Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?
Eher nein. Solange auf dieser Straßen/Brückenseite kein im Foto nicht zu sehendes Blauschild steht musst du dich dort irgendwie auf die andere Brückenseite beamen um die dortige Benutzungspflicht zu beachten.