Der Wiederspruch fällt dir jetzt aber schon selbst auf, oder?
Nochmal: Das ist eben kein Widerspruch, sondern ein fundamental anderes Szenario, das eine unterschiedliche Herangehensweise erfordert, auch wenn die schwerfallen mag.
Der Wiederspruch fällt dir jetzt aber schon selbst auf, oder?
Nochmal: Das ist eben kein Widerspruch, sondern ein fundamental anderes Szenario, das eine unterschiedliche Herangehensweise erfordert, auch wenn die schwerfallen mag.
Wie würdest Du eine Enthaltung der Union bewerten, wenn die AfD mehr Stimmen hätte als Rot-Rot-Grün?
Auch naja.
Hufeisen, was eben (jedenfalls derzeit) wirklich nicht hinhaut. Die sogenannte AfD und deren Wähler haben sich für einen menschenverachtenden, antidemokratischen und nazistischen Weg entschieden. Damit haben ihre Wähler sich auch dafür entschieden, nicht mehr in der Demokratie mitzuwirken. Das ist deren Recht, dann läuft das eben ohne sie.
Es ist naheliegend und das erwarte ich auch von allen demokratischen Kräften, daß sie dann die Demokratie weiterführen, so gut es eben ohne die Faschisten und ihre Helfer geht.
R2G hat mehr als Schwarzgelb, also handelt man (wenn es zu peinlich ist, dann hinter verschlossenen Türen) ein paar Zugeständnisse aus und enthält sich.
Um mal die obige Frage zu beantworten: Das ist für jeden Demokraten eine fundamental andere Ausgangslage. Als Demokrat ist man immer Antifa. Das geht gar nicht anders. Also handelt man entsprechend.
Welchen URL in meiner Host-Sperrliste bzw. welches Script, welches Plugin etc. muß ich freischalten, um zu sehen, worum es geht?
Edit: Das ist bei mir übrigens browserunabhängig.
An welche Schilder denkst Du dabei? Mir fällt gerade keins ein, das NUR für die Fahrbahn gelten könnte.
Hatten wir doch vor einiger Zeit, daß lt. StVB ein Vz214 nur für die Fahrbahn, nicht aber für den daneben befindlichen Radweg gelten sollte, finde ich jetzt aber nicht mehr auf die schnelle.
Ich z.B. möchte gerade ein MTB kaufen (Hardtail) und bin eher so baff erstaunt, dass es schon fast aufwändig ist, ein Modell zu finden, dass deutlich über 1300,- EUR kostet und dabei nicht semi-custom aufgebaut ist.
Hangele Dich mal durch den RSS-Feed. Ok, das sind fast ausschließlich gefederte Exemplare, die vorgestellt (beworben) werden. Aber als Anregung, um teuere Hersteller in dem Bereich zu finden, taugt der.
Nö, einen Radweg bekommst du so nie, da es mit einem "Radfahrer frei" ohne weitere Beschilderung nach wie vor Fußgängern erlaubt ist da kreuz und quer und ohne Rücksicht auf den Radverkehr rumzulaufen.
Stimmt. Und das sollte ja auch der Sinn von Gehwegen sein, daß Fußgänger genau das können: kreuz- und querlaufen, dumm aus der Wäsche in die Luft gucken, trödeln, parlieren, auf den Boden starren und nachdenken, mit ihrem Hund oder Kindern spielen, nacheinander oder gar gleichzeitig, etc. etc.
Fahrverkehr gehört auf die Fahrbahn, dafür wurde das mal erfunden. Menschen brauchen öffentliche Schutzräume, wo sie zunächst auf möglichst wenig zu achten verpflichtet sind, wie zum Beispiel Radverkehr.
Jetzt ist es ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/Radweg.
Nein. Es bleibt ein Gehweg. Einer mit Radverkehrsfreigabe. Einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg kann man derzeit in Deutschland nicht korrekt mit Verkehrzeichen beschildern.
Zitate in Zitaten funktionieren auch weiterhin nicht.
Sie schrammen hier gerade haarscharf an einer Verwarnung entlang.
