Die Formulierung des Gesetzes ist für mich absolut eindeutig. Wenn ich mir nur den Satz durchlese, ohne an die Auswirkungen in der Realität zu achten, steht da sinngemäß folgendes:
Auf Radverkehrsführungen gelten Fahrbahnampeln für Radfahrer niemals. Es sind ausschließlich die speziellen Fahrradampeln zu beachten.Das ist natürlich totaler Quatsch.
In der Tat, das ist totaler Quatsch. Auch das hatten wir ja bereits: Die spezielle Regel gilt natürlich nur, wenn sie überhaupt greifen kann. Gibt es keine "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr", kann man sie auch nicht beachten, folglich greift diese Spezialnorm auch nicht, also zurück zur nächstallgemeinen Vorschrift (einen Satz zuvor): Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. Daß der Gesetzgeber hätte deutlicher formulieren sollen, zeigt bereits unsere Diskussion hier.