der Weg bis zur Unfallstelle ist ein ...nur Radweg? Streetview ein paar hundert Meter davor
Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne RWBP und ohne Schrittgeschw., eine von vielen Möglichkeiten, diesen Willen der SVB auszudrücken ...
der Weg bis zur Unfallstelle ist ein ...nur Radweg? Streetview ein paar hundert Meter davor
Gemeinsamer Geh- und Radweg ohne RWBP und ohne Schrittgeschw., eine von vielen Möglichkeiten, diesen Willen der SVB auszudrücken ...
Ich frag mich ja, ob es unter den ca. 1000 Kommunen, die sich über die StVO beschweren, eine einzige gibt, in der die StVO zugunsten des Radverkehrs rigoros umgesetzt worden ist. Ich befürchte, die Allzweck-Wunderwaffe "gemeinsamer Geh/Radweg" ist überall...
Dazu fällt mir noch eines ein:
Es gibt auch die Gnade der späten Geb\des zu kleinen Geldbeutels/ in Städten wie Bremerhaven, denen es vor 1997/98 gereicht hat für eine Benutzungspflicht, dass der (getrennte) Geh- und Radweg existiert und erkennbar ist, auch ohne Schild, und deren Stadtkasse zu klamm war, 241er nachzurüsten, so dass gerüchteweise der lokale ADFC nur noch bei den 240er (recht erfolgreich) aufräumen musste. Nur in den Häfen*) und am Elbinger Platz gab's noch blaue Blechschilder. Inzwischen ist wohl der Ersatz des schilderlosen Bordsteinradwegs auf der Kennedybrücke durch eine neue Radspur blechbeschildert, der Trend geht also nun andersrum ...
*) Für die Überseehäfen ist eh eine Hafenbehörde der Stadt Bremen zuständig, diesen im Fischhafen müsste ein Ortsneuling per Anfechtung doch leicht wegfegen können ...
Zitat
"Entsprechende Umfragen von seriösen Marktforschungsinstituten deuteten darauf hin, dass sich viele Deutsche ein Leben ohne Verbrenner nicht vorstellen können."
Die können ja in Andenken an die große Zeit der verbotenen Verbrenner ein Teelicht ins Fenster stellen ...
Die SPD in Stuttgart setzt nicht auf's Auto, sie setzt auf's Pferd
DIE PARTEI Karlsruhe setzt sich für Reitschnellwege ein!
Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik gilt entsprechend der zynische Satz "Wenn die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht umgesetzt worden wäre, wäre sie schon längst wieder zurückgenommen worden."
Das Vereinigte Königreich auf der anderen Seite des Kanals kommt jedenfalls ganz ohne Benutzungspflicht durch Beschilderung aus ... Aber da fährt man ja auch auf der falschen Seite, alle, nicht nur die Radfahrer, da braucht man das wohl nicht ...
breiter Grünstreifen, dazu überhaupt kein Ziel, das man von einem aufm Radweg geparkten Auto aus erreichen könnte.
Eine interessante Aussicht
Hab's noch nicht wirklich gelesen, aber mit Radwegklagen sollte man sich ggfs. beeilen?
ZitatMehr Tempo 30, Radwege und Busspuren
...
Einleitung: Die vermeintlichen Hürden des § 45 StVO
Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen,
Da sie noch nicht strafmündig sind, ist die Relevanz dieser Regelung eher zweifelhaft.
Aber es gibt ja schon Überlegungen, diese Grenze abzusenken, vielleicht kann man diese Schwerverbrecher ja doch noch eines Tages bei Wasser und Brot ...
"Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...
Interessant könnte hier in KA die Frage in paar Jahren werden, wenn der Radweg, der bisher nur von Wolfarstweier nach Grünwettersbach hoch freigegeben und benutzungspflichtig ist, weil für mehr zu schmal, verbreitert ist, offenbar hauptsächlich zu Lasten der Fahrbahn, was zu einem dauerhaften Tempolimit von 70 führen wird (aktuell agO-100), was im Vorgriff jetzt schon für die Radverkehrssicherheit eingeführt wird ....
