Beiträge von Mueck

    Womit begründet sich eigentlich die Verschiebung der Furt in die Seitenstraße?

    Warum baut man so einen "Radweg" nicht wirklich gerade?

    Gute Frage!

    Ähm ...

    Nächste Frage?

    Vielleicht sind angerampte Bordsteine für die Absenkung ja in gerade billiger als gebogen oder so ...

    Oder ein Versuch einer Anlehnung an niederländisches Kreuzungsdesign ...

    Oder in irgendeiner angestaubten Richtlinie im Aktenschrank des Planers steht das so oder er hat es damals vor 100 Jahren so gelernt und dann verzichtet, sich aktuelle Richtlinien in den Aktenschrank zu stellen ...

    Zitat Mueck "Das sollte reichen für legales Radeln"

    Aber vmtl. nur einmal, oder?

    Wer einmal durch OWi-,Straf-oder Zivilverfahren über das Radfahrverbot aufgeklärt wurde, kann sich zumindest an Stelle nicht mehr über die Uneindeutigkeit rechtfertigen.

    OT "Wenn bei euch Rot eine radwegtypische Farbe ist, dann ist das ein Indiz."

    Der schlagfertige Robentragende könnte dagegenhalten: Farbe ist keine Infrastruktur.

    Nein, x-mal, bis ein Gehwegschild da steht ...

    Yeti: das hinterlegte Urteil ist ein zivilrechtliches an einer Stelle, wo nur ein Wegweiser ein "Indiz" war, der reicht nur 1x, das auch bei Haftungsfragen, s. Link OLG Jena, bei einer ja angeordneten Radwegfurt (die Strichlierung fällt ja nicht vom Himmel ...) reicht es auch für x-mal.

    Und im Zweifel gilt noch das Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten" oder so ... Guter RA und ggfs. nächte Instanz vorausgesetzt ...

    An wen sich der Geschädigte ggfs. wenden sollte, steht ja auch im Jenenser Urteil ...

    Die meisten Leute halten das jetzt für einen "Radweg", weil sie glauben, dass rotes Pflaster ein Radweg ist. Ist es aber nicht.

    Doch, ist einer ...

    Jedenfalls könnte ein Radler drauf m.E. nicht belangt werden.

    Zitat

    § 2 ... Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Es muss also auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne 240 geben können, fragt sich nur, wie man die erkennt.

    Wenn bei euch Rot eine radwegtypische Farbe ist, dann ist das ein Indiz.

    Zudem darf es die markeirten Furten über die Querstraßen nur bei Radwegen geben laut VwV-StVO, das wäre das 2. Indiz.

    Das sollte reichen für ein legales Radeln ...

    Falls die Behörde was anderes wollte (was ich mal bezweifeln täte *flöt*), müsste sie ein Gehwegschild zur Klarstellung aufstellen ...

    Na wer auf Radwege vertraut, wird vom Lkw schnel____________

    ... so hoch wie ein Schlauch eben ...

    Die Frage war ja, ob es ihn noch gibt...

    Es ist zu befürchten, dass es er eineiiger Hundertling ist ...

    Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...

    Das gefährliche dran ist, dass das Jedermannsrecht bei der Festnahme durch Bürger a) nur auf frischer Tat greift und b) nur bei Straftaten. Festnahme bei Owis ist dagegen nicht erlaubt!

    Daher lieber erst hinterher festnehmen lassen

    Außerdem ermöglicht der Schutzstreifen das "Fahrrad frei" auf dem Gehweg.

    500 € + 500 € = 1000 €, damit kriegt man dann ein besseres Rad statt zweier Möhren, das kann die bessere Lösung sein, ja ...

    Mist + Müll ergibt in Summe aber nix besseres als die Einzelteile, sondern eher das Gegenteil ...

    Es wird ja natürlich schon dagegen geklagt, was in solchen Fällen nicht selten erfolgreich ist, womit das Lösen der Bahnsteigkarte entfallen kann ...

    Eckernförder Straße, Ecke Eichendorfstraße ist ein schönes Bsp., dass man es auch andersrum klarstellen kann: Mehr als 5 m (7,ungrad) zwischen Radwegkante und Fahrbahnkante und trotzdem eine Furt markiert und das 205 aus der Eichendorfstraße raus vor dieser Furt.

    Überhaupt weit abgesetzt und doch zur Gesamtstraße gehörend zu betrachten. Das würde dort NIE irgendein Autofahrer in Zweifel ziehen ... *flöt* ;)

    Aus der Eichendorff heraus wird man laut Google auf Angebotsstreifen geführt und das Radwegschild dürfte aus der Richtung erkennbar sein.

    Mir geht es konkret um Zu § 9, Rn. 8 VwV-StVO:

    Da stellt sich dann die Frage, ob in diesem Fall bis zum Radweg oder bis zum Gehweg des Geh-/Radwegs gemessen wird, sofern der Radweg rechts liegt und der Gehweg links (kommt selten vor, ist aber wohl nicht verboten). Das wären dann ja je nach Situation noch mal mindestens 1,5 Meter extra, also dementsprechend weniger Grünstreifen dazwischen.

    Man beachte in

    Zitat

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Da der Radweg (und Gehweg) aber Teil der Straße sein sollen (vor allem, wenn er benutzungspflichtig sein soll), fragt man sich ja unwillkürlich, wie er von sich selbst abgesetzt sein soll ...

    Im übrigen schreibt der zweite Satz nicht vor, in welche Richtung man klarstellen muss, man könnte auch klastellen, dass der Radweg zweifelsfrei zur Straße gehört ...

    Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.

    ... und vorher auch schon oft nicht, nur bei sog. Dreistrichfurten (hier in Bild 6 ist eine, im Text nach "Dreistrichfurt" suchen.

    Die Regel galt auch nicht, wenn es gar keine Radverkehrsanlage ist, wie bspw. eine (für Radler freigegebene) Fußgängerzone keine RVA ist: Wenn die eine Straße quert: Freie Fahrt für freie Radler ...

    Wismar Bahnhof, ich meine, ich hätte da vor Monaten schon irgendwo Diskussionen zu gesehen ... Hier? VM? VP? OSM? FB? *grübel* Blöd, wenn man sich zu sehr diversifiziert ... ;)

    Ich meine mich zu erinnern, dass der Weg auch am Bahnhof vorbei ziemliche Haken schlägt und auch nach der Querstr. nicht wirklich als straßenbegleitend zu bezeichnen wäre und das 240 somit keine B-Pflicht anzeigen kann ...