ja moment. der erste Fall war - vermutlich - eine Strafanzeige einer Bürgerin. Dann Einstellung. Schuldfrage nicht festgestellt/nachgewiesen.
Das wäre kein rechtsstaatliches Prinzip, wenn das als Teilargument für weitere Strafen herangezogen wird.
Nun . das erste Verfahren wurde vermutlich "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt. Also nicht festgestellt , das da nichts war. Und das betrifft nur das strafrechtliche Verfahren. Das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren ist unabhängig davon. Da kann die Führerstelle selbst weiter ermitteln.
Bei Drogen werden die Verfahren wegen Besitzes von harten Drogen in geringen Mengen wegen Eigenbedarfs auch oft eingestellt. Der Führerschein ist aber trotzdem weg.