Als ich noch bis 1997 in Aue wohnte, war das eine gelegentliche Trainingsrunde: Via Rittnertstr. hoch, dort runter. Als älter gewordener Citybewohner mache ich das inzwischen nur noch selten, aber mich täte es schon ärgern, wenn die flotte Fahrt abwärts mit dem Normalrad nicht mehr auf der Fahrbahn stattfinden dürfte ... Müsste ich dann das dreispurige nehmen (und erst mal wieder flott kriegen ...)
Ist das Holz reingesteckt? Oder könnte da ein Baum auf den Weg nach oben einen Ausgang gefunden haben, den er im Laufe der Zeit erweitert hat?
VwV-StVO, dort zu § 9, da geht's an zwei Stellen ums Abbiegen, wo Furten hindürfen/-müssen und wo nicht und wann der Radweg noch dazugehört.
Werden sie halt mal an ihrer Rechtsauffassung (und Ampelplanung) arbeiten müssen.
... und mal an die Räumzeiten anderer langsamer Fahrzeuge denken lassen müssen, wie Mofas, die sie auch nicht auf Rad wegs verbannen können ...
ich immer der Meinung, dass auch trotz RWBP das direkte Linksabbiegen erlaubt ist...
So ist es. Seit der ersten Zitierfehlernov... äh... Schilderwaldnovelle 2009 bzw. endgültig seit 2013.
Erschließt sich aber nicht unbedingt direkt, man muss schon den Unterschied alt/neu zusammen mit der Begründung der Novelle/Neufassung auf die Goldwaage legen ...
Vor 2009 war es "nur" durch Rechtsprechung legalisiert, wenn die Zielstr. keine Radwege hatte.
Heute muss man aber immer noch rechtzeitig vorher den Radweg verlassen zum direkten Linksabbiegen, sonst muss man im Kreuzungsbereich drauf bleiben, Sinn steht in der Begründung.
*edit: Jetzt verstehe ich es: es soll ein Auto mit Fahrrad auf dem Dachgepäckträger darstellen
Ich habe nach Ansicht des Links auch länger gebraucht, der Groschen fiel centweise ...
Die Radwegfurt hat man vor kurzem auch nochmal "nachgezogen".
Laut VwV-StVO dürfen Radfurten nur markiert werden, wenn Radfahrer Vorfahrt und Vorran haben, das vermag ich dort nicht zu erkennen. Will die zuständige Behörde hier freiwillig Amtshaftung anbieten, wenn hier ein Unfall passiert, oder müsste man nachhelfen?
Die alten Radfurten, die es ja eigentlich nur geben darf, wenn es auch einen Radweg dazu gibt, sind ja auch noch da ... Nach rechts steht ein Gehwegschild, nach links aber nix, ab da könnte man es wegen der Furt nach meiner unmaßgeblichen Rechtsmeinung als Indiz für einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Vz 240 nach $ 2 4) S. 3 interpretieren ...
Jetzt müsste es gehen ... Die Forumssoftware mag wohl keine Google-Maps-Links, die per BBCode ohne einfache Hochkommas eingefügt wurden und bei nachträglichen Korrekturversuchen kann was schief gehen, wie wohl jetzt ...
in T30-Zonen.
Auf die Fahrbahn gemalt ist zwar "Tempo-30-Zone", dann wäre diese aber verboten, weil T30Z nur angeordnet werden dürfen, wenn es keine Linien wie die gestrichelte eines Schmutzstreifens gibt, aber in Wahrheit ['https://www.google.de/maps/@54.12800…i8192?entry=ttu']ist es gar keine echte Tempo-30-Zone, sondern eine "navhgemachte",[/url] der untere Hinweis dürfte für Radler am relevantesten sein ...
Oh, eine seltene 241-Variante .. Dass die sowas auf der Ladefläche dabei haben ...