Beiträge von obelix

    Da wollte ich mir aufgrund der Beschreibung im Text mal die Örtlichkeit virtuell anschauen, und schon beim ersten Mapillary-Zufallstreffer war so eine beschriebene Situation sichtbar: https://www.mapillary.com/map/im/ha7BaPq0wx4ikjfvNHEYTg (natürlich könnte es auch eine andere Stelle gewesen sein, aber das ist schon sehr eindrücklich)

    Dabei muss man dazu ja noch im Kopf behalten, dass das ein älteres schmaleres Fahrzeug von wahrscheinlich 1,6 bis 1,8 m Breite ist im Gegensatz zu einem überbreiten SUV mit 2,0 bis 2,2 m; dass der Fahrer halbwegs sauber geparkt hat und nicht noch weiter rechts; dass die Türen bei einem Fünftürer deutlich kürzer sind als bei einem Dreitürer; und dass das Kind die Tür noch gar nicht ganz geöffnet hat. Trotzdem wäre bei dieser geringen Spurbreite, dem rechts verlaufenden unmarkierten hohen Rinnstein und dem komplett verbotenen (auch für den Lenker) Gehweg ein Befahren dieses "Radwegs" nicht mal mit viel gutem Willen erlaubt, geschweige denn anzuraten - zumal die breite und einwandfreie Fahrbahn daneben sichere Fahrt ermöglicht. Mit einem Pedelec mit 25 bei maximalen 30 sogar problemlos nahe an der Maximalgeschwindigkeit.

    Leider trifft es bei solchen Unfällen sehr oft ältere Leute. Ich vermute, das liegt weniger an der verringerten Reaktionsgeschwindigkeit (bei so einer Tür kann man eh nichts mehr machen) und mehr an deren Sozialisierung: einerseits die blinde Befolgung der von früher her verinnerlichten Regeln "rechts fahren, Autos nicht aufhalten, Radwegpflicht überall", die längst nicht mehr gelten; andererseits die Annahme gegenseitiger Rücksichtnahme bei völlig Fremden (analog zu Trickbetrügern mit "Niemand würde sich als Polizist ausgeben, wenn er keiner ist, das ist ja verboten!" dann "Niemand würde eine Tür öffnen ohne sich umzuschauen und zu warten, das ist ja verboten!"). Beides zusammen führt dann zu blindem Gottvertrauen und bedingt durch Rücksichtslosigkeit anderer zu eigentlich vermeidbaren Unfällen.

    Im Prinzip bräuchte man da einen neuen "7. Sinn" speziell auf ältere Verkehrsteilnehmer zugeschnitten. Vielleicht auch nur in günstiger, als Flyer beim Kauf eines Pedelecs und zweimal jährlich an belebten Plätzen (ähnlich der Verkehrswacht-Aktionen, die schon stattfinden, nur eben in wirkungsvoll).

    Dass die Polizei die Leute weiter in ihrer gefährlichen Fahrweise bestärkt, statt aufzuklären, und die Fehler der Autofahrer durch verharmlosende Ausdrücke wie "Unachtsamkeit" zu Kavaliersdelikten erhebt, ist natürlich nochmal eine ganz andere Baustelle...

    Ich kann einfach nicht verstehen, wie man so etwas absichtlich "bauen" kann.

    Bad Nenndorf. Und ja, es ist kein Radfahrstreifen.

    Auf dem Bild zu sehen: der Mindestabstand zu den rechts parkenden Kraftfahrzeugen markiert durch eine weiße gestrichelte Linie. Sollte die Ampel mal rot sein und einige Autos dort warten, dürfen sie die Linie nicht überfahren, da Bedarf nur bei Gegenverkehr vorkommt und hier faktisch unmöglich ist - also kann man mit dem Rad vorsichtig bei ausreichendem lichten Raum von ca. einem Meter an den Wartenden vorbeifahren und vorne an der Ampel wieder zurück auf die Mitte der Spur wechseln. Zudem keine nervigen Benutzungspflichten und keine teuren Schilder, ein Gewinn für alle außer Autofahrer.

    Das einzige, was die Verwaltung vergessen hat: den nach alter deutscher (Un-)Tugend scharrrf rrrechts fahrenden Rentnern und Gelegenheitsradlern einen passenden Informationsflyer in die Hand zu drücken, wie man sich hier richtig und verkehrssicher verhält (siehe abschreckendes Beispiel im Foto).

    Und was ist, wenn der benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Hochbordradweg in beiden Richtungen benutzt werden muss? Muss ich als "Geisterradler" dann 1,5 Meter vom Bordstein Abstand halten oder der entgegenkommende Kraftverkehr auf der Fahrbahn? Es ist ja kein Überholen, sondern ein Entgegenkommen.

