Beiträge von Peter Viehrig

    Gesetzt, daß es sich wirklich um nicht mehr zum Straßenraum gehörenden Privatgrund handelt (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie), kann man sich die Werbetafel gedanklich auch durch eine Hauswand ersetzen. Es würde nichts ändern, außer daß dann offensichtlicher würde: Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept.

    Ich will diese Gestaltung nicht rechtfertigen oder gar die allumfassende Werbung im Straßenraum gutheißen, aber Privatgrundstück bedeutet eben auch, daß der Eigentümer eines Grundstücks Gestaltungsspielräume haben muß, um es nutzen zu können. Das Problem ist der Radweg und nicht die Nutzung einer eigenen Immobilie.

    Münster scheint schon ein besonderes Pflaster:

    Radhelmfakten - Lewe und Schulze-Werner zeigen mich erneut an

    Das geht gegen Rasmus Richter, der gegen die RBP in der Wolbecker Straße geklagt hatte. Man stört sich wohl diesmal an diesem Artikel.

    Wir erinnern uns:

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    @Explosiv

    Nach dem Wortlaut der StVO muß man bei den anderen Beispielen aber auch halten - das ist es ja, kaum einer weiß und kapiert das. Übrigens: Keine Haltelinien:


    @Epaminaidos

    Die letzgenannten Beispiele sind aber schon eindeutiger. Da greift ja sogar die weitverbreitete und Polizeimeinung "rechts des Radweges".

    Ups, hier doch wieder links. Sorry.

    @Epaminaidos

    Nee, eigentlich ist das nicht wirklich relevant, nur eine theoretische Debatte. Die wenigsten Polizisten wissen überhaupt, daß es ein Rotlichtverstoß sein könnte, geschweige denn, daß sie das ahnden. Die wenigen, die an solchen Stellen überhaupt einen Rotlichtverstoß feststellen, belassen es doch meist bei einer Ermahnung. Einfach weil sie wissen, daß man das als Laie kaum durchblicken kann. Kritisch wird es nur im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger. Und da ist es auch schon wieder egal - denn mit Fußgängern rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen muß man an solchen Stellen in jedem Falle.

    Würdest Du wirklich auf folgendem Radweg bei Fahrbahn-Rot anhalten?

    Zwar wurde ich nicht gefragt...

    Sobald da Fußgänger auch nur in der Nähe sind, die unvorhersehbar spontan den Radweg kreuzen könnten, würde ich das. Andernfalls würde ich "vorbeischleichen" und wäre einer von den 3 Radfahrern in Berlin, die das überhaupt als Rotlichtverstoß verbuchen würden. Wir hatten das ja schon an anderer Stelle, daß noch nicht mal Polizisten einen solchen sicher zu erkennen in der Lage sind, weil selbst die da etwas von links und rechts des Radweges faseln.

    Übrigens, das ist auch in anderer Hinsicht ein Grenzfall: Das Ding ist wohl gerade eben noch fahrbahnbegleitend. Ein Meter mehr Abstand und es wäre kein Rotlichtverstoß mehr.

    "Aber ich hätte auch gelähmt sein können", sagte Jürgen Sch., der 8000 Euro Schmerzensgeld als "Wiedergutmachung" erhalten hat.

    Bin ich der einzige, der meint, da fehlen 2 Nullen? Was ist das genau, das Juristen die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde derart mit Füßen treten läßt, daß so lächerliche Summen bei schwerster Verletzung der körperlichen Unversehrtheit herauskommen? Wie kommt dieser Schaltfehler im Hirn zustande? Wer lehrt diesen?

    *kopfschüttel* und Abgang.

    @Explosiv

    Och, der Vergleich stimmt schon. Die Stadt Münster hat bestimmt auch schon viele Menschenleben gerettet und manche Unternehmen erst ermöglicht. 8) Gerade die Vergleichbarkeit der Ambivalenz ist es ja. Man kann sowohl Dynamit als auch die Stadt Münster benutzen, um Menschen fahrlässig, grob fahrlässig oder auch vorsätzlich um's Leben zu bringen.

    Noch deutlicher, etwa mit Namensnennungen, zu formulieren, wäre am Ende schwierig für den hiesigen Hausherrn, weshalb ich das lasse...

