Interessant. Mir war gar nicht bewusst, dass Fernbusse Fahrradmitnahme anbieten.
Beiträge von Adsche
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Wie würdest du es denn sonst nennen? Ein durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter Verkehrsunfall bleibt eben ein Verkehrsunfall.
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Richtig gut wäre es gewesen, wenn nicht der Mann sondern die Frau auf der Fahrbahn gefahren wäre. Denn so wie es in dem Artikel beschrieben ist, wird bei vielen Lesern das Vorurteil verfestigt: Die jungen Männer fahren mal wieder leichtsinnigerweise mit dem Rad auf der Fahrbahn, die Frau ist natürlich sehr viel vernünftiger und fährt nicht auf der gefährlichen Fahrbahn. Hätte sich der Autor richtig engagiert, dann hätte er sicher zwei Fahradfahrer*innen gefunden, die ihre jeweilige Motivation die Fahrbahn zu nutzen, bzw. nicht zu nutzen, dargelegt hätten. Und vielleicht hätte er es sogar geschafft eine ältere Dame zu finden, die die Fahrbahn nutzt und einen jungen Burschen, der den Gehsteig nutzt. Und mit ganz viel Geschick hätte er den jungen Burschen sogar so dargestellt, dass er als Gefährder der Fußgänger auf dem Gehweg dasteht.
Das wäre nicht richtig gut gewesen, sondern richtig schlecht. Sich vorab ein Narrativ zurechtzulegen, dann so lange nach Einzelfällen zu suchen, bis man welche findet, die das Narrativ stützen und diese dann als Normalfall dazustellen - das ist der Inbegriff von schlechtem Journalismus.
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Roter Radweg = 241 am Anfang? Dann endet der dort, einen weiterführenden 240er gibt's wohl nicht, daher ist der 241er ab nächstgelegener Abfahrmöglichkeit (§ 10 beachten) unbenutzbar ...
Ist nur für ortsunkundige Radfahrer doof, die das bei der letzten Abfahrmöglichkeit noch nicht sehen, was ihnen da im weiteren Verlauf des Weges blüht.
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Vielleicht ist die Fahrradmitnahme auch einfach viel zu günstig.
Wohl kaum. Es wäre im Gegenteil fatal, wenn es am Ende so teuer wäre, dass jeder am Ende lieber mit KFZ + Fahrrad auf dem Dach loszieht.
Das Problem sind vielmehr zu geringe Kapazitäten in Kombination mit Zugausfällen und Verspätungen, die ein Erreichen des planmäßigen Anschlusses verhindern und dann zu Überlastung des folgenden Zuges führen.
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Sobald ein Verband aber deshalb rumfährt, weil er eine "Message transportieren" will
Aber verneint man das nicht gerade explizit in dem Moment, wo man keine Demonstration sein will? Wenn man sich versammelt um öffentlich eine Message zu transportieren ist das doch gerade das Wesen einer Demonstration.
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Zitat von § 30 (1) STVO
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.Unnützes Hin- und Herfahren ist ja bei einem Fahrzeugverband, der einfach so ohne Ziel herumfährt gegeben. Die Belästigung dürfte auch in beiden Fällen (Motorräder: Lärm, CM: Stau) gegeben sein. Von daher könnte man die CM wohl wenn überhaupt deshalb verbieten und nicht auf Grund des Versammlungsrechts.
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https://www.mopo.de/hamburg/polize…zaehne-37119486
Weiß jemand ob da Zweirichtungsverkehr vorgesehen ist, oder ob sich da jemand als Geisterradler betätigt hat? Geht aus dem Artikel irgendwie nicht so genau hervor.
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Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob es einen Grund gibt, dass dieser gewisse Onlineversandhändler auf anonyme weiße Lieferwagen setzt und nicht auf die aus der Werbung bekannten Fahrzeuge mit deren Premium-Farbgebung, aber man wird sich da wohl etwas überlegt haben.
Das dürfte daran liegen, dass das Fahrzeuge von Subunternehmern sind, die mit eigenen Fahrzeugen im Auftrag des Versandhändlers ausliefern.
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Haben die Dinger eine rechtliche Bedeutung?
Nein
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Ich kenne die Stelle. Schmaler gemeinsamer Geh- und Radweg mit Hauseingängen. Wundert mich ehrlich gesagt nicht, dass da was passiert ist. Ich hab da selbst mal fast (bzw. sogar ganz, es gab eine Berührung, ist aber nix passiert) einen Unfall mit einem Fußgänger gehabt. Seitdem fahre ich dort lieber illegal aber sicherer auf der Fahrbahn.
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Anstatt ist es zum Beispiel möglich plus aufzuhängen.