    Beim Entgegenkommen reicht ein Meter, bei langsamerer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht (also faktisch einer bleibt stehen und der andere fährt maximal Schritttempo) reichen auch wenige Zentimeter. Bei LKWs in voller Fahrt und evtl. Seitenwind ist aber selbst die Fahrbahn rechts im Bild schon eher schmal, aus Sicherheitsgründen (Schwanken, Ausgleichsbewegungen) ist der Radweg im gezeigten Bild bei entgegenkommendem Radverkehr nicht sicher befahrbar, ergo das Schild ignorierbar.

    Dass es genug Leute gibt, die das nicht wissen und sich dann in Gefahr begeben, ist natürlich wieder eine andere Sache. Linksseitige Radstreifen sind ja explizit verboten, dabei würde ich dieses Konstrukt als genau das gleiche einordnen, ja sogar noch schlimmer, da mit weniger Sicherheitsraum und mit Fußverkehr. Was lohnt da mehr, wegklagen oder einfach ignorieren?

    die VwV-StVO zu Zeichen 274, dort Rd-Nr 10:

    den Plural "Radwege" interpretiere ich in Zusammenhang mit dem vorher genutzten Plural "Vorfahrtstraße" allerdings so, dass nicht zwingend rechts und links der Fahrbahn Radwege vorhanden sein müssen. Einer reicht, der dann aber für beide Fahrtrichtungen b-pflichtig.

    Jetzt mag man am "grundsätzlich" natürlich erkennen, dass Ausnahmen (vom Vorhandensein der b-Pflicht-Radwege, von Fußgängerquerungen per LSA) möglich, jedoch dann auch zu begründen sind.

    So eine Begründung, warum nun T60 oder T70 auch dann angeordnet werden darf, wenn kein b-pflichtiger Radweg vorhanden sind, hab ich allerdings noch nicht gelesen. ?(

    Danke! Aus der Formulierung würde das in meinem Fall wieder passen, denn dort gab es ursprünglich einen einseitigen in beide Richtung benutzungspflichtigen Weg und T70. Die Umwandlung zum Gehweg vor einigen Jahren war so gesehen dann ja kein Problem, weil die Geschwindigkeit nicht mehr angehoben werden muss, sie ist ja schon auf 70. ^^

    Die Regelung ist aber auch ziemlich einseitig, gedacht sicherlich für große innerstädtische Stich- oder Ringstraßen (z. B. mittlerer Ring in München), die mitten in der Stadt liegen, aber würde dann im Prinzip auch auf solche Straßen wie oben gezeigt angewandt werden. Mit zwei Ortsschildern wäre es eine normale Landstraße und problemlos ohne Radweg befahrbar, da wurde wohl nicht besonders weit gedacht. Von daher könnte es sein, dass die Verwaltung da einfach entsprechend kreativ in der Auslegung war.

    §10 dürfte hier aus drei Gründen nicht zur Anwendung kommen:

    1. Die Markierungen sind ziemlich vorbildlich genau so markiert, wie es in einer der Hinweise der VwV für den Übergang von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen vorsieht, dabei wird es wie ein auslaufender Radstreifen behandelt und es herrscht Gleichberechtigung bzw. Reißverschlussprinzip. Ich habe das Bild vor dem geistigen Auge, aber gerade nicht zur Hand, kann ich bei Bedarf aber gerne raussuchen und nachreichen.
    2. Die Fahrbahn ist an dieser Stelle so breit, dass sich Auto und Rad auf der Vorfahrtsstraße nicht in die Quere kommen können (bei LKWs könnte es evtl knapper werden). Selbst wenn man also den Worst Case von §10 annehmen würde, könnte niemand auf der Vorfahrtsstraße behindert oder gefährdet werden.
    3. Beim Abbiegen (Geradeausfahren) hat die Vorfahrtsstraße absoluten Vorrang in jeder Hinsicht. Selbst sich darauf befindliche Fahrzeuge, die Fehler begehen, genießen das Vorfahrtsrecht. Da der Radweg eindeutig zur Straße gehört und auch keine abweichenden [Zeichen 205] zu sehen sind, ist jeder Abbieger wartepflichtig. Die markierten Linien zeigen das ja recht deutlich, dass sich der Radweg auf der abknickenden Vorfahrtsstraße befindet.

    Man könnte es natürlich noch deutlicher machen und das ganze weiter nach vorne ziehen, dann wäre es noch weniger fehleranfällig. Das geht aber wohl aufgrund der Brücke nicht so leicht. Scheint aber eh nicht benutzungspflichtig zu sein, weil an der Einbahnstraße die Beschilderung fehlt und hinten links das ganze zum Gehweg wird, oder?

    nein, das geht dann so nicht.

