Genausowenig wie die Oma bei rot loslaufen darf, darf ein Radfahrer auf die Fußgängerfurt auffahren, wenn der Querverkehr schon bzw. fast grün hat.
Die Oma darf aber noch 0,0001 s bevor es rot wird loslaufen. Bei den Räumzeiten von Fußgängerfurten wird aber nicht mit langsamen Omas mit 0,5 m/s gerechnet sondern mit zügigen Fußgängern mit 1m/s. So das es eine Wahrscheinlichkeit > 0 gibt , das eine langsame Oma sich noch auf der Fußgängerfurt befindet, wenn der Querverkehr grün bekommt. Solange die zu beachtende Ampel grün ist und es nicht zu erwarten ist, das man durch anderen Verkehr vom zügigen Überqueren der Kreuzung abgehalten wird,darf man in die Kreuzung einfahren bzw gehen. Wenn es grün wird darf man sich aber nicht darauf verlassen, das die Kreuzung auch frei ist.