Beiträge von mkossmann

    Die Seite StVO2GO meint dazu:

    Zitat

    Die Aufstellung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) ohne Hauptzeichen ist nach der VwV-StVO explizit für die Einräumung eines Benutzungsrechts auf linken Radwegen vorgesehen.

    Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ohne Hauptzeichen zulassen.

    Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ befahren. Statt dem freigegebenen Weg, können Radfahrer aber auch weiterhin auf der Fahrbahn fahren.

    Als Radfahrer gegen dieses Konstrukt zu klagen halte ich nach Urteil des OVG Lüneburg zu Schutzstreifen für aussichtslos. Als Fußgänger könnte man es versuchen.

    Auf welcher Straßenseite liegt die Schule ? Wenn sie, wie ich vermute, links liegt, wo sind da Querungsmöglichkeiten zum Zweirichtungs-Radweg auf der anderen Seite vorgesehen ? Und ist es wirklich sicherer , die Fahrbahn zur Benutzung des Radweges links zwei mal queren zu müssen ?

    Abgesehen davon ist ein Radweg auf der falschen Seite besonders unfallträchtig, so daß sogar die VwV dies nur als Ausnahme zulassen. Und in diesem Fall gibt es im Kartenausschnitt rechts zwei Einmündungen, links aber nur Eine als potentieller Unfallschwerpunkt.

    Wie ist eigentlich die Belastung mit Fußgängern in dem Bereich ? Inbesondere der Fußweg rechts im Vorschlag der Verwaltung dürfte kaum den heutigen Richtlinien entsprechen.

    Meine Vermutung : Man will nicht das Radfahrer auf der Hauptfahrbahn von rückwärts blind ausparkenden Autofahrern umgefahren werden. Da wurde dann nur das [Zusatzzeichen 1022-10] am [Zeichen 240] falsch aufgehängt und Radfahrer sollen dann zunächst auf dem Gehradweg und dann über ein Stückchen "unabhängigen" Radweg ( Fußgänger müssen da schon zuvor nach Rechts) auf die Nebenfahrbahn geleitet werden, wo sie dann die Wahl zwischen Fahrbahn und Gehweg ( für Fahrbahnphobiker) haben.

    Omnibusse, die aussehen wie Straßenbahnen, ausgestattet mit einem diesel-elektrischen Antrieb fahren unter anderem seit 2013 in der französischen Stadt Metz unter dem Namen Mettis:

    Etwas Vergleichbares, den TVR, gibt es noch in Nancy und gab es in Caen. Der TVR ist allerdings vollelektrisch mit Oberleitung und wurde in Caen und wird in Nancy durch eine Straßenbahn ersetzt.

    Ich frage mich heute noch, welche Rolle die Ölindustrie und die "Freundschaft der westlichen Welt mit Saudi-Arabien" spielten, um die ganze Wasserstoffmotor-Entwicklung damals praktisch in der Schublade verschwinden zu lassen.

    Vielleicht war es auch nur der miserable Wirkungsgrad eines Wasserstoffverbrennungsmotors und in der Folge die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Systems

    Ein Feigenblatt, um nicht sagen zu müssen: "Lasst und doch mal um das Wesentliche kümmern. Radfahrer brauchen einfach mehr Platz". Das ist vermutlich auch in NRW der Fall. Noch lange vor halb-automatisiert erfassten Schlaglöchern.

    Mit dem (laut Kennzeichen) gleichen Buggy wurde 2018 der Zustand des Radwegenetzes in BaWü erfasst. Abschlussbericht dazu:

    Schlussbericht_Zustandserfassung_Radwege.pdf

    PS: Ich sehe gerade das da der Pfad ist: .../m-mvi/intern/Dateien/Broschüren/Schlussbericht_Zustandserfassung_Radwege.pdf . Hat da jemand nicht aufgepasst ?

    Das wird doch jeden Tag Millionen von Radfahrern zugemutet.

    Die fahren allerdings so gut wie geht um ein Schlagloch herum. Und wenn sich ein Erfasser mit seinem Fahrrad ( wie es kobL vorschlägt) sich genau so verhält, bekommt man einen beschönigten Zustand des Weges.

