Völlig gaga, ebenso könnte man PKWs an bestimmte Wege koppeln, also kw Grenzen für bestimmte Straßen festlegen. Autobahnen wären offen für alle, Bundesstraßen nur bis max 100kw, Landstraßen 50kw, Kreisstraßen 30kw und innerstädtisch 15kw. (Werte sind natürlich völlig willkürlich festgelegt).
https://www.mapillary.com/app/?lat=51.40…true&menu=false
Auch bei KFZ gibt es Festlegungen, mit welche minimale zulässige Höchstgeschwindigkeit ein Fahrzeug mindestens haben muss um eine Straße zu nutzen. Zum Beispiel Autobahn (VZ330) und Kraftfahrstraßen (VZ331).
Es liegt doch nahe und ich finde es völlig ok, wenn Radler mit Gefährten, die deutlich schneller fahren können als sinnvoll und den baulichen Gegebenheiten tunlich, eben da nicht fahren dürfen. Solange angebliche Radwege für solche Geschwindigkeiten nicht entsprechende Qualität aufweisen, ist es richtig, diese Radler bzw. Gefährte auszuschließen. Falls doch, gibts dann dieses komische Schild. Vorteil: hängt das plötzlich an einem ungeeigneten Weg, kann man gleich dagegen angehen. Also gegen die Radwegpflicht allgemein, wegen Neubescheidung, so zumindest mein unzureichender Kenntnisstand.
Merks ich ja an mir selber, fahre oft schneller, als es für einen 2m breiter gemeinsamen Geh-/Radweg vernünftig ist, also fahr ich dann auf der Fahrbahn, bevor ich andere, langsamere Verkehrsteilnehmer gefährde.
Man sollte generell jedem Radler, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 17km/h überschreiten kann, das benutzen von Radwegen untersagen.
Analog zum KFZ.