warnt er die Zuschauer sogar ausdrücklich davor, leichtfertig ein teures S-Pedelec zu kaufen, ohne sich vorher genau über die dafür geltenden Regeln informiert zu haben.
Vor Jaaaahren hatten wir beim VCD mal eine Anfrage eines Radlers, der ein S-Pedelec zum Pendeln erwägte von glaub Wörth nach Karlsruhe rein.
Nachdem ich ihm gemailt habe, dass Radwege, Feld- und Waldwege und vieles mehr, wo man radeln darf, eigentlich verboten ist, und dass das u.a. heißt, dass man auf der sechsspurigen Rheinbrücke, unsere einzige Brücke im Umkreis, eigentlich auf der Fahrbahn fahren müsste oder sich alternativ einen feuchten Kehricht um die StVO scheren müsste (das wird auch von vielen 45er Mopeds o.ä. genau so gemacht, die man dort fast nur auf den 240er Radwegen findet ...), war er nicht mehr so ganz begeister von der Idee ...
Wir könnten ja eine allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle muskelgetriebenen (und dabei ggf. motorunterstützten) Fahrzeuge von 15km/h einführen, die nie und nirgends überschritten werden darf.
Weg mit den Alpen! Freie Sicht aufs Mittelmeer! (Funktioniert aber nur, wenn die Erde eine Scheibe ist ...)
Und alle anderen Berge und Deiche und Brücken und Unterführungen auch einebnen! Vor allem die Deiche, die sind eh nicht zukunftsfähig ...