    Der Zustand von Fahrbahnen wird ja bereits mit der gleichen Technik erfasst. Wichtig ist am Ende vor allen auch welche Konsequenzen es aus den erfassten Daten gibt.

    Bin gepannt, wie das Fahrzeug mit einer Umlaufsperre klarkommt. Vier Mann, vier Ecken? :D

    Dumm nur, wenn man, wenn das Fahrzeug dann auf den Schienen steht, feststellt, das ein Zug kommt.

    https://www.heise.de/news/Laser-Bug…en-5022288.html

    Mit einem Beschleuningssensor geparrte Kamera mit GPS Empfänger auf einem Fahrrad würde wohl den gleichen Zweck erfüllen.

    Dazu müßte der Radfahrer dann auch durch die Schlaglöcher fahren. Willst du das jemanden zumuten ?

    Im zweiten Bild des Berichtes steht das Fahrzeug auf einem Drecksweg. Ist so ein Weg sauber genug um von so einem Fahrzeug vermessen zu werden ?

    Am Ende der Holzbrücke ein Poller, an dem sich kürzlich ein sechsjähriger Junge auf dem Fahrrad verletzt hat:

    Gibt es da auch ein Blauschild ( von der anderen Richtung) ? Ich konnte nur eine Ampel erkennen.


    Kann man auch eine Umlaufsperre als Beschränkung des fließenden Verkehrs betrachten

    Wenn man sie mit Pollern vergleicht: Ja . Denn das Aussperren von unerwünschtem mehrspurigen Verkehr ginge auch mit Pollern, zusätzlich wird aber auch der erwünschte Verkehr ausgebremst.

    Wenn an dieser Ampel Radfahrer, die bei grün an der Radfahrerampel losgefahren sind Konflikte mit dem Querverkehr hinter der Mittelinsel bekommen gehört Derjenige geteert und gefedert , der für die Schaltung der Ampel verantwortlich ist. Der hat dann ein feindliches Grün programmieren lassen.

    Möglicherweise nur durch grobe Schlamperei ( die Streuscheiben nicht ausgetauscht, obwohl es seit der Änderung de StVO 2009 klar war, das die Fußgängerampel ab 2017 nicht mehr für Radfahrer gilt).

    Genausowenig wie die Oma bei rot loslaufen darf, darf ein Radfahrer auf die Fußgängerfurt auffahren, wenn der Querverkehr schon bzw. fast grün hat.

    Die Oma darf aber noch 0,0001 s bevor es rot wird loslaufen. Bei den Räumzeiten von Fußgängerfurten wird aber nicht mit langsamen Omas mit 0,5 m/s gerechnet sondern mit zügigen Fußgängern mit 1m/s. So das es eine Wahrscheinlichkeit > 0 gibt , das eine langsame Oma sich noch auf der Fußgängerfurt befindet, wenn der Querverkehr grün bekommt. Solange die zu beachtende Ampel grün ist und es nicht zu erwarten ist, das man durch anderen Verkehr vom zügigen Überqueren der Kreuzung abgehalten wird,darf man in die Kreuzung einfahren bzw gehen. Wenn es grün wird darf man sich aber nicht darauf verlassen, das die Kreuzung auch frei ist.

    Der Querverkehr muss sich bei grün blind darauf verlassen können, dass kein erfindungsreicher Radfahrer im Weg ist.

    Nö, der Querverkehr darf nach StVO nicht einfach losfahren, sondern muß es dem Längsverkehr ermöglichen die Fahrbahn zu räumen. Und das schließt Radfahrer ein. Wenn eine langsame Oma an der Fußgängerampel nicht rechtzeitig an der anderen Straßenseite ist, darf sie auch nicht einfach umgefahren werden, wenn der Querverkehr grün bekommt. Wenn es regelmäßig Probleme gibt, das VT die Kreuzung noch nicht geräumt haben ist die zuständige Behörde gefordert , die Schaltzeiten der Ampel neu berechnen zu lassen.