Genau, das ist der Weg zum Schusterhäusl. Von Germering aus.
Das mit §25 ist aber etwas zu kurz gegriffen, beim Pferdl.
Laut Meldung wurde das Pferd "geführt". Also der Reiter war als Fußgänger unterwegs und hat das Pferd am Zügel gehalten. Damit gelten für ihn , genau so wie für Radfahrer, die ihr Rad schieben, die Regeln für Fußgänger. Und die einzige Regel, die es Fußgängern verbietet, einen Gehweg ( hier gemeinsamer Geh- und Radweg) zu benutzen ist § 25 (2) StVO.
Sobald auf das Pferd gestiegen wird, hat der Reiter natürlich nichts mehr auf dem Gehweg verloren. Außer bei Beschilderung mit "Reiter frei"