    Die Anordnung von T60 oder T70 innerorts ist nur auf Straßen zulässig, die (neben anderen Bedingungen) über benutzungspflichtige Radwege verfügen. Das ist ein K.O.-Kriterium.

    Deshalb ist das ganze Konstrukt da oben ja in seiner Gesamtheit eben auf so vielen Ebenen einfach nur falsch, falsch, falsch.

    Interessant, hast du da eine Quelle zur Hand? Ich kenne aus dem Kopf mindestens eine sogar vierspurige Bundesstraße mit T70, die früher so einen Radweg hatte, der heute aber nur noch Gehweg Radfahrer frei ist. Fahren zwar nicht sehr viele drauf, weil es bessere Routen gibt, aber rein technisch spricht wohl nichts dagegen.

    Es könnte aber doch durchaus auch sein, dass überhaupt keine Gefahrenlage vorliegt bzw. begründet werden kann, dann würde die Pflicht aufgehoben und Tempo 60 beibehalten. Zumal 60 ja nicht viel anders als 50 ist auf den meisten Straßen. Üblicherweise wird das ja für Straßen vergeben, die weniger unfallträchtig sind (gerade, frei von Bäumen/Büschen und Häusern, breiter als üblich, ohne direkten Gehweg, ohne Straßenparken oder Parkplätze, wenige oder keine Einfahrten), also so gesehen noch weniger Argumente für getrennte Wege.

    Ich glaube nicht, dass die Verwaltung so reagieren würde - die Situation ist ja weiterhin so wie vorher, sprich vor Gericht würde diese Änderung nichts bewirken außer Arbeit. Auch 241 hat ja die gleichen Voraussetzungen zur Anordnung, es ist lediglich die bauliche Ausführung und die Breite anders - aber der Weg sieht so aus, als würde er beide Mindestmaße packen, von daher wäre das egal.

    Es steht und fällt denke ich mit der Verkehrsbelastung inkl. Schwerlastverkehr (aus den Fotos schlecht ersichtlich) in Bezug auf mögliche oder unmögliche Überholmanöver, die Länge des gesamten Abschnitts, und den bisher dort geschehenen Unfällen. Das würde ich einfach mal bei der Verwaltung erfragen, dann kannst du immer noch entsprechend reagieren. Dass nur durch deine Nachfrage jetzt jemand auf die Idee kommt, die Gegenrichtung zu ändern, würde ich stark bezweifeln. Es sieht von den Bodenmarkierungen her eher so aus, als wurde bereits notgedrungen reagiert, aber in die andere Richtung. ;)

    Ich muss mir da wirklich ganz genau überlegen, wie ich da vorgehe.

    Greife ich die B-Pflicht an, wird man argumentieren, dass T60 ist

    greife ich T60 an, weil das schließlich innerorts nur angeordnet werden dann, wenn B-Pflichtige Radwege vorhanden sind, wird man wieder eine B-Pflicht anordnen.

    Greife ich die Freigabe an, weil man hier nunmal den roten Teil als Gehweg ausgewiesen hat...

    Die Geschwindigkeitslimits haben doch erstmal keinen direkten Einfluss auf die Benutzungspflichtrechtmäßigkeit, wenn sich das ganze innerorts abspielt? Ansonsten könnte ja eine schlaue Verwaltung auf die Idee kommen, einfach überall 70+ anzuordnen und dann überall Radwege hinzubauen - das geht natürlich so nicht. Im Gegenteil muss ja sogar erst über Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden, bevor BP angeordnet wird, weil das Verlangsamen ein milderes Mittel als das Sperren der Fahrbahn ist, um den gleichen Effekt (höhere Sicherheit) zu erreichen.

    Interessant ist natürlich, wie der Rest der Straße aussieht und wieviel Verkehr ist. Von den Bildern her scheint es eher wenig zu sein und zudem sehr übersichtlich, also müsste die Verwaltung schon mit hohem Schwerlastverkehr und/oder gehäuften Unfällen kommen, um das beizubehalten. Von der tatsächlichen Situation sieht es aber eher so aus, dass das früher mal in beide Richtungen benutzungspflichtig mit [Zeichen 241-30] war, aber jemand die Gegenrichtung weggeklagt hat, nach Entfernung der Schilder aber manche Leute nicht auf der Fahrbahn fahren wollten und die Verwaltung dann als Notlösung [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] hingeschustert hat. Da hilft vielleicht schon ein einfacher Tipp, dass Piktogramme auf dem Boden in Verbindung mit dem reinen [Zusatzzeichen 1022-10] in Gegenrichtung besser und korrekter wären.

