Beiträge von Peter Viehrig

    Schleichender Themenwechsel also. Keines der bis zu Ihrem letzten Beitrag genannten Beispiele hat die Voraussetzungen erfüllt, um einzelne Fahrstreifen zu sperren. Nun ist eines gefunden. Was ändert das am vorgenannten? Richtig, nichts. Man kann Gehwege nicht mit einem Vz259 sperren, ohne die gesamte Straße für den Fußverkehr zu sperren. Man kann einzelne Radwege, Radfahrstreifen, Gehwege etc. nicht mit Vz 254 für den Radverkehr sperren, ohne die gesamte Straße für den Radverkehr zu sperren. Kann man einzelne Fahrstreifen für den Radverkehr sperren? Ja, das kann man. Ging es bisher darum? Nein.

    In Hannover gibt es einige Stellen, an denen das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254] , von der Verkehrsverwaltung so eingesetzt wird, dass es nicht das Fahrradfahren generell verbietet, sondern lediglich das Fahrradfahren auf einem klar abgegrenzten Teil der Straße, nämlich entweder auf einem Fahrradweg, der nicht in entgegengesetzter Fahrtrichtung benutzt werden soll, oder auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist.

    Und genau das ist rechtskonform nicht möglich.

    Ich bin verwirrt.

    Die Lösung ist simpel: Radwege, Gehwege, auch Radfahrstreifen und sogenannte Schutzstreifen sind keine Fahrstreifen im Sinne der StVO:

    Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

    Abgesehen davon, daß die VwV-StVO für die Verkehrsteilnehmer keine Bindungswirkung entfaltet (für die gilt die StVO und gut), sondern nur für die Verwaltung selbst, braucht es eben Auslegermasten oder Schilderbrücken, um einzelne *Fahrstreifen* zu sperren. Mit anderen Worten: Die hier diskutierten Fälle sperren ausnahmslos alle die gesamte Straße für den Fuß- bzw. Radverkehr. Ob das der Verwaltung paßt oder auch nicht, das ist völlig gleich. Man kann Radwege nicht mit einem VZ 254 für den Radverkehr sperren, ohne die gesamte Straße für den Radverkehr zu sperren.

    Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.

    Es ist aber das Gegenteil: Verwirrung stiften, Straßen rechtswidrig für den Radverkehr sperren. Völlig wurscht, was die gemeint haben oder vielleicht gemeint haben könnten.

    Geht ja gerade groß durch die Presse. Ich bezweifele aber, daß bei einer tatsächlichen Abstimmung genügend Leute den Hintern ins Abstimmlokal bringen. Aber versuchen sollen sie es ruhig trotzdem, ich wünsche viel Erfolg.

    Erfolg für Volksbegehren "Berlin autofrei"
    Eine Bürgerinitiative will per Volksentscheid Autos aus dem S-Bahn-Ring verbannen – rechtswidrig ist das jedenfalls nicht, sagt der VGH Berlin.
    rsw.beck.de

    Hier gibt’s ein Urteil des LG Leipzig, nach dem sich ein Beifahrer wohl damit abfinden muss, in einem ordnungswidrig parkenden Kraftfahrzeug fotografiert und ans Ordnungsamt weitergeleitet zu werden:

    https://openjur.de/u/2526561.html

    Aber auch nur, weil der Beifahrer im zugehörigen Bußgeldverfahren gegen die Fahrerin zu ihrer Entlastung aussagte und somit nicht mehr "unbeteiligter Dritter" war. Damit wurde die Aufnahme, die die Anwesenheit seiner Person am Tatort bewies, der entscheidende Entlastungsbeweis für die Fahrerin. Da das ja offensichtlich (anhand seiner Aussagen im Bußgeldverfahren) in seinem Sinne war, kann er sich gegen den Entlastungsbeweis nunmehr nicht wehren, denn das wäre widersprüchlich.

    Der Lichtbildanfertiger hatte schlicht Glück.

    Wenn ich aus der Seitenstraße komme, gilt das Vorfahrt achten dann für beide Straßen oder nur für die erste und bei der zweiten dann rechts vor links? :evil:

    Frag das den Amtsrichter, der das Bußgeldverfahren wegen Deiner (vermeintlichen?) Vorfahrtsmißachtung aufdröseln soll.

    Edit: Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Ausgangspunkt dieses Schildes war vermutlich: Blau, irgendetwas mit Fahrrad. Und es ist natürlich dann kein gemeinsamer Geh- und Radweg mehr, auch dann, wenn der Aufsteller sich das so dachte. Es sind nun zwei parallele Straßen, eine davon ist exklusiv dem Radverkehr vorbehalten. Fußverkehr hat sich außerorts auf beiden Straßen am äußersten linken Fahrbahnrand zu halten, kann sich die Straße dafür aber immerhin frei aussuchen. Ein Gehweg ist das also eben *nicht*. Der Radverkehr hat ebenfalls die Wahl: Exklusivfläche oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr.

