Beiträge von Mueck

    4?

    In OSM sehe ich nur 2 ...

    Auch mit Deckel unterm Maisfeld wird's beim Bergen nicht besser ... Bis das Feuer Popcorn aus dem Mais gemacht hat, der den Deckel mit aufpoppt oder auch nicht, ist's zu spät, wenn's richtig brennen würde ...

    Bei dem einen Bild, was ich bisher sah, sah es aber leicht geräumiger aus als ich es von S21 in Erinnerung habe, aber nicht so wahnsinnig viel ...

    Evtl. gibt es dank Maisackergraben mehr Rauchabzüge als üblich, das könnte sein ...

    Beim Warten hätte man ja viel Zeit, um drauf zu achten, was sich rund um das Fzg. so tut ...

    Aber ich werde die Pflastersteie in Ruhe lassen, die werden als Bodenbelag dringender gebraucht ...

    Aber es gibt eben auch naheliegender Motivationen für das Aufwerfen dieser Frage durch die Zeitung.

    "Glück gehabt", dass es offenbar nicht "richtig" gebrannt hat ...

    Ich habe noch gut das Brandschutzgutachten unserer U-Strab im Hinterkopf, nachdem eine Fremdrettung bei einem richtigen Feuer im Tunnel selbst niemalsnienicht funktionieren kann, weil durch zu kleines Volumen zu schnell verraucht etc., weswegen man sich umgehend selbst in Sicherheit bringen müsse (bei Rollis kommt dann Freude auf), was aber eigentlich niemalsnienicht nötig würde, weil es ja verboten werde, mit einem brennenden Zug im Tunnel selbst stehen zu bleiben, mit 'nem brennenden Teil solle man stets in die nächste Station fahren, wo dann auch die Fremdrettung wegen größeren Volumens und Rauchabzug funktionieren würde.

    Ich habe damals schon die Frage aufgeworfen, was denn sei, wenn die brennende Bahn gar nicht weiter fahren könne, weil die Ursache des Brands genau das verhindert ...

    What the f... soll das denn heißen? Darf man sich nicht mehr ungestraft auf dem Gehweg aufhalten?

    Ein normaler Mensch fragt sich bei "Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatte sich die 84-Jährige am Montagmittag neben ihren Rollator gesetzt.", warum sie sich offenbar auf den Boden gesetzt hat und warum sich niemand um den evtl. internistischen Notfall o.ä. gekümmert hat, weil es eigentlich nicht normal ist, wenn man sich mitten in der Stadt mit 84 mit oder ohne Klebstoff auf den Boden setzt, von daher halte ich es für normal, dass sich die Presse auch diese Frage gestellt hat und informiert, dass ihr diese Gründe nicht vorliegen. Ein normaler Rollator hat eine Sitzmöglichkeit und wird von vielen gerne so genutzt. Eine implizierte Mitschuld o.ä. sehe ich da noch nicht unbedingt, zumal man es auch eher in Richtung Deiner 2. Frage sehen kann: Warum hat die Autofahrerin nicht auf Hindernisse im Fahrweg ihres Autos geachtet ...

    Ich muss gestehen, dass ich bisher nur das abstract durch deepl gescheucht habe, nicht den Rest.

    Interessant wäre, dank Bauarbeitervergleich hier, ob der Effekt auch beim Vergleich normaler Radler versus normaler Fußgänger aufträte, weil das Rad unterm Hintern ja auch schon eine Abweichung vom normalen evolutionären Erscheinungsbild ist, und ob es eine Ursache von "das Auto bog ab und ..." statt "der Autofahrer bog ab und ..." ist ...

    Aber diese Schutz-Wirkung wird doch komplett aufgehoben, wenn alle Fahrradfahrer*innen (und Fußgänger*innen) mit oranger Leuchtstreifen-Arbeitskleidung unterwegs wären.

    Das wäre dann quasi ein Auto-Tagfahrlicht-Effekt, der dazu führt. dass die Sichtbarkeit von Motorradfahrern sinkt, die das vorher als Alleinstellungsmerkmal hatten. Dazu könnte man was in Österreich finden, die das als leider bisher einzige wieder abgeschafft haben, m.E.n. u.a. deswegen. Aber am Rest von Europa sieht man ja, wie uninteressant Fakten sind ... *seufz*

    Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen.

    Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, das wird erst recht für Gehwegfreigaben oder andere Radwege gelten (solange nicht ein 254 an der Fahrbahn die verpflichtend macht), da bleibt in der Tat nur eine Klage als Fußgänger, wenn man dort ab und zu erstmals läuft ... Mal mit dem Rad anreisen und eine schöne Wanderung 1x ums sicherlich wunderhübsche Dörflein machen ... :saint:

    Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.

    Erst mal müssten alle Spuren beseitigt werden, die auf § 2 (4) S.3 hindeuten könnten, bspw, auch Radfurten über querende Straßen, da die Erkennbarkeit solcher anderen Radwege nicht klar definiert ist in der StVo und man daher im Zweifel für die angeklagten Radler großzügig sein muss.