Je nachdem, wie dieser Weg in der anderen Richtung für die rechtsseitig Radfahrenden beschildert ist (das weiß ich in diesem Fall tatsächlich nicht) kann/darf man das eben möglicherweise auch nicht.
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Und dann ist da noch das Tempo: Mit scheint, dir fällt es nicht schwer, mit dem Rad im fließenden Autoverkehr zwischen den Fahrzeugen bei Tempo 30 mühelos "mitzuschwimmen". Dazu dürfte jedoch nur eine Minderheit der Radfahrenden in der Lage sein. Ich gestehe, ich gehöre da auch nicht zu.
Ich auch nicht.
ZitatWenn das aber mit dem Mitschwimmen nicht klappt, dann grenzt du diese Radfahrer*innen aus. Denn dann wirst du ständig von Autos überholt. Das ist jedesmal Stress und führt bei vielen dazu, dass sie noch weiter rechts fahren als sie das auf einer Straße mit Schutzstreifen tun. Willst du das? Vermutlich genau so wenig wie, dass Radfahrer*innen solche Straßen komplett vermeiden.
Also für mich ist es kein Stress, wenn ich von einem KFZ vorschriftsmäßig mit außreichend Abstand überholt werde.
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Auf dem Kötnerholzweg in Hannover-Linden ist die in dem Foto eingezeichnete Verteilung gelungen.
Das hat sogar Einzug gehalten in eine Broschüre der Stadt:
https://www.hannover.de/content/downlo…me_1511_Web.pdf
Dort wird das mit Breitenangaben auf Seite 57 beschrieben.
Zwei Probleme gab es bei der Planung:
Es war nicht gelungen, die Straße von Hauptdurchgangsstraße runterzustufen. (Dann hätte man vielleicht wirklich auf die Schutzstreifen verzichten können.)
Es war nicht gelungen die Stellplätze am Straßenrand wegzukriegen. (Dann hätte man Platz gehabt für Radfahrstreifen.)
Hätte man auf die Schutzstreifen verzichtet, dann wäre das eine "Da fahre ich nicht lang Straße" für viele Radfahrer*innen geworden. Das fände ich noch weniger akzeptabel als die gefundene Lösung.
Leider war es auch nicht gelungen das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren.
Du sagtest ja:
Ich finde der Kötnerholzweg ist ein Beispiel, dass es doch geht. Und die Bemaßung ist knapper als in deinem Beispiel. Keine Frage: Optimal ist auch der Kötnerholzweg nicht, aber wie willst du die Macht der Autolobby brechen und die Stellplätze wegkriegen?
Aber 50cm zwischen Schutzstreifen und Parkständen reicht niemals aus um die Dooring Gefahr z verhindern. Von daher eher kein so tolles Beispiel.
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Teilweise aber eben auch nicht. Hier z.B.: https://www.mapillary.com/app/?lat=53.55…u77g&menu=false
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Nein, ich meinte das, was du etwas weiter oben gezeigt hattest Ullie
Kann es da prinzipiell zu Geradeausradverkehr (Rad oder KFZ) und linksabbiegendem Radverkehr gleichzeitig kommen? Falls ja wäre das sehr konfliktträchtig...
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Sehe ich das richtig, dass sich die Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer da rechts vom normalen Fahrradstreifen befindet?
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#Gärtnergegenbenutzungspflicht
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Vor allem: Warum ist das nicht bei allen LKW so, wie bei dem auf dem Foto aus Hannover? Gibt es da tatsächlich ein technisches Problem bei anderen LKW als Abfalltransportern, das die deutsche und internationale Automobilindustrie mit ihrer angeblichen Spitzentechnik nicht zu lösen vermag?
Ob es da ein generelles technisches Problem gibt weiß ich nicht. Es ist allerdings in jedem Fall so, dass das gesamte "Layout" des Führerhauses bei Fernverkehrs LKW anders ist als bei z.B. Müllwagen. Dies hängt z.B. mit der dort eingebauten Schlafmöglichkeit zusammen.
Weiterhin könnte es eine Rolle spielen, dass es auf Grund hiesiger Vorschriften (Gesamtlänge des LKW ist relativ streng limitiert) hierzulande günstig ist, wenn die LKW Zugmaschine möglichst kurz ist (deshalb haben wir hier auch keine Hauben LKW, wie sie in den USA üblich sind). Da bietet es sich dann natürlich an unter dem Fahrer noch diverse Technik unterzubringen.
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Der Effekt "Erkältung durch Klimaanlage" kommt aber im Wesentlichen auch nicht daher, dass die Klimaanlage besonders viele Viren verbrietet. Der Grund dafür ist vielmehr, dass durch die trockene Luft aus der Klimaanlage die Schleimhäute austrocknen und man dadurch anfälliger wird, sich auch bei geringer Viruslast was einzufangen.