Beiträge von Mueck

    Ich frag mich ja, ob es unter den ca. 1000 Kommunen, die sich über die StVO beschweren, eine einzige gibt, in der die StVO zugunsten des Radverkehrs rigoros umgesetzt worden ist. Ich befürchte, die Allzweck-Wunderwaffe "gemeinsamer Geh/Radweg" ist überall...

    Dazu fällt mir noch eines ein:

    Es gibt auch die Gnade der späten Geb\des zu kleinen Geldbeutels/ in Städten wie Bremerhaven, denen es vor 1997/98 gereicht hat für eine Benutzungspflicht, dass der (getrennte) Geh- und Radweg existiert und erkennbar ist, auch ohne Schild, und deren Stadtkasse zu klamm war, 241er nachzurüsten, so dass gerüchteweise der lokale ADFC nur noch bei den 240er (recht erfolgreich) aufräumen musste. Nur in den Häfen*) und am Elbinger Platz gab's noch blaue Blechschilder. Inzwischen ist wohl der Ersatz des schilderlosen Bordsteinradwegs auf der Kennedybrücke durch eine neue Radspur blechbeschildert, der Trend geht also nun andersrum ...

    *) Für die Überseehäfen ist eh eine Hafenbehörde der Stadt Bremen zuständig, diesen im Fischhafen müsste ein Ortsneuling per Anfechtung doch leicht wegfegen können ...

    Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik gilt entsprechend der zynische Satz "Wenn die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht umgesetzt worden wäre, wäre sie schon längst wieder zurückgenommen worden."

    Das Vereinigte Königreich auf der anderen Seite des Kanals kommt jedenfalls ganz ohne Benutzungspflicht durch Beschilderung aus ... Aber da fährt man ja auch auf der falschen Seite, alle, nicht nur die Radfahrer, da braucht man das wohl nicht ...

    Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen,

    Da sie noch nicht strafmündig sind, ist die Relevanz dieser Regelung eher zweifelhaft.

    Aber es gibt ja schon Überlegungen, diese Grenze abzusenken, vielleicht kann man diese Schwerverbrecher ja doch noch eines Tages bei Wasser und Brot ...

    "Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...

    Interessant könnte hier in KA die Frage in paar Jahren werden, wenn der Radweg, der bisher nur von Wolfarstweier nach Grünwettersbach hoch freigegeben und benutzungspflichtig ist, weil für mehr zu schmal, verbreitert ist, offenbar hauptsächlich zu Lasten der Fahrbahn, was zu einem dauerhaften Tempolimit von 70 führen wird (aktuell agO-100), was im Vorgriff jetzt schon für die Radverkehrssicherheit eingeführt wird ....

    Als ich noch bis 1997 in Aue wohnte, war das eine gelegentliche Trainingsrunde: Via Rittnertstr. hoch, dort runter. Als älter gewordener Citybewohner mache ich das inzwischen nur noch selten, aber mich täte es schon ärgern, wenn die flotte Fahrt abwärts mit dem Normalrad nicht mehr auf der Fahrbahn stattfinden dürfte ... Müsste ich dann das dreispurige nehmen (und erst mal wieder flott kriegen ...)

    :/

    ich immer der Meinung, dass auch trotz RWBP das direkte Linksabbiegen erlaubt ist...

    So ist es. Seit der ersten Zitierfehlernov... äh... Schilderwaldnovelle 2009 bzw. endgültig seit 2013.

    Erschließt sich aber nicht unbedingt direkt, man muss schon den Unterschied alt/neu zusammen mit der Begründung der Novelle/Neufassung auf die Goldwaage legen ...

    Vor 2009 war es "nur" durch Rechtsprechung legalisiert, wenn die Zielstr. keine Radwege hatte.

    Heute muss man aber immer noch rechtzeitig vorher den Radweg verlassen zum direkten Linksabbiegen, sonst muss man im Kreuzungsbereich drauf bleiben, Sinn steht in der Begründung.

    in T30-Zonen.

    Auf die Fahrbahn gemalt ist zwar "Tempo-30-Zone", dann wäre diese aber verboten, weil T30Z nur angeordnet werden dürfen, wenn es keine Linien wie die gestrichelte eines Schmutzstreifens gibt, aber in Wahrheit ['https://www.google.de/maps/@54.12800…i8192?entry=ttu']ist es gar keine echte Tempo-30-Zone, sondern eine "navhgemachte",[/url] der untere Hinweis dürfte für Radler am relevantesten sein ...:evil: