Gesetzt, daß es sich wirklich um nicht mehr zum Straßenraum gehörenden Privatgrund handelt (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie), kann man sich die Werbetafel gedanklich auch durch eine Hauswand ersetzen. Es würde nichts ändern, außer daß dann offensichtlicher würde: Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept.
Ich will diese Gestaltung nicht rechtfertigen oder gar die allumfassende Werbung im Straßenraum gutheißen, aber Privatgrundstück bedeutet eben auch, daß der Eigentümer eines Grundstücks Gestaltungsspielräume haben muß, um es nutzen zu können. Das Problem ist der Radweg und nicht die Nutzung einer eigenen Immobilie.