Zur Illustration zeige ich 3 Beispiele aus Berlin. Zu Beginn der Columbiadamm in stadtauswärtiger Richtung nach Neukölln an der Ecke Friesenstraße:

Wir sehen eine fröhlich fluktuierende Mischung aus Radweg, Radfahrstreifen, Fußweg und Seitenstreifen. Ein Parkstreifen kann es aufgrund der Doppellinie und des weiter hinten noch erkennbar angeordneten Halteverbotes nicht sein. Und ein Fußweg soll es nicht sein, denn Fußgänger werden mit einem schriftlichen Hinweis zum Wechsel der Straßenseite aufgefordert, das entsprechende Verbotsschild fehlt dann jedoch. Dieses "Ding" verläuft durch den Schutzraum der hinteren Fußgängerquerung. Da ich an der Ampel nahezu täglich einmal mit meinem Rad vorbeikomme und sie mir in etwa der Hälfte aller Fälle Rot zeigt, ist der Anteil der Radfahrer, die das Rotlicht beachten, größer als 0 Prozent, da ich hier bei Rot halte. Ich bin allerdings der einzige, der das so praktiziert.
Der Wortlaut des entsprechenden Gesetzestextes (§37 II Nr.6 StVO) gibt nun eben durchaus die Fehlinterpretation her, daß es sich auch gar nicht um Rotlichtverstöße handeln würde:
Zitat
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Wir haben vorliegend eine Radverkehrsführung. Also sind die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Da es die nicht gibt und auch Lichtzeichen für Fußgänger in Fahrtrichtung fehlen, ist eine Rotlichtfahrt dem Wortlaut nach erlaubt. Ein Musterbeispiel gesetzgeberischer und verkehrplanerischer Inkompetenz. Glücklicherweise ist das an dieser Stelle nicht von Belang, da querende Fußgänger und Radverkehr von links hier extrem selten sind.
Nächstes Beispiel:
Den Columbiadamm etwa 300m weiter stadtauswärts findet sich eine Ampel, deren Rotlicht auch ich ignoriere, womit die Quote der Rotlichtmißachter unter den Radfahrern 100% erreicht:

Fast das gleiche Szenario wie eben, allerdings mit dem Unterschied, daß die Radverkehrsführung an der Fußgängerquerung von der Straße deutlich abgesetzt weitergeführt wird, womit sie den Schutzraum für Fußgänger nicht mehr durchschneidet. Die selten auftauchenden Radfahrer von links fahren alle verkehrswidrig diagonal über die Kreuzung über die hintere Radwegfuhrt auf. Wahrscheinlich bin ich der einzige Radfahrer Berlins, der an dieser Stelle überhaupt noch die Rotlichtverstöße als solche bemerkt.
Ein letztes Beispiel:
Selbe Straße (Columbiadamm), selbe Richtung, nochmal einen Kilometer weiter bis zur Höhe des Sommerbades Neukölln:

Der Radweg soll ab hier benutzungspflichtig sein. Wobei ich mich frage, wie das bisher fahrbahnbenutzende Radfahrer erkennen sollen, und auch bezweifle, daß es für diese Wirkung erlangt, da der Radweg deutlich von der Straße abgesetzt ist und somit überhaupt nicht mehr als straßenbegleitend gelten dürfte. Insofern kann man das Verkehrszeichen 237 () durchaus lediglich als Hilfe interpretieren, damit der Radwegnutzer weiß, worauf sich der darunter befindliche Hinweis auf den Gegenverkehr bezieht.
Bei dieser Ampel bin ich unsicher: Angesichts dessen, daß der Radweg so deutlich von der Fahrbahn abgesetzt ist, dürfte sie auch juristisch für die längs fahrenden Radwegnutzer keine Wirkung entfalten. Andererseits wäre das nötig, da hier reichlich Radfahrer von links von der Bettelampel kommend einscheren und für diese kein ausreichender Schutzraum zur Verfügung steht, um den formaljuristisch vorfahrtberechtigten Radverkehr durchzulassen.