Dem kann ich über, ich präsentiere diesen neu angelegten Radfahrstreifen (eigentlich: Überholungsermöglichungsstreifen) in Saarbrücken (ja, er ist weniger breit als die Tür des da stehenden KFZs):

Gibt es da eine Breitenbeschränkung für Fahrzeuge ? Denn ich schätze die Fahrbahn nicht breiter als als den Parkstreifen ein , also ca. 2m ( der Vito ohne Spiegel ist 1,92 m breit). Damit würde da ein 2,55m breiter LKW oder PKW mit Anhänger nicht fahren können ohne illegal den Radstreifen in Anspruch zu nehmen.
Meine Abschätzung: 5,5 m von Bordsteinkante zu Bordsteinkante, 2 m Parkstreifen, 20cm Breitstrich, 80 cm Radstreifen, 20cm Breitstrich, 2,1m Fahrbahn.
Da verdienen die Verantwortlichen ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
PS: Könnte man die StVB verklagen, eine solche Breitenbeschränkung aufzustellen, wenn nicht vorhanden ?