OLG Jena könnte man sich daraufhin mal genauer anschauen, wo ein Radler einen Wegweiser für eine linksseitige Freigabe hielt, mit einer Fußgängerin kollidierte, was für ihn zivilrechtlich wegen Unklarheit der Beschilderung keine Folgen hatte, wo das Gericht aber die Frage aufwarf, ob da nicht die Behörde in Haftung genommen werden könnte, was vermutlich nie erfolgte, aber egal, jetzt muss ich nur noch ein Ende für den Bandwurmsatz finden, was mir irgendwie schwerfällt, tja ...
Urteil habe ich sicher auch hier schon öfters verlinkt, aber von zuhause aus, da liegt er rum ...
Da ich es gerade für eine Diskussion im VP gebraucht habe, habe ich das Urteil mal rausgesucht, angeschaut und höchstwahrcheinlich auch die Örtlichkeit identifiziert:
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"Vielleicht kann man aus den Leitsätzen dieses Urteils des OLG Jena was ableiten.
Zitat1. Verkehrseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen; sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein. Verkehrszeichen müssen deshalb so angebracht und - bei Schilderkombinationen - gestaltet sein, dass auch ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer Sinn und Tragweite der getroffenen Regelung ohne Weiteres erkennen kann, ohne nähere Überlegungen hierüber anstellen zu müssen.
2. Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen oder aber zur Folge haben, dass dem Verkehrsteilnehmer aus der Fehldeutung des Zeichens überhaupt kein Schuldvorwurf zu machen ist.
Die vielen Abk. lassen vermuten, dass der Werra-Weg gemeint ist von Bad Salzungen über Unterrohn nach Tiefenort, da gibt's jedenfalls die Straße Am Steingraben, wo heute ein "Radweg Ende" steht, damals wohl noch nicht ... Plus Markierung und Gehwegschild, man hat also aus dem Urteil gelernt ...
... aber so richtig erst nach 2018, denn dann hing am Gehwegschildmast noch linksseitig ein Wegweiser ..."
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Laut Urteil fing der Radweg, der heute durchgeht, damals erst 200 m vorm Ortseingang an ...
PS:
Hat nicht jemand hier kürzlich einen "Radweg, Fußgänger frei" gesucht? Bitteschön
Reist man aber per Mapillary aus 2025 ein wenig rum Richtung Bad Salzungen, sieht man, dass der Zusatz nicht immer untern 237 hängt ... Hmmm ...