Vor meiner Haustür gibt es seit vielen Jahren einen Rad-/Fußweg ohne Benutzungspflicht (nachdem ich mit einer Anfechtungsklage gedroht hatte, wurden die VZ240 schnell abgeschraubt und durch "Radfahrer frei" ersetzt).
Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann. Allenfalls ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ist möglich, womit es aber ein Gehweg mit absolutem Vorrang für den Fußverkehr bleibt.