... und z.B. die Schulen mit Luftfiltern ausrüstet.
Im Velomobilforum schreibt jemand:
"Hubig (Bildung in RLP, SPD) ist gegen die Anschaffung vonLuftfilter für Schulen, weil sich ja das Lüften bewährt habe."
Hab's aber nicht verifiziert ...
... und z.B. die Schulen mit Luftfiltern ausrüstet.
Im Velomobilforum schreibt jemand:
"Hubig (Bildung in RLP, SPD) ist gegen die Anschaffung vonLuftfilter für Schulen, weil sich ja das Lüften bewährt habe."
Hab's aber nicht verifiziert ...
Hier ein paar Anregungen, was so alles geht - oder: Grenzen existieren vornehmlich im Kopf des Fahrers.
Da würde auch mein Kühlschrank reinpassen
Also am Anfang des Videos sind schon einige (Hinterautomit)Motor(hängende)Radler zu sehen ... ![]()
Es wird ein Radfahrschutzstreifen mit entsprechender flächigen Rotmarkierung eingerichtet.
Wat'n nu?
Schmutzstreifen oder Radfahrstreifen?
Das würde ich dem Arbeitsschutz melden, bevor er vom Erdhaufen erschlagen wird!!1
desto mehr freue ich mich über Verluste der Unternehmen.
Hier in Karlsruhe hatten die sicher gestern und heute einen sehr guten Tag, hier ist der ÖV zusammengebrochen ... (Wiederholt sich wohl ca. alle 5 Jahre in Schland: 2011 Heidelberg, 2015 Essen)
Stattdessen hätte er auch in lärmschluckenden Bewuchs seines Grundes investieren können ...?!
aber kein Pendant zur deutschen Gehwegbenutzungspflicht.
?
Darin "§ 1. Plaats op de weg"
ZitatArtikel 4
- 1 Voetgangers gebruiken het trottoir of het voetpad.
- 2 Zij gebruiken het fietspad of het fiets/bromfietspad indien trottoir en voetpad ontbreken.
- 3 Zij gebruiken de berm of de uiterste zijde van de rijbaan, indien ook een fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
- 4 In afwijking van het eerste en het tweede lid gebruiken personen die zich verplaatsen met behulp van voorwerpen, niet zijnde voertuigen, het fietspad, het fiets/bromfietspad, het trottoir of het voetpad. Zij gebruiken de rijbaan indien een fietspad, een fiets/bromfietspad, een trottoir of een voetpad ontbreekt.
Google Translate macht daraus:
ZitatArtikel 4 1 Fußgänger benutzen den Geh- oder Fußweg. 2 Sie benutzen den Radweg oder den Rad-/Mopedweg, wenn kein Geh- und Fußweg vorhanden ist. 3 Sie benutzen den Randstreifen oder die äußerste Seite der Fahrbahn, wenn auch kein Radweg oder ein Rad-/Mopedweg vorhanden ist. 4 Abweichend von Absatz 1 und 2 benutzen Personen, die sich mit anderen Gegenständen als Fahrzeugen fortbewegen, den Radweg, den Fahrrad-/Mopedweg, den Geh- oder Fußweg. Sie benutzen die Straße, wenn es keinen Rad-, Rad-/Moped-, Geh- oder Fußweg gibt.
NL hat kein "VZ 240", das "Vz 237" gilt bei Abwesenheit eines Gehwegs als solches, vieleicht daher der Irrtum?
Zu Sürenheide bei Gütersloh:
Radwegschild in Fahrtrichtung der Radlerin aus Sicht der Vorfahrtstraße
Bissele zurückgespult: Sieht nach abgesenkter Bordstein aus, ohne Beschilderung wäre es als eigenständiger Radweg ein Fall für § 10. Ohne den Bordstein wäre es § 8 RvL, dazu gibt's ein Urteil des OLG Karlsruhe für eine Kreuzung in St. Leon-Rot, im VP bildlich dokumentiert.
Zu den 6 m die VwV-StVO:
ZitatDer Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
- Von der Straße abgesetzt, nicht von der Fahrbahn. Wenn Fahrbahn und Radweg optisch zusammengehören trotz > 5 m, dann teilt er Vorfahrt/Vorrang mit der Fahrbahn.
- "Können Zweifel aufkommen ..., so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."
In welche Richtung die Zweifel ausgeräumt werden, steht da nicht. Oft sind's kleine 205 für Radler, hier ist es aber eine Furt und ein großes 205 davor für Autler ...
Und eigentlich definiert die VwV-StVO kein eigenes Recht. Gehören sie optisch zusammen, ist das eben so und darf nach StVO eigentlich nicht umdefiniert werden, zur Aufhebung des § 9 gibt es eig. kein Vz, 205 ist § 8, nicht 9
Das war auch die übliche Vorgehensweise, bevor die Freigabemöglichkeit der Fahrbahn ermöglicht wurde, da das 267 nur auf Fahrbahnen gilt
Das erste Bild ist m.E. klar nur ein anderer Belag der Fahrbahn, als Fußgänger muss man immer noch nachrangig über den Bordstein.
Beim zweiten Bsp. tendiere ich eher zum durchgehenden Gehweg. Eindeutiger wäre es, wenn auch ein Zebra hingepinselt wäre ...
Ja, Rechtstheorie und Praxis passen nicht immer zusammen ...
Dass ein Autofahrer den Platz begehrte habe ich vor laaanger Zeit schon mal live erlebt, da aus dem Bankvorraum beste Sicht bestand ...