    Soweit ich die UDV-Studie mal überflogen hab,

    Meinte eher die Internetsammlung aller tödlichen Unfälle ...

    geschätzt sogar überwiegend

    Ich tippe eher auf a) regionale Vorlieben und b) zeitliche Vorlieben, also wann die Straße (um)gebaut wurde. Aus meiner alten Heimat Bremerhaven kenne ich deutlich mehr abgesetzte Kreuzungen vmtl. ähnlichen Alters, während ich im Raum KA vergeblich Bsp. gesucht habe für den obigen Artikel.

    die aus Platz- oder Kostengründen inkonsequent gebaut sind

    Das dürfte überall das Hauptproblem sein ...

    Muss das unbedingt so sein, dass getrennte Phasen länger Rot für den Radverkehr bedeuten?

    Hängt vmtl. auch davon ab, ob Platz da ist für die Trennung beider Abbiegerarten vom Geradeausverkehr.

    Jetzt erst Mapillary angeklickt, das ist ja sogar dort abgerücktes "quasi-NL"-Design, wo das vom UDV angesprochene Designproblem bei dieser Geometrie beid en Sichtverhältnissen vom Lkw auf Radfahrer voll zum Tragen kommt ...

    Gibt's bei den Rechtsabbiegeunfällen eig. auch eine Auswertung bzgl. NL-Absetzmaß?

    aber zur Vermeidung von Unfällen wirst du doch nichts dagegen haben, oder? :evil:

    Entgegen den insbes. aus Darmstsadt gestreuten Gerüchten, "niederländische" Kreuzungsgeometrien wären schon von sich aus sicherer, obwohl es ganz ähnliche schon ewig in einigen Regionen Schlands gibt, ist der wahre Erfolg in den Niederlanden wohl wirklich nur den anderen Ampelschaltungen geschuldet, s.a. hier, was ja auch bei anderen Geometrien funktionierern täte ... Wird die "niederl. Geometrie" mit "unseren" Standardschaltungen kombiniert, wereen auch in den NL Radfahrer plattgefahren, hatte ich das Bsp. dafür nicht sogar von hier?

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach:

    Ist kein straßenbegleitender Radweg, sondern was eigenständiges, so dass die Separierungen nach Fahrbahn/Radweg/Gehweg nach § 2 und § 25 nicht ziehen können und alle die beiden "Richtungsfahrbahnen ohne Rad- und Gehwege" nutzen dürfen müssten und ein Verweis auf nahe weitere Kreuzungen anderer Straßen fehl gehen müssten ... Das gilt im Prinzip sogar für Kraftfahrzeuge, da es keine verbietende Beschilderung gibt, außer für die im Bild 3 aus der Querstr., weil die dem Abbiegegebot folgen müssen, das aber nicht für Fußgänger gilt: "Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen." Ob von woanders Kfz einfahren/einbiegen dürfen, muss man an anderen Schildern prüfen, die man hier nicht sieht ...

    Ohne für Fußgänger zuständige Ampel dürfen Fußgänger halt bei beliebiger Radampelfarbe queren ...

    Aufpassen sollte man demnach dort, wo schon "Wildnis" ist, egal ob schon immer durch die Natur "gestaltet" oder menschengemachte Acker- oder Baulandbrache: Wenn man die umpflügt, um dort Einheitstüteneinheitssaatgut einzusäen ...

    Wenn man Rasen, normale Blumenbeete mit bisher Kulturpflanhzen oder Balkonkästen damit einsät, dürfte es weniger ein Problem sein ...

    Zitat

    Es sind solche, die entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße einbiegen, an der er wohnt. Es ist die Wohnstraße Fiddigshagen. D. sieht darin eine riesengroße Unfallgefahr in der verkehrsberuhigten Straße mit der Grundschule Nettelnburg.

    Dummerweise sind Einbahnstraßen nur für Fahrbahnen definiert, verkehrsberuhigte Bereiche haben keine solchen (siehe ein Linksparkerurteil), meiner völlig unmaßgeblichen Meinung nach kann es eig. keine Einbahnstr. in vbBs geben und sind auch überflüssig bei Schritt ...

    Man sieht es dem Bild im Artikel leider nicht an, ob die Spardose evtl. vor vbB-Schild steht oder mitten in einem größeren vbB. Ersteres könnte das Stückchen zwischen Spardose und vbB evtl. wirklich zur Einbahnstr. machen, mehr aber nicht ...

    Zitat

    Bergedorfs Chef der Verkehrspolizei, Björn Schramm: „Die Fahrer sind auf den Fotos von Herrn D. nicht klar erkennbar.“

    ...

    Außerdem sei er auch beim Dokumentieren „tätlich angegangen“ worden.

    Wie ist eig. die aktuelle Rechtslage bzgl. solcher Beweisfotos versus Persönlichkeitsrechte?

    Halterhaftung gibt es ja nur bei Parkverstößen und führt dann inzwischen oft zum "Spartarif", will man das reguläre Bußgeld oder bei allem abseits des Parkens braucht man ja den wahren Täter.

    Und wie ist das, wenn man eig. nur die Stellung zweier Fzg. dokumentieren will, gerne ohne Personen, einem dabei aber ständig Unbeteiligte ins Bild springen und dann sagen, ich dürfe das (nun) gar nicht knippsen? Hatte ich kürzlich ...

    Gibt es sowas wie Vereitelung der Beweissicherung als Straftatbestand?