Genial!
So'n genialen Service für ältere Radler mit zunehmenden Prostatabeschwerden wünsche ich mir hier auch!
Genial!
So'n genialen Service für ältere Radler mit zunehmenden Prostatabeschwerden wünsche ich mir hier auch!
Hier ein Fall aus Deutschland, in dem der Radfahrer nicht zahlen musste:
ZitatAnders als bei Autos gibt es bei Fahrrädern keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche.
... und das ist eben der Unterschied zum Klein-Kraft-Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen, jedenfalls in deutschen Landen ...
Was soll die Umgestaltung Dr.-Pfleger-/Sedanstraße?
Eine berechtigte Frage, wenn man sich den Schutzstreifen anschaut, der aber vermutlich gar nicht gemeint ist ...
Entdeckt über das OSM-Forum
Im besagten anderen Forum hat jemand aus den Stellungnahmen von (DVR und) difu eigentlich zum Vorschlag der Grünen, wo aber auch auf den noch unbekannten offiz. Entwurf eingegangen wird, indirekt rausgelesen, dass an der Vermutung wohl was dran ist.
Anschließend sollte man das Verbot auf alle Fahrzeuge ausweiten.
Genau!
Schwerter zu Pflugscharen, äh, Radwege zu Parkplätzen!
In einem anderen Forum wurde darauf hingewiesen, dass in dieser PM folgendes zu finden ist:
ZitatDer Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist.
Weiß nicht, ob der Link ins andere Forum frei lesbar ist, aber der User dort schrieb weiter:
ZitatIch habe beim RLVD nachgefragt (es braucht also keiner weiter den Martin Schmidt deswegen anzuschreiben), es scheint dafür keine offizielle Quelle zu geben, die Info ist rein informell.
Ist jemandem das Thema schon über den Weg gelaufen?
"Nie" wäre faslch ...
- Schwellen zur Verkehrsberuhigung
- einmündende Nebenstraßen über Bordsteine
- Fräskanten in Baustellen
findet man durchaus ...
Schutzstreifen werden angelegt, um Radfahrer zu schützen.
Schutzstreifen werden m.E. angelegt, um Autofahrer vor lästig weit links radelnden Radelnden zu schützen.
Für was anderes taugen die üblicherweise zu schmalen Handtücher nix ...
Sie suggerieren nur, dass man zum Radler "auf der anderen Spur" wenig Abstand halten darf ...
Wobei man imho an linksweisenden Baken auch links vorbeifahren muss.
Baken sollen so aufgestellt werden, dass die Streifen in die richtige Richtung weisen (was bei Baustellen oft genug missachtet wird), aber eine Pflicht, so zu fahren, steht in der StVO nicht drin (sonst gäbe es wegen der vielen Fehlaufstellungen auch ein Kuddelmuddel in Baustellen), ganz im Gegensatz zum blauen Schild mit Pfeil ...
So in der Tat nicht ganz falsch interpretiert macht das aber den Witz kaputt!
durch ein Minenfeld.
Aber eigentlich ist es ein ganz harmloser Ort ...
Kein Radweg, sondern eine Kreuzung mitten im Wald:
Dass Autofahrer die Vorfahrt von radfahrenden Radfahrenden für völlig unverbindlich halten, wusste ich ja schon immer, aber hier wird es mal offen ausgesprochen:
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. |
Dem Aussehen und der VwV-StVO nach muss es wohl eine vorfahrtsberechtigte Radfurt sein ...
- "zwingt" Radfahrer in den Dooringbereich
So ist's recht! Schützt die Autofahrer vor lästig weit links radelnden Radelnden, daher ja auch der Name Schutzstreifen ...
Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, der sollte eigentlich nicht mit rot angelegten Furten versehen werden, denn es hält die Menschen davon ab, die Fahrbahn zu benutzen und lässt Autofahrer denken, da handele es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg.
Die VwV-StVO zu § 9 zu Radfurten macht keinen Unterschied zwischen b-pflichtiger, nicht b-pflichtiger Radweg und Gehweg, Schleichradler frei:
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. |
Ist auf dem Schutzstreifen halten nicht eigentlich erlaubt?
Bei Vz 340 in der StVO zu finden: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken."
Parken nein, halten ja ... Noch ... Scheuer will's ändern.
Kennzeichen gibt's nur für Kraftfahrzeuge ab 6 km/h.
Fahrräder also nicht, egal wie lang/breit/hoch im Rahmen der StVZO.
Auch normale Pedelecs bia 25 nicht, da den Fahrrädern laut StVZO gleichgestellt.
"Radwege sind sicher"
... Ihr Problem!
Dass Du auch immer nur Teile zitierst ...
Schon beim Blüm hat man immer eine Hälfte weggelassen, schon er selbst ..
Hätte das Teil halt auf 61 tunen müssen ...
Ist es denn von der StVO gedeckt, den Radweg
im\vorm/ Kreuzungsbereich zu verlassen?In §9 der StVO, in Absatz 2 steht: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. ... Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Das bedeutet doch vermutlich, dass es im Rahmen der StVO möglich ist, sich mit dem Fahrrad auf die Linksabbiegespur einzuordnen und direkt links abzubiegen, denn offensichtlich geht man in der StVO davon aus, dass es normal ist, auch für Fahrradfahrer*innen (!), sich auf die Linksabbiegespur einzuordnen. Man "braucht" das aber nicht zu machen.
Mit der kleinen Korrektur ist direktes Linksabbiegen inzwischen auch dann möglich, wenn man auf Radwegen unterwegs ist ...
Etwas deutlicher wird es, wenn man die StVO vor/nach 2009 vergleicht oder gar die Begründung der damaligen "Schilderwaldnovelle" anschaut oder auch die etwas davon abweichende nochmalige Begründung der 2013er Neufassung (es gab ja den Streit zur Gültigkeit der "Schilderwaldnovelle").