Beiträge von Adsche

    Die "Fahrtrichtung" folgt bis in die Kreuzung hinein dem Straßenverlauf. Im Kreuzungsbereich wird dann die Fahrtrichtung gewechselt und es geht in die neue Richtung weiter.

    Und wie soll das praktisch gehen, dann im Kreuzungsbereich plötzlich die Fahrtrichtung zu ändern, wenn man sich vorher nicht entsprechend eingeeordnet hat?

    Außerdem wird doch in §9(1) ausdrücklich geschrieben, dass und wo man sich "rechtzeitig" (vor der beabsichtigten Richtungsänderung, nicht erst dabei) einordnen soll.

    Genau das wird im Zweifel das Problem sein: Es steht nirgends explizit. Vielmehr ergibt sich das konkludent aus ihr. Die Vorfahrts- und Vorrangsregelungen gelten stets für ganze Straßen, Kreuzungen und Verkehrsbereiche, nicht für einzelne Verkehrsarten (Ausnahme: Fuß- und Schienenverkehr).

    Würde das dann aber nicht auch heißen, dass überall, wo man gesonderte Radampeln mit etwas anderen Schaltfolgen (als die Ampeln des Fahrbahnverkehrs) hat eine andere Vorfahrtsregel (und damit Aufhebung der Bnp) gegeben ist? Spätestens hier kann ich mir kaum vorstellen, dass das in der üblichen Rechtsdeutung so gesehen wird.

    Ein Radweg, der wie hier die Vorfahrtsregelungen der Fahrbahn nicht teilt, ist genau deshalb kein straßenbegleitender mehr, sondern eine eigenständige Verkehrsanlage - quasi eine eigene Straße - nur für den Rad- und Fußverkehr.

    Hab das (z.B. auf der Webseite von Bernd Sluka) auch schon häufiger gelesen und denke auch, dass es stimmt. Aber wo/wie genau ergibt sich das auß der StVo?

    Ich selber fahren dann normalerweise frühzeitig bei sich bietender Gelegenheit ab und durch den Kreisverkehr. Da es die 2. Ausfahrt des Kreisverkehrs ist, ist es ein "linksabbiegen?"

    Nein, ein linksabbiegenwürde ich da grundsätzlich nicht sehen. Du folgst ja zunächst dem (alternativlosen) Straßenverlauf und biegst dann (wenn du den Kreisverkehr verlässt) rechts ab.

    Zitat

    Ist es ein Unterschied wenn ich erst die dritte Ausfahrt des Kreisverkehrs nehme, also bei einer echten Kreuzung eben ein Linksabbiegen wäre?

    Ich denke nein, s.o.

    Zitat

    Oder darf man dann als Ralder nicht sowieso die Fahrbahn nutzen, den es ist ja keine Radwegführung vorhanden bei den Kreisverkehr-Ausfahrten?

    Wenn in der Straße, in die du abbiegen möchtest kein benutzungspflichtiger Radweg ist, müsstest du die Fahrbahn benutzen dürfen. Wenn es eine durchgehende Radverkehrsanlage gibt ist das etwas schwieriger. Hier wäre dann zu klären, ob die auch durchgehend straßenbegleitend ist.

    Wenn dieses Einbahnwägelchen als Straßenteil (Nebenfahrbahn) der Hauptstraße, auf die eingefahren wird zählt käme "§ 10 Einfahren und Anfahren" in betracht.

    Zitat

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

    Wo ist das Problem? Die Autofahrer auf der Hauptstraße müssen doch warten (rechts vor links).

    Jetzt mal von der Ironie und der Tatsache, dass das sicher nicht so gemeint ist und man sich da als Radfahrer noch viel sicherer nicht drauf verlassen sollte, weg: Wäre das hier rechtlich gesehen tatsächlich so?

    Die Lösung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer Gehweg benutzen!“ ist ja mega bescheuert und das Zusatzschild wohl sogar nichtig, da es im direkten Wiederspruch zum Zeichen 239 steht. Die Variante ohne das Zusatzschild finde ich gar nicht so verkehrt (zumindest wenn es halbwegs vernünftig möglich ist auf die Fahrahn aufzufahren, sonst müsste man da ggf. schon an einer Stelle vorher, wo das möglich ist, die Radfahrer auf die Fahrbahn leiten). Für Radfahrer, die illegal den Gehweg befahren können diejenigen, die das angeordnet haben ja nichts.

