Beiträge von Autogenix

    Es gibt auf einer Fahrbahn keine vorgangberechtigten Fußverkehr außer:

    - es ist ein Zebrastreifen auf die Fahrbahn gemalt

    - ein Fahrzeug biegt ab, der Fußgänger geht geradeaus oder kommt dem abbiegenden Fahrzeug entgegen.

    - Ein Fahrzeug kommt aus einer Grundstückseinfahrt

    Sonst sind Fußgänger immer die Deppen.

    Selbst wenn Autos aus einer Spielstraße kommend in eine Fahrbahn einfahren wollen und dazu einen Gehweg überfahren müssen -> ist der Fußgänger im nachsehen.

    Diese Aufpflasterungen kann man doch auch sehr gut als Fußgängerfurten bezeichnen. Bzw. als aufgepflasterten Fußweg, auf dem Fußgänger Vorrang haben vor den Fahrzeugen, die aus der Seitenstraße kommend auf die Schölinger Straße auffahren wollen.

    Leider haben Fußgänger laut StVO eben keinen Vorgang vor Autos, die aus der Seitenstraße kommen, dafür bräuchte es einen Zebrastreifen.

    Auch heute noch sind Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsgurte zugelassen. Lediglich eine persönliche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben.

    Hat so ein Fahrzeug 156 kW Leistung und eine Spitzengeschwindigkeit von über 300 km/h, und wird davon gebrauch gemacht, dann ist auch die persönliche Schutzausrüstung im Falle eines Unfalls nur von begrenzter Wirkung.

    Das liegt simpel daran, das ein festbinden am Motorrad keinerlei positive Auswirkung hat im Falle eines Unfalls, oft eher im Gegenteil.

    Vor dem Winter werden Lager gefettet, also Tretlager und Radlager. Züge und kontrolliert, vor allem auf Risse. Damit nix einfriert.

    Im Winter wenn möglich ab und an mal die Felgen gereinigt, denn sonst schmirgeln die Bremsen die zu schnell weg.

    Sonst ganz normal, Kette wird vielleicht etwas früher gefettet.

    genau, deswegen wurde 2013 eine "Neufassung" gemacht.

    Aber, wie das so ist bei Juristen, einig sind sie sich nur, dass sie uneinig sind.

    Wobei dieser Streit hier schon Thema war und in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit einer Stellungnahme der Juristen von BW aufgekommen ist, wohl um Scheuer und das BMVI etwas unter Druck zu setzen, was ganz offensichtlich nicht gelungen ist, Stand Februar 2021.

    Es wird also noch dauern, bis der völlig unabsichtliche Zitierfehler korrigiert wird.

    Autogenix

    Ich bin kein Segler und habe auch keine Segel-Erfahrung. Ist es wirklich so, dass auch bei einem großen Segelschiff, wie der Royal Clipper, eine hohe Gefahr von Seekrankheit besteht? Warum tun sich Leute das an? Oder sind das alles Leute, die von sich wissen, dass sie nicht so leicht seekrank werden, weil sie schon Segelerfahrung haben?

    Man hat auch gute Chancen auf einer "normalen" Fähre oder einem kleineren Passagierschiff bissl weiß m die Nase zu werden.

    Moderne Kreuzfahrtschiffe haben große "Dämpfer" um den Seegang bzw der Bewegung des Schiffes entgegenzuwirken.

    Bei diesen Seglern wie der Royal Clipper dürfte etwas Bewegung, notfalls auch mal öfters in die Naßzelle, zum Programm gehören, das sind auch im Verhältnis kleine Schifferl und ie Passagiere werden wohl wissen worauf sie sich einlassen.

    Und mal als Vergleich, was das im Verhältnis noch für ein kleines Boot ist, obwohl eins der größten Segelreiseboote mit einer BRZ von nicht ganz 4500, die meisten KFS haben zwischen 70.000 und 100.000, einige 130-150.000, das größte hat wenn ich mich richtig erinnere etwas über 200.000.

    Also prinzipiell finde ich Ullis Vorschlag gut, und es würde die Regeln, die es jetzt gibt deutlich vereinfachen.

    Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.

    Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.

    Die Besatzung ist zurück geflogen. Nichts desto trotz, als (ehemaliger) Segler, Respekt so ein Überfahrt zu machen.

    Und im Vergleich zu den heute wohl ziemlich schnellen , sehr dreckigen Kreuzschiffen, fröhliches kotzen den Passagieren die auf dazu im Verhältnis kleinen Schiffen mit ~300 Passagieren über den Atlantik schippern.

