ZitatSolange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
Beiträge von Johann
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Die sollten vielleicht auch mal die Studie V 184 der BASt lesen...
Service: BASt Studie V 184
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schönes Piktogramm
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Mir wurde aber zugesagt, das man sich die Situation im Rahmen der normalen Straßenpflege anschaue und ggf. nachbessert.
Heckenschere nicht vergessen
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Wer kenn sich in Hamburg gut aus?
Was zeigt dieses Bild?Das Winterstreu der letzten Jahre?
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Danke für die Antworten. Ich wollte den Thread mit der Zwischenfrage eigentlich nicht zu einem Bremsendiskussionsthread entführen, vielleicht ist das eher einen eigenen Thread wert.
Malte braucht schließlich ein ganzes Fahrrad. -
Und hydraulische Scheibenbremsen sind denen mit Zug mittlerweile vorzuzuiehen.
Das habe ich mittlerweile schon öfter gelesen. Nur äußert sich niemand zum "warum". Ich schaffe es auch mit denen mit Zug die Räder zum Blockieren zu bringen, kann mir aber mangels Praxis nicht vorstellen, wo hydraulische Bremsen besser sein sollen. Welchen Vorteil übersehe ich?
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Ich antworte mal selbst :
Kein Fahrradfahrer dabei -
Und hier fährt ein SUV einem Cabrio dicht auf und das geht vor Gericht?!
In eine Verhandlung?! Wirklich?Mich würde ja mal interessieren, worin hier im Gegensatz zu den üblichen Fahrrad(beinahe)unfällen das öffentliche Interesse bestand.
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Die Zeit, den Falschparker zu suchen und aufzuschreiben ist da anscheinend noch nicht drin.
Doch. Die Zahlen sind zwar etwas älter, aber in etwa kommtt das immer noch hin:
Auch ein finanzielles: Als der frühere Finanzsenator Ulrich Nußbaum die Aufwendungen untersuchen ließ, wurden die Verwaltungskosten eines „Knöllchens“ auf durchschnittlich 9,39 Euro beziffert. Davon entfielen 3,79 Euro auf die Mitarbeiter, die auf den Straßen im Einsatz sind, und 5,60 Euro auf die Bußgeldstelle.
Das mach also nur für den 10€-Billig-Strafzettel ein Minus von 0,56 €. Bei allen anderen demzufolge ein sattes Plus.
Wenn ich als Berliner Bezirk vom Senat zum Sparen und Abbau von Schulden genötigt wäre, ich hätte da eine Idee. Zusätzlich so tolle Sachen wie "Arbeitsplätze geschaffen", "Personalabbau in der Verwaltung gestoppt", "für Sicherheit und Ordnung gesorgt".
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Die Zeit, den Falschparker zu suchen ...
Rausgehen. Gucken. Huch, da ist ja einer (zwei, drei, ...).
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Gegenwärtig sind Kontrollen aufgrund der niedrigen Bußgelder fast immer ein Zuschußgeschäft.
Hast du irgendwelche Zahlen, die das belegen? Das wird ja gern u.a. von den Ordnungsämtern vorgeschoben, um nichts gegen Falschparker tun zu müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Minusgeschäft ist, wenn man das konsequent durchziehen würde.
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BVG baut in Berlin - Chaos auf der U6: Ersatzbusse kommen nicht durch
[...] Weil parkende Autos die Haltestellen blockiert hatten, hätten Busse zum Ein- und Ausstieg in zweiter Reihe halten müssen, was den Stau noch vergrößert habe. Das Ordnungsamt habe nicht eingegriffen. Jetzt sollen Mitarbeiter der BVG das Zuparken durch Ansprechen verhindern oder das Abschleppen beschleunigen.
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Und die "Behinderten" bestehen auch auf diese Kante.
Vielleicht kenn sich ja hier jemand mit dem Thema besser aus und kann mich aufklären. Ich dachte immer, dass diese weißen geriffelten Steine eine Orientierungshilfe für Sehbehinderte sind. Wozu man dann noch Kanten braucht ist mir nicht ersichtlich, schaffen sie doch für viele andere überhaupt erst Probleme, für den Rollstuhlfahrer, die Oma mit Rollator, die Mutter mit Kinderwagen, ...
Hier in Berlin wird an Furten auch gern beides verbaut. Ca. 3cm hohe Kanten (die nicht abgerundeten) und die weißen Steine, die Kante auch über den Radweg. -
Fahrradstadt Hamburg:
Besonders schön, dass viele Fotos von meiner täglichen Strecke entlang der Kieler Straße aufgenommen wurden.
Aus dem Artikel:
„Die Nebenflächen der Kieler Straße werden voraussichtlich in den nächsten Jahren erneuert. Dabei werden selbstverständlich die nach Stand der Technik erforderlichen Anforderungen an Ausgestaltung und Ausstattung berücksichtigt.“Glaub ich sofort
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Danke.
Dann wäre wohl 1m Fahrzeugbreite das Maximum. MIt Ladung theoretisch 2,55m, weil die StVO für Fahrräder keine Ausnahme macht. Wenn da nicht §30c StVZO wäre. -
Wisst ihr wo die Vorschriften zur Ladung stehen? Aus der StVZO kann ich nur lesen, dass >40cm überstehende Ladung evtl. kenntlich gemacht werden muss, dass dabei die Maximalbreite überschritten werden darf jedoch nicht.
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Ich vermute mal, dass eine so angebrachte Poolnudel gar nicht zulässig ist.
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1.Breite:
a)bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b)bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,§32 für sich greift ja für Fahrräder nicht, aber es gibt ja noch
Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend.
spätestens §30c sorgt dann wohl dafür, dass die so angebrachte Poolnudel nicht geht.
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
Ich könnt mir aber vorstellen, dass eine 1m breite Poolnudel mittig auf dem Gepäckträger auch schon eine Verbesserung bringt. -
Wie verhält es sich eigentlich bei einer abbiegenden Vorfahrtstraße, wenn das Fahrzeug dieser folgt (z.B. Z. 1002-10)?
Nach §9(3) wäre das Fahrzeug wartepflichtig, nach dem neuen §25(3) nicht. -
Das ist auch heute schon so. Dafür braucht man keine Änderung der StVO.
Ich weiß, nur steht das nur sehr allgemein in:
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
In §25 (3) werden nun aber (neuerdings) die Situationen aufgezählt, wann Fußgänger bei Queren von Fahrbahnen an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang haben. Da gehört das der Vollständigkeit halber (auch) rein.
Dass allerdings tatsächlich Vorrang vor Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße beim Überqueren der Vorfahrtsstraße gemeint sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.