Ich würde darauf gerne verzichten, werde ich aber nicht mehr lange.
Grundsätzlich: Wie jemand heißt, ist ihre/seine Sache. Warum jemand ihren/seinen Namen ändert oder beibehält, ebenso. Wie sich das mit liberalen oder irgendwelchen anderen Grundsätzen verträgt: Genau wie die Haarfarbe, es ist dafür irrelevant.
Auch sehe ich keinerlei Logik dahinter, diese Fahrbahnampel zu beachten
Wegen des querenden Fußverkehrs beispielsweise?
Dass der Radverkehr an einem solchen Fußgängerüberweg grundsätzlich keinen Vorrang hat, ist in dieser Absolutheit schlicht falsch.
Ich formuliere es mal anders: Es gibt keinen Fußgängerüberweg, der dem Radverkehr Vorrang einräumt.
Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen
Ähm, da wird ein wichtiger Kontext unterschlagen:
Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.
Und dieser Kontext ist entscheidend und bedeutet mitnichten, daß eine "Schiebepflicht" bestünde, sondern vielmehr, daß auf Fußgängerüberwegen Radverkehr, wie es ihre Bezeichnung bereits ahnen läßt, ggü dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, sondern Nachrang hat.
Die Überschrift des Artikels bei anwaltsregister.de ist also schlicht falsch.
Sieht aus wie eine Ente, watschelt wie eine Ente, quakt wie eine Ente.
Also: Natürlich nicht, darum ging es doch. Sonst wäre die ganze Mauschelei nicht von Nöten.
Wird in Hamburg so gemacht und ich habe das auch in Braunschweig schon auf der rechten Seite gesehen.
Auch mit diesem Zusatzzeichen bleibt das ein reiner Gehweg, der Fußverkehr hat absoluten Vorrang.
Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf? Muss man dort auch Schrittgeschwindigkeit fahren?
Wenn es in der Gegenrichtung ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Gehweg (VZ240 ) ist, ja. Denn eine Freigabe macht nunmal keinen Radweg. Andernfalls kann es sich ja ohnehin nur um einen reinen Gehweg handeln.
Erst bei einem getrennten Rad- und Gehweg ergibt sich das indirekt, da man es an der sonstigen baulichen Gestaltung erkennen können soll und manchmal auch tatsächlich erkennen kann, daß hier ein Teil ein Radweg ist.
Vor meiner Haustür gibt es seit vielen Jahren einen Rad-/Fußweg ohne Benutzungspflicht (nachdem ich mit einer Anfechtungsklage gedroht hatte, wurden die VZ240 schnell abgeschraubt und durch "Radfahrer frei" ersetzt).
Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann. Allenfalls ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ist möglich, womit es aber ein Gehweg mit absolutem Vorrang für den Fußverkehr bleibt.
Irgendwo im VP und/oder drf war das schon Thema, hab's aber gerade nicht parat ...
Bitte bei wiederkehrender Erinnerung oder Gelegenheit hier nachreichen.
Man geht davon aus, dass der Radfahrer schon in einiger Entfernung vor der Kreuzung eine andere Fahrtrichtung hat als die Straße.
Nein. Aber der Radfahrer will in eine andere, als der Radweg führt.
1. Die BNP gilt (nur) in die jeweilige Fahrtrichtung.
2. Der Radweg führt aber weiter geradeaus, also in die falsche.
3. Will also der Radfahrer links abbiegen, muß er vor dem Kreuzungsbereich den Radweg verlassen, da er es in diesem nicht mehr darf.
4. Nur deshalb hebt §9 (2) die Einordnungspflicht nach Absatz 1 für Radfahrer auf und eröffnet ihnen auch das indirekte Abbiegen als weitere Option.
5. Ein Verbot der Einordnung für Radfahrer bei benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen gibt es nicht. Das wäre auch absurd, insbesondere bei T-Kreuzungen mit Abzweig nach links, denn dort wäre das dann ein Abbiegeverbot nur für den Radverkehr, weil er sonst im Kreuzungsbereich den Radweg verlassen müßte, was er ja eben nicht darf.