Die UDV hat einen Vergleich der Radverkehrssicherheit zwischen Deutschland/Niederlande/Dänemark veröffentlicht: https://udv.de/de/node/56631
Beiträge von mkossmann
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Du schon abgeschätzt , wie viel die absehbaren Bahnfahrten mit Einzelfahrkarten kosten würden ? Ich vermute mal weniger als 350€/Monat.
Auch die Züge , inbesondere im FV , sind zumindest teilweise deutlich leerer. Und es gibt auch keinen belastbaren Nachweis, das das Infektionsrisiko im ÖV besonders hoch ist.
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Die Stinker mit Verbrennungmotoren (Snorfiets (25 m/h),Bromfiets(45km/h) ), die genauso schnell wie "E-Bikes" fahren dürfen, werden natürlich nicht erwähnt. Obwohl gerade diese nachweislich in NL besonders gefährlich sind.
Vermutlich werden auch in NL Fußgänger hauptsächlich von Autofahrern über den Haufen gefahren. Hat da jemand Zahlen ?
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Auch ein "anderer Radweg" darf aber nur fürs Radfahren benutzt werden . Man könnte ja mal einen §315 b StGB dort anzeigen. Den die Filter sind ja ein Hindernis.
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So eine Garage ist doch viel zu unbequem. Da braucht man mindestens eine Minute länger bis man in seiner Wohnung ist, weil man sein Auto noch in die Garage rangieren muß 1elf!
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Wie wäre wohl die Reaktion, wenn auf einer kurvigen Landstrasse ein Schwertransport, der die volle Breite der Landstrasse einnimmt ohne jede Absicherung für die Gegenrichtung gefahren würde ? . Und dann ein entgegenkommendes KFZ in ihn reinfährt. Würde da dem KFZ-Führer ein Vorwurf gemacht werden ?
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Die leichte Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge, für die man nur eine App herunterladen braucht, sorgt eben auch dafür, dass der eine oder andere nach einer ordentlichen Party betrunken mit dem Roller den Heimweg antreten möchte — und statt im Bett plötzlich im Krankenhaus landet.
Und anschließend auch noch Ärger wegen Führens eines KFZ im betrunkenen Zustand bekommt.
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Wenn man da den Volltext liest , hat man den Eindruck, das das OLG doch etwas ungehalten ist, die Entscheidung der Vorinstanz ( LG Nürnberg) , die das BGH-Urteil ignoriert hat , korrigieren zu müssen.
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Verfügbare Lagerplätze für die Karre sind bei einer autogerechten Stadt fast noch wichtiger als Straßen.
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Das werden die doch wohl hoffentlich nicht nur erfunden haben.
Brockmann schreibt dazu auf https://udv.de/de/node/56566
ZitatIn Deutschland geschehen rund 66% der Radunfälle mit Personenschaden an Kreuzungen und Einmündungen, in den Niederlanden rund 60%. Auch in den Niederlanden sind Kreuzungen ein Problem hinsichtlich Sicherheit. Die Kollegen von SWOV und CROW standen jedoch nicht zu einem direkten Austausch zur Verfügung, da sie den Fokus derzeit nicht auf Kreuzungen legen. Vorher-Nachher-Untersuchungen aus den Niederlanden gibt es bislang nicht, derzeit läuft eine Studie dazu an einer großen Kreuzung.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der UDV gibt es hier: https://udv.de/de/node/56599
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Eigentlich sollte sich bei diesem Herrn die FEB die Frage stellen, ob er geeignet, ein KFZ zu führen und dies durch eine MPU prüfen.
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Kann er wohl auch nicht. Denn es gibt keine niederländischen Studien. Und deutsche Studie(n) lassen erwarten das dieses Design eher schlechter abschneidet.
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Anhand des Bildes würde ich mal 2m Fußwegbreite und 3m Radwegbreite schätzen. Und wenn man den Fußweg teilt, muß man mindestens 2x2m Fußwegbreite vorsehen, da gehende Fußgänger an stehenden Fußgängern vorbeikommen müssen, ohne den Radweg mitzubenutzen.
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Dein Google-Link/Bild/Blick zeigt aber geradeaus den Horner Brückenweg . Und die Kolumbusstraße mit den Stop-Schildern , wo die Autofahrerin herkam, mündet von rechts ein.
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Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.
In der Pressemeldung heißt es "auf der Fahrbahn" und nicht "auf die Fahrbahn". Niemand wird da erst auf den "Radweg" fahren und dann über die Bordsteinkante wieder auf die Fahrbahn wechseln. Und es gibt da allerhöchstens einen "anderen Radweg", keinesfalls etwas Benutzungspflichtiges mit Beschilderung.
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Aus der Sicht der Autofahrerin:
Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
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Vielmehr ist es eine jahrzehntelang einseitig auf den Autoverkehr und die Bedürfnisse des Autoverkehrs ausgerichtete Verkehrspolitik.
Und dazu gehören auch Radwege, die dazu dienen Radfahrer von der Fahrbahn zu entfernen, damit der MIV ungebremst dort fahren kann
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Bleibt eigentlich nur noch der Bau von Radwegen bei der Anlage vollkommen neuer Straßen. AFAICS wird dort aber mittlerweile brav die Radinfra obligatorisch (und richtlinienkonform) mitgeplant.
Wird da dann die Fahrbahn auch so geplant, das dort eine besondere Gefahr für Radfahrer entsteht ?
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Das Problem bei den meisten Kreisverkehren mit Hochboardradweg ist der Radweg, nicht der Kreisverkehr. Der produziert Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern. Insbesondere dann wenn Radverkehr in beiden Richtungen stattfindet.
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Gut fände ich auch, wenn insbesondere beim
die Bedeutung darauf beschränkt wäre, dass solche Wege nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen, aber dass damit keine Benutzungspflicht sondern nur ein Benutzungsrecht verbunden ist.
Das wäre zwar eine praktische Lösung. Aber ich befürchte, das geht nicht so einfach, weil internationaler Vereinbarungen die Benutzungspflicht bei diesem Zeichen festlegen. In anderen Ländern wurde für nicht benutzungspflichtige Wege eine rechteckige Variante des Schildes eingeführt.