    Insbesondere die Rotlichtverstöße der Radfahrerfraktion halte ich meistens für "rational" im obigen Sinne, hingegen ich Geisterradelei und Gehwegnutzung in vielen Fällen auf völlige Merkbefreiung zurückführe. Die denken nicht, das ist für die vielmehr seit Kindheitstagen ein Selbstgänger, der nie hinterfragt wurde und wird.

    Es gibt die Straßenverkehrssicherungspflicht. Die hat aber Grenzen. Und wenn die Schachtabdeckung technisch i.O. war, bei Kontrollen keinerlei Auffälligkeiten zeigte, ein Verrutschen bisher noch nicht vorgekommen ist usw., dann hat der Betreiber/Verantwortliche erst einmal alles getan, was zumutbar ist.

    Das mag ja sein, daß der alles getan hat. (Es geht nicht um Schuld wohlgemerkt.) Das ändert aber genau nix an seiner Haftung für die Risiken aufgrund des Betriebes seiner Anlage. Vergleichbare Fälle gibt es auch im Straßenverkehr für Kfz-Lenker. Der Betrieb einer Anlage ist mit Risiken verbunden, für die der Betreiber selbstverständlich haftet. Dafür kann er sich versichern.

    dann könnte man die Baumkontrollen ja einstellen und sich darauf berufen: ist Natur.

    Das würde aus Haftung eine (bedingte) Schuld machen. Vorhersehbare Naturereignisse verpflichten zur möglichen Vorsorge, die natürlich ihre Grenzen in der Zumutbarkeit findet.

    Um es etwas anschaulicher zu machen: Wenn ich wegen eines Herzkaspars während der Fahrt vom Fahrrad stürze und im Nachgang dadurch jemand verletzt wird, hafte ich. Auch dann, wenn ich regelmäßig Sport trieb und alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen habe. Ich hafte aus dem Betrieb eines risikobehafteten Verkehrsmittels heraus. Schuld habe ich keine, hafte aber trotzdem.

    Baum wirft Ast ab = Naturereignis

    Extreme Hitze = Naturereignis

    Ein umknickender Ampelmast ist kein Naturereignis, ebensowenig wie ein plötzlich nachgebender Schachtdeckel. Daß für einen Betreiber auch bei sorgsamem und sachgerechtem Betrieb seiner Anlagen unvorhersehbare Restrisiken bleiben, ist klar. Das sind dann aber seine Restrisiken, nicht die anderer.

    Ich glaube diese Zahl auch nicht. Da fehlt wohl eine Null, man sieht solche Dinger ja alle Nase lang im Stadtbild.

    ich will das echt nicht verharmlosen: auch illegal auf einem Gehweg radelnd darf das nicht passieren. Und die Folgen mit künstlichem Hüftgelenk sind übel. Aber auf der anderen Seite gibt es eben Lebensrisiken, die leider leider für den ein oder anderen eben mal zum Verhängnis werden.

    Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.

    Aber wie kommt es dazu?

    Das Hirn schaltet vom geruhsamen Automatikmodus im Großhirn auf den Panikmodus im Kleinhirn, der Dinosaurier in uns übernimmt und drückt das vermeintliche Bremspedal nun noch stärker, anstatt zu rationalisieren, daß es tatsächlich das Gaspedal ist. Das wäre Aufgabe vom Großhirn, das der Dino in diesem Moment aber blockiert. Der ist näher dran am Rückenmark und übernimmt dann die Motorik komplett.

    Deshalb können sich die Leute hinterher auch nur so schwer daran erinnern und verstehen sich selbst nicht. Logisch, da gibt es auch nix zu verstehen, denn es war keine Rationalität beteiligt.

    Das war dann für mich der Anlaß, der Autorin dann doch eine E-Mail zukommen zu lassen:

    Ich habe eine Antwort erhalten:

    Nun ja, "Leichtsinn", wohl eher Nachlässigkeit oder falsch abgespeichert, wie bei mir. Trotzdem, immerhin.

    nunja, bisher kann es sich an den Abschnitten ändern, die mit "sonstigen Radwegen" oder "Gehweg, Radverkehr frei" garniert sind

    Auch das hatte ich schon abgehandelt. Wenn man an *jeder* Einmündung ein Radar aktivieren muß, um eventuelles Blaublech hinter einer Hecke zu erspähen bzw. dessen Fehlen zu verifizieren, des weiteren abgleicht, ob es ein fahrbahnbegleitender Radweg ist oder aufgrund zu großen Abstandes zur Fahrbahn oder wegen von dieser abweichender Vorfahrtsregelung vielleicht doch nicht (merkste selbst, gell?), bleibt man halt oft auf dem Radweg und spart sich das (wenn man die Details der Regelungen überhaupt kennt). Und man spart sich die ewigen Diskussionen, in der man einem Wüterich im Blech anhand obiger Parameter zu erklären sucht, daß man das aus diesen und jenen Gründen jetzt darf.

    Das entfällt dann, denn man darf es immer. Und jeder weiß das (bald).