    Andererseits ist es ja eine berechtigte Kritik an die ältere Generation, zu viel Autoverkehr zugelassen zu haben, bzw. Den Autoverkehr (usw.) sogar massiv gefördert zu haben. Es muss ganz klar festgestellt werden, dass viele Stellschrauben falsch justiert wurden. Die Forderung der Fridays for Future Demonstranten nach Klimagerechtigkeit jetzt ist richtig. Und diejenigen, die sich durch das Lied ertappt fühlen, jaulen jetzt auf. Sollen sie doch!

    Das sehe ich anders. Der Punkt ist weniger, dass "die ältere Generation" (die es so als eine Einheit sowieso nicht gibt) zu stark aufs Auto gesetzt hat, sondern vielmehr, dass die Autolobby eben auch vor 30 bis 40 Jahren ähnlich stark war, wie heutzutage. Schau dir doch mal an wie heute Verkehrspolitik gemacht wird. Da wird immer noch von der Autolobby aus der Vorrang fürs KFZ durchgesetzt. Das war damals nicht großartig anders.

    Kfz sind keine "Waffen". Kfz sind Fortbewegungsmittel. :rolleyes: Du kannst - wenn du es richtig anstellst - auch mit einem Fahrrad jemanden töten oder schwer verletzen... Das gilt auch für unheimlich viele Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs oder Haushalts.

    Stimmt, ich finde das Beispiel mit der Pistole auch unglücklich. Nehmen wir aber Beispielsweise Messer als anderes Beispiel. Das sind Primär auch Werkzeuge und keine Waffen. Trotzdem würde jemand der sich im öffentlichen Raum im Messerwurf übt und dabei unvorsichtigerweise jemandem in die Brust wirft sicher härter angegangen als ein unvorsichtiger KFZ Lenker.

    Gilt das VZ254 denn jetzt eigentlich für die gesamte Straße oder nur für den rechten Seitenraum? :/

    Soll es wohl zumindest nach dem Willen der Schilderaufsteller. Der Radverkehr wird jedenfalls mit einem anderen Schild auf eine Umleitung geschickt. De facto fahren die meisten Radfahrer dort aber auf der Fahrbahn. Dies ist eigentlich objektiv gesehen an der Stelle auch gut möglich (ob es erlaubt ist, ist wie gesagt eine andere Frage...).

    Gelöschtes Mitglied : Das nicht alles mit gleicher Intensität verfolgt wird ist verständlich und Wohl auch sinnvoll. Trotzdem halte ich es für problematisch, wenn jeder durch ein "das was ich mache war mit dem Gestz ja eigentlich nicht gemeint" Argument sein illegales Handeln legitimieren kann. Das ist ja quasi die gleiche Argumentation, mit der Engüberholer sich regelmäßig rausreden "ist ja nix passiert, also war es ja nicht gefährlich, ich hab ja sicher überholt".

    Ullie : Ist das so eine Siedlung mit grünem Ortsschild? Oder warumm Tempo 70?

    Befolgt man eine Regel der Regel willen? Oder weil diese Regel evtl. einen Zweck erfüllen soll? Das setzt natürlich ein Mindestmaß an Fähigkeit zum kritischen Denken voraus...

    Wenn jeder nur Regeln befolgt, die er subjektiv für sinnvoll hält herrscht aber Chaos. Denn genauso, wie du (durchaus berechtigterweise) den Sinn mancher Regelung bzgl. Wegelchen nicht sinnvoll findest, mag vielleicht manch ein Autofahrer sagen "Überholabstand reichen doch 10cm, mehr ist Unsinnig" "Auf der Landstraße kann ich doch 130 fahren ich hab das im Griff" etc...

    Dass das nicht reicht, wenn der Hintermann die doppelte Geschwindigkeit fährt, liegt auf der Hand.

    Wenn man die Geschwindigkeit des Hintermannes für die Formel zu Grunde legt eben gerade schon.

    Di §4 Abs. 1 StVO macht es sich da sowieso leicht:

    Die Ausgestaltung in der Praxis wird dem Fahrer überlassen.

    Jein. Wenn du nur die StVO hernimmst schon. Allerdings wird das ganze im Bußgeldkatalog dann konkretisiert, was da für Werte einzuhalten sind.

    Ohnehin wird das niemand kontrollieren. ..

    Das ist eben die Frage. Denn ein weiterer Vorteil wäre eben, dass es relativ einfach kontrollierbar ist. Beim Überholabstand ist es ja häufig so, dass es schwer nachweisbar sein dürfte, dass beim Überholen der Abstand unterschritten wurde. Wenn auf einem so beschilderten Abschnitt überholt wird, liegt der Fall wenigstens relativ klar.