    Also ich kann gerade die Quelle nicht mehr finden, aber mein verkalktes Gehirn meint sich daran zu erinnern mal gelesen zu haben, die Bauweise eines Radwegs soll entsprechend ausgeführt werden, dass ein normaler Radler auf diesem Weg 17km/h fahren kann. Gemeint war damit Kurvenradius und Hindernisse.

    Völlig gaga, ebenso könnte man PKWs an bestimmte Wege koppeln, also kw Grenzen für bestimmte Straßen festlegen. Autobahnen wären offen für alle, Bundesstraßen nur bis max 100kw, Landstraßen 50kw, Kreisstraßen 30kw und innerstädtisch 15kw. (Werte sind natürlich völlig willkürlich festgelegt).

    https://www.mapillary.com/app/?lat=51.40…true&menu=false

    Auch bei KFZ gibt es Festlegungen, mit welche minimale zulässige Höchstgeschwindigkeit ein Fahrzeug mindestens haben muss um eine Straße zu nutzen. Zum Beispiel Autobahn (VZ330) und Kraftfahrstraßen (VZ331).

    Es liegt doch nahe und ich finde es völlig ok, wenn Radler mit Gefährten, die deutlich schneller fahren können als sinnvoll und den baulichen Gegebenheiten tunlich, eben da nicht fahren dürfen. Solange angebliche Radwege für solche Geschwindigkeiten nicht entsprechende Qualität aufweisen, ist es richtig, diese Radler bzw. Gefährte auszuschließen. Falls doch, gibts dann dieses komische Schild. Vorteil: hängt das plötzlich an einem ungeeigneten Weg, kann man gleich dagegen angehen. Also gegen die Radwegpflicht allgemein, wegen Neubescheidung, so zumindest mein unzureichender Kenntnisstand.

    Merks ich ja an mir selber, fahre oft schneller, als es für einen 2m breiter gemeinsamen Geh-/Radweg vernünftig ist, also fahr ich dann auf der Fahrbahn, bevor ich andere, langsamere Verkehrsteilnehmer gefährde.

    Man sollte generell jedem Radler, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 17km/h überschreiten kann, das benutzen von Radwegen untersagen.

    Analog zum KFZ.

    Würde ich selbstverständlich machen, bzw. klar. Abstand ist Vorschrift, frage ist, welches Recht bricht welches.

    Aber ich fahre keine Wege mehr wenn zu eng und eine Alternative mit genügend Platz (also Fahrbahn) vorhanden.

    Mach ich ja mit dem Radlhänger auch nicht,.

    Ein Autofahrer wird Dir sicher erklären: Lieber Radfahrer krank als auf der Fahrbahn.

    Von Gesprächen mit älteren Fußgängern weiß ich, dass diese sich durch Nah vorbeischnaufende Jogger und Radler gestört bzw. gefährdet fühlen.

    Kann es gut verstehen mit der Doppelabsicherung [Zeichen 260] & [Zeichen 244]

    Zumindest bei uns würden sonst jeden Tag viele Autofahrer entgegen der Einbahnstraße fahren. Das eine Fahrradstraße nicht mit dem PKW befahren werden dürfte, gibts bei uns nämlich gar nicht, die sind selbstverständliche alle freigegeben. Insofern dürfte das Wissen extrem rar sein.

    Hab mal eine Umfrage gestartet bei Freunden/Bekannten. Nur 25% der Altersgruppe >60 wussten überhaupt, dass es Fahrradstraßen gibt, von nicht benutzen mit dem KFZ keine Rede. Auch bei den jüngeren war da ziemlich schwarzes Loch im Wissen. Nur die, die in den letzten Jahren Führerschein gemacht hatten, waren die Regeln bekannt.

    Ist wie Radler auf dem Gehweg. Nachdem bei uns alle Gehwege per Schild freigeben sind, wenn sich mehr als 50 Autos in der Stunde auf der Fahrbahn tummeln, kommen Radler gar nicht mehr auf die Idee, es sei etwas besonderes.

    Wasserstoffmotoren gibt es in München im Einsatz bei ein paar Bussen des MVV zum/vom MUC. Dort ist eine Wasserstofftankstelle, war ein Joint-Venture von BMW, Aral und Linde, irgendwann in den wilden 90ern. Wobei ich nicht weiß, ob die noch in Betrieb sind, vor ein paar Jahren hab ich noch welche gesehen.

    Womit wir bei einem der nicht ganz trivialen Probleme des Umgangs mit Wasserstoff sind, die Lagerung und Umfüllung, also zum Beispiel das Tanken.

    Einen Verbrennermotor damit zu nutzen ist ähnlich unaufregend wie LPG oder CNG-Betrieb.