    Man muß immer wieder zwischen Zivil- und Strafrecht differenzieren. Im Zivilrecht stehen die Chancen für die Verwertbarkeit einer solchen Aufnahme eher schlecht, es sei denn, das Zivilverfahren folgt aus einem vorangegangenen Strafverfahren. Ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Diese Tatsache wird von den Ermittlungsbehörden in D auch regelmäßig mißbraucht, um widerrechtlich z.B. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die dabei gewonnenen Beweise werden nahezu immer zugelassen, auch wenn das "Durchsuchungsopfer" sich Jahre später gelegentlich von höheren Instanzen noch ein Urteil über die Unzulässigkeit der Maßnahme abholen kann.
    Folgt ein Zivilverfahren einem vorangegangenen Strafprozeß, werden die im Strafprozeß eingebrachten Beweise auch im Zivilprozeß regelmäßig zugelassen.
    Das ist einer der Gründe, warum man als Opfer einer Straftat möglichst als Nebenkläger in das Strafverfahren eintreten sollte: Man kann (womöglich unzulässig erworbene) Beweise einbringen. Das Aufklärungsbedürfnis wird nahezu immer höher gewichtet als daten- oder persönlichkeitsschutzrechtliche Einwände eines Täters.
    Hätte ich also eine Kamera, so würde ich diese immer mitlaufen lassen. In Zivilsachen und bei Ordnungswidrigkeiten wäre sie zwar meist nutzlos, aber in den Fällen, auf die es mir ankäme (Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung etc.), höchstwahrscheinlich sehr hilfreich.

    Die Menschen werden mal Borg. Und ich gehöre zu der Minderheit, die das nur zum Teil für eine Horrorvorstellung hält. Jedenfalls für weniger schlimm, als die Beibehaltung von RWBPen.

    Man sieht an solchen Reaktionen sehr schön, wie noch immer das eigene Automobil ein Fetisch ist. Ich wiederhole mich: Das wird enden, weil es nicht wie bisher weitergehen kann. Ein Teil wird umlernen, ein Teil vor diesem Umdenken aussterben, am bedeutsamsten werden aber die, die bereits jetzt andere Fetische haben oder mit diesen heranwachsen (Smartphones und auch Fahrräder z.B.).
    Wenn man bedenkt, wie sehr inzwischen Radverkehr Teil der öffentlichen Debatte ist, bin ich grundsätzlich unbesorgt. Man (also auch wir) muß nur einzelne, depperte Maßnahmen verhindern (etwa die Einführung einer Helmpflicht), die könnten nämlich bei erfolgreicher Durchsetzung tatsächlich nochmal 10 bis 20 Jahre zurückwerfen.

    Nachtrag: Wobei das natürlich etwas ungerecht ist. Ein Politiker delegiert. Folglich war der Erfinder dieser Spezialregelung irgendein Verwaltungsbeamter.
    Die Verantwortung des damaligen Verkehrspolitikers bestand lediglich darin, diese Regelung als Gesetz einzubringen. Also im wesentlichen, sie nicht zu lesen bzw. nicht zu verstehen und anschließend einen Stoß Papier von einem Raum in den anderen zu tragen bzw. tragen zu lassen.

    Und das hat er ja offensichtlich geschafft, sonst gäbe es sie nicht. ;)

    Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, werden Busspuren für E-Autos freigegeben, mutieren diese binnen weniger Wochen zu normalen Fahrspuren, die jeder KFZ-Lenker nach Gutdünken verwendet. Das Verbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb interessiert dann niemanden mehr, jedenfalls solange, wie keine Sanktionen drohen, die diese Bezeichnung auch verdienen. Und da sind ja unsere Bundes- und Landesminister vor.

    Bevor falsche Eindrücke entstehen: Bei der Berliner Critical Mass letzten Freitag wurde ich Zeuge, wie ein Motorrad-Polizist einen Zwischendrängler ganz schnell zur Raison brachte. Daß die Polizei bei einer CM immer zu nachsichtig gegenüber KFZ-Lenkern sei, ist damit für mich widerlegt. Es hängt wohl sehr viel davon ab, inwieweit ein Wille besteht, Ermessensspielräume auch zu nutzen.
    Bei der Gelegenheit sei der besonnene, zurückhaltend begleitende Auftritt der Berliner Polizei bei der letzten CM audrücklich gelobt.

    L 157 ME

    Autos haben keine Persönlichkeitsrechte.

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