Andererseits habe ich auch schon öfters vorm Zoohandel das Zugrad des Anhängers auf einem Autoparkplatz zurückgelassen, während ich mit Anhänger im Laden paar Sack Katzenstreu holte ...
Auf einem
ohne Zz und ganz normal am Straßenrand (jedenfalls tagsüber) darf auch ein Fahrrad auf der Fahrbahn parken (das Ansinnen auf StVO-Änderung diesbzgl. schlug zum Glück fehl ...), nur wenn unterm
ein Zz mit Pkw o.ä. drauf hängt, ist's blöd ...
Erst mit einem
mit einem Zz "Lastenräder" schlösse die Pflastermalerei auch verbindlich Pkws etc. aus ...
Ohne 24x keine B-Pflicht m.E., nur B-Recht mit der Furt, also alles im grünen Bereich, sofern Du einen Richter findest, der sich meiner Meinung anschließt oder mit guter Rechtsschutz weiter klagen kannst, bis Du auf Kompetenz triffst ... *flöt* ![]()
Im Fahrradstraßen, die tatsächlich Fahrradstraßen sind gibt es keine Durchfahrtsbeschränkungen, sondern es darf dort niemand fahren außer Radfahrer.
... solange wie sie von den Autlern akzeptiert werden, sonst kommen doch wieder Breitenbeschränkungen via Modalfilter vulgo Pfosten ...
Das ist so als wenn man auf eine Wasserflasche ein Weinetikett klebt und sich nun wundert und grübelt, warum man nicht betrunken wird.
Musste gestern mit Schrecken feststellen, dass ich Alkfrei-Radler erwischt habe ... Man muss Etiketten auch lesen ...
Wenn du "Gehweg" sagst, vermute ich, dass irgendwo vorher eine Blauschild-Wiederholung fehlt? Muss ein "Radweg" nach jeder Einmündung erneut beschildert werden?
In der ersten Fassung der VwV-StVO zur Fahrradnovelle 1997 stand die Pflicht zur WIederholung drin.
Irgendwann muss die VwV gestrafft worden sein, wo das wegfiel.
Die Frage ist, ob dieser Hinweis dort nötig ist, die VwV setzt ja kein eigenes Recht. Zwei Fälle gibt es:
1. Die Benutzungspflicht hängt nur an den drei Schildern 237, 240, 241. Fehlt das, kann schon für die Einbieger keine B-Pflicht mehr bestehen.
Eine Fortsetzung über Kreuzungen hinaus gibt es nur für Streckenverbote wie Tempolimits und Überholverbote.
Eine Aufhebung durch Kreuzungen gibt es nur bei Haltverboten.
Alles andere ist im Prinzip unklar.
Eine Sperrung durch ein 250 würde sich durch eine Kreuzung aber auch aufheben, wenn man von der Seite kommend an keinem anderen 250 vorbei käme.
Für B-Pfl. sollte ähnliches gelten.
2. Dann gibt es noch das Benutzungsrecht für Radwege OHNE die Schilder 237, 240, 241 einen Satz später in § 2. Explizit wird auch "ohne 240" erwähnt! Das hängt nur an einer "Erkennbarkeit". Bei "ohne 241" ist das einfacher als bei "ohne 240", aber nicht unmöglich. Entlang von Vorfahrtstraßen darf es bei Gehwegen keine Fußgängerfurten geben, aber bei Radwegen muss es Radfurten geben nach VwV zu § 9. M.E. darf man die VwV kennen und das bspw. als Indiz nehmen, dass man auch nach der rKreuzung weiterradeln darf auf einem anderen Radweg.
Fehlt die Furt aber entlang einer Vorfahrtstr. wird man wohl von einem Ende jeglicher Radwegarten und Beginn eines reinen Gehwegs ausgehen müssen ...
FFP2-Masken schützen wesentlich besser als medizinische Masken.
In der Praxis normaler Anwender relativiert sich das wohl, weil FFP2 steifer ist und sich daher weniger gut anpasst?
Habe zwar auch paar FFP2 daheim, trage aber bisher nur OP, weil ich derzeit keine Situationen mit FFP2-Pflicht habe.
Als Brillen- UND Bartträger nerven Masken nicht nur, sondern sind vmtl. eh von reduzierter Wirksamkeit ...
Anfangs hatte ich mal 2 alte Staubschutzmasken im Einsatz, die noch daheim rumlagen, dürften sehr FFP2-ähnlich gewesen sein.
Beschlagen ist die Brille immer wieder mal, egal ob Staubschutz oder OP, da konnte ich am Bügel rummachen wie ich wollte ...
Die Risikogruppe potenzieller CDU-Wähler sollte doch schon weitestgehend geimpft sein. Nicht dass denen nach Maskenaffären und K-Theater nun auch noch die verbliebenen Wähler wegsterben.
Bei den täglichen RKI-Berichten ist in denen von Dienstagen (->Archiv) die Inzidenz nach Altersgruppen mit drin in 5er Gruppen. Die zwei Gruppen 75 - 84 liegen erwartungsgemäß deutlich unter den Berufstätigengruppen, darunter zeigt sich wohl auch das Impfgefälle klar, verwirren tut mich aber Ü90 mit fast doppelt so hoher Zahl wie 75-84 ...
Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.
Ist es nicht sogar so, dass vorrangig Kinder, Frauen und Senioren unter Rechtsabbieger geraten, nicht jedoch die männlichen Rüpelradler in ihren besten Jahren, die vom Fahrstil her noch eher eine Vorrangerzwingung zuzutrauen ist?