemäß komplett innerhalb der Parkfläche zu parken. Und es steht auch die Frage im Raum: Durfte das Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden ?