Wieso gibt es in Bild 2 den Schwenker des Radweges und die Verengung des Gehweges ?
Beiträge von mkossmann
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Die Ecke aus Autofahrersicht : https://www.mapillary.com/app/?lat=49.46…443&focus=photo
Edit : Wie kann der Autofahrer aus der Pirckheimerstrasse grün haben, wenn die Fußgängerampel parallel zur Bucherstraße grün ist ? Verschweigt die Polizei da einen Rotlichtverstoß ?
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Weniger schön dabei ist, das da der Radweg offenbar als Reservefläche angesehen wird, um ein Verkehrsschild aufstellen zu können. denn das
wurde offenbar nur deswegen aufgestellt um dann das 209-30 mitten auf dem ehemaligen getrennten Radweg aufstellen zu können
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dieser ständige Blick auf die Zulassungszahlen ist zwar statistisch sicher ganz nett, sagt aber eigentlich nichts darüber aus, ob die jährlich hinzukommenden Fahrzeuge dann tatsächlich auch auf den Straßen stehen oder nicht doch eher gut geschützt auf Privatgrund.
Man muss wohl davon ausgehen , das sich der Anteil der "Laternenparker" durch die hinzukommenden Kfz erhöht.
Aus folgenden Gründen:
1. Das neue Fahrzeug ist höher und breiter und passt nur noch ganz knapp oder sogar nicht in die nach alten Normen gebaute Garage. Somit wird es in der Straße geparkt
2. Das neue Fahrzeug verdrängt ein Älteres vom Privatgrund
3. Es ist ohnehin bequemer ein Auto direkt vor der Haustür in der Straße zu parken. Das zeigt auch das im Artikel erwähnte Beispiel Landau.
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Wo steht da eigentlich das
für den Verkehr von links ? Im Bild ist da nichts zu erkennen. Soweit vorne, das es aus nach rechts/unten dem Bild fällt ist auch unüblich. Also eher noch vor der Radwegfurt ? . Damit wäre auch die Vorfahrtsregelung geklärt.
Und für den (autofahrenden ?) Schreiberling ist es wohl in Ordnung das Radfahrer schikaniert werden.
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Interessant ist da auch das Halteverbotsschild. Warum mit dem Zusatzschild das Parken auf dem Seitenstreifen verbietet ? Obwohl es keinen Seitenstreifen gibt.
Vermutlich weil die Behörde weiss, das es dort genügend A......... wie die Kamera gibt, die dort ihre Blechdose auf dem Gehweg ablagern.
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Update:
Unfalltod von 84-Jähriger in Schwetzingen: Fahrer des Polizeiautos schuldNach dem Tod einer 84-Jährigen durch ein Polizeiauto in Schwetzingen gehen die Ermittler davon aus, dass der Fahrer des Wagens schuld an dem Unfall ist.bnn.de -
Ergänzen muss man noch : Auch Hochbordradwege haben so ihre Probleme an Bushaltestellen.
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Wenn man bei "Mapillary Tags" noch etwas "weiterfährt" sieht man noch ein "nettes" Überholen eines Radfahrers durch den Bus.
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Was wenn sich jemand das Bein gebrochen hat. Oder den Arm
Das ist allerdings auch oft ein Grund nicht selbst Autofahren zu können. und ÖPV nutzen zu müssen.
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Meine Idee wäre da, die Angebote für den ruhenden KFZ-Verkehr im öffentlichen Raum deutlich einzuschränken und zu verteuern.
D.h. Anzahl der Parkplätze im Straßenraum reduzieren Alle , wirklich alle Parkplätze im Straßenraum bewirtschaften. Die Preise für diese verbliebenen Straßen-Parkplätze sollten so hoch sein, das die Nutzung von Parkhäusern und Tiefgaragen deutlich attraktiver ist. Für Behinderte und andere Gruppen mit berechtigtem Interesse kann man Ausnahmetarife schaffen. Und in Ladezonen sollten Falschparker sicher sein, das ihr Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit auf ein Abschleppfahrzeug verladen wird.
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Noch wenn es in die andere Richtung geht: Außerhalb der Fahrbahnen, die vom Fahrzeugverkehr benutzt werden dürfen, darf es keine gesonderte Verkehrswege für Fahrradfahrer*innen oder gemeinsam vom Fußverkehr und Radverkehr genutzte Verkehrsflächen geben.
Wenn man diese Ideologie konsequent weiterdenkt : Es darf auch keine ausschließlich dem KFZ-Verkehr gewidmete Verkehrsflächen geben. Z.B. Autobahnen.
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Sind Bäume wehrhafter als Fußgänger gegenüber in sie hineinkrachende Autos?
Da geht es nur um den "Schutz" der KFZ-Insassen. 1. ist die Wahrscheinlichkeit höher , das ein Raser in einen 24h/7d am Straßenrand stehenden Baum kracht wie zufällig in einen Fußgänger auf dem Weg daneben. Und 2. ist auch eine höhere Verletzungsschwere zu erwarten wie bei einer Kollision mit einem Fußgänger. Selbstverständlichlich ignoriert der ADAC dabei, das die KFZ-Fahrer ihr Unfallrisiko durch angepasste Fahrweise minimieren können
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Warum quetscht man sich da zwischen Laternenmast und Hecke durch, anstatt auf der Fahrbahn zu radeln? Dazu noch Hofeinfahrten (Spedition) und Hauseingänge ...
Dur weißt doch: Auf dem Gehweg gibt es keine gefährlichen Autos, die Radfahrer ( insbesondere Kinder) sofort überfahren.
Das wird heutzutage jedem Kind beigebracht.
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Schließlich wird nicht erwähnt, vor wem oder was da geschützt werden muss?
Das ist doch klar . Es müssen Autofahrer geschützt werden, wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen zu müssen.
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Kein Vorwurf an die langsamer Fahrenden, aber auch zu bedenken: So gut wie kein Radweg ist breit genug, um Überholen zu ermöglichen. Selbst bei relativ dünnem Radverkehr verbringe ich jetzt schon die meiste Zeit damit, zwischen zwei Ampeln langsam hinter jemandem herzurollen.
Du weißt doch: Der wichtigste Grund für Radwege ist, das Autofahrer nun ihre leeren Beifahrersitze unbehindert von Radfahrern durch die Gegend fahren können. Objektive Sicherheit oder gar Schnelligkeit des Radverkehrs spielen da keine Rolle.
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Genau, das ist der Weg zum Schusterhäusl. Von Germering aus.
Das mit §25 ist aber etwas zu kurz gegriffen, beim Pferdl.
Laut Meldung wurde das Pferd "geführt". Also der Reiter war als Fußgänger unterwegs und hat das Pferd am Zügel gehalten. Damit gelten für ihn , genau so wie für Radfahrer, die ihr Rad schieben, die Regeln für Fußgänger. Und die einzige Regel, die es Fußgängern verbietet, einen Gehweg ( hier gemeinsamer Geh- und Radweg) zu benutzen ist § 25 (2) StVO.
Sobald auf das Pferd gestiegen wird, hat der Reiter natürlich nichts mehr auf dem Gehweg verloren. Außer bei Beschilderung mit "Reiter frei"
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Wenn ich mich nicht irre, sollte das die Strecke auf Mapillary sein : https://www.mapillary.com/app/?lat=48.12…891&focus=photo
Allerdings ist ein Verbot, ein Pferd auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg zu führen (also nicht zu reiten) wohl nur aus § 25 StVO herzuleiten:
Zitat(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
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In Deutschland nicht.
Es gibt einen Gehweg auf der anderen Straßenseite und einen auf der anderen Parkseite, kein Grund also, auf dem Radweg zu laufen.
Und es muss eigentlich immer ein Gehweg vorhanden sein bevor ein Radweg angelegt werden darf
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Jeder weiß doch: Mit 30 km/h ( + MWST) dahinschleichende Autos sind für Fußgänger vollkommen ungefährlich, mit 30 km/h rasende Radfahrer absolut lebensgefährlich.