Beiträge von Mueck

    Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?

    Es gibt was vom UDV zu Abbiegeassistenten an niederländischen Kreuzungen mit dem Ergebnis "taugt wenig", große Absetzung also kontraproduktiv. Den Fall hier, ob das da auch so sein könnte, habe ich nicht näher angeschaut.

    Für gebürtige Norddeutsche wie mich, die schon mal Nordseegarnelen als was Leckeres kennengelernt haben, dürfte der Schritt zu anderem Getier in ähnlicher Erscheinungsform nicht mehr sooo groß sein ... *flöt* ;)

    Wie siehts mit Katzen aus?

    Wäre mir zu riskant ...

    Wenn nich mich nicht irre, habe ich das Bild schon mal gesehen und soll im Zusammenhang mit einem Weihnachsmarkt sein.

    Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Katze entwischt und ich sie teilweise am Würstchenstand und teilweise am Rheumadeckenstand wiederfinde, obwohl doch inzwischen jeder wissen sollte, dass Katzenfell nur dann gegen Rheuma hilft, wenn die wärmende Katze noch im Fell drin ist ...

    Offensichtlich:

    Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10

    Die Frage wäre, wo der § 10 anzuwenden wäre ...

    Schmutzstreifen sollen ja Schmalstrich haben, hier ist es ein Breitstrich, wie er für Radfurten anzuwenden wäre.

    Solange er drauf bleibt, hat er seine Radverkehrsführung noch nicht verlassen ...

    Evtl. ist § 10 erst am Ende der Furt anzuwenden, wo ein guter Autofahrer theoretisch immer noch links davon führe, weil er im Längsverkehr gar nicht drauf dürft, nur zum Abbiegen nachrangig nach § 9 ...

    Dummerweise unterscheidet die StVO nicht zwischen Schmal- und Breitstrich.

    Interpretiert man die Furt daher schon als Schmutzstreifen, dürfte ein Autofahrer zwar drauf bei Bedarf, aber nur wenn er Radverkehr dabei nicht gefährdet, da stünden sich diese Regel und § 10 in Konkurrenz gegenüber. Ob das ein Gericht in so einem Falle schon mal abgewägt hat, ist mir nicht bekannt ...

    Theoretisch sollte man übrigens noch die Furt noch paar Meter als Schmutzstreifen fortführen ...

    Zu dieser Gruppe zählen aktuell

    ... 3 ehemalige Parteimitglieder und 1 Kleinparteimitglied (SSW), also nicht wirklich unabhängig.

    Gibt es irgendwo Details der geplanten Reform?

    Wenn man wirklich 50:50 beibehalten wollte und die schwächsten wegen zu viele aussortiert werden sollen, könnte man die Wahlkreisvertretung durch den dort 2. (oder 3., wenn auch die Partei des 2. schon zu viele haben sollte, was aber wohl nicht vorkommen dürfte) gewährleisten lassen.

    § 2 (4):

    "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

    § 39:

    "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"

    Also E-Mofas, S-Pedelecs sind noch mal eine Nummer größer als Klein- oder Leichtkraftrad, das kriege ich nie auseinander gehalten.

    S-P. dürfen also auch agO nicht auf Radwege. Ganz lustig wäre das bspw. auf unserer Rheinbrücke, auf der einen Seite eine Kraftfahrstr., auf der anderen Seite zuerst ebenso, bissele weiter Autobahn, nur zwischen den je letzten Abfahrten vor der Brücke ist es eine "normale" Straße, nur mit Radfahrverbot und Warnung vor Treckern, Radwege mit Blauschild und Mofafreigabe ...

    --- Ausnahme sind vmtl. ältere S-P., die noch als "Leichtmofa" zugelassen wurden, für die dürfte Bestandsschutz gelten, also mit Radwegoption ...

    Bis wann war aufgeschultertes Parken ohne [Zeichen 315-55] legal?

    Es ist immer noch legal ...

    ... sofern stattdessen eine Parkflächenmarkierung auf den Gehweg gepinselt wurde, eig. sogar der bessere Weg, weil genauer vorgegeben wird, wie weit auf den Gehweg geparkt werden darf.

    Aber lass mich raten: Auch eine solche Linie wurde dort nie gesehen in den letzten Jahrzehnten ... :evil:

    Tübingens Boris Palmer ist ja ein Fan von S-Pdelecs und gibt per Zusatzzeichen auch einige Radweg frei, bspw. einen Fuß- und Radtunnel als allerersten und publikumswirksam, war hier bestimmt auch Thema, den aber mit Tempolimit 30!

    Es gibt ja nicht nur straßenbegleitende Radwege, wo man besser auf der Fahrbahn daneben führe, sondern auch eigenständige Radwege (wie dieser Tunnel) UND Feld- und Waldwege, die ja auch nicht mit S-Pedelecs genutzt werden dürfen nach gültigen Landeswald- und -naturschutzgesetzen. Wenn man diese Wege im Blick hat, wird die Sache schon interessanter, weil mit dem Verbot dieser Wege viele Abkürzungen und ruhigen Wege wegfallen.

    Man könnte sich überlegen, ob man solche Wege für S-Pedelecs, aber mit Tempolimit (das dann auch gerne für alle Kfz) freigibt.

    Und richtig, viele S-Pedelecer nutzen die 45 wohl gar nicht voll aus.

    Demgegenüber gibt es Fahrräder/Radfahrer, die mit Rennrädern und vor allem Velomobilen die 45 erreichen oder deutlich überschreiten, die dürften und müssten sogar auf Radwege (die Gummiformulierung in der VwV-StVO mal ignorierend, deren Anwendung in S-H schon mal scheiterte vor Gericht, die österr. StVO ist da besser ...)

    § 10 "Wer ... von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren ... will"

    "anderer Straßenteil" und "Fahrbahn" müssen m.E. als "Straße" als Einheit zusammengehören, damit es ein "anderer Straßenteil" als die "Fahrbahn" dieser "Straße" sein kann. hier ist es aber eine "andere Straße" / ein anderer eigenständiger Verkehrsweg ...