    „(…) wenn (…) zu rechnen ist“ ist ja mal so schwammig wie möglich formuliert. Wenn heute ein nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer von einem abbiegenden Lastkraftwagenfahrer getötet wird, hat der Fahrer ja offenbar auch nicht mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet. Andererseits muss nach meiner Interpretation abseits von Bundesautobahnen oder Kraftfahrstraßen überall mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden.

    Irgendwie ist diese Formulierung auch wieder ganz besonders halbgar.

    Das finde ich jetzt nicht wirklich schwammig, und die Gerichte werden es, wenn man den bisherigen Urteilen zum Abbiegen folgt, wohl auch nicht zum Nachteil der Fußgänger/Radfahrer auslegen. Es geht ja explizit nicht um das, womit der LKW-Führer rechnet, sondern womit er rechnen muss, also kann er nicht sagen "hab ich nicht gesehen", denn er hätte es ja sehen müssen, und ab jetzt dann entsprechend Schritt fahren (was durch den Fahrtenschreiber leichter nachweisbar ist als es der fehlende Spiegelblick bisher war).

    Die Anpassung ist eigentlich schon sinnvoll: bei allen Gehwegen, Radwegen, Fußgängerüberwegen und Radfurten dürfte aus Sicht des Richters generell mit Personen zu rechnen sein, auch wenn aktuell wenig los ist. Auf Kraftfahrstraßen und bei eigenen Rechtsabbiegerampeln dürfte das ausgeschlossen sein. Landstraßen außerorts waren auch vorher schon im Entwurf des Verkehrsministeriums ausgeschlossen. Bleiben als Konfliktpunkte eigentlich nur noch kleine innerörtliche Straßen ohne Gehweg, aber da ist mangels seitlichem Verkehrsraum die Person ja sowieso vor dem LKW und daher weniger gefährdet als seitlich.

    Zuverlässige Abbiegeassistenten jetzt und sofort für alle wären natürlich besser gewesen.

    Aber das geht nunmal aus gleich mehreren Gründen einfach nicht.

    Das langsame Abbiegen ist deshalb ein guter Schritt.

    Der Tagesspiegel berichtet leider sehr einseitig und verbreitet gleich wieder schlechte Stimmung. Dabei ist das verabschiedete Paket ein guter Schritt in die richtige Richtung. Da kann man sich auch erstmal drüber freuen.

    So sehe ich das auch, und würde sogar noch weitergehen - Assistenten verführen, wenn sie nur warnen und nicht notbremsen - dann eher zum sorglosen Umgang. Das langsame Fahren entschleunigt den gesamten Verkehrsfluss, da dann nicht noch drei Autos hinter dem LKW mit über die gelbe Kreuzung drängen, sondern halt einfach nicht mehr rüberkommen und warten müssen. Das dürfte dann zu mehr Staus und damit mehr Umstieg aufs Rad, oder alternativ zu mehr Staus und mehr LKW-Fahrverboten innerorts führen. Alles für die Gesamtsituation positive Möglichkeiten, aber selbst wenn es nicht dazu führt, wird die Unfallgefahr und im Fall eines Unfalls die Schadenshöhe reduziert - und das gratis, sofort und ohne funktionierende Fahrzeuge ausmustern oder nachrüsten zu müssen.

    Vielen Dank auch von mir fürs Wiederherstellen und Zusammenbauen! Das mit dem kalten Entzug ging mir auch so, man vermisst etwas erst dann, wenn man's mal nicht mehr hat...

    Zitat

    Lästige Sache: Ich wollte eigentlich heute Nacht mit der gesamten Problematik abschließen und das Forum von seinem temporären Zuhause wieder auf einen anderen Server umziehen. Das geht dank Plesk supereinfach und ist heutzutage nur noch ein Knopfdruck und gar kein Vergleich zu dem früheren Herumgerenne auf mehreren Konsolen und so weiter und so fort.

    Eine spielte allerdings nicht mit: Eine Festplatte des neuen Servers. Auch der hat natürlich zur Sicherheit gleich zwei davon und die eine rauschte mir mitten in der Nacht ab. Kein Witz:

    Je nachdem wieviel Zugriff du auf den Server hast bzw. wie er konfiguriert ist: ich kann ZFS als Dateisystem sehr empfehlen. Das ist nicht nur kompletter Software-RAID a la mdadm, sondern hat zusätzlich Fehlererkennung mit Prüfsummenbäumen für jeden einzelnen Block (und soweit möglich, auch automatische Korrektur). Grade bei silent corruption wie hier ist das Gold wert, weil es rechtzeitig erkannt wird und man dementsprechend nicht Backups von kaputten Daten macht. Und auch bei lange gelagerten Backups ist es super, weil man jederzeit sicher sagen kann, dass im Backup alles noch so ist, wie es vor x Jahren war (und die Backups dank block-level-Basis auch sehr schnell durchlaufen).