Beiträge von Peter Viehrig

    Wie würdest Du eine Enthaltung der Union bewerten, wenn die AfD mehr Stimmen hätte als Rot-Rot-Grün?

    Auch naja.

    Hufeisen, was eben (jedenfalls derzeit) wirklich nicht hinhaut. Die sogenannte AfD und deren Wähler haben sich für einen menschenverachtenden, antidemokratischen und nazistischen Weg entschieden. Damit haben ihre Wähler sich auch dafür entschieden, nicht mehr in der Demokratie mitzuwirken. Das ist deren Recht, dann läuft das eben ohne sie.

    Es ist naheliegend und das erwarte ich auch von allen demokratischen Kräften, daß sie dann die Demokratie weiterführen, so gut es eben ohne die Faschisten und ihre Helfer geht.

    R2G hat mehr als Schwarzgelb, also handelt man (wenn es zu peinlich ist, dann hinter verschlossenen Türen) ein paar Zugeständnisse aus und enthält sich.

    Um mal die obige Frage zu beantworten: Das ist für jeden Demokraten eine fundamental andere Ausgangslage. Als Demokrat ist man immer Antifa. Das geht gar nicht anders. Also handelt man entsprechend.

    Ich z.B. möchte gerade ein MTB kaufen (Hardtail) und bin eher so baff erstaunt, dass es schon fast aufwändig ist, ein Modell zu finden, dass deutlich über 1300,- EUR kostet und dabei nicht semi-custom aufgebaut ist.

    Hangele Dich mal durch den RSS-Feed. Ok, das sind fast ausschließlich gefederte Exemplare, die vorgestellt (beworben) werden. Aber als Anregung, um teuere Hersteller in dem Bereich zu finden, taugt der.

    http://www.bike-tv.cc/podcast.xml

    Nö, einen Radweg bekommst du so nie, da es mit einem "Radfahrer frei" ohne weitere Beschilderung nach wie vor Fußgängern erlaubt ist da kreuz und quer und ohne Rücksicht auf den Radverkehr rumzulaufen.

    Stimmt. Und das sollte ja auch der Sinn von Gehwegen sein, daß Fußgänger genau das können: kreuz- und querlaufen, dumm aus der Wäsche in die Luft gucken, trödeln, parlieren, auf den Boden starren und nachdenken, mit ihrem Hund oder Kindern spielen, nacheinander oder gar gleichzeitig, etc. etc.

    Fahrverkehr gehört auf die Fahrbahn, dafür wurde das mal erfunden. Menschen brauchen öffentliche Schutzräume, wo sie zunächst auf möglichst wenig zu achten verpflichtet sind, wie zum Beispiel Radverkehr.

    Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Ähm, da wird ein wichtiger Kontext unterschlagen:

    Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.

    Und dieser Kontext ist entscheidend und bedeutet mitnichten, daß eine "Schiebepflicht" bestünde, sondern vielmehr, daß auf Fußgängerüberwegen Radverkehr, wie es ihre Bezeichnung bereits ahnen läßt, ggü dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, sondern Nachrang hat.

    Die Überschrift des Artikels bei anwaltsregister.de ist also schlicht falsch.

    Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf? Muss man dort auch Schrittgeschwindigkeit fahren?

    Wenn es in der Gegenrichtung ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Gehweg (VZ240 [Zeichen 240]) ist, ja. Denn eine Freigabe macht nunmal keinen Radweg. Andernfalls kann es sich ja ohnehin nur um einen reinen Gehweg handeln.

    Erst bei einem getrennten Rad- und Gehweg ergibt sich das indirekt, da man es an der sonstigen baulichen Gestaltung erkennen können soll und manchmal auch tatsächlich erkennen kann, daß hier ein Teil ein Radweg ist.

    Vor meiner Haustür gibt es seit vielen Jahren einen Rad-/Fußweg ohne Benutzungspflicht (nachdem ich mit einer Anfechtungsklage gedroht hatte, wurden die VZ240 schnell abgeschraubt und durch "Radfahrer frei" ersetzt).

    Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann. Allenfalls ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ist möglich, womit es aber ein Gehweg mit absolutem Vorrang für den Fußverkehr bleibt.

    Man geht davon aus, dass der Radfahrer schon in einiger Entfernung vor der Kreuzung eine andere Fahrtrichtung hat als die Straße.

    Nein. Aber der Radfahrer will in eine andere, als der Radweg führt.

    1. Die BNP gilt (nur) in die jeweilige Fahrtrichtung.

    2. Der Radweg führt aber weiter geradeaus, also in die falsche.

    3. Will also der Radfahrer links abbiegen, muß er vor dem Kreuzungsbereich den Radweg verlassen, da er es in diesem nicht mehr darf.

    4. Nur deshalb hebt §9 (2) die Einordnungspflicht nach Absatz 1 für Radfahrer auf und eröffnet ihnen auch das indirekte Abbiegen als weitere Option.

    5. Ein Verbot der Einordnung für Radfahrer bei benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen gibt es nicht. Das wäre auch absurd, insbesondere bei T-Kreuzungen mit Abzweig nach links, denn dort wäre das dann ein Abbiegeverbot nur für den Radverkehr, weil er sonst im Kreuzungsbereich den Radweg verlassen müßte, was er ja eben nicht darf.